Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

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Neue, geänderte und neu gef... / 17.2 Bundesrecht

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Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.7 Absetzung bei Leistungen der Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe und Eingliederungshilfe (Abs. 6)

Rz. 84 Aus Abs. 6 ergibt sich, dass für Personen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege, der Blindenhilfe oder der Eingliederungshilfe erhalten, ein pauschaler Betrag in Höhe von 40 % des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen sind, höchstens jedoch 65 % der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28. Damit sollte – ...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt und trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes) in Kraft. Sie transformierte § 76 BSHG in das SGB XII, wobei Abs. 1 im Wesentlichen dem vormaligen § 76 Abs. 1 BSHG entspricht. In der Neuregelung stellt der Gesetzgeber k...mehr

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Schell, SGB IX § 5 Leistung... / 2.3 Vor- und Nachrang zwischen den einzelnen Leistungsgruppen

Rz. 12 Im Zweifel will ein Mensch mit Behinderung immer die ihm günstigste Art der Leistungen in Anspruch nehmen, sodass der gestellte Antrag auf Rehabilitations- und sonstige Teilhabeleistungen umfassend, also auf alle nach Lage des Falles in Betracht kommenden Leistungen zu prüfen ist ("Meistbegünstigung"; BSG, Urteile v. 29.11.2007, B 13 R 44/07 R, und v. 21.8.2008, B 13 ...mehr

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Schell, SGB IX § 5 Leistung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Gemeinsame Empfehlung der BAR zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2, ...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.3 Ausnahmen vom Einkommensbegriff

Rz. 40 Abs. 1 stellt klar, dass Leistungen nach SGB XII oder die Renten und Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) für Schäden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit bis zur Höhe der vergleichbaren Leistungen nach dem SGB XIV nicht zum Einkommen gehören. Durch das Außerkrafttreten des BVG und das Inkratfttreten des SGB XIV durch das Gesetz zur Regelung des Soz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 102. Erstes Gesetz zur Änderung des dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III Änderungsgesetz – Erstes SGB III-ÄndG) vom 16.12.1997, BGBl I 97, 2970

Rn. 122 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Iw wurden § 3 Nr 2 und § 3 Nr 28 und § 32b Abs 1 Nr 1a) neu gefaßt sowie § 39 Abs 1 S 5 und § 42d Abs 6 S 2 und § 52 an verschiedenen Stellen (Abs 2b, 2e, 23, 32b) geändert. Schließlich wurden § 62 S 2 2. HS und § 65 Abs 1 S 3 neu gefaßt sowie in § 66 die Absätze 3 und 4 gestrichen. Betrifft Steuerbefreiung von Teilarbeitslosengeld, Übergang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 112. Gesetz zur Familienförderung vom 22.12.1999, BGBl I 1999, 2552

Rn. 132 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz setzt die Vorgaben des BVerfG zur Neugestaltung des Familienleistungsausgleichs in dessen Beschlüssen v 10.11.1998, BVerfG BStBl II 1999, 147; 1999, 182; 1999, 193; 1999, 194 wie folgt um:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- u diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt, insbesondere um die Abgrenzung gegenübermehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Gewerbesteuerbefreiung bei Leistungen i.R.d. Eingliederungshilfe

§ 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG setzt nicht voraus, dass das gesamte Spektrum der häuslichen Pflegehilfe abgedeckt wird. Nach der Übergangsregelung des § 124 Abs. 2 SGB XI a.F. waren Leistungen der häuslichen Betreuung, die im Jahr 2013 i.R.d. Eingliederungshilfe (§§ 53 ff. SGB XII a.F.) erbracht wurden, pflegerische Betreuungsmaßnahmen – und mithin eine Pflegeleistung i.S.d. § ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (5) Träger der Eingliederungshilfe

