Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Verfahren zur Steuerung der Adressenausfallrisiken

Rz. 60 Die Steuerung der Adressenausfallrisiken beginnt mit der Festlegung der Risikostrategie. Diese hat die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu umfassen, wobei auch der Begrenzung von Risikokonzentrationen angemessen Rechnung zu tragen ist. Denkbar ist auch eine separate Teilstrategie hinsichtli...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.1 Aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen

Rz. 225 Gegenstand des Moduls BTO sind in erster Linie bekannte aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen der MaK und der MaH. Regelungen zur Funktionstrennung und zu den Prozessen im Kreditgeschäft sind im Modul BTO 1 niedergelegt, korrespondierende Regelungen für das Handelsgeschäft sind in das Modul BTO 2 überführt worden. Erst mit der siebten MaRisk-Novelle wurden Vo...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Struktur der besonderen Anforderungen an das interne Kontrollsystem

Rz. 2 Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst gemäß § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 KWG als elementarer Bestandteil des Risikomanagements neben einer Risikocontrolling-Funktion (→ AT 4.4.1) und einer Compliance-Funktion (→ AT 4.4.2) insbesondere die Anforderungen an die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche (→ AT 4.3.1) ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Factoring – Finanzierungsal... / Einführung

Als Factoring wird eine moderne Art der Eigenfinanzierung bezeichnet, die sich einer steigenden Akzeptanz bei Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU) erfreut. Insbesondere Kreditinstitute mit ihrer steigenden Zurückhaltung bei der Vergabe von Krediten an die mittelständische Wirtschaft haben zur Beliebtheit dieser Alternative wesentlich beigetragen. Beim Factoring dre...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4 Verhältnis zu anderen Risikoarten

Rz. 33 Als entscheidend für die Liquiditätssituation eines Institutes galt lange Zeit ausschließlich seine eigene Bonität, die sich z. B. am externen Rating ablesen lässt. In Teilen der Fachliteratur wurde in diesem Zusammenhang die These vertreten, dass die Liquidität regelmäßig der Bonität folge: "Die Liquidität im Sinne der gesamten – auch unsichtbaren – liquiden Reserven...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Steuerung und Überwachung von IT-Risiken

Rz. 153 Mit der Anforderung, IT-Risiken angemessen zu überwachen und zu steuern, behandelt die deutsche Aufsicht IT-Risiken als eigene Risikokategorie, die im Risikomanagement entsprechend zu berücksichtigen ist. Hierfür sind angemessene Prozesse einzurichten. Der Begriff "IT-Risiko" wird in den MaRisk nicht definiert. Die BaFin zählt IT-Risiken zu den operationellen Risiken...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Einsatz von Kreditderivaten und Verbriefungen

Rz. 66 Mithilfe von Kreditderivaten werden Adressenausfallrisiken vom Institut ("Sicherungsnehmer") gegen Zahlung einer Prämie auf einen Dritten ("Sicherungsgeber") übertragen, ohne den Kreditnehmer in diesen Transfer einzubeziehen. Es existieren verschiedene Arten von Kreditderivaten, die sich vor allem dahingehend unterscheiden, aus welchem Anlass, in welcher Höhe sowie zu...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Allgemeiner Teil

Rz. 223 Modul AT umfasst in erster Linie übergeordnete Anforderungen an die Ausgestaltung des Risikomanagements, bei denen grundsätzlich kein konkreter Bezug zu bestimmten Geschäftsbereichen oder Risikoarten besteht. Viele Regelungen der "alten" Mindestanforderungen sind wegen ihres übergreifenden Charakters in diesem Modul "vor die Klammer" gezogen worden. Das betrifft z. B...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Festlegung angemessener Maßnahmen

Rz. 321 Als mögliche Reaktion auf Stresssituationen sollten die Institute glaubwürdige und relevante Maßnahmen, die ihre Solvenz im Stressszenario sicherstellen können, sowie deren Einsatzmöglichkeiten festlegen. Dabei sollten sie berücksichtigen, dass einige Maßnahmen sofort umsetzbar sind und andere Maßnahmen von bestimmten Ereignissen abhängen. Für diese Maßnahmen sollten...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.1 Vermeidung von Interessenkonflikten

Rz. 35 Von Instituten mit hohem NPL-Bestand wird explizit erwartet, dass sie ihrer Größe, Art, Komplexität und ihrem Risikoprofil entsprechend spezialisierte "NPE-Abwicklungseinheiten" ("NPE-Workout Units" bzw. "NPE-WU") einrichten. Die Institute müssen sicherstellen, dass diese Einheiten grundsätzlich vom Kreditvergabeprozess getrennt sind. Sie müssen deshalb in einem Berei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 Zusammenhang zwischen ICAAP und ILAAP

