Rz. 10

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Werden Güter aus einem Drittland ins Vereinigte Königreich importiert, wird die Einfuhrumsatzsteuer (Import VAT) i. d. R. sofort fällig. Es besteht aber auch die Möglichkeit ein sog. Aufschubkonto (deferment account) einzurichten. Damit wird die jeweils fällige Steuer zum 15. des der Einfuhr folgenden Monats im Lastschriftverfahren automatisch von der britischen Steuerbehörde eingezogen. Allerdings ist Voraussetzung, dass eine Bankbürgschaft das Konto absichert. Als Nachweis der entrichteten Einfuhrumsatzsteuer ist insbesondere das Formular C 79 erforderlich, welches von der Zollbehörde an den Importierenden ausgestellt wird und die Importe eines Monats umfasst.

 

Rz. 11

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Unternehmen, die nicht im Vereinigten Königreich ansässig und nicht verpflichtet sind sich für umsatzsteuerliche Zwecke registrieren zu lassen, haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer im Vorsteuer-Vergütungsverfahren wieder zu erlangen.

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