Fachbeiträge & Kommentare zu Einfuhrumsatzsteuer

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Einfuhrumsatzsteuer ist Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 11 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die EUSt ist eine Verbrauchsteuer, und zwar eine allgemeine Verbrauchsteuer im Gegensatz zu den besonderen Verbrauchsteuern für einzelne Gruppen von Erzeugnissen (z. B. Energiesteuer, Alkoholsteuer, Tabaksteuer). Gleichwohl kann die EUSt als Vorsteuer abgezogen werden (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG). Rz. 12 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die sachliche und...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Aufschub der Einfuhrumsatzsteuer (§ 21 Abs. 3 UStG)

Rz. 74 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die in Art. 110 UZK für den beantragten Zahlungsaufschub vorgesehene Sicherheitsleistung kann für die EUSt entfallen, wenn die zu entrichtende EUSt in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden kann, weil das Steueraufkommen in diesen Fällen nicht gefährdet wird. Es genügt, wenn die EUSt überhaupt als Vorsteuer abgezogen werden kann, diese Vo...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 47a Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen (vgl. Art. 85 Mehrwertsteuergesetz). Grundsätzlich ist hierfür eine von den Behörden erteilte besondere Genehmigung (Lizenz) erf...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 47a Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen (vgl. Art. 23 Mehrwertsteuergesetz). Das Verfahren gilt zunächst für alle Einfuhren jener Güter, die in Anhang A zur Durchführung...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Import

Rz. 10 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Werden Güter aus einem Drittland ins Vereinigte Königreich importiert, wird die Einfuhrumsatzsteuer (Import VAT) i. d. R. sofort fällig. Es besteht aber auch die Möglichkeit ein sog. Aufschubkonto (deferment account) einzurichten. Damit wird die jeweils fällige Steuer zum 15. des der Einfuhr folgenden Monats im Lastschriftverfahren automatisc...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.1 Import (§ 11 kroUStG)

Rz. 23 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittlandsgebiet in das Inland stellt einen steuerbaren Umsatz dar und unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer. Dies gilt sowohl für Unternehmer als auch für Privatpersonen. Die EUSt wird von den Zollbehörden erhoben und verwaltet. Das kroUStG sieht für die Unternehmer, welche die Einfuhrumsatzsteuer gemäß Ge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Thoma, Die Einfuhrumsatzsteuer, UStB 2007, 133 ff. Thoma/Böhm/Kirchhainer, Zoll und Umsatzsteuer. Die rechtliche Beurteilung und praktische Abwicklung von Warenlieferungen mit Drittlandsbezug, 3. Aufl., Wiesbaden 2015. Witte, Zollkodex der Union (UZK), Kommentar, 7. Auflage 2018. Verwaltungsanweisungen VSF Z 81 01 – Dienstvorschrift Einfuhrumsatzsteuer. BMF vom 28.01.2004, Az: ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Vermittlungskosten

Rz. 23 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Hinzugerechnet werden auch die Vermittlungskosten, die mit der Lieferung und/oder der Beförderung bis zum ersten Bestimmungsort im Zollgebiet der Union entstanden sind bzw. in Zusammenhang stehen. Erhöhend auf die Bemessungsgrundlage wirken sich auch die Beförderungs- und Vermittlungskosten bis zu einem weiteren Bestimmungsort im Zollgebiet d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.1 Import (§ 12, § 20 und § 23 MWStG)

Rz. 18 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Unter einem Import (Wareneinfuhr) wird der Eintritt von Waren aus einem Drittland auf das Gebiet der Europäischen Union verstanden, wobei die Steuer erst in dem Land abgeführt wird, in dem die Ware in das Zollregime des freien Warenumlaufs, der aktiven Lohnveredelung im Rückgabesystem oder der vorübergehenden Nutzung mit Teilbefreiung vom Ein...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Mit der Umstellung des USt-Systems von der Allphasenbruttobesteuerung zur Allphasennettobesteuerung durch das UStG 1967 wurde die Regelung des Vorsteuerabzugs geschaffen. Das UStG 1967 bewirkte die Umsetzung der 6. EG-RL in das deutsche Umsatzsteuerrecht. Die EG-rechtlichen Grundlagen für den Vorsteuerabzug sind die Art. 14–17 der genannten Ri...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Einfuhr oder Erwerb

