Rz. 6

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die Einfuhrumsatzsteuer wird ausschließlich auf Gegenstände erhoben, die aus einem Drittland in das Inland eingeführt werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), nicht hingegen auf sonstige Leistungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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