Rz. 254 Die methodischen Details eines Stresstestprogramms sollten auch Auskunft über mögliche Zusammenhänge zwischen Liquiditätsstresstests und Solvenzstresstests geben, insbesondere zur jeweiligen Größenordnung solcher dynamischen Wechselwirkungen und zur Erfassung von Rückkopplungseffekten. Deshalb sollen die Institute bei der Bewertung ihres Stresstestprogramms auch berü...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Beurteilung der finanziellen Lage des Kreditnehmers

Rz. 84 Forbearance-Maßnahmen betreffen ausschließlich den Umgang mit Kreditnehmern, denen aufgrund von "finanziellen Schwierigkeiten" vom Institut bestimmte Zugeständnisse gemacht werden. Nachverhandlungen bei Kreditnehmern, die sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten befinden, fallen hingegen nicht unter den Begriff der Forbearance-Maßnahmen (→ BTO 1.3.2 Tz. 4, Erläuteru...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Systematisierung von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken

Rz. 22 Als besondere Ausprägungen von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken gelten die folgenden Risiken:[1] Das "Terminrisiko" beschreibt die Gefahr, dass der Eingang von Geldern hinsichtlich Zuflusszeitpunkt oder -betrag in einer für die Bank ungünstigen Weise von der Erwartung abweicht, d. h. das Risiko einer durch Markthemmnisse oder die Gegenpartei verschuldeten, unpla...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.6 Liquiditätsrisikomessung

Rz. 44 Ein Institut kann grundlegend zwischen "sicheren" und "unsicheren" Zahlungsströmen unterscheiden. Als sicher können insbesondere die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen "erwarteten" Zahlungsströme bezeichnet werden, die hinsichtlich Volumen und Fälligkeit bekannt sind ("deterministische Zahlungsströme").[1] Dazu gehören z. B. Zins- und Tilgungsleistungen zu fest ver...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.1 Strategie und Maßnahmenpläne der EU-Kommission

Rz. 364 Die Europäische Union (EU) ist als Unterzeichnerin der Klimarahmenkonvention an die entsprechenden Beschlüsse gebunden. Sie hat im Dezember 2016 eine "Hochrangige Sachverständigengruppe" ("High Level Expert Group", HLEG) mit der Ausarbeitung einer übergeordneten und umfassenden Strategie der EU für ein nachhaltiges Finanzwesen beauftragt. Die HLEG hat am 31. Januar 2...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.4 Kennzahlen zur Liquiditätsausstattung

Rz. 90 Wie in der Einführung zu diesem Modul bereits ausgeführt, hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) im Dezember 2010 unter dem Stichwort "Basel III" Standards für quantitative Mindestanforderungen an die Liquiditätsausstattung international tätiger Institute veröffentlicht, die auf verschiedenen Kennziffern basieren.[1] Diese Standards wurden in Europa in Ar...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.4 Klarstellung zur abweichenden Begriffswahl

Rz. 72 In der Sitzung des Fachgremiums MaRisk am 1. März 2023 ist darüber diskutiert worden, inwiefern es sinnvoll wäre, bestimmte Begriffe zu vereinheitlichen, wenn für gleiche Sachverhalte in den MaRisk und den EBA-Leitlinien unterschiedliche Bezeichnungen verwendet werden. So werden in den MaRisk die Begriffe "Kreditgewährung" und "Kreditvergabe" genutzt, während in der d...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2 Festlegung geeigneter Fristen

Rz. 142 Trotz dieser befürchteten Nebeneffekte müssen die Institute im Rahmen der Überwachung der notleidenden Risikopositionen "geeignete" Fristen für die Behandlung von besicherten und unbesicherten notleidenden Risikopositionen festlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Bestände an notleidenden Risikopositionen in einem angemessenen Zeitraum abgebaut werde...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.3 Mindestbestandteile des Verlustdatensatzes

Rz. 159 Gemäß Art. 317 Abs. 1 CRR müssen die Institute über Regelungen, Prozesse und Mechanismen zur Einrichtung und kontinuierlichen Aktualisierung eines Verlustdatensatzes verfügen, der für jedes verzeichnete, durch operationelle Risiken bedingte Ereignis die Bruttoverlustbeträge, Rückflüsse aus Versicherungen sowie anderen Quellen, Bezugspunkte und gruppierten Verluste en...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.1 ESG-Faktoren und ESG-Risiken

