Rz. 138
Information für Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte
Sehr geehrte Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte,
Sie haben beim Jugendamt der Stadt … für sich/Ihr Kind/Ihren Pflegling die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe beantragt.
Damit Ihnen/Ihrem Kind/Ihrem Pflegling die richtige Hilfe zuteilwerden kann, ist das Jugendamt auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen angewiesen.
Diese beinhaltet im Einzelnen insbesondere:
- ausführliche Information über Ihren bzw. den bisherigen Lebensweg Ihres Kindes/Pfleglings,
- Überlassung evtl. vorhandener ärztlicher oder psychologischer Gutachten,
- evtl. Entbindung der Ärzte und Gutachter von ihrer Schweigepflicht,
- Überlassung der Ausübung der elterlichen Sorge den für die künftige Erziehung verantwortlichen Personen, soweit nichts anderes vereinbart wird,
- Herausgabe bzw. Beschaffung des Personal- bzw. Kinderausweises, des Impfpasses, der Geburtsurkunde für Ihr Kind/Ihren Pflegling,
- kurzfristige Überlassung oder Übersendung Ihres Mietvertrages, Kindergeld-, Wohngeld-, Rentenbescheides, Ihrer Gehalts- bzw. Lohnbescheinigungen der letzten 12 Monate, Versicherungspolicen und Unterlagen über evtl. Schuldverpflichtungen zur Feststellung Ihrer möglichen Kostenbeitragspflicht und Festsetzung eines entsprechenden Kostenbeitrages,
- Beschaffung und Übersendung von Behandlungsscheinen für den Arzt und Zahnarzt, soweit Ihr Kind/Pflegling durch Sie versichert ist,
- keine Herausnahme Ihres Kindes/Pfleglings aus der Pflegestelle oder Einrichtung ohne vorherige Absprache mit dem Jugendamt.
Sie haben die Möglichkeit, sich in allen persönlichen Fragen, insbesondere wenn diese Ihr Kind/Ihren Pflegling betreffen, an das Jugendamt zu wenden. Das Jugendamt seinerseits ist in Zusammenarbeit mit Ihnen, den ...