Fachbeiträge & Kommentare zu Einfuhrumsatzsteuer

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 1a und 1b UStG wurden durch Gesetz v. 25.8.1992[1] mWv 1.1.1993, die Vorschrift des § 1c UStG durch Gesetz v. 21.12.1993[2] mWv 1.1.1994 eingefügt; sie regeln die Tatbestandsvoraussetzungen des innergemeinschaftlichen Erwerbs.[3] § 1a UStG trifft die allgemeinen Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb; Sonderregelungen enthalten § 1b...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Lieferung eines Gegenstands

Rz. 38 Dem innergemeinschaftlichen Erwerb unterliegen nach § 1a Abs. 1 UStG nur Lieferungen. Eine Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmer den Erwerber befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen.[1] In Art. 20 Abs. 1 MwStSystRL wird der Erwerb selbst als "die Erlangung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen beweglichen körperlichen Gegenstand zu ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.2.2 Verbrauchsteuern

Rz. 19 Verbrauchsteuern sind gemeinhin dadurch gekennzeichnet, dass ein bestimmter Gegenstand bzw. dessen Übertritt aus einem der Besteuerung unterliegenden Bereich (Herstellungsbereich) in einen steuerlich nicht gebundenen Verkehr oder das Halten oder der Verbrauch bestimmter Güter als für die Entstehung der Steuerschuld maßgeblich angesehen werden.[1] Anknüpfungspunkt ist ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
eBay-Verkäufe und Verkäufe ... / 4.1 Wann die Unternehmer mit Umsatzsteuer belastet werden

Für Waren, die ein Unternehmer in Deutschland über eine Online-Plattform verkauft, muss er grundsätzlich in Deutschland Umsatzsteuer zahlen. Das gilt auch für Waren, die aus dem Ausland kommen. Erfolgt die Lieferung von einem Unternehmen aus einem EU-Land an ein deutsches Unternehmen, gelangen diese gewerblich gelieferten Waren quasi unversteuert über die innergemeinschaftli...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
eBay-Verkäufe und Verkäufe ... / 4.2 Amazon als Logistikdienstleister

Die Waren bieten diese Händler im Internet an, vorzugsweise über große Handelsplattformen wie z. B. Amazon. Viele ausländische Händler bedienen sich dabei der Logistikzentren. Amazon übernimmt dabei die Rolle eines Logistikdienstleisters – und unterliegt als solcher nicht der Marktüberwachung durch die zuständigen Behörden. Es wird also nicht kontrolliert, ob die Verkäufe or...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 1 Bis zum 31.12.1967 enthielt § 3 des UStG lediglich die Bestimmung der Begriffe "Lieferung" und "Werklieferung", während die Sonderfälle der Lieferung (Reihen- und Kommissionsgeschäfte), der Ort der Lieferung und der sonstigen Leistung sowie die Tauschgeschäfte in den §§ 2 bis 9 und 17 der Durchführungsbestimmungen zum UStG 1951 (UStDB 1951) geregelt waren. Zum 1.1.1968...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.3 Durchführung der Sonderprüfung

Der Prüfer muss zu Beginn einer Prüfung unverzüglich und unaufgefordert seinen Dienstausweis zeigen, ansonsten ist der Unternehmer nicht verpflichtet, ihm den Zutritt zu gestatten. Der Prüfer soll den Unternehmer auch darauf hinweisen, dass Auskunftspersonen benannt werden können. Die Außenprüfung soll dazu beitragen, dass die Steuergesetze gerecht und gleichmäßig angewendet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Steuern und zu Unrecht gewährte Steuervorteile sind der Haftungsgegenstand. Anders als nach § 69 AO wird also nicht für alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gehaftet. Insbesondere erfasst sie nicht die steuerlichen Nebenleistungen wie z. B. die Hinterziehungszinsen.[1] Als Steuervorteile sind Steuererstattungen und Steuerverkürzungen anzusehen, die durch die T...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage

Leitsatz 1. Einfuhren, die zum Entstehen der Einfuhrumsatzsteuerschuld führen, sowie die Verwendung von Energieerzeugnissen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme unter den einen Steuerentlastungsanspruch auslösenden Bedingungen sind jeweils Rechtshandlungen i.S. des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO i.V.m. § 129 Abs. 1 InsO. 2. Die Herstellung einer Aufrechnungslage durch Recht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Einführung einer Wertgrenze bei Ausfuhrlieferungen im persönlichen Reisegepäck (zu § 6 Abs. 3a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 6.11 Abs. 2-6 UStAE . Gelangen Gegenstände i. Z. m. einer Beförderungs- oder Versendungslieferung in das Drittlandsgebiet, kann unter weiteren Voraussetzungen eine Ausfuhrlieferung [1] vorliegen, die dann nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG steuerfrei ist. Werden die Gegenstände nicht für unternehmerische Zwecke erworben und im persö...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 2.3 Abziehbarkeit der Vorsteuer

Rz. 22 In § 9b Abs. 1 EStG ist geregelt, dass die abzugsfähigen Vorsteuerbeträge nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts gehören. Ob Vorsteuer abgezogen und verrechnet werden kann, richtet sich allein nach dem Umsatzsteuerrecht.[1] Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG ist nur die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 2.2 Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerrecht

Rz. 12 § 9b Abs. 1 EStG verweist hinsichtlich des Vorsteuerbetrags auf § 15 UStG. Daraus folgt, dass für die Frage, ob die Vorsteuer von der USt abgezogen werden kann, ausschließlich das USt-Recht gilt.[1] Dabei ist zu beachten, dass das USt-Recht einer erheblichen Dynamik ausgesetzt ist, die von gesetzgeberischen Maßnahmen, aber zunehmend auch von zahlreichen Entscheidungen...mehr

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Zoll kompakt: Incoterms - a... / 2 Incoterms für die Schifffahrt

Ausschließlich für die Schifffahrt sind folgende Incoterms vorgesehen:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 § 3 Abs. 1a UStG in der heutigen Form ist Element des in der Europäischen Union umgesetzten "Bestimmungslandprinzips". Gelangt ein Gegenstand grenzüberschreitend (dauerhaft) aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat, soll in dem Bestimmungsland eine Umsatzsteuer entstehen. Dies ist die Fortführung des auch im Drittlandsverkehr über die Erhebung der Einfuhr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Fiktives Verbringen bei Lieferung (bis 2018)

Rz. 48 In einem bestimmten Sachverhalt hatte die Finanzverwaltung[1] früher bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der Europäischen Union im Rahmen einer Vereinfachungsregelung es dem Unternehmer ermöglicht, anstelle von Lieferungen im Ausgangsmitgliedstaat die Lieferungen im Bestimmungsstaat der Besteuerung zu unterwerfen und diesen Lieferungen ein innergemeinschaf...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.8.3 "Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer" – Bestätigung der bisherigen Rechtsauffassung

3.3.8.3.1 BFH vom 29.01.2015 Rz. 152b Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i. S. d. § 3 Abs. 8 UStG ist die Person, die in eigenem Namen eine Zollanmeldung abgibt oder in deren Namen eine Zollanmeldung abgegeben wird. Darauf, dass tatsächlich Einfuhrumsatzsteuer angefallen ist, kommt es nicht an. Als Vertreter "für Rechnung" eines anderen i. S....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.8.3.1 BFH vom 29.01.2015

Rz. 152b Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i. S. d. § 3 Abs. 8 UStG ist die Person, die in eigenem Namen eine Zollanmeldung abgibt oder in deren Namen eine Zollanmeldung abgegeben wird. Darauf, dass tatsächlich Einfuhrumsatzsteuer angefallen ist, kommt es nicht an. Als Vertreter "für Rechnung" eines anderen i. S. d. Art. 5 Abs. 2 ZK handelt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.8.1 Allgemeines

Rz. 149 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Gelangt i. R. eines Reihengeschäfts der Gegenstand der Lieferungen aus dem Drittlandsgebiet in das Inland, kann eine Verlagerung des Lieferorts nach § 3 Abs. 8 UStG nur für die Beförderungs- oder Versendungslieferung in Betracht kommen. Dazu muss derjenige Unternehmer, dessen Lieferung i. R. des Reihengeschäfts die Beförderung oder ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.8.3.2 BFH vom 16.06.2015

