Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.8 Rechtsanspruch

Haushaltsmittel Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.1 Antragsberechtigte

Mieter/Pächter Das Förderprogramm können natürliche und juristische Personen nutzen. Im Einzelnen: Privatpersonen Wohnungseigentümergesellschaften Contractoren Freiberufler Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Gemeinnützige Organisationen Unternehmen der privaten Wirtschaft Kommunale Unternehmen Wohnungsbaugenossenschaften. Auch Mieter der Pächter des Grundstücks, Grund...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.2.2 Zusätzlicher Bonus

Neben den zuvor genannten Effizienzhaus-Stufen gibt es auch ein sog. "Worst Performing Building". Hierbei handelt es sich um ein Gebäude, das aufgrund des energetischen Sanierungsstands seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestands gehört. Für ein "Worst Performing Building" (WPB) wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusä...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.3 Förderausschlüsse

Selbstnutzende Wohneinheiten Von der Förderung ausgeschlossen sind Vermögenübertragungen (entgeltlich oder sonstige), die über den selbstnutzenden Erwerb einer Wohneinheit hinausgehen. Dies sind insbesondere: Übertragungen zwischen verbundenen Unternehmen Übertragungen zwischen Unternehmen und Gesellschafter Betriebsaufspaltungen Übertragungen zwischen nahestehende Personen i. S....mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.6 Eigenleistungen

Nur Materialkosten gefördert Eigenleistungen von Privatpersonen sind möglich. Allerdings werden nur die mit der energetischen Maßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. In diesem Fall muss der Energieeffizienz-Experte bestätigen, dass die Maßnahme fachgerecht durchgeführt worden ist sowie die entstandenen Materialkosten. Eigenes Unternehmen Werden die Eigenleistungen von Un...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.5 Förderungshöhe

120.000 EUR Die Darlehenshöhe beträgt bei einem normalen Effizienzhaus 120.000 EUR je Wohneinheit. 150.000 EUR Wird durch die Sanierung die EE-Klasse oder NH-Klasse erreicht, werden maximal 150.000 EUR gewährt. Maßgeblich für die Höchstgrenze der Förderbeträge ist die Anzahl der Wohnungen nach der Sanierung. Dies gilt auch bei der Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen. Hinwei...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.8 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, also nicht direkt bei der KfW-Bank. Wichtig Zeitpunkt des Antrags Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme (Bau, Kauf oder Sanierung) zu stellen. Als Maßnahmenbeginn wird der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen angesehen. Dies gilt nicht für Planungs- und Beratungsleistungen. Bei einem Ersterwerb gilt der Abschluss des Kaufv...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.2 Was wird gefördert?

EE/NH-Klassen Das Programm fördert ausschließlich die Sanierung von Wohngebäuden. Gefordert wird, dass das Wohngebäude nach Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fällt. Hierzu müssen die Anforderungen des geltenden GEG eingehalten werden, solange in der Richtlinie zu diesem Programm und dessen technischen Mind...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.2.1 Sanierung Effizienzhaus

Bestandsimmobilie Der Programmteil Sanierung fördert die Herstellung des Effizienzhausstandards bei Bestandsimmobilien. Auch hier wird der Erwerb einer solchen Immobilie berücksichtigt. Folgende Standards müssen erreicht werden: Effizienzhaus Denkmal, Denkmal EE Effizienzhaus 85, 85 EE, 85 NH Effizienzhaus 70, 70 EE, 70 NH Effizienzhaus 55, 55 EE, 55 NH Effizienzhaus 40, 40 EE, 40...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.4 Es muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden

Expertenliste Damit die Investoren möglichst den besten Energiehausstandard erreichen, verlangt der Bund, dass das Projekt von Anfang bis Ende von einem Energieeffizienz-Experten begleitet wird. Dabei muss es sich um einen Experten handeln, der auf der Energie-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes steht. Die entsprechende Liste findet man unter: www.energie-effizienz-e...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3 BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Programm 358/359)

Diese KfW-Programme ergänzen die Finanzierung und Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Deutschland. Erforderlich ist aber, dass der Antragsteller bereits eine Zuschussförderung nach der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" vom 21.12.2023, veröffentlicht am 29.12.2023, gewährt wurde. Da...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.12 Kombinationsmöglichkeiten und -verbote

