Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

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Sauer, SGB IX § 103 Regelun... / 2.2.1 Leistungen außerhalb von Einrichtungen (Satz 1)

Rz. 12 Satz 1 HS 1 regelt, dass bei Leistungsberechtigten nach Teil 2 des SGB IX, also bei Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, solange die Teilhabeziele nach Maßgabe des Gesamtplanes (§ 121) erreicht werden können, die Leistungen der Eingliederungshilfe zugleich die Leistungen der häuslichen Pflege nach den §§ 64a bis 64f SGB XII sowi...mehr

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Sauer, SGB IX § 103 Regelun... / 2.1 Menschen mit Pflegebedarf in Einrichtungen nach § 43a SGB XI (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt in Satz 1, dass in den Fällen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe in Einrichtungen oder Räumlichkeiten i. S. d. § 43a SGB XI in Verbindung mit § 71 Abs. 4 SGB XI erbracht werden, die Leistung auch die Pflegeleistungen in diesen Einrichtungen oder Räumlichkeiten umfasst. Einrichtungen i. S. d. § 43a SGB XI sind vollstationäre Einrichtungen der H...mehr

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Sauer, SGB IX § 109 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020. Rz. 2 Mit der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialhilfe ...mehr

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Sauer, SGB IX § 109 Leistun... / 2.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Abs. 1)

Rz. 3 Rechtssystematisch ordnet § 109 Abs. 1 die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach Maßgabe von §§ 42 Abs. 2, 3, 69 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 dem Kreis der Eingliederungshilfeleistungen zu. Mit der Formulierung, dass unter Leistungen i. S. d. § 109 "insbesondere" Leistungen i. S. v. §§ 42 Abs. 2, 3, 69 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 zu verstehen sind, wird zum Ausdruck gebracht, ...mehr

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Sauer, SGB IX § 103 Regelun... / 2.2.3 Kostenerstattungsregelung (Satz 3)

Rz. 15 Nach § 94 haben die Länder die für die Durchführung der Eingliederungshilfe zuständigen Träger der Eingliederungshilfe zu bestimmen. Im Hinblick darauf, dass bereits nach dem 31.12.2019 geltenden Recht im SGB XII die Zuständigkeit der Leistungsträger für die Eingliederungshilfe einerseits und für die Hilfe zur Pflege unterschiedlich ausgestaltet war und auseinanderfal...mehr

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Sauer, SGB IX § 109 Leistun... / 2.2 Umfang der Leistungen (Abs. 2)

Rz. 8 Die Vorschrift übernimmt die bisherige Regelung des § 54 Abs. 1 Satz 2 SGB XII. Damit entsprechen die medizinischen Rehabilitationsleistungen der Träger der Eingliederungshilfe nach Art und Umfang den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen an ihre Versicherten. Damit können medizinische Leistungen der Träger der Eingliederungshilfe wie bisher keine Ausfallbürgschaft...mehr

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Sauer, SGB IX § 103 Regelun... / 2.2.2 Leistungen der (teil-)stationären Pflege oder der Kurzzeitpflege (Satz 2)

Rz. 14 Satz 2 stellt sicher, dass der Anwendungsbereich des Satzes 1 nicht endet, wenn der Leistungsberechtigte nur vorübergehend statt Leistungen der häuslichen Pflege Leistungen der (teil-)stationären Pflege oder der Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt. Als vorübergehend ist ein Zeitraum von 8 Wochen anzusehen; die Dauer orientiert sich an der zeitlich befristeten Kurzzeitpfl...mehr

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Sauer, SGB IX § 66 Höhe und... / 2.3.1 Definition Kind

Rz. 17 Für die Beurteilung der Kindeigenschaft verweist § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 auf § 32 Abs. 1, 3, 4 und 5 EStG – also auf das Steuerrecht. Während § 32 Abs. 1 EStG aufführt, wer als Kind im Steuerrecht definiert wird, befassen sich die Abs. 3 bis 5 lediglich mit dem Beginn und dem Ende der Kindeigenschaft. Für die grundsätzliche Definition, wer als Kind zählt, ist somit z...mehr

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Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 3 Heranziehung durch Kostenbeitrag

Nur für die in § 91 SGB VIII aufgeführten Leistungen und die Inobhutnahme werden Kostenbeiträge erhoben. Eine Heranziehung erfolgt nur für die in § 91 Abs. 1 SGB VIII aufgeführten vollstationären und für die in Abs. 2 genannten teilstationären Leistungen. Gem. § 91 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 SGB VIII werden Kostenbeiträge zu folgenden vollstationären Leistungen und vorläufigen Maßnah...mehr

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Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / 2 Rechtsfolge

Die Rechtsfolge bei Bestehen eines Anspruchs ist im Anschluss ein Auswahlermessen zwischen der Gewährung einer vollen Leistung (Beihilfe) oder einer Teilleistung (Zuschuss). Entschließungsermessen besteht nicht in Bezug auf die Frage, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe oder Hilfe für junge Volljährige besteht.mehr

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Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / 1 Anspruchsvoraussetzung

Ein Anspruch auf die einmaligen Leistungen kann nur bestehen, wenn eine Hilfe zur Erziehung oder eine Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder Hilfe für junge Volljährige geleistet wird.[1] Die einmaligen Leistungen sind also nur ein Leistungsannex zu diesen Hilfen, da der Träger der öffentlichen Jugendhilfe beispielsweise gem. § 42 Abs. 2 Satz...mehr

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Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / 3 Umfang

Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse nach § 39 Abs. 3 SGB VIII erfolgen insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen. Wichtig Unterschied zur Sozialhilfe Im Unterschied zur Sozialhilfe ist der besondere entwicklungsbedingte Bedarf des Kindes im Einzelfall zu berücksic...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.7 Annexzuständigkeit bei Leistungen der Eingliederungshilfe (Abs. 6)

Rz. 79 Mit Überführung der Eingliederungshilfe in das SGB IX (vgl. Rz. 1e) und der Schaffung von Trägern der Eingliederungshilfe mussten für diese neuen Träger Zuständigkeitsregelungen getroffen werden. Regelungen zur sachlichen Zuständigkeit sind entbehrlich, da das SGB IX keine Unterscheidung zwischen örtlichem und überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe vornimmt. Die...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.2.5 Eingliederungshilfe nach Nr. 5

Rz. 27 Der Anwendungsbereich erstreckt sich nach Nr. 5 weiter auch auf geleistete Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in teilstationären Einrichtungen und in Einrichtungen über Tag und Nacht. Rz. 28 Erbringt der Jugendhilfeträger Leistungen zur "offenen Ganztagsbetreuung" unterfallen diese regelmäßig nicht nach § 78a Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a dem A...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 3 Literatur

Rz. 33 Berger, Kinder mit Behinderung – Stand und Zukunft der Eingliederungshilfe von der Geburt bis zur Schulzeit, NZS 2022, 841; Eicher, Die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen, jM 2024, 385; ders., Aspekte einer Zusammenführung von Eingliederungshilfe für junge Menschen im SGB VIII durch das KJSG Die zum 1. 1. 2023 vorgesehen Änderungen durch das gepl...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 29 Zur Angleichung der Rechtskreise und zur geplanten Zusammenführung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ab 1.1.2028 sind einige rechtliche Harmonisierungen notwendig. So sollte auch für die Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung nach § 35a ausdrücklich das Merkmal der "Wesentlichkeit der Behinderung" vorgesehen werden...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 6 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 155 Keine Zuordnungspflicht zu einem vorrangig gesetzlichen Leistungstypus oder dem offenen Leistungsspielraum des § 27 Abs. 2 SGB VIII: BVerwG, Beschluss v. 26.6.2025, 5 B 8.24, Rz. 6; vorgehend: VG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.2.2024, 12 S 3605/21. Zum rechtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung, welche Hilfeform im Einzelfall ...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 1.1 Normzweck

