Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1880 BGB – Mittellosigkeit des Betreuten.

Gesetzestext (1) Der Betreute gilt als mittellos, wenn er den Vorschuss, den Aufwendungsersatz oder die Aufwandspauschale aus seinem einzusetzenden Vermögen nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. (2) Der Betreute hat sein Vermögen nach Maßgabe des § 90 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch einzusetzen. Rn 1 Normzweck. § 1880 ersetzt § 1836d u § 1836c aF und bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VBVG Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern – Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz – VBVG –

Zusammenfassung (G v 4.5.21, BGBl I 925, zuletzt geändert durch Art 8 G v 24.6.22 (BGBl I 959) Abschnitt 1. Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds Gesetzestext (1) 1 Das Familiengericht stellt die Berufsmäßigkeit im Sinne von § 1808 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs fest, wenn dem Vormund in einem solchen Umfang Vormundschaften übertragen sind, dass er sie nur im Rahm...mehr

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Sauer, SGB IX § 191 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Verordnungsermächtigung des § 191 steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Rechtsgrundlagen für Assistenzleistungen zur Ermöglichung und Stärkung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, und zwar dergestalt, dass § 191 die detaillierte Ausgestaltung von individuellen Ansprüchen auf Arbeitsassistenzleistungen gewährleistet und damit ein hohes Maß ...mehr

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Sauer, SGB IX § 191 Verordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Soweit keine Rechtsverordnung i. S. v. § 191 existierte, bestand zunächst bei der praktischen Umsetzung des § 185 Abs. 5 das Problem, dass einerseits bei Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen ein entsprechender Anspruch besteht. Andererseits aber sind die Leistungen der Integrations- bzw. Inklusionsämter und damit auch die Leistungsansprüche auf die zur Verfügung steh...mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Die Abs. 1, 4 und 5 übertragen – im Wesentlichen – inhaltsgleich die bisherigen Regelungen des § 91 Abs. 1, 3 und 4 BSHG; Abs. 2 und 3 modifizieren § 91 Abs. 2 BSHG. Seit Inkrafttreten des SGB XII wurd...mehr

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Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Sie ersetzt – im Wesentlichen inhaltsgleich – die Vorgängervorschrift des § 90 BSHG. Mit Wirkung zum 7.12.2006 erfolgte durch das Gesetz zur Änderung des SGB XII und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl....mehr

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Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 3 Literatur

Rz. 9 Becker, Abgrenzungen der Existenzsicherungssysteme untereinander und gegenüber "verwandten" Systemen, ZfSH/SGB 2022, 316. Bülow, Vorzeitige Verrentung von Hartz-IV-Empfängern auf Betreiben des Jobcenters, jM 2015, 462. LVA-Praxis, Antragsrecht für Sozialleistungsträger, § 95 SGB XII, Mitteilungen der bayrischen Landesversicherungsanstalten 04/2005, 183. Schweigler, Das Ve...mehr

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Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Sie ersetzt den bisherigen § 91a BSHG, der mit dem Gesetz über die Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) eingefügt worden war. § 92 weist geg...mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.2.3 Beschränkungen bei Behinderten und Pflegebedürftigen (Abs. 2)

Rz. 11 Abs. 2 sieht Beschränkungen für Unterhaltspflichtige von volljährigen Behinderten und Pflegebedürftigen vor, um diese nicht zusätzlich unzumutbar zu belasten. Deren Unterhaltspflicht kann vom Sozialhilfeträger (die Beschränkung gilt also nicht im Verhältnis Unterhaltsberechtigter zum Unterhaltspflichtigen, FG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.4.2009, 4 K 2995/07) nur in...mehr

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Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 3 Die Feststellung der Sozialleistung setzt voraus, dass dem Leistungsberechtigten ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung und dem Sozialhilfeträger genau wegen dieses Anspruchs ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Leistungsträger zusteht. Mit "anderer Sozialleistung" sind zunächst alle Sozialleistungen i. S. v. § 11 SGB I gemeint, die im Einzelnen in §§ 18 bis ...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / I. Anspruchsgrundlagen auf Hilfeleistung

Rz. 6 Seit dem 1.1.2005 und erneut seit dem 1.1.2023 erfolgten grundlegende Reformierungen der staatlichen steuerfinanzierten Sozialleistungen im SGB II und SGB XII:mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / 1. Verhinderung des Zugriffs durch den Sozialleistungsträger

Rz. 56 Dem Testamentsvollstrecker steht sodann eine grundsätzlich unbeschränkte Verfügungsbefugnis zu, damit er den Nachlass verwalten kann (§ 2205 BGB). Gleichzeitig wird diese durch § 2211 BGB dem Erben entzogen. § 2214 BGB verhindert aufgrund der Testamentsvollstreckung den Zugriff von Gläubigern des behinderten Kindes auf das Nachlassvermögen. Der Sozialleistungsträger k...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / II. Nachrangigkeitsprinzip, Einkommen und Schonvermögen

Rz. 9 Das Bürgergeld (SGB II) und die Sozialhilfe (SGB XII) werden bedarfsabhängig[24] gewährt; es gilt der Nachranggrundsatz.[25] Danach werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im SGB II nur erbracht, soweit die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig beseitigt werden kann (§ 3 Abs. 5 S. 1 SGB II). Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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§ 26 Behindertentestament u... / II. Bestehende Rechtsunsicherheit als vermeintlicher Nachteil

Rz. 83 Trotz der Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen ist die für die Vermächtnislösung entscheidende Rechtsfrage bislang anscheinend nicht entschieden worden: Es besteht nämlich eine Konkurrenzsituation nach dem Ableben des Behinderten zwischen dem Kostenerstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers nach § 102 SGB XII und dem Anspruch des Nachvermächtnisnehmers auf Er...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / A. Gefahren und Gestaltungsziele

Rz. 1 Geistig, psychisch oder körperlich behinderte Menschen bzw. Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen[1] sind behinderungsbedingt oft zur vollständigen Deckung ihres Lebensunterhalts nicht in der Lage. Hinzu kommen häufig weitere Bedarfe, z.B. infolge von Pflegebedürftigkeit. Daraus erwächst die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Insoweit kommen, je na...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Voraussetzungen der Beratungshilfe

Rz. 117 Die Beratungshilfe wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Diese sind: Rz. 118 Die Beratungshilfe kann vom Rechtssuchenden oder vom Rechtsa...mehr

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Sauer, SGB IX § 31 Leistung... / 2.7 Kostenerstattung nach § 18 SGB IX

Rz. 22 Gemäß § 18 Abs. 1 bis 5 und 7 hat der Rehabilitationsträger über den Antrag auf Rehabilitations-/Teilhabeleistungen innerhalb von 2 Monaten zu entscheiden. Tut er das nicht und liegen auch keine wirksamen Verlängerungstatbestände i. S. d. § 18 Abs. 2 vor, gilt die Leistung nach Wegfall der "Wartefrist" als genehmigt. Der Rehabilitationsträger (mit Ausnahme des Trägers...mehr

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Sauer, SGB IX § 31 Leistung... / 2.3 Vorrangige Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts

Rz. 16 Nach § 7 Abs. 1 gilt die Vorschrift des § 31 nur, soweit sich aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen nichts Abweichendes ergibt. Die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe richten sich nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen Wegen § 7 Abs. 1 ist § 31 deshalb nicht...mehr

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Sauer, SGB IX § 36 Rehabili... / 2.2.1 Grundsatz (Satz 1)

Rz. 6 Nach § 36 Abs. 1 haben alle Rehabilitationsträger (§ 6) darauf hinzuwirken, dass die fachlich und regional erforderlichen Rehabilitationsdienste (vgl. Rz. 7) und Rehabilitationseinrichtungen (vgl. Rz. 8) in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung stehen, und zwar auch in ländlichen Gebieten. Gleichzeitig verpflichtet § 36 Abs. 1 die Rehabilitationsträger, bei der En...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 3.1.2 Zulassung nach § 124 Abs. 2 SGB V, Aufnahme in den Leistungskatalog des § 92 SGB V

Sinn der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UStG ist die Entlastung der Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsträger.[1] Deshalb kann die o. g. Vergleichbarkeit mit einem Katalogberuf als "Befähigungsnachweis" nicht allein ausschlaggebend sein. Praxis-Tipp Krankenkassenzulassung als Indiz für das Vorliegen einer heilberuflich ähnlichen Tätigkeit Fehlt es an einer berufsrechtlichen...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 7.2 Einschränkung der Steuerbefreiung

