Rz. 48

Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld in einem besonderen Verfahren zeitlich zu verlagern. In diesem Fall wird die Einfuhrumsatzsteuer nicht direkt durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in der Umsatzsteuermeldung für den Zeitraum der Einfuhr. Bei vollem Vorsteuerabzugsrecht ergibt sich dann kein Cashflow-Effekt.

Das Verfahren gilt allerdings nicht allgemein, sondern für nur für sog. anerkannte Investitionsprojekte (vgl. Art. 164 und 166 Mehrwertsteuergesetz).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge