Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 85 SGB V – Gesamtvergütung

§ 85 Abs. 2d wird durch den folgenden Absatz 2d ersetzt: (2d) Für die Veränderung der Punktwerte für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz ist gilt § 71 Abs. 1 bis 3; dies gilt nicht für Leistungen nach den §§ 22, 22a, § 26 Abs. 1 Satz 5, § 87 Abs. 2i und 2j sowie Leistungen zur Behandlung von Parodontitis für Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet s...mehr

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Abs. 1 der Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 als § 108 Satz 1 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb seitdem inhaltlich unverändert. Abs. 2 wurde dem § 108 mit Wirkung zum 1.8.1996 durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) angefügt. Der Kreis der in Abs. 2 genannte...mehr

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.2.1 Anspruch auf Verzinsung für nachrangig verpflichtete Leistungsträger

Rz. 7 Anspruch auf Verzinsung von Erstattungsansprüchen besteht ausschließlich für die in § 108 Abs. 2 Satz 1 abschließend aufgeführten Leistungsträger. Dies sind im Einzelnen die Träger der Eingliederungshilfe (§§ 12, 28a Abs. 2 SGB I), Sozialhilfe (§§ 12, 28 SGB I), Sozialen Entschädigung, soweit diese Besondere Leistungen im Einzelfall erbringen (§§ 12, 24 SGB I), Soldatenent...mehr

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Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft und wurde zuletzt durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildun...mehr

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Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.3.1 Verantwortlicher Träger

Rz. 13 Zwecks Sicherung des Verwaltungsverfahrens sind die für die Entscheidungen der Rehabilitationsträger maßgeblichen Feststellungen gemäß Abs. 2 zu dokumentieren. Der Teilhabeplan wird damit zu einem standardisierten Verwaltungsverfahren und regulärer Bestandteil der Aktenführung. Durch die Aufzählung der zu dokumentierenden Elemente des Teilhabeplans wird sichergestellt...mehr

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Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 3 Materialien

Rz. 27 Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung.mehr

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Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.2 Fallgestaltungen, bei denen ein Teilhabeplan erstellt werden muss (Abs. 1)

Rz. 9 Die Teilhabeplanung zielt auf eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe des Menschen mit Behinderung oder mit drohender Behinderung ab. Sie dient dazu, Leistungen, die im Laufe eines komplexen Rehabilitationsprozesses (Rz. 10) notwendig werden, so aufeinander auszurichten, dass das gesamte Rehabilitations- bzw. Teilhabeverfahren bedarfsgerecht, zügig, wirksam...mehr

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Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.5 Übernahme der Federführung durch einen anderen Rehabilitationsträger (Abs. 5)

Rz. 24 Der Teilhabeplan wird i. d. R. von dem nach § 14 leistenden Rehabilitationsträger eingeleitet und erstellt. Die Federführung für die Durchführung des Teilhabeplanverfahrens kann nach der Regelung des Abs. 5 auch bei einem lediglich beteiligten Rehabilitationsträger liegen, wenn der Leistungsberechtigte und die anderen beteiligten Träger dieser Verfahrensweise zustimme...mehr

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Kossens, SGB XIV § 63 Leist... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 § 63 regelt die Leistungen, die eine Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen sollen. Das Gesetz arbeitet hierbei mit einem umfangreichen Verweis in das SGB IX, sodass der Kreis der leistungsberechtigten Personen – gemäß SGB IX Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen – erweitert wird um Personen, die Geschädigte i. S. des SGB XIV sind. Rz. 3 Zunächs...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Infektionsschutzgesetz (IfSG)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Die Eingliederungshilfe (§ 418 SGB III aF – aufgehoben ab VZ 2005)

Rn. 102 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 418 SGB III aF gewährte bis einschließlich VZ 2004 eine Eingliederungshilfe für Spätaussiedler. Die Vorschrift wurde ab 01.01.2005 durch Art 3 Nr 33, Art 61 Abs 1 des 4. Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003, BGBl I 2003, 2954 aufgehoben. Aus Aktualitätsgründen wird auf die Darstellung der früheren Rechtslage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 102. Erstes Gesetz zur Änderung des dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III Änderungsgesetz – Erstes SGB III-ÄndG) vom 16.12.1997, BGBl I 97, 2970

