Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 94 Aufgabe... / 2.5 Evidenzbeobachtung (Abs. 5)

Rz. 8 Der Gesetzgeber hat ausgehend von der Erkenntnis, dass sich die Ausgangssituation nicht nur in den Ländern selbst sondern darüber hinaus auch zwischen den Ländern unterscheide und die Eingliederungshilfereform insbesondere in der ersten Phase der Umsetzung des neuen Rechts eine erhebliche Umstellungssituation darstelle, eine länderübergreifende Evidenzbeobachtung sowie...mehr

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Schell, SGB IX § 142 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die in dieser Vorschrift bestimmten Sonderregelungen sind eine Folge der Tatsache, dass auch mit dem Bundesteilhabegesetz, mit dem die Leistungen der Eingliederungshilfe in das SGB IX überführt worden sind, das Recht der Eingliederungshilfe für minderjährige Leistungsberechtigte im SGB XII beibehalten wurde.mehr

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Schell, SGB IX § 142 Sonder... / 2.1 Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Rz. 4 Irrtümlich wurde mit dem BTHG nicht übernommen die Regelung, dass die für den häuslichen Lebensunterhalt ersparten Aufwendungen auch bei Leistungen in bisherigen teilstationären Einrichtungen (z. B. Mittagessen in heilpädagogischen Kindertagesstätten) aufgebracht werden müssen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer...mehr

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Schell, SGB IX § 94 Aufgabe... / 2.4 Arbeitsgemeinschaften (Abs. 4)

Rz. 7 Satz 1 verpflichtet die Länder, zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. In diesen Arbeitsgemeinschaften sind neben Vertretern der Träger der Eingliederungshilfe auch die Leistungserbringer sowie Vertreter der Verbände für Menschen mit Behinderungen zu beteiligen. Den Landesregierungen wird durch Sat...mehr

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Schell, SGB IX § 94 Aufgabe... / 2.6 Umsetzungsunterstützung (Art. 25 Abs. 2 BTHG)

Rz. 11 Art. 25 Abs. 2 BTHG ermächtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Einvernehmen mit den Ländern eine Untersuchung zur Implementierung der reformierten Eingliederungshilfe durchzuführen. Mit den Erkenntnissen dieser Untersuchung soll der Gesetzgeber Hinweise auf eventuelle Veränderungsbedarfe erhalten. Mit der Untersuchung soll insbesondere festgestellt w...mehr

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Schell, SGB IX § 63 Zuständ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach Abs. 1 sind zuständige Rehabilitationsträger für Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer WfbM die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der Unfallversicherung, die Träger der Rentenversicherung und die Träger der Kriegsopferfürsorge. Rz. 3 Nach Abs. 2 sind zuständige Rehabilitationsträger für Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM die Trä...mehr

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Schell, SGB IX § 94 Aufgabe... / 2.3 Sicherung bedarfsdeckender Leistungen (Abs. 3)

Rz. 6 Länder und Träger der Eingliederungshilfe haben bedarfsdeckende Leistungen zu erbringen. Um die Fachleistungen im Rahmen der verfügbaren Mittel effektiv und effizient zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen erbringen zu können, ist die Planung und Steuerung von Leistungen der Eingliederungshilfe erforderlich. Angebote müssen flächen- und bedarfsde...mehr

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Schell, SGB IX § 99 Leistun... / 2.5 Neufassung des § 99 ab dem 1.7.2021

Rz. 20 Da die in den Jahren 2017 und 2018 durchgeführte wissenschaftliche Untersuchung des Art. 25a des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum leistungsberechtigten Personenkreis nach § 99 SGB IX zu dem Ergebnis geführt hatte, dass dieses Konzept zur Neudefinition des leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe mit dem gesetzgeberischen Ziel, eine Veränderung...mehr

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Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift wurden die Leistungen der sozialen Teilhabe in einem Leistungskatalog konkretisiert und gebündelt. Der nach dem bis 31.12.2019 geltenden Recht maßgebende Leistungskatalog des SGB XII in Verbindung mit der Eingliederungshilfe-Verordnung wurde entsprechend der Systematik in Teil 1 des SGB IX zusammengeführt.mehr

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Schell, SGB IX § 99 Leistun... / 2.3 Regelung zur Bestimmung des leistungsberechtigten Personenkreises ab 1.1.2023 (Art. 25a § 99 BTHG)

Rz. 12 Art. 25a § 99 in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung, der am 1.1.2023 in Kraft treten soll, enthält gegenüber der Fassung des Gesetzentwurfs einige wesentliche Veränderungen. In Abs. 1 Satz 1 ist nunmehr klargestellt, dass Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen ebenfalls unter den leistungsberechtigten Personenkreis fallen. Eine quantitative R...mehr

