Rz. 1

Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2018 durch Art. 3 Nr. 1 und 3 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) eingeführt. Zuvor wurden die Leistungen der Eingliederungshilfe in der Einweisungsnorm des § 28 Abs. 1 Satz 3 aufgeführt. Der Gesetzgeber hat diese Leistungen aus der Einweisungsnorm für den Bereich der Sozialhilfe herausgenommen mit der Begründung, die Leistungen der Eingliederungshilfe seien aus der Sozialhilfe nach dem SGB XII herausgelöst worden. Dies stimmt allerdings nicht ganz, da die Eingliederungshilfe auch mit dem BTHG nicht völlig einkommens- und vermögensunabhängig wurde. Obwohl diese Leistungen mit Wirkung zum 1.1.2018 teilweise und ab 1.1.2020 insgesamt im SGB IX normiert sind, wurde die Aufzählung nicht in § 29 aufgenommen sondern erstmals sind die Leistungen der Eingliederungshilfe nun in einer gesonderten Einweisungsnorm aufgeführt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge