Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

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Jansen, SB VI, SGB VI § 13a... / 2.4.2 Teilhabeplan (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 15 Das Fallmanagement beinhaltet gemäß Abs. 3 Nr. 2 die Entwicklung und Koordinierung eines individuellen Rehabilitationsprozesses gemeinsam mit dem Betroffenen und ggf. unter Einbindung weiterer Beteiligter sowie die Erstellung eines individuellen Teilhabeplans nach § 19 SGB IX, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. zu a) Der medizinische Rehabilitation...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.3 Freie Träger

Rz. 5 Kinder- und Jugendhilfe war ursprünglich allein Aufgabe freier Träger. Insbesondere die Kirchen und deren (karitative) Sozialeinrichtungen widmeten sich dieser Aufgabe. Erst im 19. Jahrhundert wurde nach und nach dieser Bereich – zunächst als Teil der Armenfürsorge – als staatliche Aufgabe begriffen. Jedoch hatte auch weiterhin in keinem anderen sozialrechtlichen Berei...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.1.1 Haushalt oder sonst geeigneter Ort

Rz. 6 Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung zur Weiterführung des Haushalts erhält nur ein Versicherter in seinem Haushalt, seiner Familie oder – nach der Neufassung durch das GKV-WSG – an einem sonst geeigneten Ort. Aus Abs. 3 ergibt sich, dass der Anspruch auf häusliche Krankenpflege grundsätzlich nur besteht, wenn der Versicherte im eigenen Haushalt o...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.3 Ambulante Hospizleistungen (Abs. 2)

Rz. 21 Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es nach der von den Spitzenverbänden geschlossenen Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Erwachsene, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Im Vordergrund der ambulanten Hospizarbeit stand dabei bis zur Änd...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.4 Integration in die Gesellschaft/Inklusion (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 21 Die Teilhabeleistungen zielen darauf ab, den betroffenen Menschen möglichst auf Dauer u. a. in Arbeit, Schule/Beruf und Gesellschaft zu integrieren bzw. einzugliedern. Das durch § 4 Abs. 1 Nr. 4 vorgegebene Ziel bezieht sich auf die Leistungen zur Sozialen Teilhabe und orientiert sich insbesondere an der Eingliederungshilfe i. S. d. §§ 90 bis 150a SGB IX. Aus § 4 Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.6 Anspruchsausschluss (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 16 Der Anspruch auf ein Hilfsmittel ist ausgeschlossen, soweit es nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen ist. Auf der Ermächtigungsgrundlage des § 34 Abs. 4 beruht die Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung v.13.12.1989 (BGBl. I S. 2237), geändert durch Art. 1 der VO v. 17.1.1995 (BGBl. I...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.4 Umsetzung der Prävention in der Praxis

Rz. 17 Die Rehabilitationsträger haben nicht zuletzt aufgrund der Gemeinsamen Empfehlung (Rz. 14) zwischenzeitlich Instrumente entwickelt, die den Präventionscharakter des § 3 umsetzen – viele davon im Rahmen von Projekten. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang § 11, nach dem das BMAS Modellvorhaben unterstützt, die den Vorrang von Leistungen zur Teilhabe nach § 9 und die S...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.5 Abgrenzung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu denen der Sozialen Teilhabe

Rz. 25 Obwohl die Leistungen zur Sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5) gegenüber Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nachrangig sind (vgl. z. B. § 91), ist die Abgrenzung der beiden Leistungen in der Praxis schwierig. Nicht selten werden Anträge auf Leistungen zur Sozialen Teilhabe i. S. d. § 14 an die Träger der medizinischen Rehabilitation weitergeleitet, weil der andere R...mehr