Eine Kombination mit anderen Förderungen ist möglich. Die Gesamtinvestitionssumme darf dabei aber nicht überschritten werden. Nicht kombinierbar sind folgende Förderprogramme: Zuschussvarianten beim BAFA an der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) KfW-Programm 159 KfW-Programm 455-B Vorgängerprogramme und Anreizprogramme Energieeffizienz (MAP, APEE) §...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 4 BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Programm 458)

Dieses Programm richtet sich an Privatpersonen als Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung. Der Zuschuss liegt bei 70 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.1 Wer ist antragsberechtigt

2 Programme Bei der Antragsberechtigung wird zwischen zwei Programme unterschieden: BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Plus – Wohngebäude (Produktnummer 358): BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Produktnummer 359)mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.5.2 Zinsen

Zuschuss aus Bundesmitteln Der Zinssatz orientiert sich regelmäßig an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Der hier beschriebene Ergänzungskredit wird aus Bundesmitteln bezuschusst. In der Regel gilt der am Tag der Zusage gültige Produktzinssatz oder der bei Antragseingang günstigere Produktzinssatz. Bei längeren Laufzeiten (siehe zuvor) unterbreitet die KfW vor Ende der Zinsb...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.4 Förderfähige Maßnahmen

Infoblatt Die förderfähigen Einzelmaßnahmen sind dem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen zu entnehmen (600 000 4863). Das Infoblatt kann auf der Programmseite der KfW "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)" abgerufen werden. Keine Förderung Nicht förderfähig sind insbesondere folgende Aufwendungen: Elektro-Speicherheizungen Nachtstromspeich...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.2 Einkommensgrenze

90.000 EUR-Grenze Wie zuvor erwähnt, darf das Haushaltsjahreseinkommen die Grenze von 90.000 EUR nicht überschreiten. Das Haushaltsjahreseinkommen bestimmt sich aus dem zu versteuernden Einkommen eines Kalenderjahres. Hierzu wird in aller Regel der Einkommensteuerbescheid herangezogen. Maßgeblich sind alle zu versteuernden Einkommen aller zum Zeitpunkt der Antragstellung in de...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.6 Antragstellung

Freie Wahl Der Antrag ist nur zulässig, wenn dieser vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort und innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Datum der Zusage gestellt wurde. Die Antragstellung über die Zuschussförderung ist über einen frei wählbaren Finanzierungspartner (Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen) zu stellen. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 3.2.4 Mieterdarlehen und -zuschüsse (§ 559a Abs. 3 BGB)

Mieterdarlehen, eine Mietvorauszahlung oder eine von einem Dritten für den Mieter erbrachte Leistung für die Modernisierungsmaßnahmen sind wie Darlehen aus öffentlichen Haushalten zu behandeln. Wichtig Mieteranteil berücksichtigen Beteiligt sich der Mieter an der Modernisierung, ist sein Anteil aus den Modernisierungskosten herauszurechnen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 10 Besonderheiten für das vereinfachte Verfahren

Gegenüber der allgemeinen Regelung in § 559 BGB gelten im vereinfachten Verfahren nach § 559c BGB folgende Besonderheiten:[1] Instandhaltungskosten zählen wie allgemein nicht zu den Modernisierungskosten; sie sind deswegen bei der Mieterhöhung nicht zu berücksichtigen. Werden durch eine Modernisierung an sich fällige Instandsetzungskosten erspart, so sind die fiktiven Instand...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fixkostenmanagement: So bek... / 4 Fixkostenmanagement

Nochmals zur Erinnerung: Fixkosten sind Kosten, die unabhängig von der Beschäftigung, also zum Beispiel der Ausbringung anfallen. Typische Fixkosten sind Gehälter im Verwaltungsbereich, Abschreibungen oder Mieten. Die besondere Problematik bei den Fixkosten entsteht durch folgende Faktoren: Fixkosten sind schwer abbaubar: Eine einmal gebaute Fabrikhalle kann nur schwer wieder...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.5 Partiarisches Darlehen

Eine gewisse Ähnlichkeit mit einer typisch stillen Gesellschaft hat ein partiarisches Darlehen. Auch dort wird als Gegenleistung für das überlassene Kapital eine gewinnabhängige Verzinsung vereinbart. Das eigentliche Unterscheidungsmerkmal ist der für eine stille Gesellschaft erforderliche gemeinsame Zweck. In der Praxis macht dies eine gegenseitige Abgrenzung nicht einfach. I...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.2 Rechtlicher Status

