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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 4.4.1 R ... / 2.2.1 NPE-Messgrößen

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 55

Da es in erster Linie um den Abbau der NPE-Bestände im gesamten Institut und ggf. auch in bestimmten Portfolios im Zeitverlauf geht und dafür entsprechende NPE-Zielgrößen festgelegt wurden, bietet es sich natürlich an, die Entwicklung der relativen und absoluten Bestände an notleidenden Risikopositionen zu überwachen. In Ergänzung dazu könnten auch die Bestände an gestundeten Risikopositionen als Vorstufe zum Status "notleidend" einbezogen werden. Schließlich ist es ebenso möglich, die Erkenntnisse aus dem Risikoklassifizierungsverfahren sowie aus dem Verfahren zur Früherkennung von Risiken zu nutzen und die Bestände der Risikopositionen mit "jungen Zahlungsrückständen" ("early arrears")[1], also die Engagements mit noch überschaubaren Verzugstagen, zusätzlich in den Überwachungsprozess zu integrieren. Diese Engagements werden i. d. R. in der Intensivbetreuung bearbeitet. Zum Zweck der Überwachung müssen lediglich die tatsächlichen Bestände den eigentlich geplanten Beständen gegenübergestellt werden.

 

Rz. 56

Überwacht werden sollten nach den Vorstellungen der EBA neben der Entwicklung der NPE-Bestände auch die wesentlichen Zu- und Abflüsse in den jeweiligen Beständen, ggf. unter Verwendung von hinreichend granularen Migrationsmatrizen. Sofern für ein Institut relevant, sollte darüber hinaus die Entwicklung der Rettungserwerbe oder anderer Vermögenswerte aus NPE-Maßnahmen überwacht werden. Außerdem sollten sich die Institute ein Bild über die Höhe und die Entwicklung der Wertminderungen und der Risikodeckung sowie über die Entwicklung des Verlustbudgets machen.[2]

 

Rz. 57

Die EBA hat einen ganzen Katalog von NPE-Messgrößen mit Bezug zu den hier erwähnten Kriterien veröffentlicht. Bei den Beständen und den Zu- bzw. Abflüssen unterscheidet die EBA zwischen den nicht not...

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