Rn. 122 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Iw wurden § 3 Nr 2 und § 3 Nr 28 und § 32b Abs 1 Nr 1a) neu gefaßt sowie § 39 Abs 1 S 5 und § 42d Abs 6 S 2 und § 52 an verschiedenen Stellen (Abs 2b, 2e, 23, 32b) geändert. Schließlich wurden § 62 S 2 2. HS und § 65 Abs 1 S 3 neu gefaßt sowie in § 66 die Absätze 3 und 4 gestrichen. Betrifft Steuerbefreiung von Teilarbeitslosengeld, Übergang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 112. Gesetz zur Familienförderung vom 22.12.1999, BGBl I 1999, 2552

Rn. 132 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz setzt die Vorgaben des BVerfG zur Neugestaltung des Familienleistungsausgleichs in dessen Beschlüssen v 10.11.1998, BVerfG BStBl II 1999, 147; 1999, 182; 1999, 193; 1999, 194 wie folgt um:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Zahlungen nach § 39 Abs 4 S 2 SGB VIII (§ 3 Nr 9 EStG Fall 3)

Rn. 286 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 39 SGB VIII betrifft Leistungen zum Unterhalt des Kindes/Jugendlichen. Wird Hilfe nach den §§ 32–35 SGB VIII (Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung ua, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) oder nach § 35a Abs 2 Nr 2–4 SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) gewährt, so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Leistungen nach dem HäftlingshilfeG

Rn. 901 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Leistungen nach dem HäftlingshilfeG (= HHG, idF vom 02.06.1993, BGBl I 1993, 838) erhalten deutsche Staatsangehörige und Volkszugehörige (vgl § 6 BVFG), wenn sie (§ 1 Abs 1 Nr 1–3 HHG) nach der Besetzung ihres Aufenthaltsortes oder nach dem 08.05.1945 in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin oder in d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Die Einnahme muss auf Leistungen eines Sozialleistungsträgers beruhen

Rn. 355 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 10 S 1 EStG stellt nicht jegliche solcher Einnahmen der Gastfamilie frei, sondern verlangt eine Kausalität: Die Einnahme muss beruhen "auf Leistungen des Leistungsträgers nach dem SGB". Rn. 356 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für den Fall, dass die Einnahme nicht auf Leistungen des Sozialleistungsträgers beruht, sieht § 3 Nr 10 S 2 EStG ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Überblick

Rn. 90 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG aF stellte folgende Leistungen von der ESt frei:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cni) Die von § 3 Nr 2 Buchst d EStG nF steuerbefreiten Leistungen nach SGB II – Überblick

Rn. 119 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Überblick § 3 Nr 2 Buchst d EStG nF stellt steuerfrei: 1 § 35 SGB II wurde mit Wirkung ab 01.08.2016 aufgehoben durch Art 1 Nr 31 Neuntes Gesetz zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Auss...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.8 Zinsanspruch der Eingliederungshilfe, der öffentlichen Jugendhilfe, der Sozialen Entschädigung und der Soldatenentschädigung (Abs. 6)

Rz. 33 § 16 Abs. 6 stellt klar, dass für den Erstattungsanspruch des Trägers der Eingliederungshilfe, der öffentlichen Jugendhilfe, der Sozialen Entschädigung und der Soldatenentschädigung § 108 Abs. 2 SGB X entsprechend gilt. Diese aus leistungsrechtlicher Sicht nachrangigen bzw. nur in besonderen Fällen leistenden Rehabilitationsträger sind gegenüber den anderen Rehabilitat...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.2 Erstattungsanspruch in den Fallgestaltungen des § 15 Abs. 2 und 3 (Abs. 2)

Rz. 7 Ein Erstattungsanspruch gemäß § 16 Abs. 2 kommt in den Fällen der sog. Trägermehrheit in Betracht. Der Begriff der Trägermehrheit steht mit § 15 Abs. 2 in Zusammenhang. Danach ist der "leistende" Rehabilitationsträger dazu verpflichtet, im Falle eines von ihm festgestellten trägerübergreifenden Rehabilitations-/Teilhabebedarfs andere Rehabilitationsträger am Verfahren ...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.7 Erstattungsanspruch des leistenden Trägers nach Erstattung selbst beschaffter Leistungen (Abs. 5)