Die stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft. Als solche ist sie nicht rechtsfähig, kann nicht klagen oder verklagt werden. Eine stille Gesellschaft tritt nicht unter ihrem Namen auf und kann auch keine Rechte erwerben oder Verbindlichkeiten eingehen. Aus den geschäftlichen Handlungen des Betriebs ist allein der Inhaber berechtigt und verpflichtet.[1] Nach außen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.3.1 Mitunternehmerschaft

Deshalb wird der atypisch stille Gesellschafter steuerlich auch als Mitunternehmer eingestuft. Der atypisch Stille kann eine dem Kommanditisten vergleichbare Mitunternehmerinitiative ausüben. Durch die schuldrechtliche Teilhabe an den stillen Reserven des Betriebs trägt er zudem auch ein Mitunternehmerrisiko.[1] Das Mitunternehmerrisiko fehlt i. d. R. jedoch, wenn der Stille...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.2.5 Handlungen für die KG

Die Geschäftsführung einer KG steht allein den persönlich haftenden Gesellschaftern zu. Jeder der Komplementäre kann allein handeln, soweit es sich um Geschäfte handelt, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes mit sich bringt.[1] Die Kommanditisten sind dagegen von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Dieser gesetzliche Ausschluss lässt sich aber vertraglich anders re...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 2.4 Ermittlung der Einkünfte

Die Stellung als Mitunternehmer wirkt sich entscheidend auf die Ermittlung der steuerlichen Einkünfte der OHG aus. Zusätzlich zu den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften[1] ist zu beachten, dass die sog. Sondervergütungen an Gesellschafter als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten.[2] Zu den Sondervergütungen gehören die Entlohnung für erbrachte Arbeitsleistungen, die Mie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.4 Vergütungen für die Hingabe von Darlehen (§ 1a Abs 3 S 2 Nr 3 KStG)

Tz. 109 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 (Fremdübliche) Zinsen aus Gesellschafterdarlehen führen nach § 1a Abs 3 S 2 Nr 3 KStG auf Ebene der optierenden Gesellschaft zu BA und auf Ebene des Gesellschafters zu Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG . Wesensmerkmal eines Darlehens ist die bestehende Rückzahlungsverpflichtung bei Zeitablauf oder bei unbefristeter Hingabe mit Kündigung. Ebenfall...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.5 Ausnahme: Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen (Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c)

Rz. 275 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c AStG besteht auch für solche Bezüge eine Ausnahme von der Einordnung unter den Aktivkatalog, die bei der ausländischen Gesellschaft nach § 8b Abs. 7 KStG nicht steuerbefreit wären, wenn diese unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig wäre. Dies ist erfüllt, wenn die ausländische Gesellschaft ein Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 S. 1 KWG), Wer...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Private Altersvorsorgebeiträge

Rz. 31 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Altersvorsorgebeiträge im Sinne des § 82 Abs. 1 EStG sind die zugunsten eines auf den Namen des Zulageberechtigten lautenden nach § 5 AltZertG zertifizierten Vertrags (Altersvorsorgevertrag) bis zum Beginn der Auszahlungsphase geleisteten Beiträge und Tilgungsleistungen. Die dem Vertrag gutgeschriebenen oder zur Tilgung eingesetzten Zulagen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Entschuldung

Rz. 261 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag kann auch zur vollständigen oder teilweisen Ablösung eines für die Finanzierung der Anschaffungs-/Herstellungskosten der selbst genutzten Wohnung oder für den Erwerb von Pflicht-Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft eingesetzten Darlehens (Entschuldung) verwendet werden. Diese Entschuldun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 3. Entnehmbare Beträge

Rz. 249 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag oder die Summe der Altersvorsorge-Eigenheimbeträge darf die Herstellungs- oder Anschaffungskosten der Wohnung inklusive der Anschaffungsnebenkosten (z. B. Notargebühren, Grunderwerbsteuer) zuzüglich der Anschaffungskosten für den dazugehörenden Grund und Boden nicht überschreiten (vgl. Rn. 273). Rz. 250 Sta...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 22.7.2005 – IV B 4 - S 1341 – 4/05 (Geschäftsbeziehung zum Ausland i.S. von § 1 Abs. 1 und 4 AStG; BFH-Urteil vom 28.4.2004 I R 5, 6/02, BStBl. II 2005, 516), BStBl. I 2005, 818