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Schell, SGB IX § 97 Fachkräfte / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt an die Träger der Eingliederungshilfe Anforderungen an die bei ihnen beschäftigten Fachkräfte.mehr

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Schell, SGB IX § 142 Sonder... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Abs. 1 und 2 sind inhaltlich aus § 92 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 SGB XII übernommen worden, soweit es um minderjährige Leistungsberechtigte geht. Die Regelungen sind eine Folge der Beibehaltung des Rechts der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für minderjährige Leistungsberechtigte. 2.1 Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Soz...mehr

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Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 2.2 Einzelne Hilfen (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 werden die Leistungen in einem nicht abschließenden ("insbesondere") Leistungskatalog gegenüber dem bisherigen Recht in der Sozialhilfe neu strukturiert und gelistet. Der Leitungskatalog enthält zum einen alle Leistungstatbestände des § 76 in Teil 1. Als spezifischer Leistungstatbestand der Eingliederungshilfe enthält er zusätzlich die Besuchsbeihilfen.mehr

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Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 2.4 Kosten der Mittagsverpflegung (Abs. 4)

Rz. 8 Mit der im Rahmen des BTHG erfolgten Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt zum 1.1.2020 gehören die Aufwendungen für Mittagessen bei einer Beschäftigung in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (§ 58), bei anderen Leistungsanbietern (§ 60) oder bei Leistungserbringern vergleichbarer anderer tagesstrukturier...mehr

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Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 2.1 Zielsetzung, Nachrang (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 nimmt für die Eingliederungshilfe eine Begriffsdefinition in Anlehnung an die Regelung in § 76 vor. Hiermit wird eine Begriffsdefinition von sozialer Teilhabe und eine Abgrenzung der Leistungen der sozialen Teilhabe von anderen Leistungen vorgenommen. Ziel der Leistungen ist die Ermöglichung oder Sicherung der Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemein...mehr

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Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 2.3 Verweisung auf die Leistungen zur Sozialen Teilhabe in Teil 1 (Abs. 3)

Rz. 7 Nach Abs. 3 bestimmen sich die Leistungen grundsätzlich nach den entsprechenden Regelungen in Teil 1 des SGB IX (dort Kapitel 13, §§ 77 bis 84). Dies gilt nicht, soweit aufgrund der Besonderheiten der Eingliederungshilfe etwas Abweichendes zu regeln ist. Das gilt etwa für Leistungen zur Mobilität (§ 114), für die § 83 in Kapitel 1 mit zwei Maßgaben gilt. Auch ist für m...mehr

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Schell, SGB IX § 142 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGB...mehr

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Schell, SGB IX § 63 Zuständ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 Nr. 1 wurde durch Art. 8 Nr. 7 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.1.2004 sprachlich angepasst. Mit diesem Gesetz wurde die Bezeichnung "Bundesanstalt für Arbeit" in die Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" geändert. Abs. 2 Nr. 2 wurde durch Art. 48 Nr. 1 des Gesetzes zur Gleichstel...mehr

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Schell, SGB IX § 220 Aufnah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 1 Satz 1 die Verweisung an die Einordnung des Sozialhilferechts in das Zwölfte Buch angepasst. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundeste...mehr

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Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 2.7 Untersuchung der Regelung in Abs. 6 (Abs. 7)

Rz. 25 Die Regelung des Abs. 6 im Recht der Eingliederungshilfe sowie die ebenfalls mit diesem Gesetz geschaffene Regelung zum Krankengeld in § 44b SGB V werden vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit den Ländern auf ihre Wirkung hin untersucht. In den Blick genommen werden sollen dabei insbesondere die Prakt...mehr

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Schell, SGB IX § 99 Leistun... / 2.5.4 Verordnungsermächtigung (Abs. 4)

Rz. 24 Die bis zum 31.12.2019 in § 60 SGB XII enthaltene Verordnungsermächtigung für die Konkretisierung der Leistungsberechtigung ist ab. 1.7.2021 in Abs. 4 bestimmt. Bis zum Erlass der Rechtsverordnung, die die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt, finden die Regelungen der Eingliederungshilfe-Verordnung in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung zur Konk...mehr

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Schell, SGB IX § 220 Aufnah... / 2.2 Aufnahmeanspruch des behinderten Menschen

Rz. 3 Einen Aufnahmeanspruch hat der behinderte Mensch nur, wenn Leistungen durch die Rehabilitationsträger gewährleistet sind. Die Werkstätten finanzieren sich durch individuelle Leistungen an die behinderten Menschen, im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich durch die in § 63 Abs. 1 genannten Rehabilitationsträger, im Arbeitsbereich durch die in § 63 Abs. 2 genannt...mehr

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Schell, SGB IX § 220 Aufnah... / 2.4 Rückkehrrecht