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Sauer, SGB IX § 27 Verordnu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach § 26 sind die Rehabilitationsträger unter Federführung der BAR verpflichtet, im Rahmen der Selbstverwaltung und -verantwortung gemeinsam Empfehlungen zu vereinbaren, um die Erbringung von Teilhabeleistungen zu beschleunigen, qualitätsmäßig zu verbessern und zu vereinheitlichen. Die Vorschrift verfolgt als Ziel die Sicherstellung einer bedarfsorientierten, frühzeit...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.6 Unterschied zur wesentlichen Behinderung i. S. d. § 99 SGB IX

Rz. 21 Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 Menschen mit Behinderungen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2, die für die Dauer von mindestens 6 Monaten wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die betreffende Person mu...mehr

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Sommer, SGB V § 132l Versor... / 2.1.1 Beteiligte

Rz. 12 Für die Leistungserbringer sind deren Spitzenorganisationen zur Mitwirkung am Vertragsschluss aufgerufen. Im Gegensatz zu § 132a sind auch die vollstationären Pflegeeinrichtungen (§ 43) und die stationären Rehabilitationseinrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (§ 103 SGB V) zu beteiligen. In der Vorschrift kommt zum Ausdruck, dass die Leistungen der außerklini...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.10 Kostenerstattung (Abs. 4)

Rz. 31 Abs. 4 beruht auf der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit (BT-Drs. 19/20720 S. 56). Die Krankenkasse hat die außerklinische Intensivpflege grundsätzlich als Sachleistung (§ 13 Abs. 1, § 2 Abs. 2) zu erbringen. Ist die Krankenkasse dazu nicht in der Lage, weil sie z. B. über keine ausreichende Anzahl von geeigneten, qualifizierten Pflegef...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.2 Leistungen wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit (Abs. 1a)

Rz. 13a Der durch das KHSG 2015 v. 10.12.2015 neu eingeführte Abs. 1a eröffnet einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege in Form der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung (Unterstützungspflege), ohne dass gleichzeitig die Notwendigkeit medizinischer Behandlungspflege, die Anspruchsvoraussetzung für die übrigen Tatbestände des § 37 ist, gegeben ist. Damit wird ein ...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 in Kraft (Art. 68 des Gesetzes). Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018. Rz. 2 Das SGB IX regelt die Rechte von Menschen, die behindert (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2), von Behi...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.6 Leistungsziele bei Zuständigkeit mehrerer Rehabilitationsträger

Rz. 28 Das gegliederte Sozialleistungssystem und die unterschiedlichen Zielsetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 führen bei umfangreichen Rehabilitations-/Teilhabebedarfen unter Umständen dazu, dass dem Grunde nach unterschiedliche Rehabilitationsträger zuständig werden. Hier ist zu unterscheiden, ob die Rehabilitationsträger zeitlich nacheinander oder parallel zuständig sind. zu...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.4 Versicherte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 27 Der durch des GKV-WSG v. 26.3.2007 neu eingefügte Satz 3 des Abs. 2 eröffnet einen Anspruch auf Sicherungspflege auch für solche Versicherte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 43 SGB XI, die auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben. Die Krankenkassen, die nach § 132a Abs. 2 Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 39a ist auf Initiative des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss, BT-Drs. 13/7264) durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) rückwirkend zum 1.1.1997 in das SGB V aufgenommen und in der Folgezeit mehrfach, nachhaltig insbesondere durch das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) v. 1...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.2 Leistungsanspruch (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Der durch das HHVG (vgl. Rz. 2) in Abs. 1 eingefügte Satz 2 hat klargestellt, dass Versicherte einen Anspruch auf Hilfsmittel haben, die mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis in § 139 festgelegten Anforderungen an die Qualität der Produkte erfüllen. Diese Qualitätsanforderungen gelten auch für Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, sich abe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Häftlingshilfe

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) und nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sind steuerfrei gemäß § 3 Nr 23 EStG; Einzelheiten > Steuerbefreiungen Rz 180 ff. Steuerfrei ist auch die Eingliederungshilfe (§ 9a HHG); sie wird nicht für den Verlust von Hausrat oder Kleidung gewährt und mindert deshalb nicht die als > Außergewöhn...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.1 Sonderregelung für Fachleistungen der Eingliederungshilfe