Rz. 152e Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Die Ortsregelung des § 3 Abs. 8 UStG ist auch dann anwendbar, wenn keine Einfuhrumsatzsteuer anfällt, weil die Einfuhr umsatzsteuerfrei ist. Eine wirksame direkte Vertretung gegenüber den Zollbehörden setzt voraus, dass der Vertreter für fremde Rechnung handelt. Hieran fehlt es, wenn der Vertreter im Innenverhältnis zum Vertretenen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.2 Innergemeinschaftlicher Warenverkehr (Grundzüge)

Rz. 80 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Bis einschließlich 1992 war eine Warenlieferung von Deutschland in das Ausland (Export) als so genannte Ausfuhrlieferung steuerfrei (§§ 4 Nr. 1, 6 UStG), wenn die Ausfuhr buch- und belegmäßig nachgewiesen wurde. Dies gilt seit 1993 nur noch im Verhältnis zu Drittstaaten. Innerhalb der EU wird der Warenexport umsatzsteuerlich nunmehr ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.8.3.3 Fazit

Rz. 152h Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Im Ergebnis bleibt "alles bleibt beim Alten": alle Versuche, Waren von geringem Wert unter Vermeidung der Lieferortsfiktion des § 3 Abs. 8 UStG aus einem Drittland in das Inland zu liefern, sind beim BFH gescheitert. Unternehmen und deren Berater sollten sich darauf einstellen und in Frage kommende Umsätze von vorneherein entspreche...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.1 Einführung

Rz. 73 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Am 17.05.1977 wurde die 6. EG-RL verabschiedet, die mit dem UStG 1980 in nationales Recht umgesetzt wurde. Seitdem ist das Umsatzsteuerrecht der EU-Mitgliedstaaten weitestgehend harmonisiert. Am 16.12.1991 wurde die RL 91/680/EWG verabschiedet, die im Wesentlichen die 6. EG-RL dahingehend ergänzte, dass ab dem 01.01.1993 die Einfuhru...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Backes, Tauschähnlicher Umsatz bei der Entsorgung werthaltiger Abfälle – ein Problem für die Mülltonne?, MwstR 2017, 222. Beiser, Leasing in der Umsatzsteuer, UVR 2007, 182. Bernstorff, Graf von, Incoterms 2010 der internationalen Handelskammer (ICC)/Kommentierung für die Praxis inklusive offiziellem Regelwerk, 1. Aufl. Köln 2010. Bosche, Umsatzsteuerlicher Lieferort bei War...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / 2 Aufrechnung von Erstattungsansprüchen mit Einfuhrumsatzsteuerforderungen

Die Aufrechnung von Erstattungsansprüchen aus Vorsteuerabzug mit Einfuhrumsatzsteuerforderungen des Zolls ist seit dem 30.6.2013 nicht mehr so relevant, da die Einfuhrumsatzsteuer bereits in der Phase des Entstehens als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Früher (bis 29.6.2013) konnte nur bezahlte Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden. Gegenwärtig stellt dies...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.6 Einfuhr

Der Import von Kraftfahrzeugen aus dem Nicht-EU-Raum (= Drittländern) richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften: Der Erwerb gilt als steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG) Die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer ist als Vorsteuer abziehbar. Der Zoll stellt Anschaffungskosten dar und ist nicht als Vorsteuer abziehbar.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zoll kompakt: Zollrechnen / 2 Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Die EUSt wird auf den Gesamtumsatz erhoben, also auf den Zollwert, den Zoll, eventuelle Verbrauchsteuern und auf alle weiteren in der EU entstandenen – bisher mehrwertsteuerfreien – Kosten vor der Einfuhrabfertigung (Verzollung). Mehr dazu finden Sie im Beitrag "Zoll kompakt: Import", Kap. 3.6.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zoll kompakt: Brexit und St... / 1 Der Brexit

Unabhängig vom Ergebnis der Brexit-Verhandlung ist eines sicher: Großbritannien wird ab 30.3.2019 nicht mehr der EU angehören. Dies bedeutet: Großbritannien wird als Drittland zu behandeln sein. Konkret heißt das: Exporte sind keine Versendungen mehr, sondern Ausfuhren und erfordern damit das Ausfuhrbegleitdokument ABD, ggf. je nach Verhandlungsergebnis einen Freiverkehrs- od...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zoll kompakt: Zollrechnen / Zusammenfassung

