Rz. 49a

Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld in einem besonderen Verfahren in der Umsatzsteuermeldung vorzunehmen, anstatt sie bei der Zollbehörde zu entrichten. Daraus können sich Cashflow-Vorteile ergeben (vgl. Art. 287b quarter Steuergesetz). Allerdings setzt das Verfahren voraus, dass der Unternehmer von den Zollbehörden geprüft worden ist und eine Bewilligung für die "procédure de dédouanement unique" (PDU) erhalten hat.

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