Rz. 1a Das Achte Kapitel Teil 2 SGB IX (§§ 123 bis 134) enthält das Vertragsrecht für die Besonderen Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) i. d. F. Art. 1 BTHG ab 1.1.2020 (Eingliederungshilfe) und regelt, unter welchen Voraussetzungen der Träger der Eingliederungshilfe die Kosten der Leistungen der Einglieder...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.6 Grundlagen des Vertragsrechts der Eingliederungshilfe

Rz. 7 § 123 regelt die allgemeinen Grundsätze der Beziehungen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern. Die §§ 124 bis 134 enthalten konkretisierende Bestimmungen. Rz. 8 Das im Achten Kapitel Teil 2 SGB IX enthaltene Vertragsrecht regelt unmittelbar das Leistungserbringungsrecht für die Eingliederungshilfe zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer als eine der ...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.2 Vertragspartner (Abs. 1 und 3)

Rz. 16 Vertragspartner sind die Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer (Abs. 1 Satz 1) oder der Verband, dem der Leistungserbringer angehört (Abs. 1 Satz 2). Verbände der Träger der Eingliederungshilfe sind nicht abschlussberechtigt. Abs. 1 Satz 1 konkretisiert den zuständigen Vertragspartner aufseiten des Trägers der Eingliederungshilfe, wonach der für den...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.8 Überblick zu den Regelungen des § 123

Rz. 14 § 123 bildet die Eingangsnorm des Vertragsrechts der Eingliederungshilfe (neu) und enthält die allgemeinen Grundsätze für die Erbringung von Leistungen durch externe Leistungserbringer. Neben der bereits im Vertragsrecht der Sozialhilfe begründeten allgemeinen Grundsätze wurde § 123 um weitere neue allgemeine Grundsätze ergänzt, die bei der Erbringung von Leistungen n...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.7 Verdrängung des Vergabe-/Konzessionsrechts

Rz. 11 Das Vertragsrecht der Eingliederungshilfe regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen der Träger der Eingliederungshilfe die Kosten der Leistungen der Eingliederungshilfe zu übernehmen hat. Daran ändert auch die Sonderregelung des § 132 SGB XII nichts, da diese Norm nicht zur unmittelbaren Anwendung des Vergaberechts legitimiert (vgl. Begründung Regierungsentwu...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.1 Vereinbarungsvorbehalt (Abs. 1)

Rz. 15 Abs. 1 legt für die Legitimation zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe einen Vereinbarungsvorbehalt fest. Danach darf der Träger der Eingliederungshilfe Leistungen der Eingliederungshilfe durch Dritte (Leistungserbringer) grundsätzlich nur bewilligen, soweit eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Träger des Leistungserbringers und dem für den Ort ...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.9 Unmittelbarer Zahlungsanspruch gegen den Leistungsträger (Abs. 6)

Rz. 29 In Abs. 6 wird erstmals ein unmittelbarer öffentlich-rechtlicher Zahlungsanspruch des Leistungserbringers gegen den Träger der Eingliederungshilfe normiert. Die ablehnende Haltung seitens des Bundesrates gegen diese Regelung unter Berufung auf die BSG-Rechtsprechung zum zivilrechtlichen Schuldbeitritt setzte sich nicht durch (vgl. BR-Stellungnahme zum Entwurf eines BT...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.4 Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 21 Satz 2 übernimmt inhaltsgleich die bisherige Regelung des § 75 Abs. 3 Satz 2 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), wonach die Vereinbarung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit beachten muss. Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die dem Träger der Eingliederungshilfe die Möglichkeit einräumen, auf die Höhe und Ausgestaltung d...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.4 Verfahrensgrundsätze vor der Schiedsstelle – Mitwirkungspflichten der Vertragsparteien