Überblick Sowohl die Berechnung der Bemessungsgrundlagen wie Zollwert und Einfuhrumsatzsteuerwert (EUSt-Wert), die Berechnung der bei einer Einfuhr zu entrichtenden Einfuhrabgaben wie Zölle (Wertzölle, Agrarzölle, Antidumpingzölle), Verbrauchsteuern (Tabak, Branntwein usw.) als auch der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zeigt dieser Beitrag anhand von Berechnungsbeispielen. Gesetze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 4 Die ESt ist mit einem Aufkommen von 283.203 Mio. EUR für 2017 neben der USt mit einem Aufkommen von 170.498 Mio. EUR zzgl. 55.856 Mio. EUR Einfuhrumsatzsteuer für 2017 – die ertragreichste Steuer. Allerdings entfällt der weitaus größte Anteil des Aufkommens auf die Abzugsteuern: LSt: 195.524 Mio. EUR, Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 20.918 Mio. EUR (nach Abzug der Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2019, Kunst im Nach... / C. Steuerermäßigungen gemäß § 13 Abs.1 Nr.2 ErbStG

In einem zweiten Schritt sind die zum Teil erheblichen Steuererleichterungen bzw. sogar Steuerbefreiungen bis zu 100 % zu beachten und bei der Nachlassplanung zu berücksichtigen. Eine kompetente Nachlassplanung kennt die Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Danach sind Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive unter bestimm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Haftung für Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (zu § 22f und § 25e UStG)

Kommentar Zur Verminderung des Umsatzsteuerausfalls, der sich bei Lieferungen über elektronische Marktplätze im Internet ergeben soll, ist eine neue Haftungsregelung für die Betreiber solcher Marktplätze in das Gesetz aufgenommen worden. Verbunden ist dies mit neuen Aufzeichnungsvorschriften. Die Finanzverwaltung nimmt ausführlich zu den neuen Regelungen Stellung. Die rechtli...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 49a Seit dem 01.01.2018 ist die Einfuhrumsatzsteuerschuld in einem besonderen Verfahren geregelt. Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht mehr direkt durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in seiner finnischen Umsatzsteuermeldung für den Zeitraum der Einfuhr und zieht sie zeitgleich als Vorsteuer ab, soweit er dazu berechtigt ist (Steuerschuldn...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 52 Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld in einem besonderen Verfahren (sog. E.T. 14.000-Lizenz) zeitlich zu verlagern. In diesem Fall wird die Einfuhrumsatzsteuer nicht direkt durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in der belgischen Umsatzsteuermeldung für den Zeitraum der Einfuhr. Das Verfahren muss gesondert beantrag...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 49a In Luxemburg wird die Einfuhrumsatzsteuer von mehrwertsteuerlich registrierten Personen (einschließlich in Luxemburg registrierten Ausländern) nicht durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in seiner luxemburgischen Umsatzsteuermeldung für den Zeitraum der Einfuhr und zieht sie zeitgleich als Vorsteuer ab (Steuerschuldnerschaft des Leist...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 48 Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld in einem besonderen Verfahren zeitlich zu verlagern. In diesem Fall wird die Einfuhrumsatzsteuer nicht direkt durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in der Umsatzsteuermeldung für den Zeitraum der Einfuhr. Bei vollem Vorsteuerabzugsrecht ergibt sich dann kein Cashflow-Effekt. Das ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.19 Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer (§ 13 Abs. 2 UStG)

Rz. 124 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt § 21 Abs. 2 UStG. Gem. §§ 13 Abs. 2, 21 Abs. 2 UStG entsteht die EUSt in dem Zeitpunkt, in dem die Zollschuld entsteht. Wann das im Einzelnen der Fall ist (z. B. Überführen der Ware in den freien Verkehr, in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung, vorschriftswidriges Verbringen in das Zollgebiet, Entzie...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 46a Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 21 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer

Literatur Wolffgang, Einfuhrumsatzsteuerschuld: Abhängig von der Zollschuld?, UR 2017, S. 845 Gellert, Zollkodex und Abgabenordnung, Analyse über das Verhältnis der Vorschriften der Abgabenordnung zu den Vorschriften des Zollkodexes der Europäischen Gemeinschaft, Diss., Aachen 2003. Thoma/Böhm/Kirchhainer, Zoll und Umsatzsteuer, Die rechtliche Beurteilung und praktische Abwickl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Abzug der Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 103 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Ebenfalls als Vorsteuer abzugsfähig ist die bei der Einfuhr eines Gegenstandes entstehende Einfuhr-USt (Einfuhrumsatzsteuer). Gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG setzt der Vorsteuerabzug voraus, dass die Einfuhr-USt entstanden ist und der Gegenstand für das Unternehmen des Unternehmers ins Inland eingeführt wurde. D.h. auch hier muss die Untern...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 48a Seit dem 01.03.2018 ist die Einfuhrumsatzsteuerschuld teilweise in einem besonderen Verfahren geregelt (vgl. Gesetz 42/2016 vom 28.12.2016 und Ministerieller Erlass 215/2017 vom 20.07.2017). Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht mehr direkt durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in seiner portugiesischen Umsatzsteuermeldung für den Zeitra...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 47a Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld in einem besonderen Verfahren in der Umsatzsteuermeldung vorzunehmen, anstatt sie bei der Zollbehörde zu entrichten. Daraus können sich Cashflow-Vorteile ergeben. Das Verfahren setzt einen Antrag bei der Steuerbehörde voraus. Weiterhin muss der Unternehmer seit mindestens einem Jahr registriert sein, seit mind...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 49a Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld in einem besonderen Verfahren in der Umsatzsteuermeldung vorzunehmen, anstatt sie bei der Zollbehörde zu entrichten. Daraus können sich Cashflow-Vorteile ergeben (vgl. Art. 287b quarter Steuergesetz). Allerdings setzt das Verfahren voraus, dass der Unternehmer von den Zollbehörden geprüft worden ist und eine B...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 47a Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen (vgl. Art. 33a Mehrwertsteuergesetz). Grundsätzlich ist hierfür eine von den Behörden erteilte besondere Genehmigung erforderlic...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 47a Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen (vgl. Art. 94 Mehrwertsteuergesetz). Grundsätzlich können alle Unternehmen, die in Litauen mehrwertsteuerlich registriert sind, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Steuerschuldner der Einfuhrumsatzsteuer (§ 13a Abs. 2 UStG)

Rz. 33 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Gem. § 13a Abs. 2 UStG bestimmt sich die Steuerschuldnerschaft nach § 21 Abs. 2 UStG (hierzu ausführlich vgl. § 21 Rn. 28 ff.).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 48a Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld in einem besonderen Verfahren in der Umsatzsteuermeldung vorzunehmen, anstatt sie bei der Zollbehörde zu entrichten (vgl. Gesetz 4132/2013). Daraus können sich Cashflow-Vorteile ergeben. Das Verfahren setzt einen Antrag bei der Steuerbehörde voraus. Es kann nur von ausländischen Unternehmen genutzt werden, die...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 49a Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen. Dieses Verfahren setzt einen besonderen Antrag bei der Behörde voraus. Diese kann eine Sicherheitsleistung verlangen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 48a Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen (vgl. Art. 167 Mehrwertsteuergesetz). Hierzu muss der Steuerpflichtige bis spätestens November des Vorjahres einen gesonderten A...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 47a Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen (vgl. Art. 326 Steuergesetz). Grundsätzlich ist hierfür eine von den Behörden erteilte besondere Genehmigung (Lizenz) erforderli...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Einfuhrumsatzsteuer ist Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 11 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die EUSt ist eine Verbrauchsteuer, und zwar eine allgemeine Verbrauchsteuer im Gegensatz zu den besonderen Verbrauchsteuern für einzelne Gruppen von Erzeugnissen (z. B. Energiesteuer, Alkoholsteuer, Tabaksteuer). Gleichwohl kann die EUSt als Vorsteuer abgezogen werden (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG). Rz. 12 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die sachliche und...mehr