Rz. 206 Das Recht der Eingliederungshilfe ist seit 1.1.2020 nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe im SGB XII, sondern im Teil 2 des SGB IX zu finden. Mit Ausgliederung aus dem SGB XII ist der SHT kein Leistungsträger mehr; eingeführt (als neue Rechtspersönlichkeit) wurde der "Träger der Eingliederungshilfe", [160] wobei dieser Träger der Eingliederungshilfe kein Funktionsnac...mehr

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§ 5 Verjährung / cc) Träger nach dem AsylbLG, Träger der Eingliederungshilfe

Rz. 508 Bei einem Sozialhilfeträger ist häufig zugleich die Sachbearbeitung von Fragen der Eingliederungshilfe und/oder des AsylbLG angebunden. Es handelt sich beim "Träger der Eingliederungshilfe" bzw. "Träger nach dem AsylbLG " nicht um Untergliederungen/Abteilungen des "Trägers der Sozialhilfeträger", sondern um eigenständige Rechtspersönlichkeiten. Rz. 509 Die zur Sozialhi...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Träger der Eingliederungshilfe

Rz. 1306 § 116 Abs. 1 SGB X wurde zum 1.1.2018 erweitert auf den zuvor nicht existenten Träger der Eingliederungshilfe.[1331] Rz. 1307 Der Träger der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX in der seit dem 1.1.2020 geltenden Fassung ist nicht Funktionsnachfolger des bis zum 31.12.2019 für die Eingliederungshilfe zuständig gewesenen Sozialhilfeträgers.[1332] Rz. 1308 Liegt e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.5 Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen

Rz. 61 Nach § 35a Abs. 1 SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) haben Kinder oder Jugendliche Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.4 Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen

Rz. 52 § 27 SGB VIII regelt die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung. Diese erfolgt insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII. § 27 Abs. 3 SGB VIII stellt klar, dass neben pädagogischen Hilfen auch damit verbundene therapeutische Leistungen durch die Jugendhilfe erbracht werden können. Hierzu kann auch die Erbringung von Psychotherapie gehöre...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / f) Überschreiten der Haftungshöchstsumme oder Versicherungssumme, § 116 Abs. 3 SGB X

Rz. 111 § 116 SGB X – Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtigemehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / dd) Quotenvorrecht nach § 116 Abs. 5 SGB X

Rz. 160 § 116 SGB X – Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige …mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Drittleistungsträger

Rz. 408 Grob fahrlässige Unkenntnis schadet auch Drittleistungsträgern (z.B. Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, beamtenrechtlicher Dienstherr). Nachdem in der Gesetzesbegründung auch das Vertrauen in das Nichtverfolgen von Ansprüchen (u.a. auch mit Blick auf die stark verkürzte Verjährung eines möglichen Gesamtschuldnerausgleiches) und die Dispositionsfreiheit des...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 7. Prozessstandschaft, Einziehungsermächtigung

Rz. 202 Trotz eines Forderungsüberganges auf den SHT verbleibt dem Geschädigten die Ermächtigung, vom Schädiger die Ersatzleistung einzufordern (Nachrang der Sozialhilfe). Ein rechtskräftiges, vom Geschädigten erstrittenes Feststellungsurteil wirkt ebenso wie ein titelersetzendes Anerkenntnis zugunsten – aber auch zulasten – des SHT.[265] Rz. 203 Berechtigter ist nicht nur de...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) § 116 Abs. 7 SGB X

Rz. 1271 § 116 SGB X – Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtigemehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 3 Nicht zu berücksichtigende Einkommen

Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind: Arbeitsentgelt, das eine Pflegeperson von dem Pflegebedürftigen erhält, wenn das Entgelt das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nach § 37 SGB XI nicht übersteigt, Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen, soweit sie nach § 10a oder Abschnitt XI des EStG gefördert worden sind ("Riester-Rente"), Renten, die an Verfolg...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / cc) Quotenvorrecht nach § 116 Abs. 3 S. 3 SGB X