Rz. 12 Verfahrensgrundsätze regelt der Bundesgesetzgeber nicht; die nähere Bestimmung des Verfahrens der Schiedsstellen erfolgt durch Rechtsverordnung der Länder (§ 133 Abs. 5 Nr. 6). Die allgemeinen Verfahrensgrundsätze aus SGB X und SGG sind ergänzend (Vorbehaltsklausel in § 37 SGB I zu beachten) heranzuziehen (vgl. Becker, SGb 2013, 712; Gottlieb, in: Schnapp/Düring, Hand...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.8 Kostenübernahme ohne Vereinbarung (Abs. 5)

Rz. 27 In Abweichung des in Abs. 1 Satz 1 normierten Vereinbarungsvorbehalts kann eine Leistung auch durch einen Leistungserbringer, mit dem keine schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde, erbracht werden. Im Wesentlichen übernimmt der Gesetzgeber die bisherige Bestimmung des § 75 Abs. 4 SGB XII (i. d. F. bis zum 31.12.2019). Voraussetzung für die Bewilligung ist eine Bes...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.2 Bisheriges Recht

Rz. 2 Unmittelbarer Vorläufer der Regelungen in den §§ 123 ff. SGB IX sind die Vorschriften des Zehnten Kapitels SGB XII (§§ 75 bis 81) über die Einrichtungen und Dienste der Sozialhilfe und damit auch der Eingliederungshilfe (Sechstes Kapitel SGB XII), die wiederum mit Wirkung zum 1.1.2005 die §§ 93 BSHGff. abgelöst haben. Rz. 3 Entscheidende Stationen der Novellierung der m...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.10 Konkurrenzregelungen

Rz. 32 Die Bestimmungen des § 38 (Verträge mit Leistungserbringern) sind grundsätzlich zu beachten. Da § 38 (Teil 1 Kapitel 7) kein Regelungsvorrang zukommt (vgl. § 7 Abs. 2) und die Bestimmungen der §§ 123 ff. abschließend Grundlage der Vereinbarungen zwischen Trägern der Eingliederungshilfe und Leistungserbringern sind, dürfte dem § 38 letztlich keine eigenständige Bedeutu...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.3.1 Rechtscharakter des Vertrages

Rz. 19a Leistungs- und Vergütungsverträgen kommt der Charakter von "Normverträgen" zu, mit der Folge, dass diesen eine öffentlich-rechtliche Wirkung zukommt (vgl. §§ 53 ff. SGB X; st. Rspr. BSG, Urteil v. 23.11.2023, B 8 SO 1/23 R, Rz. 16 m. w. N.; vgl. bereits BVerwG, Urteil v. 30.9.1993, 5 C 41/91; allg. Ansicht Streichsbier, in: Grube/Wahrendorf/Flint/Streichsbier, SGB IX...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.1.1 Vertragsparteien

Rz. 6 Jede potenzielle Vertragspartei (Leistungserbringer oder der Träger der Eingliederungshilfe) kann Vertragsverhandlungen initiieren. Dazu muss er die jeweils andere Vertragspartei schriftlich zu Verhandlungen über den Abschluss einer Vereinbarung (Leistungs- und/oder Vergütungsvereinbarung) auffordern. Da nach § 123 Abs. 1 Satz 2 ein Verband, dem der Leistungserbringer ...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.4 Begrenztes Inkrafttreten zum 1.1.2018 – vollständiges Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 6 Das Achte Kapitel SGB IX trat zwar bereits zum 1.1.2018 in Kraft (Art. 26 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BTHG). Seine volle Wirksamkeit entfaltete die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Im Zeitraum 2018 und 2019 bildeten die Vorschriften des neuen Vertragsrechts der Eingliederungshilfe nur die Ermäch...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.1 Gründe für die Konfliktlösung über ein Schiedsstellenverfahren

