Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.1 EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung

Rz. 80 Die EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung[1] betreffen das letzte Arbeitspaket der EBA aus dem ECOFIN-Aktionsplan zur Bekämpfung notleidender Kredite in der EU.[2] Die in den Leitlinien enthaltenen Anforderungen sollen dazu beitragen, dass zukünftigen Krisen und einer damit verbundenen flächendeckenden Verschlechterung der Kreditqualität im gemeinsamen ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1 Berücksichtigung aufsichtlicher Vorgaben

Rz. 136 Vom Rat der Europäischen Union wurde am 11. Juli 2017 ein "Aktionsplan für den Abbau notleidender Kredite in Europa" vorgestellt (→ AT 4.2 Tz. 1). Ein Ergebnis sind strenge Vorgaben zur Mindestdeckung notleidender Risikopositionen ("NPL-Backstop") in der ersten Säule.[1] Nach Art. 47c Abs. 1 bis 3 CRR müssen die Institute notleidende Risikopositionen ohne Besicherung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 14 Sustainability-Linked ... / 3 Sustainability-Link bei großvolumigen Konsortialkrediten fest etabliert

Rz. 6 Nachhaltig strukturierte Kredite stießen in der Finanzierungspraxis zügig auf hohe Akzeptanz und sind – darin sind sich mittlerweile nahezu alle Marktteilnehmer einig – im Mainstream der Finanzierungspraxis angekommen. Ein Beleg hierfür ist das Wachstum des Markts für Sustainability-Linked Loans. So stieg das globale Volumen ESG-bezogener Kredite in einem relativ kurze...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung

Rz. 51 Die nationale Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung[1] war ein wesentlicher Baustein der siebten MaRisk-Novelle. Diese Leitlinien betreffen das letzte Arbeitspaket der EBA aus dem ECOFIN-Aktionsplan zur Bekämpfung notleidender Kredite in der EU.[2] Die in den Leitlinien enthaltenen Anforderungen sollen dazu beitragen, dass zukünftigen Kris...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Factoring – Finanzierungsal... / 1 Was versteht man unter Factoring?

Neu ist das System des Factoring nicht: Bereits die Fugger, ein schwäbisches Kaufmannsgeschlecht, praktizierten eine Art des Factorings bereits gegen Ende des 14. Jahrhunderts. Einfach ausgedrückt ist Factoring eine Art der Unternehmensfinanzierung, indem ein zahlungskräftiger Partner (Factor) von einem weniger zahlungskräftigen Unternehmen (Factoring-Kunden) dessen kurzfris...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.1 Gegenstand der EBA-Leitlinien

Rz. 53 Die EBA nennt verschiedene Regelwerke, auf deren Vorgaben sich ihre Leitlinien beziehen:[1] Regelungen, Verfahren und Mechanismen für die Unternehmensführung (Governance) gemäß Art. 74 Abs. 1 CRD IV, Anforderungen im Hinblick auf das Kreditrisiko und das Kontrahentenrisiko (Gegenparteiausfallrisiko) gemäß Art. 79 CRD IV, die unter dem Begriff Adressenausfallrisiko zusam...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.2 Stresstests für Fremdwährungskreditrisiken

Rz. 126 Kredite in einer anderen Währung als dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Landes, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, nennt man "Fremdwährungskredite". Folglich bezeichnet das "Fremdwährungskreditrisiko" das bestehende oder künftige Risiko in Bezug auf die Erträge und Eigenmittel des Institutes infolge von Fremdwährungskrediten an "nicht abgesicherte Kreditnehmer".[...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Abgrenzung der Geschäftsarten

Rz. 7 Maßgeblich für die Zuordnung der betriebenen Geschäfte zu den Anforderungen an die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditbereich (→ BTO 1), im Handelsbereich (→ BTO 2) oder im Immobilienbereich (→ BTO 3) sind die Definitionen im allgemeinen Teil des Rundschreibens (→ AT 2.3). Während bei den Kreditgeschäften von Anfang an auf den weiten Kreditbegrif...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Kreditgeschäft im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG

Rz. 2 Die für das Kreditgeschäft relevanten Module der MaRisk, insbesondere die aufbau- und ablauforganisatorischen Anforderungen im besonderen Teil, sind nicht nur auf die eher als klassische Geschäftsarten zu bezeichnenden Bereiche, wie die Vergabe von Darlehen, Bürgschaften oder Garantien, beschränkt (→ BTO 1 und BTR 1). Grundsätzlich werden alle Geschäfte erfasst, die ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung (a... / 1.3 Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Familienheim

Folgende Gestaltungen im Zusammenhang mit einem Familienheim sind steuerfrei:[1] Übertragung des Alleineigentums oder Miteigentums an dem einem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner bereits gehörenden Grundstück, Anschaffung oder Herstellung (ganz oder teilweise) durch einen Ehegatten oder Lebenspartner aus Mitteln, die allein oder überwiegend vom anderen, zuwendenden Ehe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.6.2 Naturbezogene Risiken, Chancen und finanzielle Auswirkungen

Rz. 231 Viele Unternehmen berichten bereits über ihren ökologischen Fußabdruck, zumeist mit Fokus auf die Treibhausgasemissionen. Die TNFD konzentriert sich hingegen auf die Auswirkungen der Natur auf die Geschäftstätigkeit und die finanziellen Auswirkungen von Naturrisiken und -chancen. Analog zur Berichterstattung über die Auswirkungen des Klimawandels auf das Geschäftsmode...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.13 Finanzierungskostenrisiken

Rz. 46 Als "Finanzierungskostenrisiko" wird das Risiko eines Kreditnehmers bezeichnet, dass bei variabler Finanzierung und steigenden Zinsen die Kosten des Darlehens steigen. Bei einem hohen Fremdkapitalanteil an der Finanzierung können daraus insbesondere bei Immobilienprojekten, die der Gewinnerzielung dienen, entsprechend hohe Ratenzahlungen und somit ggf. Verluste result...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Möglicher Verzicht auf die Umsetzung der Anforderungen

Rz. 13 Auf die Einhaltung der in diesem Modul niedergelegten Anforderungen kann vollständig verzichtet werden, sofern die Buchwerte aller Immobiliengeschäfte weder (absolut) 30 Millionen Euro noch (relativ) 2 Prozent der Bilanzsumme übersteigen (→ BTO 3 Tz. 1, Erläuterung). Der relative Schwellenwert hat insofern für sämtliche Institute mit einer Bilanzsumme über 1,5 Milliar...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 122 Im Rahmen der Kreditbearbeitung ist außerdem sicherzustellen, dass die Auswirkungen von ESG-Risiken in die Beurteilung einbezogen werden (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Diese Anforderung wurde im Rahmen der siebten MaRisk-Novelle ergänzt, da sich ESG-Risiken zukünftig verstärkt auf die Kreditwürdigkeit auswirken werden, insbesondere bei Unternehmenskunden in bestim...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Bedeutung und Rollenverteilung

Rz. 31 Eine multilaterale Kreditvergabe, d. h. die Finanzierung eines Kreditnehmers (oder auch mehrerer Kreditnehmer) durch mehrere Kreditgeber zu einheitlichen Konditionen, wird als "Konsortialfinanzierung" oder "syndizierte Finanzierung" bzw. "Syndizierung" ("Syndicated Loan") bezeichnet. Bei einer Konsortialfinanzierung werden dem Kreditnehmer die finanziellen Mittel also...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4.1 Allgemeine Anforderungen

Rz. 132 Die Institute sollten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung grundsätzlich Sensitivitätsanalysen durchführen, die potenzielle negative Ereignisse in der Zukunft widerspiegeln und für die Art und den Zweck des Darlehens während der Laufzeit relevant sind. Dabei kann es sich um kredit- oder marktbezogene Ereignisse handeln.[1] Mit den Sensitivitätsanalysen sollen die Institu...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4.5 Finanzierung von Gewerbeimmobilien