Rz. 32 Nach § 18 Abs. 1 bis 5 kann sich der Anspruchsberechtigte die beantragte Rehabilitations-/Teilhabeleistung selbst beschaffen, wenn er innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Stellung des Antrags vom leistenden Rehabilitationsträger weder eine Entscheidung über den Leistungsantrag noch eine Mitteilung über die Hinderungsgründe für die verspätete Leistungsentscheidung er...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.9 Erstattungsanspruch bei nochmaliger Weiterleitung (drittangegangener Reha-Träger)

Rz. 34 Nach § 14 Abs. 3 kann der Rehabilitationsträger, an den der Antrag auf Teilhabeleistungen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 weitergeleitet wurde, ausnahmsweise den Antrag an einen "dritten" Rehabilitationsträger weiterleiten – allerdings nur mit dessen vorheriger Zustimmung. Der Rehabilitationsträger, der die Zustimmung erteilt, wird dann drittangegangener Rehabilitationsträger...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.7 Zinsansprüche

Rz. 19 Ein Erstattungsanspruch der Träger der Eingliederungshilfe, der Sozialen Entschädigung (soweit diese "Besondere Leistungen" im Einzelfall erbringen), der Soldatenentschädigung (nach Kapitel 5 des SEG) und der Jugendhilfe ist gemäß § 108 Abs. 2 SGB X von anderen Leistungsträgern auf Antrag mit 4 vom Hundert zu verzinsen. Weitere Einzelheiten sind der Komm. zu Rz. 33 zu entne...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.2 Anwendung der §§ 108 bis 113 SGB X

Rz. 11 Weil die §§ 14 und 15 die Rehabilitationsträger verpflichten, unabhängig von der eigenen Zuständigkeit rehabilitationsträgerübergreifend und umfassend nach allen Leistungsvorschriften zu leisten, bedarf es eines umfassenden Ausgleichsmechanismus. Aus diesem Grund soll der erstattungsberechtigte Träger alle seine erbrachten Leistungen, für die er dem Grunde nach nicht ...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 3 Literatur

Rz. 69 Aydik/Bernzen/Lubitz/Gros/Grube/Gummert/Sitzler/Wabnitz/Wagner/Wiesner, Leistungs- und Entgeltvereinbarungen in der Sozialwirtschaft, Monographie 2018. Baehrens/Bachert/Hoeschele, Warum ein retrogrades "Kalkulationsmodell Top-Down" dem prospektiven Vereinbarungsprinzip widerspricht, NDV 2005, 326. Becker, Das Schiedsstellen-Verfahren im Sozialrecht, SGb 2003, 664, 712. B...mehr

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Sauer, SGB IX § 86 Beirat f... / 2.3 Zusammensetzung des Beirats

Rz. 10 Die Zusammensetzung des Beirats ist genau vorgegeben. Es sind insgesamt 49 Mitglieder und die gleiche Zahl Stellvertreter vorzuschlagen, deren Berufung das BMAS ausspricht. Im Beirat werden die wichtigsten Akteure im Bereich der Teilhabe vertreten. Seine Mitglieder repräsentieren die Sozialpartner, die Rehabilitationsträger, die Leistungserbringer sowie die Verbände b...mehr

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Jansen, SGB X § 106 Rangfol... / 2.1 Rangfolgekatalog nach dem Vorrang-Nachrang-Prinzip

Rz. 4 Soweit für denselben Zeitraum mehrere Erstattungsansprüche (§§ 102 bis 105) vorliegen, die auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen, hat der erstattungspflichtige Leistungsträger diese nach dem in § 106 Abs. 1 enthaltenen Rangfolgekatalog zu erfüllen, wenn seine Nachzahlungsbeträge für die volle Befriedigung aller Erstattungsansprüche nicht ausreichen. Für die Erf...mehr

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Jansen, SGB X § 106 Rangfol... / 2.3 Konkurrenz von Erstattungsansprüchen nach dem SGB X mit sonstigen Ansprüchen

Rz. 8 § 106 Abs. 1 und 2 regelt ausschließlich die Rangfolge beim Zusammentreffen mehrerer Erstattungsansprüche nach §§ 102 bis 105 von unterschiedlichen Leistungsträgern i. S. v. §§ 12, 18 bis 29, 68 SGB I. Abgesehen von § 113 SGB XII, der den Vorrang von Erstattungsansprüchen für Sozialhilfeträger regelt, ist die Verfahrensweise bei Vorliegen einer Konkurrenz zwischen Erst...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.9 Träger der Eingliederungshilfe