Rz. 146 § 116 SGB X – Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtigemehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Sozialversicherungsträger – Sozialhilfeträger

Rz. 196 Bei der Schadenabwicklung ist zwingend und strikt auseinander zu halten, ob es sich um Leistungen der Sozialversicherung (SVT) oder solche der Sozialhilfe (SHT) oder Eingliederungshilfeträger handelt. Rz. 197 Sozialversicherer sind die gesetzliche Kranken- (seit 1883), Pflege- (seit 1995), Renten- (seit 1911) und Unfallversicherung (seit 1884). Die 1927 eingeführte Ar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 102 Die Abgabe von sog. Prüfmarken gegen Entgelt, durch welche die dem Landesverband angeschlossenen Mitgliedsverbände das Recht auf die Abnahme von Judo-Prüfungen durch vom Landesverband abgestellte Prüfer erwerben, ist nicht nach § 4 Nr. 25 UStG steuerfrei.[1] Rz. 103 Die freiberuflich tätigen Familienhelfer und die im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe tätige...mehr

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§ 6 Tabellen / II. Soziale Bezugsgröße (§ 18 SGB IV)

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§ 3 Prozessuale Aspekte / (2) Träger der Eingliederung, Träger nach dem AsylbLG

Rz. 58 Bei Regressansprüchen, die ein " Träger der Sozialhilfe " für sich reklamiert, ist sorgfältig darauf zu achten, ob die Forderung auch wirklich dem SHT zusteht oder aber einer anderen eigenständigen Rechtspersönlichkeit (wie "Träger der Eingliederung", "Träger nach dem AsylbLG "[69]), in deren Namen manchmal Sachbearbeiter beim SHT ebenfalls tätig werden. Auch wenn dersel...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / mm) Kosten des Pflegers

Rz. 773 Hinweis Siehe auch Rdn 811 ff., 1243 ff., 1498 f. Rz. 774 Das BVormVG [810] trat zum 1.7.2005 (Art. 12 2. BtÄndG) außer Kraft und wurde ersetzt durch das VBVG .[811] §§ 3 ff. VBVG regeln die Vergütung.[812] Rz. 775 Die Kosten des Pflegers sind regelmäßig im Rahmen der Haftung als Schadenposition zu übernehmen.[813] Rz. 776 Ohne eine förmliche Bestellung kann der Vormund i...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / E. Drittleistungen

Rz. 616 Bereits bewilligte, vor allem aber auch künftig mögliche, Leistungen von dritter Seite sind bei der Abwicklung des Direktanspruches zu bedenken. Rz. 617 Werden die Ansprüche eines Drittleistungsträgers (z.B. RVT, Berufsgenossenschaft, Dienstherr) abgefunden, sind neben den weiteren zum Leistungsspektrum kongruenten Leistungen anderer – auch erst künftig eintretender –...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.1 Leistungen der Eingliederungshilfe

Rz. 3 Das künftig im SGB IX Teil 2 geregelte Recht der Eingliederungshilfe soll konsequent personenzentriert ausgerichtet werden. Die notwendige Unterstützung erwachsener Menschen mit Behinderungen soll nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern unter ganzheitlicher Perspektive am notwendigen individuellen Bedarf ausgerichtet sein. Die mit dem SGB XII begonnenen Schrit...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistungen der Eingliederungshilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2018 durch Art. 3 Nr. 1 und 3 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) eingeführt. Zuvor wurden die Leistungen der Eingliederungshilfe in der Einweisungsnorm des § 28 Abs. 1 Satz 3 aufgeführt. Der Ge...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2.4 Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfe für junge Erwachsene

Rz. 7 Der vierte Schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe (Abs. 1 Nr. 4) ist im Vierten Abschnitt des Zweiten Kapitels des SGB VIII geregelt (§§ 27 bis 41a). Gemäß § 27 Abs. 1 SGB VIII hat ein Personensorgeberechtigter bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen unter den dort normierten weiteren Voraussetzungen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Als Hilfen werden d...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.7 Vertragsrecht