O. g. Leistungen, die von den o. g. Einrichtungen erbracht werden, sind nur insoweit befreit, als es sich ihrer Art nach um Leistungen handelt, die sich jeweils beziehen auf: die Anerkennung, den Vertrag, die Vereinbarung nach Sozialrecht oder die Vergütung.[1] Werden daher ambulante Hilfen im Rahmen des Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX erbracht, sind diese nicht umsatzsteue...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 7.1 Begünstigte Einrichtungen

§ 4 Nr. 16 UStG befreit die eng mit der Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen verbundenen Leistungen[1], die erbracht werden von juristischen Personen des öffentlichen Rechts; Einrichtungen, mit denen ein Vertrag nach § 132 SGB V besteht; Einrichtungen, mit denen ein Vertrag nach § 132 a SGB V, § 72 oder § 77 SGB XI besteht oder die...mehr

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Teilleistungsstörungen / 2 Eingliederungshilfe bei Teilleistungsstörungen

Das Vorliegen einer Teilleistungsstörung begründet nicht automatisch einen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Diese kommt nur in Betracht, wenn die Teilleistungsstörung im konkreten Einzelfall zu einer seelischen Störung mit Integrationsbedarf führt.mehr

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Teilleistungsstörungen / 3 Leistungen der Schule

Bei einer Teilleistungsstörung sind Leistungsangebote der Schule vorrangig zur Eingliederungshilfe. Die schulischen Fördermaßnahmen ergeben sich aus dem jeweiligen Landesrecht. Decken diese Leistungen den Förderbedarf nicht ausreichend, kommen Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht.mehr

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Teilleistungsstörungen / Zusammenfassung

Begriff Teilleistungsstörungen sind Funktionsstörungen in Bereichen des Denkens, Fühlens oder Sprechens. Sie führen zu teilweise ausgeprägten Leistungsminderungen. Die Leistungsdefizite sind nicht durch allgemeine Intelligenzminderung, neurologische Erkrankungen, Sinnesbeeinträchtigungen oder durch mangelnde Förderung erklärbar. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozial...mehr

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Wunsch- und Wahlrecht (Kind... / Zusammenfassung

Begriff Wunsch- und Wahlrecht ist das Recht des Personensorgeberechtigten zwischen Einrichtungen und Diensten der verschiedenen Träger der Jugendhilfe zu wählen. Wünsche zur Gestaltung der Hilfe dürfen geäußert werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Das Wunsch- und Wahlrecht ist in § 5 SGB VIII allgemein, speziell für die Hilfe zur Erziehung und ...mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 3 Nicht zu berücksichtigende Einkommen

Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind: Arbeitsentgelt, das eine Pflegeperson von dem Pflegebedürftigen erhält, wenn das Entgelt das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nach § 37 SGB XI nicht übersteigt, Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen, soweit sie nach § 10a oder Abschnitt XI des EStG gefördert worden sind ("Riester-Rente"), Renten, die an Verfolg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.3 Selbstunterhalt des behinderten Kindes

Rz. 80 Wegen der Behinderung muss das Kind außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Diese Voraussetzung ist grds. gegeben, wenn das behinderte Kind nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit seinen gesamten notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten und wenn es über keine ausreichenden anderen Einkünfte und Bezüge verfügt.[1] Allein aus dem Umstand, dass de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 109 Seit Vz 1996 gilt die eingeschränkte Optionslösung, nach der Kinderfreibetrag und Kindergeld nur alternativ gewährt werden (JStG 1996; Rz. 5). Eine Kumulation von Kinderfreibetrag und Kindergeld bei demselben Stpfl. in Bezug auf dasselbe Kind ist auch dann nicht möglich, wenn ihm ein Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 S. 5 EStG übertragen worden ist.[1] Die nunmehr mo...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.2.2 Angehörigen-Entlastungsgesetz ab 1.1.2020

Die Bundesregierung hat am 14.8.2019 das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) im Kabinett verabschiedet. Das Gesetz wurde am 7.11.2019 im Bundestag verabschiedet.[1] Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt, sodass dieses zum 1.1.2020 in ...mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.3 Eingliederungshilfe als Leistungsgesetz (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 19 Das Recht der Eingliederungshilfe ist seit dem 1.1.2020 im Teil II des SGB IX geregelt (Art. 12 und Art. 13 BTHG, §§ 53 ff. SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019, § 241 Abs. 8 SGB IX) – und zwar dort in den §§ 90 bis 150a SGB IX. Um Diskussionen darüber auszuschließen, ob das Recht der Eingliederungshilfe im Verhältnis zu den Sätzen 1 und 2 des Abs. 1 als Leistungsgesetz gil...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.2.6 Besonderheit: Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen

Rz. 30 Stadt- und Kreisverwaltungen sind Rehabilitationsträger, wenn sie Träger der Jugendhilfe und/oder der Eingliederungshilfe sind (vgl. § 5 i. V. m. § 6). Teilweise wurden die Aufgaben der Eingliederungshilfe bei kreisgebundenen Städten oder Gemeinden der Kreisverwaltung übertragen. Diese Städte/Gemeinden sind dann nur noch für die Jugendhilfe zuständig. Anzumerken ist, d...mehr

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Sauer, SGB IX § 28 Ausführu... / 2.1 Ausführung von Leistungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 § 28 Abs. 1 regelt die Ausführung von Leistungen zur Teilhabe durch den zuständigen Rehabilitationsträger – also durch wen er die Leistungen für den Rehabilitanden erbringen lässt. Nach Abs. 1 kann der zuständige Rehabilitationsträger die Leistungen zur Teilhabe allein (Rz. 4), gemeinsam mit anderen in § 6 aufgeführten Rehabilitationsträgern (Rz. 5), durch andere Leistungs...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.2.3 Eigenschaft des erstangegangenen Trägers bei speziellen Trägern

Rz. 22 Als Rehabilitationsträger gelten alle in § 6 aufgeführten Rehabilitationsträger. Soweit allerdings ein Träger der Kinder- und Jugendhilfe Leistungen in Form von (normaler) Hilfe zur Erziehung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) – also nicht als Teilhabeleistung – erbringt, ist er kein Rehabilitationsträger. § 14 SGB IX greift in diesen Fällen nicht. Anmerkung: Teilhabeleistung...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.7 Ungeklärte Zuständigkeit wegen nicht geklärter Ursache der Behinderung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 75 Ist die Ursache für die Behinderung/drohende Behinderung nicht bekannt (es ist z. B. unklar, ob es sich um die Folgen eines Arbeitsunfalls handelt), ist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 dem Grunde nach der Rehabilitationsträger zuständig, der die Leistung ohne Berücksichtigung der Vorschrift des § 14 und ohne Rücksicht auf die Ursache der Behinderung zu erbringen hat. Dies is...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4 Was gilt als Antrag i. S. d. § 14?

Rz. 34 Die Fristen des § 14 wirken für den Rehabilitationsträger nur, sobald für ihn erkennbar wird bzw. sobald für ihn hätte erkennbar sein müssen, dass der Antrag auf eine Leistung gleichzeitig als Antrag auf eine Teilhabeleistung wegen einer drohenden oder eingetretenen Behinderung zu verstehen ist. Als Teilhabeleistungen gelten die Leistungen der medizinischen Rehabilitat...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 103 Reha-Recht – Die Onlineplattform für Rehabilitationsrecht und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR): www.reha-recht.de. Auf der Website der BAR (www.bar-frankfurt.de) sind unter "Service/Publikationen" u. a. folgende Empfehlungen, Vereinbarungen usw. veröffentlicht: Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung u...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.1.5 Psychotherapeutische Behandlung

Rz. 42 Die Frist nach § 14 Abs. 1 wird nur dann ausgelöst, wenn es sich bei der beantragten Leistung um eine Teilhabeleistung handelt. Dabei ist nicht nur das eigene Recht, sondern auch das Teilhaberecht anderer Rehabilitationsträger zu beachten. Das SGB V unterscheidet zwischen der "isolierten" ambulanten psychologischen Versorgung (z. B. in Form einer Verhaltenstherapie) du...mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat am 1.7.2001 mit Einführung des SGB IX in Kraft (Art. 1 i. V. m. Art. 68 SGB IX). Der bis zum 31.12.2017 geltende, aus 2 Sätzen bestehende Gesetzestext hatte folgenden Inhalt: Zitat Die Vorschriften dieses Buches gelten für die Leistungen zur Teilhabe, soweit sich aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen nichts Abwei...mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.1.1 Hilfsmittelversorgung