Rz. 2 Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444, mit Wirkung zum 10.6.2021 in Kraft getreten) die Zusammenführung der Zuständigkeiten der Leistung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Anwendungsbereich des SGB VIII, sog. "Inklusive Lösung" oder auch "Große Lösung" (BR-Drs. 5/21 S. 120 = BT-Drs. ...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.14 Landesverträge über kurortspezifische Heilmittel und Heilmittel in Schulen (Abs. 7)

Rz. 32 Kurortspezifische Heilmittel kommen insbesondere in anerkannten Kurorten vor, die es zwar in einigen, aber nicht in allen Bundesländern gibt. Damit können kurortspezifische Heilmittel nicht Gegenstand der Bundesverträge zur Heilmittelversorgung nach Abs. 1 der Vorschrift sein. Durch Abs. 7 Satz 1 ist den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen die Ermäc...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 3 Literatur

Rz. 38 Vgl. zunächst auch Literaturhinweise zu § 78a; DIJuF-Rechtsgutachten v. 4.10.2023, SN_2023_0995 Bd – Folgen personeller Unterbesetzung in einer erlaubnispflichtigen Einrichtung, JAmt 2024, 42; DIJuF-Rechtsgutachten v. 18.7.2023, SN_2023_0849 Bd – Rahmenbedingungen für die Finanzierung eines Nachbetreuungsangebots, JAmt 2023, 471; DIJuF-Rechtsgutachten v. 1.7.2021, SN_202...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 1.6 Konkurrenz; § 10 Abs. 4 SGB VIII

Rz. 19 Bei den Leistungen der Hilfe zur Erziehung handelt es sich um eine Form der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, die vorrangig gegenüber Leistungen nach dem SGB IX bzw. SGB XII ist (§ 10 Abs. 4 SGB VIII; zutreffend: SG Augsburg, Urteil v. 11.1.2024, S 6 SO 155/22, Rz. 39; vgl. zur Konkurrenzregelung des § 10 Abs. 4 auch die Komm. zu § 10...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.2 Beteiligung von Sozialleistungsträger, Rehabilitationsträger und Schule nach Satz 2

Rz. 91 Die bisher in Abs. 2 Satz 4 geregelte Beteiligung der Arbeitsverwaltung wurde durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in Abs. 3 Satz 2 verschoben und der sachliche Anwendungsbereich auf alle Sozialleistungsträger nach § 12 SGB I erweitert. Rz. 92 Bei der Beteiligungspflicht handelt es sich um eine Sollvorschrift; es ist daher bei Vorliege...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.3.5 Übertritt in eine andere Einrichtung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 46 War bei Einsetzen der Sozialhilfe der Leistungsberechtigte aus einer stationären Einrichtung in eine andere stationäre Einrichtung oder von dort in weitere stationäre Einrichtungen übergetreten oder aber tritt nach dem Einsetzen der Sozialhilfe ein solcher Fall ein, ist der gewöhnliche Aufenthalt entscheidend, der für die erste Einrichtung maßgebend war. Zweck dieser ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 44 OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 3.9.2024, 5 MB 7/24: Zum Ausschluss eines Vergabeverfahrens bei Leistungserbringung im jugendhilferechtliche Dreiecksverhältnis nach §78a unter Bezugnahme auf BSG, Urteil v. 17.5.2023, B 8 SO 12/22 R; zum vergleichbaren sozialhilfe- bzw. eingliederungshilferechtlichen Dreiecksverhältnis; BGH, Urteil v. 18.2.2021, III ZR 175/19: Zur ...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.5.1.5 Mangellage verneinend

Rz. 66 Hingegen ist eine Mangellage dann zu verneinen, weil und soweit Beeinträchtigungen durch andere, nicht erzieherische Maßnahmen beseitigt werden können. Nicht jede Mangelsituation im außererzieherischen Umfeld eines Kindes begründet einen erzieherischen Bedarf. In diesem Falle ist die Hilfe zur Erziehung die falsche Maßnahme (zur Mangelsituation im außererzieherischen ...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 3 Literatur

