Überblick

Der geltende Einkommensteuertarif ist ein progressiver Tarif. Er beginnt für den VZ 2023 mit einem Eingangssteuersatz von 14 %, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird. Danach steigt der Steuersatz stetig an, bis der Spitzensteuersatz erreicht ist. Dieses stetige Ansteigen des Steuersatzes mit steigendem Einkommen wird Steuerprogression genannt. Es wird davon ausgegangen, dass die Leistungsfähigkeit mit steigendem Einkommen überproportional zunimmt. Für Steuerpflichtige, deren zu versteuerndes Einkommen mehr als 277.825 EUR (bzw. 555.650 EUR für Ehegatten) beträgt, gilt für den übersteigenden Teil ein um 3 % erhöhter Spitzensteuersatz von 45 % (sog. Reichensteuer).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzlich ist der Einkommensteuertarif in § 32a EStG geregelt. Weitere gesetzliche Grundlagen finden sich in den §§ 32b, 32c und 32d EStG.

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