Rz. 9 Für diejenigen Hilfsmittel, die dem Behinderungsausgleich dienen oder die zur Vorbeugung einer Behinderung eingesetzt werden und die damit als Leistungen zur Teilhabe anzusehen sind, gelten grundsätzlich die Vorschriften im Teil I des SGB IX, soweit sich aus dem für die Krankenkassen geltenden Leistungsgesetz nichts Abweichendes ergibt. Aufgrund § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB I...mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.4 Vorrang der §§ 9 bis 24 SGB IX (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 20 Nach der Gesetzesbegründung zum BTHG (BT-Drs. 18/9522 S. 229) sind die Regelungen der §§ 9 bis 24 gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 vorrangig gegenüber anderen Leistungsgesetzen anzuwenden – und zwar unmittelbar und uneingeschränkt. Als andere Leistungsgesetze gelten das SGB III, V, VI, VII, VIII und XIV und die §§ 90 bis 150a SGB X (vgl. Rz. 5 ff. und Rz. 19). Bei den §§ 9 bis ...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vor Inkrafttreten des § 14 wurden die Entscheidungen über die Bewilligung von Rehabilitationsleistungen nicht selten mehrere Monate hinausgezögert. Der Grund hierfür waren insbesondere Arbeitsrückstände oder Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den Rehabilitationsträgern. § 14 brachte zum 1.7.2001 für alle Rehabilitationsträger (§ 6) erstmals eine konkrete Verpflichtun...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.10 Erstangegangener Rehabilitationsträger und dessen Aufgaben (Abs. 2 Satz 1, 2, 3)

Rz. 80 Sobald der erstangegangene Rehabilitationsträger als leistender Rehabilitationsträger nach § 14 feststeht, hat dieser den individuellen Teilhabebedarf unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB), festzustellen und über die Leistung als solche zu entscheiden. Diese Entscheidung ist zu treffen spätestens 21 Tage nach Eingang des Antrags bei ihm (Abs. 2 Satz 2...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.1 Definition Antrag

Rz. 36 Als Antrag gilt jede an den Rehabilitationsträger gerichtete Willenserklärung, aus der sich ein Leistungsverlangen ergibt. Der Antrag ist – sofern keine besonderen Anforderungen an den Antrag gestellt werden (vgl. hierzu Rz. 37 ff.) – formlos möglich. Entsprechend dem Grundsatz des § 9 SGB X kann somit eine rechtswirksame Antragstellung auch mündlich, telefonisch oder...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.2 Früherkennung und Frühförderung, Kinderrehabilitation, Nach- und Festigungskuren, Mutter-(Vater-)Kind-Leistungen, Selbsthilfeleistungen

Rz. 47 Die interdisziplinäre Früherkennung und Frühförderung (§ 46) ist nur für Kinder bis zum Schuleintritt bestimmt und wird vorwiegend in interdisziplinären Frühförderstellen erbracht. Interdisziplinäre Frühförderstellen sind familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen, die der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Kindern dienen, um in interdisziplinärer Zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Einrichtungen, mit denen eine Vereinbarung nach § 123 SGB IX oder nach § 76 SGB XII besteht (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. h UStG)

Rz. 84 Nach § 75 SGB XII (Einrichtungen und Dienste) sind Einrichtungen stationäre und teilstationäre Einrichtungen i. S. v. § 13 SGB XII . Nach Abs. 1 dieser Vorschrift können die Leistungen der Sozialhilfe entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalls für die Deckung des Bedarfs außerhalb von Einrichtungen (ambulante Leistungen), für teilstationäre oder stationäre Einric...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.14 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. n UStG

Rz. 100 Durch das Jahressteuergesetz 2020[1] wurde der bisherige Buchst. l der Vorschrift zum neuen Buchst. m UStG und neu gefasst. Durch die Einführung des Buchst. m durch das Wachstumschancengesetz[2] wird die bisherige Regelung in den Buchst. n überführt. Rz. 101 Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Objektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 44 Die Steuerbefreiung erfasst sowohl Betreuungs- als auch Pflegeleistungen für hilfsbedürftige Personen. Hilfsbedürftig sind alle Personen, die aufgrund ihres körperlichen, kognitiven oder psychischen Zustands der Betreuung oder Pflege bedürfen. Der Betreuung oder Pflege bedürfen Personen, die krank, behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Dies schließt auch ...mehr