Rz. 35 Das Eingliederungshilferecht beinhaltet "Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen", die seit dem 1.1.2020 als Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Bildung sowie als Leistungen zur sozialen Teilhabe in Anwendung von §§ 90 bis 150a SGB IX erbracht werden. Aufgabe der Eingliederungs...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.1 Gemeinsame Grundsätze des Erstattungsrechts

Rz. 7 Die in §§ 102 bis 105 enthaltenen Erstattungsregelungen dienen nach dem sog. Nahtlosigkeitsprinzip dem Ziel, den Lebensunterhalt von Bürgern in Deutschland auch in den Wechselfällen des Lebens ununterbrochen sicherzustellen. So könnte etwa die Dauer eines aufwendigen Verwaltungsverfahrens (ggf. bedingt durch die für eine Leistung erforderliche Einholung ärztlicher Fach...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5 Anwendungsbeispiele für Erstattungsansprüche nach § 104 Abs. 1 aus der Verwaltungspraxis

Rz. 19 Ein vorrangig verpflichteter Leistungsträger hat die Forderung eines nachrangig verpflichteten Leistungsträgers nach § 104 Abs. 1 nur zu erstatten, wenn es sich bei den von beiden Leistungsträgern zu erbringenden Sozialleistungen um "entsprechende Leistungen" handelt. Bezogen auf ausgewählte Sozialleistungsträger sollen im Folgenden die in der Verwaltungspraxis häufig...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.9 Verhältnis zu den §§ 78a bis 78g

Rz. 31 Seit der Einführung von Abs. 1 Satz 4 durch das KJSG (vgl. Rz 1) gehen die Regelungen der §§ 78a bis 78g als Spezialregelungen zur Entgeltfinanzierung den allgemeinen Regelungen in § 77 vor und verdrängen diese (Trésoret, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl., § 77 Rz. 27; Schön, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, § 77 Rz. 16). Dies betrifft die in § 78a Abs. 1 ...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.8 Besonderheit zur Erstattungspflicht nachrangig verpflichteter Leistungsträger

Rz. 31 § 103 Abs. 3 bestimmt, dass nachrangig zur Leistung verpflichtete Leistungsträger erst von dem Zeitpunkt an erstattungspflichtig sind, von dem ihnen bekannt war, dass ihre (vorrangige) Leistungspflicht gegeben ist. Die Regelung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, SGb 1970 S. 67). Zu den nachrangig verpflichteten Leistungsträgern zählen ...mehr

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Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 2.5 Keine Verzinsung von Erstattungsansprüchen nach § 102

Rz. 14 Nach ständiger Rechtsprechung des BSG begründen Erstattungsansprüche zwischen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern – vorbehaltlich abweichender Regelungen – grundsätzlich keine Ansprüche auf Verzugszinsen. Rz. 15 Mit Wirkung zum 1.8.1996 wurde durch Art. 4 des Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) dem § 108 ein Abs. 2 angefügt. Dan...mehr

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Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 2.6 Einschränkung des Erstattungsanspruchs

Rz. 19 § 105 Abs. 3 enthält für nachrangig verpflichtete Leistungsträger, die lediglich subsidiäre Sozialleistungen zu erbringen haben, eine spezielle Regelung zum Umfang ihrer Erstattungspflicht. Danach gelten die Erstattungsregelungen der Abs. 1 und 2 der Vorschrift für die Träger der Eingliederungshilfe, der Sozialhilfe, der Sozialen Entschädigung, soweit diese Besondere Leis...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.1.2 Verhältnis zu Leistungsentgelten nach §§ 78a ff.