Rz. 85 Bieritz-Harder/Conradis/Palsherm (Hrsg.), LPK-SGB XII, 13. Aufl. 2024. Fichtner/Wenzel (Hrsg.), SGB XII, 4. (letzte) Aufl. 2009. Gerlach, Streitfall § 98 Abs. 5 SGB XII, ZfF 2008, 1. Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 8. Aufl. 2024. Hammel, Zuständigkeitsprobleme beim ambulant betreuten Wohnen, ZFSH/SGB 2008, 67. Josef/Wenzel, Zuständigkeitsfragen beim ambulant betreuten Woh...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1.2 Antragserfordernis

Rz. 27 Die Hilfegewährung im engeren Sinn muss auch ohne Antrag geprüft werden; der Hilfeplan selbst muss nicht beantragt werden. § 36 enthält kein förmliches Antragserfordernis; eine entsprechende Willensäußerung reicht aus. Der Antrag bzw. die Willensäußerung hat lediglich die Funktion, das Verfahren in Gang zu bringen. Antragsberechtigt ist der anspruchsberechtigte Person...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.6 Wechsel in ambulante Wohnmöglichkeiten (Abs. 5)

Rz. 68 Die Vorschrift hat keinen Vorgänger im BSHG. Ihr Zweck besteht darin, in den genannten Fällen als nicht sachgerecht angesehene Kostenverschiebungen zu vermeiden, die dann auftreten können, wenn ein Träger der Sozialhilfe außerhalb seines Bereiches gemäß Abs. 2 stationäre Leistungen erbringt, dann ein Hilfeartwechsel von der stationären zur ambulanten Hilfe stattfindet...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.2.7 Leistungen zum Unterhalt nach Nr. 7

Rz. 32 Nr. 7 stellt klar, dass in das Vereinbarungsrecht auch die Leistungen für Unterhalt einbezogen sind, sofern diese im Zusammenhang mit den Leistungen nach Nr. 4 bis 6 gewährt werden. Daraus ergibt sich die Einschränkung, dass die Einbeziehung nur dann erfolgt, wenn der Unterhalt Bestandteil der primären Erziehungs- oder Eingliederungshilfe ist. Die Formulierung ist nac...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.1.1.1 Verfahrenslotsen – Inkrafttreten von § 10b zum 1.1.2024 nach Nr. 1

Rz. 15 Sinn der Übergangsregelung in Nr. 1 ist es zu klären, ob die Einführung von Verfahrenslotsen beim Jugendamt im Jahr 2024 das Ziel der Zusammenführung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit (drohenden) Behinderungen im SGB VIII befördert (BR-Drs. 5/21 S. 121 = BT-Drs. 19/26107 S. 119). Sinn des Anspruchs auf einen Verfahrenslotsen ist die Verwirklichung und...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.4.3 Gruppenangebote (Pooling) nach Abs. 3 Satz 3

Rz. 118 Satz 3 bestimmt, dass eine für Kinder oder Jugendliche erforderliche Leistung zur Anleitung und Begleitung im Bildungsbereich – in der Schule oder Hochschule – als Gruppenangebot erbracht werden kann. Ziel war eine Angleichung an die Regelungen, wie sie bereits in der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer ...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.5.2.1 Merkmale im Lichte der Jugendhilfeplanung

Rz. 67 Es ist für eine Hilfegewährung nicht ausreichend, dass eine kindeswohlentsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Voraussetzung ist weiter, dass die Hilfe für die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen geeignet und notwendig ist (vgl. stellv. BVerwG, Urteil v. 9.12.2014, 5 C 32/13, Rz. 18 zum Begriff der Geeignetheit, Rz. 21 zum Begriff der Notwendigkeit; vgl. ...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.5 Subsidiäre bundesrechtliche Zuständigkeitszuweisung (Abs. 3)

