Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.3 Prüfgegenstand Bedarf des jungen Menschen

Rz. 53 Der Jugendhilfeträger hat vor dem Hintergrund der individuellen Bedarfslage des jungen Menschen, selbst zu prüfen, ob Leistungen anderer Sozialleistungsträger notwendig erscheinen und daher ein Zuständigkeitsübergang auf diese in Betracht kommt. Maßstab ist dessen individuelle Bedarfslage. Rz. 54 Die insoweit naheliegende Fallkonstellation ist die wirtschaftliche Leist...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 72 OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 3.2.2021, 3 MB 50/20: Die sozialpädagogische Familienhilfe ist mit den Zielsetzungen des § 41 Abs. 2 nicht vereinbar; VG München, Beschluss v. 31.8.2020, M 18 E 20.3749: Zu einem begründeten Einzelfall einer Fortsetzungshilfe nach § 41 Abs. 1 Satz 2 HS 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22.6.2020, 12 A 2766/17: Eine Fortsetzung...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.2.2 Fortsetzungshilfe nach Satz 2 HS 2

Rz. 35 Ausnahmsweise kann gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 HS 2 die Hilfe in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus bis zum 27. Lebensjahr fortgesetzt werden (vgl. auch bei Münder, SGB VIII, § 41 Rz. 9). Hierbei muss es sich aber um eine Fortsetzung einer bereits bewilligten zulässigen Hilfe bis zur Regelaltersgrenze handeln; sog. Fortsetzungshilfe (zum Begriff vgl. auch bei W...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vorgängervorschrift zu Abs. 3 ist insoweit § 37 Abs. 3 in seiner bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung, der von seiner Struktur und dem Inhalt weitgehend identisch ist mit § 37b Abs. 3 (BR-Drs. 5/21 S. 88 = BT-Drs. 19/26107 S. 91). Im Übrigen bestehen keine Vorgängervorschriften. Rz. 3 Struktur der Vorschrift: Abs. 1 Satz 1 verpflichtet das Jugendamt für die Dauer des Pfle...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.2 Beginn der Übergangs- und Teilhabeplanung nach Satz 2

Rz. 22 Nach Satz 2 ist die Teilhabeplanung frühzeitig, i. d. R. ein Jahr vor dem voraussichtlichen Zuständigkeitswechsel, vom Träger der Jugendhilfe einzuleiten. Als Zeitpunkt für Einleitung der Teilhabeplanung war ursprünglich 6 Monate vor dem voraussichtlichen Zuständigkeitswechsel vorgesehen (BR-Drs. 5/21 S. 9 = BT-Drs. 19/26107 S. 20) und ist auf Beschlussempfehlung und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.1 Niederschwellige Angebote – Erziehungsberatung u. a. nach Satz 1

Rz. 8 § 36a Abs. 2 Satz 1 regelt, dass abweichend von Abs. 1 der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die niedrigschwellige unmittelbare Inanspruchnahme von ambulanten Hilfen zulassen soll und trifft damit Regelungen für die sog. gesteuerte Selbstbeschaffung (zum Begriff vgl. Kunkel, Gesteuerte Selbstbeschaffung nach § 36a Abs. 2 SGB VIII, ZKJ 2007 S. 241). Diese stellt eine ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.2 Rechtsfolge der rechtmäßigen Selbstbeschaffung

Rz. 34 Als Rechtsfolge einer zulässigen und rechtmäßigen Selbstbeschaffung sieht Satz 1 die Übernahme der erforderlichen Aufwendungen durch den Träger der Jugendhilfe vor. Sofern die Voraussetzungen i. S. v. § 36a Abs. 3 vorliegen, ist der Träger der Jugendhilfe zur Übernahme der erforderlichen Aufwendungen verpflichtet. Anspruchsberechtigter sowohl hinsichtlich Leistungen g...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 1.2 Überblick

Rz. 8 Der Sinn und Zweck der Vorschrift trägt auch nach dem KJSG dem Gedanken Rechnung, dass bei Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien verstärkte Bindungen zu den neuen Bezugspersonen entstehen und deshalb eine einzelfallorientierte Koordination des Hilfeverlaufs notwendig ist, die die Einbeziehung aller Beteiligten – also der Herkunftsfamilie, der leiblichen Eltern und...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.5 Unaufschiebbarkeit der Hilfe nach Nr. 3 Buchst. a und b