Rz. 140 Für die Zwecke der Sensitivitätsanalyse zu ungünstigen markt- oder kreditbezogenen Ereignissen sollten die Institute bei Gewerbeimmobilienfinanzierungen ggf. auch Folgendes berücksichtigen:[1] Neuvermietung einschließlich einer Änderung der Mietpreise und der Mietdauer im Verhältnis zu den Kreditkosten während der Laufzeit des Darlehens, einer Erhöhung der Leerstandsq...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Limitüberschreitungen

Rz. 176 Limitüberschreitungen, für die häufig der synonyme Begriff "Überziehungen" gewählt wird, sind vom Kreditnehmer verursachte Überschreitungen eines aktuell gültigen, kreditnehmerbezogenen Limits, d. h. einer ihm gegenüber eingeräumten Kreditlinie. In Analogie dazu handelt es sich auch dann um eine Limitüberschreitung, wenn ein auf Guthabenbasis geführtes Konto einen ne...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2 Regelungen des § 18 KWG und der PrüfbV

Rz. 190 Der Gesetzgeber hat vor diesem Hintergrund mit der Vorschrift des § 18 KWG Regelungen zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditnehmers erlassen. In diesem Zusammenhang wurden seitens der deutschen Aufsicht zunächst diverse Rundschreiben veröffentlicht, um die Anforderungen des § 18 KWG zu präzisieren. Im Frühjahr 2005 wurden die gesetzlichen Rege...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.6 Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Krisenzeiten

Rz. 199 In der COVID-19-Pandemie hat die BaFin andere Maßstäbe an die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse angelegt als in normalen Zeiten, insbesondere bei Krediten an Unternehmen, die im ersten Halbjahr 2020 durch diese Krise in finanzielle Schieflage geraten waren und einen Kredit über die KfW-Hilfsprogramme erhalten sollten. Zu diesem Zeitpunkt konnte die Beurteilun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Vereinfachte Verfahren zur Klassifizierung von Risiken

Rz. 11 Der Verbreitungsgrad von Risikoklassifizierungsverfahren ist selbst bei kleinen Instituten sehr hoch. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Verbände der Kreditwirtschaft in dieser Hinsicht wertvolle Unterstützungsarbeit leisten. Jedoch gibt es auch Institute, die nicht über Risikoklassifizierungsverfahren verfügen. Diese i. d. R. sehr kleinen oder in relativ r...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Intensivbetreuung in Krisenzeiten

Rz. 10 Die BaFin hat aus Anlass der COVID-19-Pandemie darauf hingewiesen, dass die Intensivbetreuung dem Ziel dient, bei Engagements mit (potenziell) erhöhten Risiken die weitere Risikoentwicklung möglichst einzudämmen. Folglich dient die Unterscheidung von normal und intensiv betreuten Krediten zugleich einer Kategorisierung der Kredite nach dem Betreuungsaufwand und ermögl...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Bereiche Markt und Marktfolge

Rz. 18 Für das Begriffspaar Markt und Markfolge wären auch andere Bezeichnungen denkbar gewesen (z. B. Vertrieb/Betrieb, Kundenbetreuung/Sachbearbeitung, Front-Office/Back-Office). Die Funktionen des Bereiches Markt im Kredit- bzw. Immobiliengeschäft beschränken sich im Sinne des Rundschreibens auf die Initiierung von Kredit- bzw. Immobiliengeschäften und das Einholen eines Vo...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Weitergehende Beschlussfassungsvorschriften

Rz. 22 Grundsätzlich wird im Kreditgeschäft eine klare aufbauorganisatorische Trennung der Bereiche Markt und Marktfolge bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung gefordert (→ BTO 1.1 Tz. 1). Hintergrund für diese Funktionstrennung ist das Erfordernis eines "institutionalisierten Vier-Augen-Prinzips" bzw. "Zwei-Voten-Prinzips" im risikorelevanten Kreditgeschäft, um i...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.5 Finanzstabilität und systemische Risiken