Rz. 18 Soweit eine landesrechtliche Bestimmung zur sachlichen Zuständigkeit nicht getroffen wird, ist der überörtliche Träger für die in Abs. 3 Nr. 2 bis 4 genannten Leistungen zuständig. Die zuvor in Nr. 1 enthaltene Regelung zur Leistungsart Eingliederungshilfe wurde durch das Bundesteilhabegesetz als Teil 2 in das SGB IX überführt. Das sind im Einzelnen: Leistungen der Hilf...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 10 Bezugsnormen sind die §§ 78b bis 78g, für die § 78a den sachlichen Anwendungsbereich bestimmt. Rz. 11 Ansonsten finden sich korrespondierende Regelungen bei den in § 78a Abs. 1 genannten Leistungen, also in § 13 Abs. 3, § 19, § 21 Satz 2, bei den ausdrücklich aufgeführten Hilfen zur Erziehung (§§ 32, 34, 35, 27), bei der Eingliederungshilfe nach § 35a Abs. 2 Nr. 2 2. A...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 26 Der sachliche Anwendungsbereich des § 36 erstreckt sich auf die Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. und auf die Eingliederungshilfe nach § 35a. Ein Hilfeplanungsverfahren muss auch bei der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 durchgeführt werden. Dies ergibt sich aus der ausdrücklichen Verweisung in § 41 Abs. 2 auf § 36. Die Voraussetzungen einer dieser Vorschriften ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1.3 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 28 Anspruchsberechtigte sind der Personensorgeberechtigte, bei Hilfe zur Erziehung bzw. bei Eingliederungshilfe das Kind oder der Jugendliche und bei Hilfe für junge Volljährige der Volljährige (zur Beteiligung vgl. Wiesner, § 36 SGB VIII, Rz. 14 ff.; vgl. auch bei v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 36 Rz. 42). Rz. 29 Allerdings ...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.3.2 Notwendigkeit der stationären Betreuung

Rz. 29 Die Notwendigkeit stationärer Betreuung ist gegeben, wenn jemand in Anbetracht seiner körperlichen oder seelischen Beschaffenheit oder weil er mittellos ist und trotz Arbeitsfähigkeit eine zur Bestreitung seines Unterhalts ausreichende Erwerbsfähigkeit nicht finden kann, der Fürsorge durch andere bedarf und für den die Aufnahme in eine stationäre Einrichtung nützlich ...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.2 Direkte Normadressaten nach Satz 2

Rz. 32 Direkte Normadressaten nach Satz 2 des jugendhilferechtlichen Sozialdatenschutz sind zunächst nur die Stellen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe, soweit sie Aufgabe nach dem SGB VIII wahrnehmen. Damit werden spezifisch die Sozialdaten von Kindern, Jugendlichen und Familien (Herkunfts- und auch Pflegefamilie) geschützt. Rz. 33 Die Datenschutzbestimmungen gelten da...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.2.3 Auswahl der Hilfe nach Satz 2

Rz. 96 Die Auswahl der Hilfe hat bedarfsgerecht und am Einzelfall orientiert zu erfolgen, wie Abs. 2 Satz 2 klarstellt. Das engere soziale Umfeld und damit wichtige Bezugspersonen des Kindes sind einzubeziehen. Hilfe soll insbesondere pädagogisch und therapeutisch orientiert sein, Abs. 3 Satz 1. Die aufgelisteten Hilfstypen sind nicht abschließend. Es können also auch andere...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 77 Aufterbeck, Hintergründe, Stärken und Schwächen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, SGb 2017, 20. Beyer, Der Anspruch auf Finanzierung Sozialer Arbeit Dogmatische Grundlagen, Voraussetzungen und Reichweite einer Bindung des Finanzierungsmessens öffentlicher Träger (auch zum Wunsch- und Wahlrecht), NDV 2024, 102. Brose, Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI und d...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 1a § 36 regelt das Hilfeplanverfahren sowie die Mitwirkungsrechte der Anspruchsberechtigten (zu einem möglichen idealtypischen Ablauf des Hilfeplanverfahrens, vgl. Münder, § 36 SGB VIII, Rz. 57). Das Hilfeplanverfahren dient dem Ziel, den Bedarf erzieherischer Hilfe (§§ 27ff.) für einen jungen Menschen festzustellen und die für ihn notwendigen und geeigneten Hilfen zu be...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 3 Musterantragsformular Jugendhilfe