Rz. 9 Mit dem Bundesteilhabegesetz ist Abs. 3 angefügt worden, der ein Rückkehrrecht bestimmt. Im Grunde handelt es sich hierbei um eine gesetzliche Klarstellung, ein Rückkehrrecht bestand bereits auch vor dem 1.1.2018. Dieses ergab sich einer Regelung im Rentenrecht. Dort ist nämlich bestimmt, dass bei Versicherten, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll e...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 3.1.2 Zulassung nach § 124 Abs. 2 SGB V, Aufnahme in den Leistungskatalog des § 92 SGB V

Sinn der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UStG ist die Entlastung der Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsträger.[1] Deshalb kann die o. g. Vergleichbarkeit mit einem Katalogberuf als "Befähigungsnachweis" nicht allein ausschlaggebend sein. Praxis-Tipp Krankenkassenzulassung als Indiz für das Vorliegen einer heilberuflich ähnlichen Tätigkeit Fehlt es an einer berufsrechtlichen...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 7.2 Einschränkung der Steuerbefreiung

O. g. Leistungen, die von den o. g. Einrichtungen erbracht werden, sind nur insoweit befreit, als es sich ihrer Art nach um Leistungen handelt, die sich jeweils beziehen auf: die Anerkennung, den Vertrag, die Vereinbarung nach Sozialrecht oder die Vergütung.[1] Werden daher ambulante Hilfen im Rahmen des Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX erbracht, sind diese nicht umsatzsteu...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 7.1 Begünstigte Einrichtungen

§ 4 Nr. 16 UStG befreit die eng mit der Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen verbundenen Leistungen[1], die erbracht werden von juristischen Personen des öffentlichen Rechts; Einrichtungen, mit denen ein Vertrag nach § 132 SGB V besteht; Einrichtungen, mit denen ein Vertrag nach § 132 a SGB V, § 72 oder § 77 SGB XI besteht oder die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / 1 Anspruchsvoraussetzung

Ein Anspruch auf die einmaligen Leistungen besteht, wenn eine Hilfe zur Erziehung oder eine Eingliederungshilfe oder Hilfe für junge Volljährige geleistet wird. Die einmaligen Leistungen sind also nur ein Leistungsannex zu diesen Hilfen. Sie müssen gewährt werden, wenn der Bedarf nicht schon durch laufende Leistungen gedeckt wird, wie z. B. Feiern und Geschenke bei Festen (K...mehr

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Jung, SGB XII § 54 Leistungen der Eingliederungshilfe (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 60 Verordnungsermächtigung (außer Kraft)

Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungshilfe wurden zum gl...mehr

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Jung, SGB XII § 57 Persönliches Budget (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 58 Gesamtplan (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 56 Hilfe in einer sonstigen Beschäftigungsstätte (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 55 Sonderregelung für behinderte Menschen in Einrichtungen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 59 Aufgaben des Gesundheitsamtes (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / 1. Keine Änderung des BGB durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Rz. 2 Am 1.1.2020 ist das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)[2] in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz erfolgte keine Änderung des BGB-Rechts zum Elternunterhalt als Teil des Verwandtenunterhalts. Bis einschließlich 2020 bestimmten die SüdL: SüdL (bis 2020) Selbstbehalt 21...mehr

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Anhang 2 / 21. Selbstbehalt

21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgtmehr

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Anhang 3 / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.3 Ambulante Hospizleistungen (Abs. 2)

Rz. 21 Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es nach der von den Spitzenverbänden geschlossenen Rahmenvereinbarung gemäß § 39a Abs. 2 Satz 8 v. 3.9.2002 i. d. F. v. 14.3.2016 zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Im Vordergrund der ambulanten Hospizarbeit sta...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 39a Abs. 1 ergänzt die Regelung in § 39 zur Krankenhausbehandlung für den Personenkreis der unheilbar Kranken. Da nach der Rechtsprechung des BSG bei Dauererkrankungen strenge Maßstäbe an die Annahme der Erforderlichkeit von Krankenhausbehandlung zu legen sind, ist die Regelung grundsätzlich geeignet, finanzielle Probleme für die Betroffenen bei Verneinung der Kranke...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.8 Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließlich der Angelegenheiten nach Teil 2 des SGB IX (Eingliederungshilfe) und des Asylbewerberleistungsgesetzes

Rz. 14 Gemäß Abs. 5 Satz 1 (bis zum 25.10.2013 Satz 2) entscheiden diese Kammern mit ehrenamtlichen Richtern aus den Vorschlagslisten der Kreise und kreisfreien Städte. Damit wird die bis Ende 2004 geltende Regelung der VwGO für Kammern mit diesem Zuständigkeitsbereich im Wesentlichen fortgeschrieben. Dies wird auch in der Gesetzesbegründung deutlich (BR-Drs. 302/04 S. 10 f....mehr