Rz. 8 Bei einem Scheitern der Verhandlungsaufforderung oder der Verhandlungen (vgl. Rz. 7) kann die abgewiesene Partei Rechtsschutz suchen. Das übliche Rechtsmittel zur Durchsetzung von Interessen öffentlich-rechtlicher Natur sind Klagen vor den Gerichten, zum Teil mit der Prozessvoraussetzung, dass ein verwaltungsrechtliches Vorverfahren stattgefunden hat. Im Bereich des Ei...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.3 Streitgegenstand der Prüfung durch die Schiedsstelle – beide Vereinbarungen

Rz. 10 Abs. 2 knüpft an die erste Regelung bei Einführung des Schiedsstellenverfahrens in das allgemeine Sozialhilferecht an (vgl. Komm. zu § 123 Rz. 3) und führt die Zuständigkeit der Schiedsstelle für alle Vereinbarungen also Leistungs- und Vergütungsvereinbarung wieder ein. Vorherige Versuche, auch die Leistungsvereinbarung wieder schiedsstellenfähig zu machen, scheiterte...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.7 Pflicht zur Leistungserbringung durch Leistungserbringer (Abs. 4)

Rz. 25 Abs. 4 Satz 1 entspricht der bisherigen Regelung des § 75 Abs. 1 S. 2 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), der vorsah, in die Vereinbarung die Verpflichtung des Leistungserbringers aufzunehmen, dass er im Rahmen des vereinbarten Leistungsangebots Leistungsberechtigte aufzunehmen und zu betreuen hat. Durch die Aufnahme in die allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts wir...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 126 regelt das Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung und gehört zum besonderen Vertragsrecht der Eingliederungshilfe in Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX. 1.1 Bisheriges Recht Rz. 2 § 126 übernimmt weitgehend inhaltsgleich die Bestimmungen in § 77 Abs. 1 Satz 3 bis 6 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019 (mit Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2) und § 77 Abs. 2 SGB XII i. d. F. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 3 Literatur

Rz. 35 Busse in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 4. Aufl., 2023, (§ 123 SGB IX Online-Stand: 23.7.2024). Diehm, Auswirkungen des BTHG auf das sozialhilferechtliche Dreiecksverhältnis, ZFSH 2019, 71. Eicher, Rezension, 50 Jahre Sozialhilfe. Eine Festschrift, herausgegeben von Jonathan I. Fahlbusch, Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V., ...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.3.2 Schriftform

Rz. 20 Die Vereinbarungen zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe (Leistungsträger) und den leistenden Dritten (Leistungserbringer) sind schriftlich abzuschließen (Abs. 1). Als öffentlich-rechtliche Verträge nach dem Sozialgesetzbuch unterliegen sie diesen Anforderungen, u. a. an die Schriftform nach § 56 SGB X. Konkludente Vereinbarungen sind unzulässig (vgl. LSG Berli...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.3 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020

Rz. 5 Abs. 1 entspricht dem Regelungsinhalt des § 75 Abs. 1 SGB XII i. d. F. des Art. 13 BTHG ab 1.1.2020, Abs. 4 entspricht der Wirkung der in § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB XII vorgesehenen Bestimmung. Abs. 5 entspricht § 75 Abs. 4 XII i. d. F. des Art. 13 BTHG ab 1.1.2020. Eine Regelung zur Leistungserbringung in zugelassenen Pflegeeinrichtungen (ab 1.1.2020: § 76a SGB XII i. d. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 1.2 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020

Rz. 3 § 126 entspricht inhaltlich dem § 77a XII i. d. F. des Art. 13 BTHG ab 1.1.2020 und gehört zum besonderen Vertragsrecht der Eingliederungshilfe in Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX. Die Zuständigkeit der Schiedsstelle für alle Vereinbarungen wird auch im Vertragsrecht der allgemeinen Sozialhilfe sichergestellt (§ 77 Abs. 2 XII i. d. F. des Art. 13 BTHG ab 1.1.2020).mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 1.3 Begrenztes Inkrafttreten zum 1.1.2018