Rz. 22 Das Vertragsrecht für den Bereich der Eingliederungshilfe, d. h. die Rechtsbeziehungen zwischen Leistungsberechtigtem, Leistungserbringern und Leistungsträger wurde mit den ab 1.1.2020 geltenden Regelungen des BTHG grundlegend überarbeitet. Damit verbunden ist eine Neuausrichtung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Vergleich zu den zuvor geltenden Regel...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2018 durch Art. 3 Nr. 1 und 3 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) eingeführt. Zuvor wurden die Leistungen der Eingliederungshilfe in der Einweisungsnorm des § 28 Abs. 1 Satz 3 aufgeführt. Der Gesetzgeber hat diese...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm gehört zu den Einweisungsvorschriften des Zweiten Abschnitts des SGB I. Sie soll einen Überblick über die einzelnen Leistungen und die zuständigen Leistungsträger im Bereich der Eingliederungshilfe geben. Damit soll den Bürgerinnen und Bürgern eine Groborientierung vermittelt und der Zugang zu den einzelnen Regelungsbereichen des SGB erleichtert werden. Die Vo...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.8 Zuständige Leistungsträger

Rz. 23 Gemäß § 28a Abs. 2 werden die Träger der Eingliederungshilfe durch Landesrecht bestimmt. Der Gesetzgeber will damit Art. 84 Abs. 1 GG Genüge tun, wonach die Leistungsträger auf Landesebene nicht durch Bundesrecht bestimmt werden dürfen (BT-Drs. 18/9522 S. 320). Zuständige Träger der Eingliederungshilfe sind jedenfalls ab 1.1.2020 nicht mehr die Träger der Sozialhilfe ...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 3 Literatur

Rz. 24 v. Boetticher, Das neue Teilhaberecht, 1. Aufl. 2018. Busse, Bundesteilhabegesetz – Sozialgesetzbuch IX (Teil 1 Rehabilitation und Teilhabe), SGb 2017, 307. Dau/Düwell/Joussen/Luik, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Lehr- und Praxiskommentar (LPK-SGB IX), 6. Aufl. 2022. Eicher, Die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen im Kinder- und ...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.6 Gesamtplanverfahren

Rz. 21 Zur Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe müssen verschiedene Leistungsträger zusammenwirken. Um dies zu koordinieren, hat der Gesetzgeber die Regelungen zum Gesamtplanverfahren geschaffen. Diese sind in den §§ 117 bis 122 SGB IX normiert (vgl. im Einzelnen die Komm. zu den §§ 117 bis 122 SGB IX). Die Gesamtplanung wird auch als Kernstück des Eingliederungs...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.3 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 7 Die im Zeitraum vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2019 weiter geltenden Vorschriften der §§ 54, 55, 140 SGB XII normierten eine Fülle von Hilfen zur Schulbildung, zur Berufsausbildung sowie zur Aufnahme und Fortführung einer Beschäftigung. Sie umfassen auch Leistungen für Behinderte im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Für den Zeitraum...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5 Leistungen zur sozialen Teilhabe

Rz. 11 Die Leistungen zur sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe waren im Zeitraum vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2019 in § 54 SGB XII und 55 SGB IX geregelt. Ab 1.1.2020 enthält § 113 SGB IX die Definition und den Leistungskatalog. § 113 Abs. 3 SGB IX verweist auf die ergänzenden Regelungen in den §§ 77 bis 84 SGB IX. Die ab 1.1.2020 geltenden Vorschriften führen d...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungen der Eingliederungshilfe Rz. 3 Das künftig im SGB IX Teil 2 geregelte Recht der Eingliederungshilfe soll konsequent personenzentriert ausgerichtet werden. Die notwendige Unterstützung erwachsener Menschen mit Behinderungen soll nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern unter ganzheitlicher Perspektive am notwendigen individuellen Bedarf ausgerichtet sein....mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.1 Leistungen für Wohnraum

