Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.6 Inanspruchnahmen aus Liquiditäts- und Kreditlinien für Dritte

Rz. 78 Eventuell als wesentliche Risiken zu berücksichtigen sind Risiken aus außerbilanziellen Gesellschaftskonstruktionen, wie z. B. Risiken aus nicht konsolidierungspflichtigen Zweckgesellschaften (→ AT 2.2 Tz. 2, Erläuterung). Die außerbilanziellen Geschäfte haben sich im Rahmen der Finanzmarktkrise als starker Treiber für Liquiditätsrisiken erwiesen. Einige Institute hab...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Aufbauorganisatorische Anforderungen

Rz. 3 Im Vordergrund der aufbauorganisatorischen Vorgaben steht die Trennung zwischen den Vertriebseinheiten (Bereich Markt) und den vertriebsunabhängigen Einheiten (Bereich Marktfolge). Bei risikobehafteten Kreditgeschäften ist aus beiden Bereichen jeweils ein positives Votum einzuholen. Ohne positive Voten aus diesen beiden Bereichen darf, soweit nicht die Kompetenzen einz...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Zuordnung von Geschäftsfeldern

Rz. 153 Damit Rückschlüsse auf die einzelnen Organisationseinheiten im Institut gezogen werden können, bietet es sich an, die Schadensfälle den betroffenen Geschäftsbereichen zuzuordnen. Die diesbezüglichen Vorschläge vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mussten bis Ende 2024 schon bei Verwendung des Standardansatzes berücksichtigt werden. Demnach sollten die Schadensfäl...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.5 Prolongationen

Rz. 25 Unter Prolongationen sind Verlängerungen der Laufzeit bestehender Einzelengagements zu verstehen, ohne dass gleichzeitig eine Erhöhung des Engagements vorliegt. Dazu gehören grundsätzlich auch interne Prolongationen, wie z. B. die interne Verlängerung von extern "bis auf Weiteres" (b. a. W.) zugesagten Krediten ohne feste Laufzeit, da zu diesem Zeitpunkt praktisch auf...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.7 Bankaufsichtliche Risikoprofile der Institute

Rz. 89 Die im Rahmen des SREP gewonnenen Erkenntnisse fließen vollständig in die "bankaufsichtlichen Risikoprofile" der von der deutschen Aufsicht weiterhin beaufsichtigten weniger bedeutenden Institute (LSI) ein.[1] Diese Risikoprofile umfassen eine Bewertung aller Risiken des Institutes, seiner Organisation und internen Kontrollverfahren sowie seiner Risikotragfähigkeit.[2...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Differenzierung nach Kundengruppen und Kreditarten

Rz. 43 Die Kreditbearbeitung beginnt mit dem Prozess der Kreditgewährung, in dem jene Faktoren zu analysieren und zu beurteilen sind, die für die Beurteilung der mit einer Kreditvergabe verbundenen Risiken von besonderer Bedeutung sind. Dazu zählt insbesondere die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Werden die Risiken in ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.5 Immobilieneigengeschäfte

Rz. 60 Immobilienrisiken entstehen immer dann, wenn ein Institut in Immobilien investiert, sei es zur Eigennutzung oder zur Kapitalanlage – als Direktinvestition oder über Fondsanteile (→ BTR Tz. 1). Den Beobachtungen der deutschen Aufsicht zufolge hat das jahrelange Niedrigzinsumfeld bei vielen Instituten die Erträge im klassischen Zinsgeschäft einbrechen lassen. Auf der Su...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Vorübergehende Tilgungsreduzierung oder -aussetzung

Rz. 15 Bei einer "Tilgungsreduzierung" handelt es sich um eine Verringerung der Tilgungsrate über einen festgelegten kurzen Zeitraum. Damit kann einer beeinträchtigten Liquiditätssituation des Kreditnehmers Rechnung getragen werden. Anschließend ist die Rückzahlung auf Basis der prognostizierten Rückzahlungsfähigkeit fortzusetzen. Die Zinsen sind dabei weiterhin in voller Hö...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.1 Institute mit hohem NPL-Bestand

Rz. 54 Mit der sechsten MaRisk-Novelle sind in Umsetzung der Leitlinien der EBA über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen einige Anforderungen ergänzt worden, die ausdrücklich nur von Instituten mit einer Brutto-Quote notleidender Kredite ("NPL-Quote") von mindestens 5 Prozent auf Einzelinstitutsebene oder teilkonsolidiert bzw. konsolidiert auf Gruppe...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.2 Drittinitiierung oder Interbankengeschäft?