Rz. 4 § 126 trat zwar bereits zum 1.1.2018 in Kraft. Ihre volle Wirksamkeit entfaltet die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Im Zeitraum 2018 und 2019 bildete die Vorschrift die Ermächtigungsgrundlage neue Verträge mit Wirkung zum 1.1.2020 vorzubereiten und abzuschließen (vgl. Komm. zu § 123). Soweit der Abschl...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 3 Literatur

Rz. 25 Becker, Das Schiedsstellen-Verfahren im Sozialrecht, SGb 2013, 664 und 712. Boetticher/Tammen, Die Schiedsstelle nach dem Bundessozialhilfegesetz: Vertragshilfe oder hoheitliche Schlichtung?, RsDE (2003 ) Nr. 54 S. 28. Eicher, Die Schiedstellen der Eingliederungs- und Sozialhilfe, SGb 2023, 145. Düring, Aktuelle Rechtsprechung des BSG zu Schiedsstellen und Schiedspersone...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2.1 Überblick

Rz. 5 Nach § 7 Abs. 1 gelten die Vorschriften des SGB IX und damit § 74 SGB IX nur, wenn das jeweilige rehabilitationsträgerspezifische Recht (z. B. SGB V für die Krankenversicherung) nicht etwas Abweichendes regelt (vgl. auch BSG, Urteile v. 22.3.2012, B 8 SO 30/10 R, v. 31.1.2012, B 2 U 1/11 R, und v. 26.6.2007, B 1 KR 36/06 R). Das bedeutet: Die Voraussetzungen für die Le...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.3 Inkrafttreten von Vereinbarungen oder Festsetzen durch die Schiedsstelle (Abs. 3)

Rz. 23 Grundsätzlich obliegt die Festlegung des Zeitpunkts des Inkrafttretens einer Vereinbarung den Vertragspartnern, im Konfliktfall der Schiedsstelle. Allerdings haben diese den gesetzlichen Rahmen in Abs. 3 zu beachten. Ein rückwirkendes Inkrafttreten der Leistungsvereinbarung ist möglich. Für die Vergütungsvereinbarung schließt Abs. 3 Satz 5 ein rückwirkendes Inkrafttre...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.5 Vereinbarungszeitraum – Prospektive Vergütungsvereinbarung

Rz. 23 Abs. 2 Satz 3 stellt klar, dass die Vereinbarung entsprechend dem bisher geltenden Recht der Sozialhilfe nur für künftige Zeiträume abgeschlossen werden darf. Das Prinzip der prospektiven Vergütungsvereinbarung entgegen dem Selbstkostendeckungsprinzip hat sich bewährt und wird im Vertragsrecht der Eingliederungshilfe übernommen (vgl. Komm. in Rz. 3). Ausgangspunkt war...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.1.2 Formelle Anforderungen an eine Aufforderung zu Vertragsverhandlungen

Rz. 7 § 126 enthält zwar für Erstverhandlungen keine Vorgaben für den notwendigen Inhalt der Aufforderung. Diese sollte zumindest den Verhandlungsgegenstand konkretisieren und sich nicht auf den bloßen Wunsch nach einer Verhandlung beschränken, um die Antragsberechtigung an die Schiedsstelle im Konfliktfall auszulösen. Bei einer Aufforderung zum Abschluss einer Folgevereinba...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.5 Rechtscharakter des Schiedsstellenspruchs – Begründung

Rz. 19 Der Rechtscharakter des Schiedsstellenspruchs ist in der Literatur umstritten. Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich um einen vertragsgestaltenden Verwaltungsakt i. S. d. § 31 Satz 1 SGB X (st. Rspr., BSG, Urteil v. 23.7.2014, B 8 SO 2/13 R, Rz. 11 m. w. N. bereits BVerwG, Urteil v. 1.12.1998, 5 C 17.97, und BVerwG, Urteil v. 28.2.2002, 5 C 25.01; auch Gottlie...mehr