Rz. 34 Unter "ESG-Faktoren" werden Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ("Environmental, Social and Governance", ESG) verstanden, die sich positiv oder negativ auf die finanzielle Leistung oder Solvenz eines Unternehmens, Staates oder einer Person auswirken können. Insofern können ESG-Faktoren auch bei der Bewertung von Chancen und Risiken für f...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9 Proportionalitätsgesichtspunkte

Rz. 102 Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Proportionalitätsprinzip) sollte das Stresstestprogramm eines Institutes mit seinem individuellen Risikoprofil und Geschäftsmodell übereinstimmen. Die Institute sollten daher bei der Entwicklung und Durchführung des Stresstestprogramms ihre Größe, ihre interne Organisation sowie die Art, den Umfang und die Komplexität ihre...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Implikationen des Baseler Rahmenwerkes

Rz. 9 Auch das mit Einführung von Basel III weiterhin gültige Baseler Rahmenwerk weist der Internen Revision bestimmte Aufgaben zu. Bereits den Vorgaben von Basel II zufolge hat sie oder eine vergleichbar unabhängige Einheit mindestens jährlich das interne Ratingsystem und die damit verbundenen Funktionen zu überprüfen.[1] Die Vorgaben wurden auf europäischer Ebene in Art. 1...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Kurs- bzw. Positionsrisiken

Rz. 16 Hinsichtlich der Behandlung von Marktpreisrisiken wird bei zins- und aktienkursbezogenen Positionen in der CRR zwischen dem allgemeinen (systematischen) und dem spezifischen (unsystematischen) Risiko unterschieden.[1] Das allgemeine Risiko bezieht sich auf sogenannte "marktinduzierte" Wertänderungen der Positionen. Als ursächlich dafür werden Marktbewegungen in ihrer ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.1 Betriebsstabilität

Rz. 176 Zwar sind mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowohl Chancen als auch Risiken verbunden. Die IKT-Risiken bleiben nach Einschätzung der EU-Kommission aber trotz zahlreicher regulatorischer Maßnahmen in erster Linie eine Herausforderung für die "Betriebsstabilität", die Leistungsfähigkeit der Institute und die Stabilität des Finanzsystems in der EU. ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Einzelthemen

a) Gruppenbegriff nach KWG bzw. MaRisk Nach AT 2.1 Tz. 1 der MaRisk hat das übergeordnete Unternehmen bzw. übergeordnete Finanzkonglomeratsunternehmen einer Institutsgruppe, Finanzholdinggruppe oder eines Finanzkonglomerats ein Verfahren einzurichten, das "eine angemessene Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken" auf Gruppenebene sicherstellt. Die jeweils maßgeblic...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Strategie zum Abbau eines hohen NPL-Bestandes

Rz. 213 Mit der sechsten MaRisk-Novelle wurde für "Institute mit hohem NPL-Bestand" (→ AT 2.1 Tz. 1) die Anforderung ergänzt, eine Strategie für notleidende Risikopositionen und einen entsprechenden Implementierungsplan festzulegen und regelmäßig zu überprüfen (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Dabei geht es insgesamt um eine Reduzierung auf ein vorab festgelegtes NPE-Ziel über ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.7 Durchführung von Szenarioanalysen

Rz. 57 Bei der Beurteilung der Auswirkungen von ESG-Risiken müssen die Institute verschiedene plausible Szenarien zugrunde legen, die im Einklang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung). Zunächst sollten die Szenarien für die Beurteilung der Auswirkungen von ESG-Risiken "aus wissenschaftsbasierten Erkenntnissen abgeleitet" werden. Die Kredit...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung des Notfallmanagements

Rz. 2 Naturkatastrophen, Terroranschläge, Pandemien oder Hackerangriffe können Unterbrechungen der innerbetrieblichen Geschäftsabläufe zur Folge haben, die sich im Extremfall aufgrund der Vernetzung der internationalen Finanzmärkte zu globalen Krisen ausweiten. Aber auch weniger spektakuläre Ereignisse können bei Instituten zu gravierenden Beeinträchtigungen führen, wie z. B...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 MaRisk: Beweggründe und Historie

Rz. 9 Die Bankenaufsicht muss ebenfalls ihre Lehren aus den jeweils relevanten Ereignissen der Vergangenheit ziehen. Um den grenzüberschreitenden Aktivitäten vieler Institute gerecht zu werden, muss auch die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden weiter vorangetrieben werden. Ferner werden seit einigen Jahren makroökonomische Entwicklungen bei der Beaufsichtigung der Institute...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.3 Ansiedlung des institutsinternen Votums bei Drittinitiierung