Rz. 55 Bei der Drittinitiierung gibt eine dritte Stelle ein typisches Vertriebsvotum für den Endkreditnehmer des Kredit gewährenden Institutes ab. Folglich handelt es sich z. B. im Fördergeschäft zweifellos immer dann um eine Drittinitiierung, wenn die Hausbank eines Kreditnehmers den Förderkredit beantragt (positiv votiert) und das Förderinstitut zumindest ein Teilobligo fü...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2.1 Unabhängigkeit von der Kreditgewährung und -weiterbearbeitung

Rz. 85 Die mit der Wertermittlung von Immobiliensicherheiten betrauten sachverständigen Personen dürfen zudem nicht in den Kreditvergabeprozess und in die Kreditbearbeitung eingebunden sein. Diese Formulierung ist mit der siebten MaRisk-Novelle angepasst worden. Zuvor war auch eine Beteiligung an der Kreditentscheidung explizit ausgeschlossen. Da der Kreditvergabeprozess jed...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Schwerpunkte im SREP

Rz. 109 Die EBA erwartet von den zuständigen Behörden, im Rahmen des SREP auch den Anteil von Produkten mit unbestimmter Laufzeit sowie mit expliziten oder eingebetteten Optionen zu prüfen, wobei Produkten mit eingebetteter Kundenoption besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Speziell nennt die EBA die Kredite mit unbestimmter Laufzeit und die Kredite mit der Option...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.3 Festlegung von kurz-, mittel- und langfristigen Zielen

Rz. 240 Ausgangspunkt für sämtliche Überlegungen zum Abbau von notleidenden Risikopositionen (quantitative NPE-Ziele) sind die Geschäfts- und Risikostrategie des Institutes und die damit verbundenen Festlegungen zum Risikoappetit. Die angestrebten Bestände an notleidenden Risikopositionen müssen – sowohl auf Portfolioebene als auch insgesamt – mit dem Risikoappetit des Insti...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 Prolongationen

Rz. 180 Bei Prolongationen handelt es sich um Laufzeitverlängerungen von Engagements, ohne dass dabei gleichzeitig der Kreditrahmen erhöht wird. Insofern sind hierunter auch interne Prolongationen zu verstehen, in deren Rahmen extern "bis auf Weiteres" (b. a. w.) zugesagte Kredite intern jährlich überprüft und hinsichtlich der Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr verlängert...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.7 Pipeline-, Warehouse- und Platzierungsrisiken

Rz. 26 Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise sah sich der FSB auf internationaler Ebene dazu veranlasst, die Bedeutung der sogenannten "Pipelinerisiken" ("Pipeline Risks") stärker herauszustellen.[1] Pipelinerisiken sind darauf zurückzuführen, dass sich die Konditionen zwischen verbindlichem Geschäftsangebot und -abschluss für das Institut nachteilig ändern können. Zur Ve...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Überprüfung der Sicherheiten im Rahmen der Kreditgewährung

Rz. 166 Die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten sind grundsätzlich vor der Kreditvergabe zu überprüfen. Auch nach den Vorstellungen der EBA sollten die Institute zum Zeitpunkt der Kreditvergabe – unabhängig von der Kundengruppe – sicherstellen, dass der Wert aller als Sicherheit dienenden Immobilien bzw. beweglichen Vermögenswerte durch einen internen ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Objektbesichtigungen nach BelWertV

