Die EUSt wird auf den Gesamtumsatz erhoben, also auf den Zollwert, den Zoll, eventuelle Verbrauchsteuern und auf alle weiteren in der EU entstandenen – bisher mehrwertsteuerfreien – Kosten vor der Einfuhrabfertigung (Verzollung). Mehr dazu finden Sie im Beitrag "Zoll kompakt: Import", Kap. 3.6.

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