Rz. 31 Kernelement der Prüfung der Zulässigkeit der Selbstbeschaffung ist, ob die Deckung des Bedarfs keinen zeitlichen Aufschub duldet, sog. Unaufschiebbarkeit. Zentrales Element ist damit der zeitliche Aufschub. Die Bezugspunkte der Unaufschiebbarkeit sind in Buchst. a und b geregelt. Ob die Deckung des Bedarfs zeitlichen Aufschub duldet, orientiert sich nach Buchst. a sow...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.1 Familienrechtliche Einordnung der Erklärung nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB in das Bürgerliche Gesetzbuch

Rz. 46 Die Pflicht und das Recht der elterlichen Sorge (§ 1626 BGB) umfasst gemäß § 1626 Abs. 1 Satz 2 1. Var. BGB die Personensorge und damit gemäß § 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB die Vertretung des Kindes. Die zur elterlichen Sorge gehörende Personensorge umfasst gemäß § 1631 Abs. 1 BGB insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen un...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.1.1 Anwendung eines individualisierten Gewaltschutzkonzepts nach Satz 1

Rz. 9 Satz 1 nimmt dabei Bezug auf die Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Weiterentwicklung, Anwendung und regelmäßigen Überprüfung von Qualitätsmerkmalen zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und ihren Schutz vor Gewalt nach § 79a Satz 2 (BR-Drs. 5/21 S. 87 = BT-Drs. 19/26107 S. 90). Rz. 10 § 79a Satz 2 sieht die Sich...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.4 Abgrenzung

Rz. 8 Aus dem individuellen Ansatz der konkreten Hilfeart Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer können auch Anhaltspunkte bei der Abgrenzung zu anderen Hilfeformen abgeleitet werden. Bei gravierenden Verhaltensauffälligkeiten eines Jugendlichen wird statt der Hilfe nach § 30 eher eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 in Betracht kommen. Ist es erforderlic...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.3.1 Beratung zur Mängelabstellung (Abs. 6 Satz 1 und 2)

Rz. 28 Zeigt sich nach Erteilung der Betriebserlaubnis, dass das Kindeswohl in der Einrichtung in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht mehr gewährleistet ist, so hat die Aufsichtsbehörde (Landesjugendamt) unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einzugreifen. Hieraus folgt, dass die Aufsichtsbehörde zunächst den Einrichtungsträger nach Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 3 Literatur

Rz. 26 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; DIJuF-Rechtsgutachten v. 8.7.2020, SN_2020_0548 DE – Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe und durch eine Erziehungsbeistandschaft als einheitliche Leistung bei einer zei...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.6 Gemeinsame Hilfeplanung mit den Personensorgeberechtigten

Rz. 47 Widersprechen die Personensorgeberechtigten der Inobhutnahme nicht, so ist nach § 42 Abs. 3 Satz 5 vom Jugendamt unverzüglich ein Hilfeplanverfahren mit dem Ziel der Gewährung einer Anschlusshilfe einzuleiten (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 24.5.2011, 12 A 2844/10). Gemäß § 36 Abs. 2 soll als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe zur Erziehung bzw. der Eing...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.9 Vorrang der Jugendhilfe – § 10 Abs. 4 Satz 2

Rz. 46 Bei der Vorrangsregelung des § 10 Abs. 4 Satz 2 sind die vom Jugendhilfeträger als geeignet und notwendig festgestellten und auch erbrachten Leistungen in Form der Heimerziehung bzw. in sonstiger betreuter Wohnform nach § 34 keine Leistung, die nach dem SGB XII als Leistungen der Eingliederungshilfe für körperlich behinderte Menschen hätten erbracht werden können (LSG...mehr

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Jung, SGB VIII § 7 Begriffs... / 2.4 Begriffliche Sonderregelungen

Rz. 8 Der mit dem KJSG eingeführte Abs. 2 weist darauf hin, dass für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und junge Menschen mit Behinderungen im SGB VIII grundsätzlich – in Ergänzung der jeweiligen Begriffsbestimmung in § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 – die Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 1 SGB IX und damit der Behinderungsbegriff der VN-BRK gilt. Insbesondere im Hinblick auf die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 4 Literatur

Rz. 48 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.3.2021, SN_2021_0334 Gö – Unterbringung eines fünfjährigen Jungen, den eine Einrichtung nicht weiter betreuen will, JAmt 2021 S. 268; DIJuF-Rechts...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.3 Familiengerichtliche Entscheidung

Rz. 41 Die Maßnahmen des Jugendamtes nach § 42 stellen keine behördlichen Anordnungen dar, deren Rechtmäßigkeit durch das Familiengericht (vor dem 1.7.1998 das Vormundschaftsgericht) zu prüfen ist (OLG Frankfurt, Beschluss v. 22.1.2019, 4 WF 145/18). Das Familiengericht hat vielmehr die danach erforderlichen sorgerechtlichen Entscheidungen zu treffen (OLG Bamberg, Beschluss ...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.2 Pflichten und Befugnisse gegenüber den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten

Rz. 35 Dem Jugendamt wird freilich nicht das Personensorgerecht zugewiesen. Dieses verbleibt uneingeschränkt bei dem Personensorgeberechtigten, solange das Familiengericht keine sorgerechtliche Entscheidung getroffen hat. Daher hat das Jugendamt den mutmaßlichen Willen der Personensorgeberechtigten oder der Erziehungsberechtigten angemessen zu berücksichtigen. Auch an dieser...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.2.2 Dringende Gefahr für das Kindeswohl

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ist ein Kind bzw. Jugendlicher in Obhut zu nehmen, wenn eine dringende Gefahr für das Kindeswohl die Inobhutnahme erfordert. Die Polizeigesetze der Länder enthalten Regelungen, wonach die Polizei Minderjährige, die sich der Obhut der Sorgeberechtigten entzogen haben, in Gewahrsam nehmen kann, um sie den Sorgeberechtigten oder dem Jugendamt zuzu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2022 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.4 Urlaubsberechnung bei unterschiedlich langen Arbeitstagen

Schwierigkeiten bereitet oft die Frage, wie sich eine ungleichmäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit von bspw. montags 8 Stunden, mittwochs 6 Stunden und freitags 4 Stunden auf die Urlaubsgewährung auswirkt. In der Praxis ist zuweilen zu beobachten, dass Arbeitnehmer in diesen Fällen dazu neigen, ihren Urlaub vorzugsweise auf die "langen Tage" zu legen. Dies muss der Arbeitge...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 regelt das Verhältnis der Leistungen nach dem SGB II zu anderen Leistungen i. S. eines Nachrangverhältnisses von staatlichen Fürsorgeleistungen. Einerseits soll die Verwirklichung von Ansprüchen auf andere Leistungen gewährleistet, andererseits sollen Doppelleistungen vermieden werden. Die Vorschrift stellt die erforderlichen Rangfolgen auf. Die Änderungen der Vors...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.1 Gesetzliche Leistungen Dritter

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht den Vorrang von Leistungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung außerhalb des SGB II. Der Vorrang ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf gleichartige oder ähnliche Leistungen. Rz. 4 Auf Rechtsvorschriften beruhen Leistungen, die in einem Gesetz, einer Verordnung oder in einer autonomen Satzung festgelegt sind. Es kommt nicht darauf an, ob es sich...mehr

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Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2.2 Forderungsspektrum

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 stellt die Aktivierung des Erwerbsfähigen und seiner Bedarfsgemeinschaft in den Mittelpunkt. Sie haben es zunächst selbst in der Hand, gegen ihre Hilfebedürftigkeit vorzugehen. Abs. 1 ist eine Grundsatznorm, jedoch kein eigenständiger Ausschlusstatbestand, der herangezogen werden könnte, um Leistungen nicht zu erbringen. Dabei spielt der Einsatz des Einko...mehr

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ZErb 01/2023, Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung

Doering-Striening 2. Auflage 2022 904 Seiten, 89 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-079-0 Sieben Jahre nach der Erstauflage von "Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung" hat Dr. Gudrun Doering-Striening (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Essen) im Frühjahr 2022 die zweite, komplett überarbeitete Auflage ihres viel beachteten und zu...mehr

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / I. Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern:

Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigenentlastungsgesetz) vom 10.12.2019 (BGBl I, 2135) zu beachten.mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / b) Persönliche Vorsorge in der letzten Lebensphase

