Durch die regelmäßige Anpassung des Grundfreibetrags und die Änderungen bei den Steuersätzen bzw. beim Tarifverlauf ergeben sich fast jährlich Änderungen bei der Steuerbelastung für ein gleichbleibendes zu versteuerndes Einkommen.

So wird ein zu versteuerndes Einkommen i. H. v. 30.000 EUR belastet:

Grundtarif: 5.187 EUR (2020), 5.091 EUR (2021), 4.951 EUR (2022), 4.703 EUR (2023).

Splittingtarif: 2.170 EUR (2020), 2.020 EUR (2021), 1.774 EUR (2022), 1.472 EUR (2023).

 
Hinweis

BMF-Steuerrechner

Berechnungen für aktuelle und ältere Jahre können unter www.bmf-steuerrechner.de vorgenommen werden.

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