Rz. 2

Die Norm gehört zu den Einweisungsvorschriften des Zweiten Abschnitts des SGB I. Sie soll einen Überblick über die einzelnen Leistungen und die zuständigen Leistungsträger im Bereich der Eingliederungshilfe geben. Damit soll den Bürgerinnen und Bürgern eine Groborientierung vermittelt und der Zugang zu den einzelnen Regelungsbereichen des SGB erleichtert werden. Die Vorschrift lässt nicht erkennen, dass die Rechtsgrundlagen, die unter dem Sammelbegriff "Eingliederungshilfen" zusammengefasst werden, durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) einer tiefgreifenden Umstrukturierung unterworfen wurden.

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