Rz. 24 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Nach § 7 Abs. 1 S. 1 UStG ist die Erbringung einer Werkleistung an einem Gegenstand der anschließend ins Drittlandsgebiet gelangt für sich allein nicht ausreichend. Zusätzlich muss der Gegenstand durch den Auftraggeber zum Zweck der Be- oder Verarbeitung in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt oder zu diesem Zweck im Gemeinschaftsgebiet erworbe...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

Rz. 103 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Der Vorsteuerabzug ist erst in dem Zeitpunkt möglich, in dem sämtliche Voraussetzungen vorliegen. Es kommt somit bei Lieferungen von Waren oder sonstigen Leistungen im Inland darauf an, dass die Leistung tatsächlich ausgeführt wurde und der Steuerzahler über die Leistung eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten hat. Die Bezahlung der Rechnung i...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Rz. 83 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Inland hängt der Vorsteuerabzug an folgenden Voraussetzungen: Ein Unternehmer erbringt eine der USt unterliegende Leistung. Der Leistungsempfänger muss Unternehmer sein und die Leistung wird für das Unternehmen des Leistungsempfängers – grundsätzlich zur Erbringung von steuerpflichtigen Umsätzen – au...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Ort der Lieferung

Rz. 52 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Der Ort der (Vor-)Lieferung an den Wiederverkäufer muss im Inland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet (dazu s. § 1 Abs. 2a UStG) liegen (Abschn. 25a.1 Abs. 3 S. 1 UStAE). Er richtet sich nach § 3 Abs. 6 bis 8a UStG. Ausnahme: Fälle des § 25a Abs. 2 Nr. 1 UStG, d. h. wenn der Wiederverkäufer erklärt, auf von ihm selbst eingeführten Kunstgegens...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

Rz. 91 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Der Vorsteuerabzug ist erst in dem Zeitpunkt möglich, in dem sämtliche Voraussetzungen vorliegen. Es kommt somit bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Inland darauf an, dass die Leistung tatsächlich ausgeführt wurde und der Unternehmer über die Leistung eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten hat. Die Bezahlung der Rechnung ist grundsätz...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 49 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt (vgl. Art. 68 Mehrwertsteuergesetz). Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 71 Mehrwer...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 50 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 102a Mehrwertsteuergesetz).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 53 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Durchlaufender Posten

Rz. 88 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Nach § 10 Abs. 1 S. 5 UStG gehören Beträge, die der leistende Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt, nicht zum Entgelt. Dieser Vorgang wird als durchlaufender Posten bezeichnet (vgl. Abschn. 10.4 UStAE). Der Unternehmer ist dann die Mittelsperson. Nach Auffassung der Verwaltung wird grundsätzlich verla...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Müller-Eiselt, EG-Zollrecht, Zollkodex/Zollwert (Kommentar, Loseblatt). Thoma/Böhm/Kirchhainer, Zoll und Umsatzsteuer, Die rechtliche Beurteilung und praktische Abwicklung von Warenlieferungen mit Drittlandsbezug, 3. Aufl., Wiesbaden 2015. Witte, Zollkodex der Union (UZK), Kommentar, 7. Aufl. 2018. Verwaltungsanweisungen VSF Z 81 01 – Dienstvorschrift Einfuhrumsatzsteuer, Abs. (...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 50 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 271 und 289 Steuergesetz).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 48 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 92 Mehrwertsteuergesetz).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 48 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 86 Mehrwertsteuergesetz).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 50 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt (vgl. Art. 59 ff. Mehrwertsteuergesetz). Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 59 Mehr...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 48 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 64 Mehrwertsteuergesetz).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.2 Verhältnis zum Zollrecht

Rz. 10 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Für die Einfuhrumsatzsteuer gehen die Bestimmungen des Zollrechts denen des UStG vor (§ 13a Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 49 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt (vgl. Art. 30 Mehrwertsteuergesetz). Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 32 Mehrwert...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Vorsteuer