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Jansen, SGG § 31 Senate der... / 2.1 Fachsenate

Rz. 2 Für die Landessozialgerichte wird in § 31 Abs. 1 und 2 die Errichtung von Fachsenaten zwingend vorgeschrieben. Gleiches gilt für die Fachkammern bei den Sozialgerichten (§ 10) sowie den Fachsenaten beim Bundessozialgericht (§ 40). Durch die Neufassung von Abs. 1 Satz 1 hat sich für die Bildung der Senate nichts geändert. Die nun im SGB IX geregelten Angelegenheiten der...mehr

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Jansen, SGG § 31 Senate der... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 lediglich redaktionell im Hinblick auf die Neufassung von § 10 angepasst worden ist (BT-Drs. 14/5943 S. 23), bestimmt für die Spruchkörper der Landessozialgerichte (Senate) das Fachsenatsprinzip. Damit wird auch für die Berufungsgerichte an dem für die Sozialgerichte in § 6...mehr

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Jansen, SGG § 46 Vorschlags... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt – wie § 14 für die Sozial- und Landessozialgerichte – das Vorschlagsrecht für die sog. Vorschlagslisten bezüglich der ehrenamtlichen Richter beim Bundessozialgericht. Durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) sind mit Wirkung zum 2.1.2002 Änderungen erfolgt, die aufgrund der Änderungen in §§ 10 und 14 notwendig waren (BT-Drs. 14/5943 S...mehr

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Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 2.6 Kreis der Vorschlagsberechtigten für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließlich der Angelegenheiten nach Teil 2 des SGB IX und des Asylbewerberleistungsgesetzes

Rz. 12 Die Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließlich der Angelegenheiten nach Teil 2 des SGB IX (Eingliederungshilfe) und des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten ehrenamtliche Richter aus den Vorschlagslisten, die von den Kreisen und kreisfreien Städten aufgestellt werden (Abs. 4). Damit ist eine Regelung getroffen worden, die der früheren Regelung in der...mehr

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Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 2.1 Fachkammerprinzip

Rz. 2 Die Spruchkörper (Kammern) bei den Sozialgerichten sind nach dem Fachkammerprinzip gegliedert. § 10 schrieb bis zum 14.12.2004 ausdrücklich die Bildung von besonderen Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung, des sozialen Entschädigungsrechts sowie des Vertragsarztrechts vor. Somit mussten bei jedem Sozialgericht mindestens 4 Kammern bes...mehr

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ZErb 04/2022, Verzicht eine... / 1 Gründe

I. Der Kläger macht aus übergeleitetem Recht im Wege der Stufenklage – hier auf der Auskunftsstufe – Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach dem am 24.2.2017 verstorbenen Erblasser K A geltend. Die Beklagte (geb. 0.0.1934) war mit dem Erblasser verheiratet. Die Eheleute hatten zwei Kinder, L und B A. Der am 0.0.1967 geborene B A ist aufgrund eines cerebralen Geb...mehr

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Schell, SGB IX § 13 Instrum... / 2.1 Systematische Arbeitsprozesse und standardisierte Arbeitsmittel als Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfes

Rz. 3 Die Norm schreibt § 12 fort, in dem nach einer frühzeitigen Bedarfserkennung im zweiten Schritt der Rehabilitationsbedarf zu ermitteln ist. § 13 fordert die Rehabilitationsträger auf, sich zu systematischen Arbeitsprozessen und standardisierten Arbeitsmitteln (Instrumenten) gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 7 zu verabreden. Dabei sollen die Instrumente einheitlich und nachprüfbar ...mehr

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Schell, SGB IX § 13 Instrum... / 2.2 Gesetzliche Mindeststandards für den Einsatzbereich der Instrumente

Rz. 5 Die gesetzlichen Mindeststandards für die Instrumente nach Abs. 1 Satz 1, welche die individuelle und funktionsbezogene Bedarfsermittlung sicherstellen sollen, werden abstrakt generell durch Abs. 2 definiert. Sie sollen hauptsächlich die Dokumentation und Nachprüfbarkeit der Bedarfsermittlung sicherstellen, indem erfasst wird: ob eine Behinderung vorliegt oder einzutrete...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.1 Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 4 Die Rehabilitationsträger zahlen Erwerbstätigen bei medizinischen Rehabilitationsleistungen und bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Entgeltersatzleistungen. Der Grund: Wegen der Teilnahme an diesen "Maßnahmen" ist der Rehabilitand nicht selten an der ganztägigen Ausübung seiner Beschäftigung/Tätigkeit verhindert. Ihm entsteht deshalb ein Einkommensverlust. Sinn...mehr