Rz. 388 Die EBA hat im Jahr 2020 erstmals Sensitivitätsanalysen für Klimarisiken mit 29 freiwilligen Instituten durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Analyse sind im Mai 2021 veröffentlicht worden (→ AT 4.3.3 Tz. 1).[1] Am 17. Mai 2021 hat die EZB einen Fachbeitrag zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Finanzstabilität innerhalb der EU veröffentlicht. Darin wurde deutli...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.5 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 170 In Abhängigkeit von deren jeweiliger Bedeutung für eine konkrete Finanzierung sollten bei der Einstufung eines Engagements mithilfe von Risikoklassifizierungsverfahren oder separaten ESG-Scores ggf. auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden. Konsequenterweise sollten diese Aspekte dann auch in die Gestaltung der Konditionen einfließen.[1] Rz. 171 Die EZB erläu...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Prozessabhängige Erleichterungen

Rz. 52 Bestimmte Arten von Kreditgeschäften unterliegen grundlegend anderen Geschäftsprozessen, so dass der Grundsatz der Funktionstrennung für das risikorelevante Kreditgeschäft in diesen Fällen nicht ohne Weiteres Geltung beanspruchen kann. Kennzeichnend für diese Geschäfte ist, dass sie nicht vom Kredit gewährenden Institut selbst, sondern von einem Dritten initiiert werd...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Überprüfung bei Abgabe an die Problemkreditbearbeitung

Rz. 61 Die Werthaltigkeit von Sicherheiten ist grundsätzlich vor der Kreditvergabe (→ BTO 1.2.1 Tz. 2) und ab einer vom Institut unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze auch im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung in angemessenen Abständen (→ BTO 1.2.2 Tz. 3) zu überprüfen. Zudem ist sie im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung in Abhängigkeit von der Sicherheitenart zu...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.8 Basisrisken, Gap-Risiken, Optionsrisiken und Nicht-Delta-Risiken

Rz. 33 Gap-Risiken, Basisrisiken und Optionsrisiken spielen als maßgebliche Unterkategorien bei der Bewertung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch eine wichtige Rolle.[1] Das "Gap-Risiko" ergibt sich aus der Laufzeitstruktur der zinssensitiven Instrumente eines Institutes. Es wird bei einer Änderung der Zinssätze schlagend, wenn dabei eine zeitliche Lücke ("Gap") zwischen ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.3.1 Rahmenbedingungen und strategische Vorgaben

Rz. 395 Im April 2001 wurde der "Rat für Nachhaltige Entwicklung" (RNE) einberufen, der die Bundesregierung zu Nachhaltigkeitsthemen berät, an der Entwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beteiligt ist und das Thema Nachhaltigkeit zu einem wichtigen öffentlichen Anliegen machen soll. Am 13. Oktober 2011 wurde vom RNE der "Deutsche Nachhaltigkeitskodex" (DNK)[1] als...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Anforderungen an die Datenhaltung

Rz. 60 Das Institut hat die für eine angemessene Beurteilung, Steuerung und Überwachung von Risiken und für die Bereitstellung von Informationen relevanten Daten vorzuhalten. Hierunter fallen insbesondere Daten zu Sicherheiten und zur Beziehung zwischen der jeweiligen Sicherheit und der zugrunde liegenden Transaktion (→ AT 4.3.2 Tz. 1, Erläuterung). Es ist einleuchtend, dass...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.8 Fremdwährungskreditrisiken

Rz. 31 "Fremdwährungskredite" sind Kredite an Kreditnehmer in einer anderen Währung als dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Landes, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, unabhängig von der Rechtsform der Kreditfazilität (z. B. Einräumung eines Zahlungsaufschubs oder einer sonstigen Finanzierungshilfe). Das "Fremdwährungskreditrisiko" ("Foreign Exchange Lending Risk" bzw. "FX...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bestandteile des Prozesses der Kreditgewährung

Rz. 2 Die Kreditbearbeitung umfasst insgesamt die Prozesse der Kreditgewährung/-vergabe[1] und der Kreditweiterbearbeitung (→ BTO 1.2 Tz. 1). Zur Kreditgewährung gehören die bis zur Bereitstellung des Kredites erforderlichen Arbeitsabläufe. Die Kreditweiterbearbeitung betrifft die Überwachung der Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch den Kreditnehmer sowie – bei ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.6.2 Proportionalitätskriterien der EBA