TOP 4.1 der Sitzung ASt I/05 Rz. 4 [Autor/Stand] Nach dem o.g. Urteil des BFH vom 28.4.2004 setzt die Annahme einer Geschäftsbeziehung "zum Ausland" im Sinne von § 1 Abs. 1 und 4 Außensteuergesetz (AStG) eine personale Beziehung eines inländischen Steuerpflichtigen zu einer ausländischen nahe stehenden Person voraus. Unter einer personalen Beziehung versteht der BFH namentlic...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.5.2 Beherrschungskriterien

Rz. 421 Gem. § 7 Abs. 2 AStG liegt eine Beherrschung vor, wenn dem Stpfl. allein oder zusammen mit ihm nahestehenden Personen (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 3 AStG n. F.) unmittelbar oder mittelbar mehr als die Hälfte der Stimmrechte, Anteile am Nennkapital, Gewinnanspruch, Liquidationserlös zustehen. Rz. 422 Die Kriterien (Stimmrechte, Anteile am Nennkapital, Gewinnanspruch und Li...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 5. Begünstigte Wohnung

Rz. 272 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Als begünstigte Wohnung nach § 92a Abs. 1 Satz 5 EStG zählt eine Wohnung in einem eigenen Haus (dies kann auch ein Mehrfamilienhaus sein), eine eigene Eigentumswohnung, eine Genossenschaftswohnung einer in das Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft oder ein eigentumsähnliches oder lebenslanges Dauerwohnrecht. Die Wohnung muss in ein...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 4. Begünstigte Verwendung (§ 92a Abs. 1 EStG)

Rz. 257 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag sieht der Gesetzgeber drei verschiedene begünstigte Verwendungsarten vor: bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens, wenn das dafür entnommene Kapital mindestens 3 000 EUR beträgt (§ 9...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.3.1 Verhältnis zum Primärrecht

Rz. 231 Die Hinzurechnungsbesteuerung stellt einen Eingriff in die europäischen Grundfreiheiten dar. Grenzüberschreitende Sachverhalte werden im Vergleich zu rein innerstaatlichen Sachverhalten steuerlich benachteiligt. Dieser Eingriff kann nach der Rechtsprechung des EuGH[1] nur aus Gründen der Abwehr von Steuerumgehung gerechtfertigt werden und nur solange rein künstliche,...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.3 Fremdüblichkeit der Höhe nach (§ 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 2 AStG)

Rz. 252 Zugrundelegung des Unternehmensgruppenratings: Ist der dreistufige Fremdvergleichstest nach der Nr. 1 erfolgreich geführt worden, stellt sich regelmäßig die (Folge-)Frage nach der Bestimmung der Höhe der fremdüblichen Zinsen. Bei der Festlegung der Vergütung (Zinssatz) für eine Kapitalüberlassung müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie bspw. der Zweck ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Steuerliche Folgewirkungen

Rz. 168 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Aufwendungen des ArbN für den Erwerb der Vermögensbeteiligung sind regelmäßig nicht beruflich veranlasst, sondern dienen der Vermögensbildung; sie sind deshalb keine > Werbungskosten, auch wenn sie an den ArbG gezahlt werden. Soweit beim Erwerb der Vermögensbeteiligung die Steuerbefreiung des § 3 Nr 39 EStG (> Rz 50 ff) in Anspruch geno...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.4 Zuordnung von Einkünften zu der maßgeblichen Substanz (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 370 § 8 Abs. 2 S. 4 AStG regelt die Reichweite des Substanznachweises, d. h. den Substanznachweis der Höhe nach. Die Norm knüpft an das Vorliegen einer "wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit" an und ordnet dieser Tätigkeit nur solche Einkünfte zu, die durch die Tätigkeit "erzielt" werden und dies nur insoweit, als der Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1 AStG) beachtet worden...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 7. Selbstnutzung (Nutzung zu eigenen Wohnzwecken)

Rz. 278 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine Wohnung wird nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn sie tatsächlich bewohnt wird. Der Zulageberechtigte muss nicht Alleinnutzer der Wohnung sein. Ein Ehegatte/Lebenspartner nutzt eine ihm gehörende Wohnung, die er zusammen mit dem anderen Ehegatten/Lebenspartner bewohnt, auch dann zu eigenen Wohnzwecken, wenn der andere Ehegatte/Lebe...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 7. Wohnförderkonto