Rz. 138 Information für Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte Sehr geehrte Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte, Sie haben beim Jugendamt der Stadt … für sich/Ihr Kind/Ihren Pflegling die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe beantragt. Damit Ihnen/Ihrem Kind/Ihrem Pflegling die richtige Hilfe zuteilwerden kann, ist da...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Abs. 1 Satz 1 normiert den Grundsatz, wonach der tatsächliche Aufenthalt des Hilfesuchenden für die örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers maßgeblich ist. Sozialhilfe dient dazu, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (BVerwG, Urteil v. 17.11.1994, 5 C 13/92; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.11.2006, L 7 SO 4415/05). Daher ist eine schnelle, möglichst einfache ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 4 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 126 OVG Saarland, Beschluss v. 1.4.2022, 2 B 46/22: Zum Beurteilungsspielraum des Jugendhilfeträgers bei der Hilfeartentscheidung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 und bei der Ausgestaltung der Hilfe nach § 36 Abs. 2 Satz 2 und zur nur eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 28.4.2021, 12 A 1753/18, Zum Verhältnis von Jugendhilfepla...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.1.1 Untersuchung der Regelungen §§ 10, 10b nach Satz 1

Rz. 12 Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) begleitet und untersucht die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen für die Einführung der Verfahrenslosen i. S. d. § 10b (ab 1.1.2024) und zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen für die konkrete Ausgestaltung des Bundesgesetzes nach § 10 Abs. 3 Satz 4 (ab 1.1.2028). Verfahrenslotsen sind seit dem 1...mehr

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Sauer, SGB IX § 91 Nachrang... / 2.3 Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflegeversicherung (Abs. 3)

Rz. 5 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf BT-Drs. 18/9522 sah vor, das Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Elften Buch sowie Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder dem Bundesversorgungsgesetz in einem Abs. 3 zu regeln. Ziel der Neuregelung sollte es sein, eine mög...mehr

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Sauer, SGB IX § 94 Aufgaben... / 2.1 Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Herauslösung des Rechts der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII sind künftig nicht mehr die Träger der Sozialhilfe für die Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig. Die Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe obliegt den jeweiligen Ländern. Die Träger der Sozialhilfe sind bereits in § 6 bei der Aufzählung der Träger der Leistungen zur Teilhabe als Trä...mehr

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Sauer, SGB IX § 90 Aufgabe ... / 2.1 Definition der Aufgabe der Eingliederungshilfe (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 definiert übergreifend die Aufgabe der Eingliederungshilfe. Er orientiert sich an den in Art. 3 Buchst. a und c formulierten allgemeinen Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), auf welche alle Leistungen auszurichten sind. Dies sind insbesondere "individuelle Autonomie einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie die Unab...mehr

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Sauer, SGB IX § 90 Aufgabe ... / 2.2 Differenzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe (Abs. 2 bis 5)

Rz. 4 Die Leistungen der Eingliederungshilfe differenzieren sich in Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, den Leistungen zur Teilhabe an Bildung und den Leistungen zur sozialen Teilhabe. Die Abs. 2 bis 5 definieren jeweils die besonderen Aufgaben dieser Leistungen. Die Definitionen greifen im Wesentlichen die bisherigen Auf...mehr

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Sauer, SGB IX § 94 Aufgaben... / 2.2 Sicherstellung der Bestimmung geeigneter Träger der Eingliederungshilfe (Abs. 2)

Rz. 5 Aufgabe der Länder ist es, im Rahmen der Bestimmung des Trägers der Eingliederungshilfe sicherzustellen, dass nur solche Träger bestimmt werden, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit dazu geeignet sind, die vielfältigen Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen. Soweit das Landesrecht mehrere Träger der Eingliederungshilfe bestimmt, sind die obersten Landesbehörden ...mehr