Rz. 152 Auch die EBA gestattet eine verhältnismäßige Anwendung ihrer detaillierten Vorgaben aus Abschnitt 5 der Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung, indem die Institute bei der Umsetzung den Umfang, die Art und die Komplexität der jeweiligen Kreditfazilität – unbeschadet der Art. 18 und 20 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ("Mortgage Credit Directive", MCD)[1] ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.7 Entscheidungsprozess in Krisenzeiten

Rz. 106 Die BaFin hat den Entscheidungsprozess, ob ein Institut eine erforderliche Sanierung begleitet, für die Dauer der COVID-19-Pandemie ausgesetzt. Damit konnte die Kreditvergabe an Kreditnehmer auch dann erfolgen, wenn die Kapitaldienstfähigkeit krisenbedingt vorübergehend nicht gegeben bzw. im Wesentlichen vom weiteren Verlauf der Krise abhängig war. Insbesondere hat d...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.5 Rückgriff auf existierende Sicherheitenwerte

Rz. 180 Im Normalfall ist mit einer Kreditvergabe die Hereinnahme neuer Sicherheiten verbunden, weshalb diese Sicherheiten vom Institut noch nicht bewertet sein können. Es ist allerdings möglich, dass zum Kreditnehmer bereits eine Geschäftsbeziehung besteht und ggf. sogar die für einen neuen Kredit heranzuziehende Sicherheit vom Institut schon bewertet wurde. Zum Beispiel ka...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.12.2 LSI-Stresstests

Rz. 48 Auch die deutschen Aufsichtsbehörden führen regelmäßig aufsichtliche Stresstests für die weniger bedeutenden Institute ("Less Siginificant Institutions", LSI) durch, um die Widerstandsfähigkeit dieser Institute gegenüber adversen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen ("LSI-Stresstest"). Die Ergebnisse der aufsichtlichen Stresstests werden unter anderem als ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Auszahlungskontrolle

Rz. 13 Im Zusammenhang mit einer Kreditvergabe bezeichnet die "Valutierung" die Belastung des Kundenkontos mit dem vereinbarten Kreditbetrag. Wird der Kredit nicht in einer Summe ausgezahlt, sondern in verschiedene Zahlungsabschnitte aufgeteilt (sogenannte "Tranchen"), so spricht man auch von einer "Teilvalutierung". Die Auszahlung in Teilbeträgen ist z. B. in der Immobilien...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Umgang mit Krisensituationen

Rz. 176 Vor allem wegen der direkten Auswirkungen auf die Eigenkapitalunterlegung der operationellen Risiken ist mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie schnell die Frage aufgetreten, ob und ggf. wie Ereignisse und Verluste aus COVID-19 in den Bereich des operationellen Risikos fallen und inwiefern deren ökonomische Auswirkungen bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderunge...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Allgemeine Grundsätze zur Überwachung und Kommunikation von ESG-Risiken

Rz. 55 Die Berichterstattung über ESG-Risiken bildet die Basis für deren kontinuierliche Überwachung unter Verwendung von Kennzahlen wie dem Prozentsatz der Transaktionen, die auf ESG-Aspekte überprüft wurden, sowie von Tools, Modellen und Daten. Dafür scheinen geeignete Berichtsrahmen, die durch die zugrunde liegenden IT-Systeme erweitert und unterstützt werden, unerlässlic...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Anwenderkreis auf Institutsebene

Rz. 2 Maßgeblich für den Anwenderkreis der MaRisk auf Institutsebene ist der Institutsbegriff nach den §§ 1 Abs. 1b und 53 Abs. 1 KWG. Rz. 3 Gemäß § 1 Abs. 1b KWG zählen zu den Instituten im Sinne des Kreditwesengesetzes sowohl Kreditinstitute (§ 1 Abs. 1 KWG) als auch Finanzdienstleistungsinstitute (§ 1 Abs. 1a KWG). Erfasst werden daher alle deutschen Kredit- und Finanzdien...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.3 Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeiten

Rz. 90 Hinweise darauf, wann es als "unwahrscheinlich" gilt, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten ohne Verwertung von Sicherheiten in voller Höhe begleichen wird, finden sich in Art. 178 Abs. 3 CRR: Das Institut verzichtet auf die laufende Belastung von Zinsen. Das Institut erfasst eine erhebliche Kreditrisikoanpassung, weil sich die Bonität nach der Vergabe des Kredites...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Einzelthemen

a) Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung Gemäß AT 3 Tz. 1 sind alle Geschäftsleiter für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Die Geschäftsleiter werden dieser Verantwortung nur gerecht, wenn sie die Risiken beurteilen können und die erforderlichen M...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Vorgaben der EBA zur Kreditrisikoüberwachung

Rz. 68 Im Kreditgeschäft sind zusätzlich die Anforderungen von Abschnitt 8.1 (Allgemeine Bestimmungen zum Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zu beachten (→ AT 4.3.2 Tz. 1, Erläuterung). Rz. 69 Demnach sollten die Institute über ein stabiles und wirksames Überwachungssystem verfügen, das durch eine angemessene Daten...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Problemkreditbearbeitung

Rz. 2 Die Problemkreditbearbeitung stellt nach der Normalbetreuung (→ BTO 1.2.2) und der Intensivbetreuung (→ BTO 1.2.4) die letzte Stufe dar, die ein Engagement im Institut durchlaufen kann. Sie umfasst den Sanierungsprozess ("Restrukturierung") und den Abwicklungsprozess ("Workout") und hat daher die Bearbeitung der leistungsgestörten Kredite zum Inhalt. Die beiden Bestand...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Konditionen- und Strukturbeitrag im Zinsbuch

Rz. 50 Die Zinsüberschüsse setzen sich aus handelsrechtlicher Sicht aus zwei Komponenten zusammen: dem sogenannten "Strukturbeitrag", der sich dadurch ergibt, dass für die vereinbarte Zinsbindungsfrist gegenüber dem Satz für täglich fälliges Geld eine Prämie gezahlt werden muss, und dem sogenannten "Konditionenbeitrag", der sich als Differenz zwischen dem mit dem Kunden verein...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Derivate

Rz. 9 Zu den Derivaten gehören alle Formen der sogenannten "innovativen Finanzprodukte", deren Risikoprofil und Preis sich aus zugrunde liegenden Basiswerten ableiten lassen. Derivate sind als Handelsgeschäfte zu qualifizieren (→ AT 2.3 Tz. 3). Sie werden als Termingeschäfte definiert, deren Preis sich von einem zugrunde liegenden Aktivum, von einem Referenzpreis, Referenzzi...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Indikatoren für eine frühzeitige Risikoidentifizierung

Rz. 24 In der Praxis haben sich unterschiedliche Verfahren herausgebildet, die in Analogie zur Funktionsweise eines Risikoklassifizierungsverfahrens auf der Auswertung von hierzu geeigneten Informationen aus verschiedenen Quellen basieren. Neben der Auswertung der intern im Rahmen der Kreditbearbeitung zur Verfügung stehenden Unterlagen und einer systematischen Kontobeobacht...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.9 Erleichterungen für kleine Institute

Rz. 16 Soweit ein Festhalten an der Einhaltung der geforderten Funktionstrennung zwischen der Marktfolge bzw. sonstigen marktunabhängigen Funktionen und dem Markt bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung angesichts der geringen Größe des Institutes nicht mehr verhältnismäßig ist, kann auf die Funktionstrennung verzichtet werden (→ BTO 1.1 Tz. 1, Erläuterung). In die...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation

Rz. 3 Die besonderen Anforderungen an die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kredit-, Handels- und Immobiliengeschäft werden wie folgt unterteilt: geschäftsartenübergreifende Anforderungen, die insbesondere aufbauorganisatorische Aspekte der MaRisk zum Gegenstand haben (→ BTO), Anforderungen an das Kreditgeschäft (→ BTO 1), Anforderungen an das Handelsgeschäft ...mehr