Rz. 169 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das im Wohneigentum gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital wird nach § 22 Nr. 5 EStG nachgelagert besteuert und zu diesem Zweck in einem vertragsbezogenen Wohnförderkonto erfasst (Altersvorsorgevertrag mit Wohnförderkonto). Das Wohnförderkonto wird unabhängig vom Zeitpunkt der Eröffnung durch die ZfA geführt. Im Wohnförderkon...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 9.4 Regelbeispiele von funktions- und risikoarmen (Finanzierungs-)Dienstleistungen (§ 1 Abs. 3e S. 2 AStG)

Rz. 270 Der in § 1 Abs. 3e Satz 2 AStG bestimmte sachliche Geltungsbereich erstreckt sich insbes. auf sog. Treasury-Funktionen innerhalb von multinationalen Unternehmensgruppen, wie auch in Rz. 10.39 ff. der OECD-VPL 2022 näher ausgeführt. Es werden dabei die typischen (Routine-)Dienstleistungen in Bezug auf das Management von Finanzmitteln für die interne und externe Finanz...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / d) Barrierereduzierender Umbau oder energetische Sanierung in oder an einer Wohnung

Rz. 265 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag kann auch für die Finanzierung eines barrierereduzierenden Umbaus oder ab 1. Januar 2024 für energetische Sanierungsmaßnahmen in oder an einer selbst genutzten Wohnung verwendet werden (§ 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG). Das für den barrierereduzierenden Umbau oder die energetische Sanierung entnommene Kapit...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.1 Allgemeines

Rz. 241 Mit dem Wachstumschancengesetz wurden in den neuen Absätzen 3d und 3e in § 1 AStG erstmalig gesetzliche Verrechnungspreisregeln für unternehmensgruppeninterne Finanzierungsbeziehungen implementiert. Die Neufassung des § 1 AStG sollte nach § 21 Abs. 1a AStG a. F. ab dem Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraum 2024 zur Anwendung kommen. Ein Bestandsschutz für Altdarlehen ...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 8. Aufgabe der Selbstnutzung der eigenen Wohnung

Rz. 284 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Auflösung des Wohnförderkontos und Besteuerung des Auflösungsbetrags erfolgt, wenn der Zulageberechtigte die Selbstnutzung der geförderten Wohnung nicht nur vorübergehend oder das Eigentum an der geförderten Wohnung vollständig aufgibt. Bei anteiliger Aufgabe des Eigentums erfolgt die Auflösung des Wohnförderkontos und die Besteuerung d...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 10. Bonusleistungen bei geförderten Altersvorsorgeverträgen

Rz. 193 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bonusleistungen, die im Zusammenhang mit einem Altersvorsorgevertrag stehen, z. B. Sonderauszahlungen oder Zins-Boni für die Nichtinanspruchnahme eines Bau-Darlehens, unterliegen ebenfalls der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.4.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 145 § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG regelt die Einordnung von Einkünften aus dem "Betrieb von Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten" in den Aktivkatalog. Ferner gilt die Norm für Einkünfte aus dem Betrieb von Finanzunternehmen i. S. d. KWG, an denen Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich ...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Unmittelbarkeit

Rz. 258 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Entnahmevorgang und die Verwendungsarten nach Rn. 257 müssen in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Dies gilt auch im Fall der Verwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals zur Tilgung eines Darlehens nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 16. Februar 2022, BStBl II S. 611, X R 26/20). Von einer un...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.1.2 Anwendung des Aktivkatalogs im Allgemeinen

Rz. 115 Um die – im System der Hinzurechnungsbesteuerung – unschädlichen (aktiven) von den schädlichen (nicht aktiven und daher passiven) Einkünfte abzugrenzen, bedient sich der Gesetzgeber eines Aktivkatalogs. Folglich werden die aktiven Tätigkeiten und Einkünfte abschließend aufgelistet.[1] Alle nicht unter den Katalog subsumierbaren Einkünfte sind automatisch passiv.[2] D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 96 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 1a Abs 3 KStG regelt die Rechtsfolgen der Option für die Gesellschafterebene: § 1a Abs 3 S 1 KStG enthält die Regelung zur Behandlung der Beteiligung an der optierenden Gesellschaft: Diese gilt für die Besteuerung nach dem Einkommen als Beteiligung eines nicht phG an einer Kap-Ges. Hierzu s Tz 97ff. § 1a Abs 3 S 2 bis 4 KStG regeln die Behan...mehr