Rz. 173 Objektbesichtigungen gehören insbesondere bei Immobilienobjekten ab einer bestimmten Grenze zumindest bei Pfandbriefbanken zum Standard. Das ergibt sich aus den Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). So ist das zu bewertende Objekt im Rahmen der Wertermittlung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 BelWertV zu besichtigen. Rz. 174 Unter Risikogesichtspunkten ka...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Notwendigkeit der Früherkennung von Risiken

Rz. 4 In vielen Fällen ist der vollständige oder teilweise Ausfall eines Engagements nicht etwa das Ergebnis eines plötzlich eintretenden Ereignisses, sondern auf eine ganze Reihe von Faktoren zurückzuführen, die der eigentlichen Krise des Kreditnehmers zeitlich vorgelagert sind. So kann z. B. ein Firmenkunde bereits lange vor der eigentlichen Krise verschiedene Phasen durch...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Berichterstattung über Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Rz. 53 Bei der Bestimmung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) sind die Auswirkungen von Zinsänderungen sowohl auf das handelsrechtliche Ergebnis des Institutes, einschließlich zinsinduzierter Marktwertveränderungen, als auch auf die Markt- bzw. Barwerte der betroffenen Positionen zu betrachten. Institute sollten Zinsänderungsrisiken separat bewerten (→ BTR 2.3 Tz....mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Relevante Informationen für bestimmte Kreditarten

Rz. 9 Hinsichtlich der Kreditvergabe an Unternehmen können in Abhängigkeit von der Kreditart noch weitere Informationen, Daten oder Nachweise für die Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlich sein.[1] Bei einer Finanzierung von Gewerbeimmobilien betrifft dies z. B. die folgenden Angaben:[2] Informationen über Mietpreisniveaus, Leerstände und Mieter, einschließlich der Verträge üb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Factoring – Finanzierungsal... / 2 Formen des Factorings

Welche Art des Factorings ein Unternehmen in Anspruch nimmt, hängt in erster Linie von seinen Wünschen und von den internen Gegebenheiten ab. Grundsätzlich erfolgt die Unterscheidung entweder nach den Funktionen des Factors oder nach der Bekanntgabe gegenüber dem Schuldner. Unterscheidung nach den Funktionen des Factors Echtes Factoring: Bei dieser Form, die auch als Full-Serv...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Bestimmung des Marktwertes

Rz. 68 Immobiliensicherheiten sollten nach Maßgabe von Art. 229 CRR auf der Grundlage ihres Markt- oder Beleihungswertes[1] bewertet werden.[2] Gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 74a CRR wird unter dem "Immobilienwert" ebenso der nach Art. 229 Abs. 1 CRR ermittelte Wert einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie verstanden, wobei die Begriffe "Wohnimmobilie" und "Gewerbeimmobilie" näher erläute...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 NPE-Messgrößen

Rz. 55 Da es in erster Linie um den Abbau der NPE-Bestände im gesamten Institut und ggf. auch in bestimmten Portfolios im Zeitverlauf geht und dafür entsprechende NPE-Zielgrößen festgelegt wurden, bietet es sich natürlich an, die Entwicklung der relativen und absoluten Bestände an notleidenden Risikopositionen zu überwachen. In Ergänzung dazu könnten auch die Bestände an ges...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Darstellung kritischer Punkte

Rz. 121 Mit der Übernahme der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung sind einige Anforderungen gestrichen worden, da sie nahezu inhaltsgleich von der EBA gestellt werden und insofern zu Doppelungen geführt hätten. Dazu gehört auch die Vorgabe, kritische Punkte eines Engagements hervorzuheben und ggf. unter der Annahme verschiedener Szenarien darzustellen. Zwar ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Berücksichtigung der Verbraucherinteressen

Rz. 40 Außerdem sollten bei der Entscheidung, welche Schritte oder Forbearance-Maßnahmen zu ergreifen sind, die Interessen der Verbraucher berücksichtigt werden. Diesbezüglich verweist die EBA auf die maßgeblichen Vorschriften des Verbraucherschutzrechtes.[1] Dazu zählen insbesondere die Anforderungen gemäß Art. 28 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ("Mortgage Credit Directi...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Obligatorische Objektbesichtigung