Rz. 22 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Von der nach § 16 Abs. 1 UStG berechneten Steuer sind die in den Besteuerungszeitraum fallenden, nach § 15 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträge abzusetzen. Rz. 23 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Dabei begründet ein einzelner Vorsteuerbetrag keinen Vorsteuervergütungsanspruch, sondern allein einen Anspruch auf Vorsteuerabzug, wie sich aus § 15 Abs. 1, §...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 49 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen, innergemeinschaftlichen Erwerben sowie der Einfuhr von Waren zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuwe...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 49 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 21 ff. Mehrwertsteuergesetz).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 48 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Kapitel 8 Mehrwertsteuergesetz).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Einfuhrumsatzsteuer wird ausschließlich auf Gegenstände erhoben, die aus einem Drittland in das Inland eingeführt werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), nicht hingegen auf sonstige Leistungen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 48 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen, innergemeinschaftlichen Erwerben sowie der Einfuhr von Waren zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuwe...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 49 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für Ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen, innergemeinschaftlichen Erwerben sowie der Einfuhr von Waren zum Vorsteuerabzug berechtigt (vgl. Art. 92 ff. Mehrwertsteuergesetz). Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch e...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 50 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 22 und 23 i. V. m. Schedule 10 Art. 2 Mehrwert...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Vorschrift wurde durch die Schaffung des Binnenmarkts zum 01.01.1993 erforderlich, um die Privilegien der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiung auch auf die Erwerbsbesteuerung zu erweitern.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 47 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für Ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 50 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 48 Mehrwertsteuergesetz).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.2 Verhältnis zum Zollrecht

Rz. 18 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Für die Einfuhrumsatzsteuer gehen die Bestimmungen des Zollrechts denen des UStG vor (§ 13 Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 46 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 8 Mehrwertsteuergesetz).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 55 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 19 Erlass 633/1972). Seit dem 01.01.2017 müsse...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 48 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 31 Mehrwertsteuergesetz).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 48 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 297 und 299 Steuergesetz).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

Rz. 98 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Ein Anspruch auf Vorsteuerabzug kann frühestens in der Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum geltend gemacht werden, in dem die steuerpflichtige Eingangsleistung erbracht wurde und der Steuerbeleg vorliegt oder in dem die Zahlung bei dem Leistungserbringer eingegangen ist, sofern der Zahlungseingang vor dem Tag der Erbringung der steue...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Verbrauchsteuern, Zölle und sonstige Einfuhrabgaben

Rz. 22 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Ebenfalls hinzugerechnet werden die anlässlich der Einfuhr unbedingt entstehenden Verbrauchsteuern (außer der Einfuhrumsatzsteuer), Zölle und sonstige Abschöpfungen usw. (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 UStG). Praxis-Beispiel Der deutsche Großhändler G bezieht 10.000 Flaschen Rum aus Jamaika. Bei Einfuhr hat G hierfür 6000 EUR Alkoholsteuer (Verbrauchsteuer...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Überblick über die Voschrift

Rz. 1 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Mit der Entlastung von der Erwerbsbesteuerung für die im Gesetzestext aufgeführten Einrichtungen ist ein Tatbestand analog zur Einfuhrumsatzsteuer-Befreiung gem. § 5 UStG geschaffen worden. Allerdings hat der Gesetzgeber hier keine Steuerbefreiung, sondern eine Nichtbesteuerung geschaffen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Das norwegische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere Ausfuhrlieferungen (einschließlich solcher nach Spitzbergen oder Jan Mayen, vgl. Art. 6-21 Meh...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Wolffgang, Einfuhrumsatzsteuerschuld: Abhängig von der Zollschuld?, UR 2017, S. 845 Gellert, Zollkodex und Abgabenordnung, Analyse über das Verhältnis der Vorschriften der Abgabenordnung zu den Vorschriften des Zollkodexes der Europäischen Gemeinschaft, Diss., Aachen 2003. Thoma/Böhm/Kirchhainer, Zoll und Umsatzsteuer, Die rechtliche Beurteilung und praktische Abwicklung von W...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Gem. § 43 AO bestimmen die Steuergesetze, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist. Allgemein lässt sich sagen, dass i. d. R. derjenige Steuerschuldner ist, der die Steuer zu entrichten, d. h. für sie mit seinem Vermögen einzustehen hat und an den sich die Finanzbehörde im Beitreibungsverfahren halten kann (Brockmeyer in Kl...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die EUSt-Befreiung geht einher mit der Einführung des Mehrwertsteuersystems und der Einfuhrumsatzsteuer schlechthin (vgl. dazu § 21 Rn. 4 f.). Durch die Erhebung der EUSt sollen die von ausländischen Märkten auf den inländischen Markt gelangten Waren wie inländische Waren besteuert werden. Allerdings müssen, um die ausländischen Produkte im In...mehr