Rz. 63 Durch das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) [96] haben Versicherte nach § 39b Abs. 1 SGB V einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse zu den Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung erhalten. Nach § 39b Abs. 2 SGB V informiert die Krankenkasse ihre ...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder-/Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Eingliederungshilfe ist die Hilfe eines Rehabilitationsträgers für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, um ihnen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Wird die Hilfe nicht wegen einer körperlichen oder geistigen, sondern wegen einer seelischen Behinderung benötigt, ist die Hilfe für Kinder und Jugendlich...mehr

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Teilleistungsstörungen / 2 Eingliederungshilfe bei Teilleistungsstörungen

Das Vorliegen einer Teilleistungsstörung begründet nicht automatisch einen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Diese kommt nur in Betracht, wenn die Teilleistungsstörung im konkreten Einzelfall zu einer seelischen Störung mit Integrationsbedarf führt.mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 1 Anspruchsberechtigte

Auf die Eingliederungshilfe besteht ein Rechtsanspruch. Ermessen ist nicht gegeben. Liegt eine seelische Behinderung vor, muss das Jugendamt die Leistung gewähren. Das Kind oder der Jugendliche ist selbst anspruchsberechtigt im Gegensatz zur Hilfe zur Erziehung, bei der der Personensorgeberechtigte den Rechtsanspruch hat. Wird der Rechtsanspruch geltend gemacht, werden die Ki...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / Zusammenfassung

Begriff Eingliederungshilfe ist die Hilfe eines Rehabilitationsträgers für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, um ihnen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Wird die Hilfe nicht wegen einer körperlichen oder geistigen, sondern wegen einer seelischen Behinderung benötigt, ist die Hilfe für Kinder und Jugendliche als Jugendhil...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 5 Zuständigkeitsklärung

Da für die Rehabilitationsleistungen mehrere Rehabilitationsträger zuständig sind[1], muss die Zuständigkeit oftmals erst geklärt werden. Die Frist dafür setzt § 14 SGB IX.[2]mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 6 Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers

Anders als bei der Eingliederungshilfe nach SGB XII besteht in der Jugendhilfe eine einheitliche sachliche Zuständigkeit des örtlichen Trägers für ambulante, teil- und vollstationäre Hilfe.[1] Für die örtliche Zuständigkeit gilt § 86 SGB VIII. Danach ist das Jugendamt zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Haben die Elternteile verschied...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 3 Hilfeformen

Die Hilfe wird ambulant, teilstationär oder stationär gewährt.[1] Ambulant sind alle Beratungs- und therapeutischen Leistungen. Teilstationär wird die Hilfe gewährt in Kindertageseinrichtungen oder bei Tagespflegepersonen, die bei entsprechender Qualifizierung Sonderpflegestellen genannt werden. Vollstationär ist die Hilfe, wenn sie in einer Einrichtung über Tag und Nacht od...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 7 Kostenbeteiligung

Eine Kostenbeteiligung erfolgt, wenn Leistungen voll- oder teilstationär erbracht werden.[1] Für ambulante Hilfen können Eltern und Kind nicht herangezogen werden. Die Hilfe kann nicht allein mit dem Hinweis auf die Einkommenssituation verweigert werden.[2]mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 2 Seelische Behinderung

Der Begriff der seelischen Behinderung ist zweigliedrig. Es ist einmal ein Abweichen vom für das Lebensalter typischen Zustand, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauert. Zum anderen ist eine dadurch verursachte und ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gefordert. 2.1 Abweichung vom ...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 4 Leistungsumfang

Für den Leistungsumfang verweist § 35a Abs. 3 SGB VIII bis zum 31.12.2019 auf § 54 SGB XII. Seit 1.1.2020 gilt das SGB IX mit Teil 2 für den Umfang der Eingliederungshilfe. Für junge Menschen sind die dort aufgeführten Hilfen zu einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung am wichtigsten. Dazu kann eine Internatsunterbringung ebenso gehören, wie der Besuch einer bestimmten...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 2.1 Abweichung vom alterstypischen Zustand

Das Abweichen von der seelischen Gesundheit ist auf der Grundlage der ICD-10-GM festzustellen. Für diese Feststellung ist die fallzuständige Fachkraft verantwortlich. Sie hat dabei die Stellungnahme der in § 35a Abs. 1a Satz 1 Nrn. 1 bis 3 SGB VIII aufgeführten Fachleute einzuholen, also eines Arztes für Kinderpsychiatrie oder eines Kinderpsychotherapeuten oder Arztes bzw. ein...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 2.2 Beeinträchtigung der Teilhabe