Rz. 23 Bei Immobiliengeschäften wird von der Aufsicht eine Objektbesichtigung im Rahmen der Wertermittlung immer für erforderlich gehalten. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hatte in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass Immobilieneigengeschäfte auch kleinere Standardobjekte umfassen können, wie z. B. Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser. Für diese Beispiele hat...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.1 Verwendung alternativer Messansätze bis Ende 2024

Rz. 61 Die regulatorischen Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken sind in Art. 312 ff. CRR niedergelegt. Demnach haben die Institute noch bis Ende 2024 die Wahl zwischen den folgenden Ansätzen, deren Verwendung mit unterschiedlich anspruchsvollen Voraussetzungen verknüpft ist: Der sogenannte "Basisindikatoransatz" ("Basis Indicator Approach", BIA) nach Art. 315 un...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Markt-, Verkehrs- und Beleihungswert einer Immobilie

Rz. 26 Der "Marktwert" einer Immobilie ist gemäß § 16 Abs. 2 PfandBG der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, U...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Turnus der Berichterstattung über Adressenausfallrisiken

Rz. 30 Gemäß der ursprünglich in BTR 1 Tz. 7 enthaltenen Anforderungen hält die deutsche Aufsicht eine mindestens vierteljährliche Berichtsfrequenz über die Adressenausfallrisiken grundsätzlich für erforderlich. Die Geschäftsleitung soll dadurch bereits frühzeitig in die Lage versetzt werden, auf bedrohliche oder den Bestand des Institutes gefährdende Risiken reagieren zu kö...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Nicht zufriedenstellende interne IRRBB-Systeme

Rz. 70 Die EBA beschäftigt sich in Abschnitt 4.4 ihrer Leitlinien auch mit jenen Kriterien, nach denen die zuständigen Aufsichtsbehörden bestimmen sollen, ob die von den Instituten implementierten internen IRRBB-Systeme nicht zufriedenstellend sind.[1] Gemäß Art. 84 Abs. 3 CRD können die zuständigen Aufsichtsbehörden in diesem Fall von einem Institut verlangen, die in Art. 8...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Immobiliensicherheiten

Rz. 47 Sofern die Institute Immobilien als Sicherheiten anerkennen, müssen sie ggf. auch die Anforderungen zur Überwachung und Überprüfung der Immobilienwerte gemäß Art. 208 Abs. 3 CRR beachten. Die EBA erwartet von diesen Instituten, dass sie in ihren Strategien und Verfahren auch die Vorgehensweise und die Häufigkeit der Überwachung/Überprüfung von Immobiliensicherheiten f...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.2 Wertpapiergeschäfte

Rz. 50 Nach einer einschlägigen Definition handelt es sich bei einem Wertpapier um eine Urkunde, die ein privates Vermögensrecht in der Weise verbrieft, dass es ohne ihren Besitz nicht ausgeübt werden kann.[1] Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfüllen Wertpapiere verschiedene Funktionen. Im Kapitalverkehr dienen sie insbesondere als Instrument der Kapitalaufbringung un...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5 Auslagerungen und Prüfungen

Rz. 162 Die zunehmende Bedeutung von Auslagerungen tangiert natürlich auch die Prüfer. Für den Prüfer des auslagernden Unternehmens stellt sich vor allem die Frage, ob sich aus der Ausgestaltung der (dienstleistungsbezogenen) Kontrollstrukturen beim Auslagerungsunternehmen Risiken ergeben können, die auf das zu prüfende Unternehmen durchschlagen. § 25b KWG kann bei Kredit- u...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Management der NPL-Bestände