Rz. 5 Eine spezielle Form der Finanzierung freier Träger durch Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklungen regeln §§ 78a ff. Verträge auf dieser Grundlage der §§ 78a ff. betreffen nur die in § 78a genannten besonders kostenintensiven Leistungsbereiche. Es handelt sich um Sonderregelungen über die Entgeltfinanzierung stationärer und teilstationä...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.3 Erstattungsfähige Sozialleistungen

Rz. 17 Zu den erstattungsfähigen Sozialleistungen i. S. v. §§ 102 bis 105 zählen gemäß § 11 Satz 1 SGB I Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen, auf die nach den Vorschriften der besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs oder den in § 68 Nr. 1 bis Nr. 18 SGB I genannten Gesetzen ein Anspruch besteht. Dabei besteht ein Erstattungsanspruch nur, wenn es sich bei der Sozial...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.2 Nachrangig verpflichtete Leistungsträger

Rz. 13 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs, zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbei...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb auch nach der Neubekanntmachung des SGB X aufgrund des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) inhaltlich zunächst unverändert...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 3 Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2026)

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.3.3 Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

Rz. 19 Absatz 4 wird ebenfalls durch das KICK neu gefasst und durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 geändert. Ebenso wie bei Leistungsempfängern nach dem SGB II (vgl. Rz. 17) werden auch für sie die Mehraufwendungen für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung vorrangig durch den nach...mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 2 Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG)

Rz. 2 Mit Art. 1 des BTHG v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde das SGB IX neu gefasst. Durch Art. 2 wurde das Neunte Buch Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (Art. 1 des Gesetzes v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046, 1047), das zu diesem Zeitpunkt zuletzt durch Art. 3 Abs. 12 des Neuntes Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – ...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 25 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Diskussionspapier zur Gestaltung der Schnittstelle bei Hilfen nach dem SGB VIII und dem SGB XII für junge Menschen mit Behinderung, NDV 2010, 467; DIJuF, Rechtsgutachten v. 10.3.2017, J 4.200/J 9.120 Sr – Vorrangigkeit der Medikamentengabe gegenüber Leistungen der Eingliederungshilfe bei ADHS oder ähnlichen Störung...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 14 i. V. m. Art. 9 Abs. 2 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) eingeführt. Sie tritt am 1.1.2024 in Kraft und gemäß Art. 9 Abs. 4 am 1.1.2028 wieder außer Kraft. Rz. 2 Für den Prozess der Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Leistungen ...mehr

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Sauer, SGB IX § 133 Schieds... / 2.2 Zusammensetzung der Schiedsstelle

Rz. 10 Abs. 2 schreibt die paritätische Besetzung mit Vertretern der Leistungsträger und der Leistungserbringer vor. Beiden Parteien soll auch im Rahmen des Schiedsstellenverfahrens eine gleiche Einflussmöglichkeit auf die inhaltliche Ausgestaltung der Vereinbarung gegeben werden (vgl. Begründung Regierungsentwurf BTHG, BR-Drs. 428/16 S. 306 f.). Die Landesregierung bestimmt ...mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 3 Verordnungen/Verordnungsermächtigungen

Rz. 16 In den Wortlaut des Neunten Buches wurde eine Reihe von Ermächtigungen aufgenommen, die insbesondere der Bundesregierung und dem BMAS den Erlass von Verordnungen erlauben: Rz. 17 § 11 Abs. 3 ermächtigt das BMAS, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln, ob und inwieweit die Jobcenter nach § 6d des Zweiten Buches, die Bundesagentur für Arbeit und ...mehr

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Sauer, SGB IX § 133 Schieds... / 2.1 Bildung der Schiedsstelle – Rechtscharakter

Rz. 6 Jedes Land hat zur Regelung von Streitigkeiten im Vertragsrecht der Eingliederungshilfe eine oder mehrere Schiedsstellen zu errichten (Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1). Damit ist die Bildung einer länderübergreifenden Schiedsstelle ausgeschlossen. Die Aufgabe der Schiedsstelle muss sich auf die Materie des Vertragsrechts der Eingliederungshilfe beschränken. Eine Zuständigkeit für ...mehr

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Sauer, SGB IX § 133 Schieds... / 2.5 Verfahren und Abstimmung

Rz. 16 In der Rechtsverordnung nach Abs. 5 bestimmt die Landesregierung Näheres über die Geschäftsführung (zur Funktion der Geschäftsstelle einer Schiedsstelle vgl. Becker, SGb 2013 S. 664, 670 f.) das Verfahren, die Erhebung und die Höhe der Gebühren und die Verteilung der Kosten einer Schiedsstelle (Abs. 5 Nr. 5 bis 8). Die Vorschriften des SGB I und SGB X gelten grundsätz...mehr