Die Teilhabebeeinträchtigung am Leben in der Gesellschaft ist in den 3 Bereichen Familie/Verwandtschaft, Kindergarten/Schule/Beruf, Freundeskreis/Freizeit festzustellen, wobei sich die Beeinträchtigung nicht auf alle 3 Bereiche erstrecken muss. Es gilt hier der Untersuchungsgrundsatz nach § 20 SGB X. Diese Feststellung ist von den sozialpädagogischen Fachkräften des Jugendamts z...mehr

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Hilfeplanung / 3 Eingliederungshilfen für Kinder mit seelischen Behinderungen/Jugendliche

Bei Leistungen der Eingliederungshilfe soll der Arzt, Psychiater oder Psychologe beteiligt werden, der für den Minderjährigen eine Stellungnahme über die Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit und die Gefahr der gesellschaftlichen Teilhabe gemäß § 35a Abs. 1a SGB VIII abgegeben hat.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilleistungsstörungen / 3 Leistungen der Schule

Bei einer Teilleistungsstörung sind Leistungsangebote der Schule vorrangig zur Eingliederungshilfe. Die schulischen Fördermaßnahmen ergeben sich aus dem jeweiligen Landesrecht. Decken diese Leistungen den Förderbedarf nicht ausreichend, kommen Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht.mehr

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Erziehungsbeistand / 1 Leistungsarten

Der Erziehungsbeistand kann als Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, ambulante Leistung der Eingliederungshilfe für Jugendliche mit seelischen Behinderungen erbracht werden.mehr

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Teilleistungsstörungen / Zusammenfassung

Begriff Teilleistungsstörungen sind Funktionsstörungen in Bereichen des Denkens, Fühlens oder Sprechens. Sie führen zu ausgeprägten Leistungsminderungen. Die Leistungsdefizite sind nicht durch allgemeine Intelligenzminderung, neurologische Erkrankungen, Sinnesbeeinträchtigungen oder durch mangelnde Förderung erklärbar. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicheru...mehr

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Heimerziehung und sonstiges... / 1 Voraussetzungen

Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung in Form von Heimerziehung und sonstigem betreutem Wohnen, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und die Heimerziehung oder sonstiges betreutes Wohnen im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und notwendig ist. Diese Hilfeform ist für Kind...mehr

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Sozialpädagogische Einzelbe... / Zusammenfassung

Begriff Die sozialpädagogische Einzelbetreuung ist eine Hilfe zur Erziehung. Sie ist vor allem für Jugendliche (14-18 Jahre) und junge Volljährige (18-21 Jahre) bestimmt, die sich in einer besonderen Krisensituation befinden (z. B. Drogen-, Prostituierten-, Obdachlosen- oder Punkermilieu) und bei ihrer sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung eine intensi...mehr

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Sozialpädagogische Einzelbe... / 1 Voraussetzungen für die sozialpädagogische Einzelbetreuung

Bei Jugendlichen (14-18 Jahre) haben die Personensorgeberechtigten einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Form einer sozialpädagogischen Einzelbetreuung, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und die sozialpädagogische Einzelbetreuung im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und notwendig ist. Die Eignung u...mehr

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Erziehungsbeistand / Zusammenfassung

Begriff Der Erziehungsbeistand unterstützt ein Kind oder Jugendlichen bei der Bewältigung von Einwicklungsproblemen. Dabei bezieht er das soziale Umfeld des Kindes oder Jugendlichen mit ein, versucht den Lebensbezug zur Familie des Kindes zu erhalten und gleichzeitig die Verselbstständigung des Kindes zu fördern. Bei dem Erziehungsbeistand handelt es sich um die älteste ambu...mehr

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Tagesgruppen / Zusammenfassung

Begriff Die Erziehung in der Tagesgruppe ist eine Hilfe zur Erziehung. Sie kommt regelmäßig für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter in Betracht, die unter Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensauffälligkeiten leiden. Wesentliche Komponente ist die schulische Förderung z. B. durch Nachhilfeunterricht oder Hausaufgabenhilfe. Bei der Erziehung in der Tagesgruppe...mehr