Rz. 16 Die zuständigen Behörden können selbst bei einer NPL-Quote unter dem maßgeblichen Schwellenwert von 5 Prozent die Anwendung der für Institute mit hohem NPL-Bestand relevanten Anforderungen verlangen, wenn sie z. B. Anzeichen einer Verschlechterung der Qualität der Vermögenswerte erkennen. Schließlich könnte diese negative Entwicklung dazu führen, dass die 5-Prozent-Sc...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.6 Verantwortung für ESG-Risiken

Rz. 52 Zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bzw. Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ESG-Risiken) wurden von der BaFin schon frühzeitig einige grundlegende Überlegungen angestellt, die das Kredit- und das Handelsgeschäft gleichermaßen betreffen. So erwartet die BaFin von den klassischen Vertriebsbereichen/Front-Office-Bereichen (Markt bzw. Handel), dass sie be...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Prüfungsbestandteile im Rahmen des SREP

Rz. 113 Nach den Vorstellungen der EBA sollten die zuständigen Behörden im Rahmen des SREP bewerten, inwiefern die Institute über eine Forbearance-Richtlinie und zugehörige Verfahren verfügen, um die Tragfähigkeit der Forbearance-Maßnahmen zu prüfen und um die Effizienz und Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überwachen.[1] Die Überwachung der Effizienz des Prozesses für die Gew...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1.1 Wirtschaftliche Betrachtung

Rz. 75 Die wirtschaftliche Betrachtung kann z. B. folgende Aspekte beinhalten: Objekt-/Projektanalyse, Finanzierungsstruktur/Eigenkapitalquote, Sicherheitenkonzept sowie Vor- und Nachkalkulation. Die zuvor im Rundschreiben enthaltene Erläuterung wurde mit der siebten MaRisk-Novelle zwar gestrichen. Allerdings wurde sie – abgesehen vom Sicherheitenkonzept – nahezu inhaltsglei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Umgang mit Spezialfällen

Rz. 9 Im Fördergeschäft müssen i. d. R. die Hausbanken gemäß den allgemeinen Darlehensbedingungen die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung durch den Endkreditnehmer gewährleisten, wobei seitens der Förderbanken lediglich stichprobenweise Vor-Ort-Prüfungen bei den Hausbanken stattfinden. Mit den Anforderungen der MaRisk ist nicht beabsichtigt, dass die von den Hausbanke...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Gliederung und vereinfachte Umsetzung (Tz. 1)

Rz. 1 1 Dieses Modul stellt vor allem Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation im Kredit-, Handels- und Immobiliengeschäft. Abhängig von der Größe der Institute, den Geschäftsschwerpunkten und der Risikosituation ist eine vereinfachte Umsetzung der Anforderungen in BTO möglich. 1.1 Konkretisierung der organisatorischen Anforderungen Rz. 2 Klare und eindeutige organi...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Entwicklung einer Strategie und Handlungsoptionen

Rz. 235 Nachdem die internen und externen Rahmenbedingungen umfassend analysiert wurden, sollten sich die Institute einen Überblick über ihre verfügbaren strategischen Optionen zur Umsetzung der Strategie für notleidende Risikopositionen verschaffen. Beispielhaft werden von der Aufsicht eine Haltestrategie, Forbearance-Optionen, ein aktiver Portfolioabbau, eine Änderung der ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.2 Überprüfung der Werthaltigkeit

Rz. 118 Die Werthaltigkeit von Sicherheiten wird i. d. R. durch die Marktfolge bzw. durch eine separate Einheit mit entsprechenden Spezialisten beurteilt. In der Immobilienfinanzierung sind dafür oftmals interne oder externe Sachverständige (Gutachter) zuständig. Zur aufbauorganisatorischen Zuordnung der internen Sachverständigen bestehen nach der Beleihungswertermittlungsve...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Interaktionen mit den Kreditnehmern und Zahlungseingänge

Rz. 65 Die Interaktionen mit den Kreditnehmern haben den Ausführungen der EBA zufolge auf den ersten Blick eher den Charakter von Zielvereinbarungen mit den Mitarbeitern der NPE-Abwicklungseinheiten. So erwartet die EBA unter dieser Überschrift die Einführung zentraler Messgrößen für die operative Leistung, um die Effizienz der Einheiten bzw. der Mitarbeiter im Vergleich zur...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Sicherheiten