Rz. 12 Leistungen für Wohnraum sollen gemäß § 77 Abs. 1 SGB IX Leistungsberechtigten zu Wohnraum verhelfen, der zur Führung eines möglichst selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Lebens geeignet ist. Die Leistungen umfassen Leistungen für die Beschaffung, den Umbau, die Ausstattung und die Erhaltung von Wohnraum, der den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderunge...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.9 Besuchshilfen

Rz. 20 Besuchshilfen werden unter bestimmten Voraussetzungen erbracht, um dem Leistungsberechtigten den Kontakt zu seinen Angehörigen zu ermöglichen. Dies muss nach § 115 SGB IX im Einzelfall erforderlich sein.mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.6 Leistungen zur Förderung der Verständigung

Rz. 17 Diese Leistungen werden gemäß § 82 SGB IX erbracht, um Leistungsberechtigten mit Hör- und Sprachbehinderungen die Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass zu ermöglichen oder zu erleichtern. Dazu gehören insbesondere Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscher und andere geeignete Kommunikationshilfen.mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.8 Hilfsmittel

Rz. 19 Gemeint sind Hilfsmittel, die erforderlich sind, um eine durch die Behinderung bestehende Einschränkung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auszugleichen. Beispielhaft werden in § 84 Abs. 1 Satz 2 SGB IX barrierefreie Computer genannt. Dazu gehören auch speziell ausgestaltete Lese- und Schreibgeräte für Sehbehinderte, spezielle Hilfsmittel f...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.2 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Rz. 6 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation waren nach § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung i. V. m. § 26 SGB IX vorgesehen. Die letztere Vorschrift ist jedoch zum 31.12.2017 außer Kraft getreten. Für den Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2019 verwies § 54 Abs. 2 SGB XII pauschal auf die Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Kranken...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.3 Heilpädagogische Leistungen

Rz. 14 Für noch nicht eingeschulte Kinder werden gemäß § 79 Abs. 1 SGB IX heilpädagogische Leistungen erbracht, wenn nach fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, dass hierdurch eine drohende Behinderung abgewendet oder der fortschreitende Verlauf einer Behinderung verlangsamt wird oder die Folgen einer Behinderung beseitigt oder gemildert werden können. Für schwerstbehinderte und...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.5 Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten

Rz. 16 Die Leistungen werden erbracht, um Leistungsberechtigten die für sie erreichbare Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Leistungen sind insbesondere darauf gerichtet, die Leistungsberechtigten in Fördergruppen und Schulungen oder ähnlichen Maßnahmen zur Vornahme lebenspraktischer Handlungen einschließlich hauswirtschaftlicher Tätigkeiten zu befähige...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.7 Leistungen zur Mobilität

Rz. 18 Diese Leistungen umfassen gemäß § 83 Abs. 1 SGB IX Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst, und Leistungen für ein Kraftfahrzeug. Voraussetzung ist allerdings, dass dem Leistungsberechtigten die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf Grund der Art und Schwere seiner Behinderung nicht zumutbar ist. Leistungen für ein Kraftfahrzeug werden ...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.4 Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie

Rz. 15 Diese Leistungen werden gemäß § 80 SGB IX erbracht, um Leistungsberechtigten die Betreuung in einer anderen Familie als der Herkunftsfamilie durch eine geeignete Pflegeperson zu ermöglichen. § 80 Satz 2 und 3 SGB IX nehmen Bezug auf die Vorschrift zur Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII (vgl. die Komm. zu § 44 SGB VIII, insbesondere Rz. 3 bis 15).mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.2 Assistenzleistungen

Rz. 13 Assistenzleistungen werden gemäß § 78 SGB IX zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung erbracht. Dazu gehören Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturelle...mehr