Rz. 41 Bereits vor der Kreditvergabe sind die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten grundsätzlich zu überprüfen (→ BTO 1.2.1 Tz. 2). Das gilt insbesondere dann, wenn die Risikobeurteilung maßgeblich vom Wert der Sicherheiten abhängig gemacht wird, was typischerweise auf Objekt- und Projektfinanzierungen zutrifft (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Da Kreditverträge i. ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 Verbleib in der Intensivbetreuung (Tz. 3)

Rz. 89 3 Entscheidet sich das Institut trotz Erfüllung der Kriterien für den Übergang in die Sanierung bzw. Abwicklung und trotz wesentlicher Leistungsstörungen für einen Verbleib in der Intensivbetreuung, ist sicherzustellen, dass das Adressenausfallrisiko des Kredites verringert oder begrenzt werden kann. Das Vorgehen ist mit den auf die Sanierung bzw. Abwicklung spezialis...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Vetorecht des Risikovorstandes

Rz. 151 Das Exklusivitätserfordernis stärkt die notwendige Unabhängigkeit der Risikocontrolling-Funktion (→ AT 4.4.1 Tz. 1). Der Leiter der Risikocontrolling-Funktion sollte in der Lage sein, von der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsorgan des Institutes getroffene Entscheidungen zu hinterfragen, wobei die Gründe für Einwände formal dokumentiert werden sollten. Die Institute...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Verbriefungen

Rz. 13 Darüber hinaus hat die Aufsicht klargestellt, dass die Einstufung als Kreditgeschäft unabhängig davon gilt, ob die maßgeblichen Positionen Gegenstand von Verbriefungen sein sollen oder nicht (→ AT 2.3 Tz. 1, Erläuterung). Demzufolge gelten für diese Positionen auch dieselben organisatorischen Anforderungen an das Kreditgeschäft, die auf einen ordnungsgemäßen Prozess z...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3 Kreditvergabe an Unternehmen

Rz. 58 Wie bereits ausgeführt, sollten die Sicherheiten bei allen Kundengruppen grundsätzlich nicht als primäre Rückzahlungsquelle betrachtet werden. Bei Krediten an Unternehmen jeglicher Größenordnung sollten die Institute den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Kreditnehmers und etwaige für die Zwecke des Darlehensvertrages relevante Erträge aus der Veräußeru...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.1 Institute mit hohem NPL-Bestand

Rz. 66 Die Anforderungen der EBA-Leitlinien zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen betreffen zum Teil lediglich Institute mit einer Quote notleidender Kredite ("non-performing loans", NPL) von mindestens 5 Prozent. Diese in den MaRisk als "Institute mit hohem NPL-Bestand" bezeichneten Institute haben erhöhte Anforderungen beim Management von notleidenden Risikoposi...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Grenzen der Risikoadjustierung

Rz. 163 Mit Blick auf die heterogene Bankenlandschaft ist die Risikoadjustierung allerdings nicht durchgängig umsetzbar, weil z. B. die Konditionen im Fördergeschäft teilweise durch den Richtliniengeber fixiert werden, womit seitens der Förderbanken nur eingeschränkt Einflussmöglichkeiten bestehen. So werden z. B. die wohnwirtschaftlichen Programme der KfW Bankengruppe, wie ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6 Entscheidungskompetenzen und Eskalationsverfahren (Tz. 6)

Rz. 74 6 Das Institut hat eine klare und konsistente Kompetenzordnung für Entscheidungen im Kreditgeschäft festzulegen. Für den Fall voneinander abweichender Voten sind in der Kompetenzordnung Entscheidungsregeln zu treffen: Der Kredit ist in diesen Fällen abzulehnen oder zur Entscheidung auf eine höhere Kompetenzstufe zu verlagern (Eskalationsverfahren). 6.1 Kompetenzordnung...mehr