Rz. 56 Im Prinzip werden keine Vorgaben gemacht, welcher Bereich beim drittinitiierten Kreditgeschäft für das institutsinterne Votum zuständig ist. Im nicht-risikorelevanten Kreditgeschäft erübrigt sich eine entsprechende Festlegung allein deshalb, weil für derartige Entscheidungen auch im Fall der internen Geschäftsinitiierung eine Votierung aus dem Marktbereich genügen wür...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Überprüfungsturnus

Rz. 13 Über die Geschäftslage und die Risikosituation des Institutes einschließlich vorhandener Risikokonzentrationen hat sich die Geschäftsleitung in angemessenen Abständen berichten zu lassen (→ AT 4.3.2 Tz. 3 und BT 3.1 Tz. 1) und mindestens vierteljährlich in angemessener Weise das Aufsichtsorgan schriftlich zu informieren (→ AT 4.3.2 Tz. 3 und BT 3.1 Tz. 5). Es leuchtet...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.8 MaRisk und die Regelungen aus der ersten Säule von Basel II/III

Rz. 93 Die Regelungen aus der ersten Säule von Basel II zur Unterlegung von Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und operationellen Risiken mit Eigenmitteln wurden in Deutschland bis zum Inkrafttreten des CRD IV-Paketes am 1. Januar 2014 durch die Solvabilitätsverordnung (SolvV) [1] umgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt werden die bankaufsichtlichen Anforderungen zur Abdeckun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.4 Erleichterungen im Konsortialgeschäft

Rz. 42 Bei Konsortialgeschäften, die i. d. R. als risikorelevant einzustufen sind, ist davon auszugehen, dass regelmäßig das als Konsortialführer agierende Institut alle nach den MaRisk zur Entscheidungsvorbereitung und -durchführung notwendigen Schritte unternimmt. Aber auch die Konsorten müssen zumindest für ihren Teil des Engagements die in den MaRisk niedergelegten Anfor...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Konzentrationen auf bestimmte Branchen oder Industriesektoren

Rz. 74 Branchenkonzentrationen bzw. Konzentrationen auf bestimmte Industriesektoren, die ein bedrohliches Ausmaß annehmen können, entstehen häufig dann, wenn vorrangig auf Marktanteile fixierte Institute umsatzstarke und sehr schnell wachsende Industriezweige identifizieren und allzu optimistische Annahmen über deren Zukunftsaussichten treffen.[1] Unabhängig davon können ins...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3 Risikosteuerung

Rz. 11 An die Prozesse der Identifizierung und Beurteilung der Risiken schließt sich als dritter Schritt die Risikosteuerung an. Das Bündel an potenziellen Steuerungsmaßnahmen lässt sich, stark vereinfacht, auf vier grundsätzliche Varianten einschränken: Auf die Durchführung bestimmter risikobehafteter Handlungen wird vollständig verzichtet, so dass ein Risiko erst gar nicht ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 81 Nachhaltigkeitsrisiken bzw. ESG-Risiken, d. h. Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ("Environmental, Social and Governance"), können die Institute in allen Phasen des Kreditprozesses treffen, von der Kreditgewährung bis zur Überwachung (→ AT 2.2 Tz. 1). Insbesondere können ESG-Risiken die wichtigsten Kreditparameter beeinflussen. Durch ve...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Strategien und Geschäftsmodelle

Rz. 6 Der Begriff "Geschäftsmodell" wird grundsätzlich als abstrakte Umschreibung für die Aktivitäten eines Unternehmens verstanden.[1] Ein Geschäftsmodell bildet in stark vereinfachter und aggregierter Form ab, welche Ressourcen in das Unternehmen fließen und wie diese Ressourcen durch den innerbetrieblichen Leistungserstellungs- bzw. Wertschöpfungsprozess in vermarktungsfä...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Kreditspreadrisiken und Ausfallrisiken

Rz. 21 Der Kreditspread ("Credit Spread") ist ein Risikoaufschlag für kreditrisikobehaftete Positionen gegenüber einem risikolosen und fristenkongruenten Zinssatz. Das Kreditspreadrisiko ("Credit Spread Risk") wird allgemein als Risiko infolge der (negativen) Änderung des Marktwertes von Schuldtiteln aufgrund von Schwankungen des Kreditspreads definiert.[1] Das eigentliche R...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3 Bereitstellung der Ressourcen

Rz. 48 Für die Analyse der jeweiligen NPE-Portfolios sind auf die NPE-Abwicklung spezialisierte und hinreichend qualifizierte Mitarbeiter heranzuziehen (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). In allgemeiner Form ist eine angemessene Personalausstattung bereits an anderer Stelle gefordert. So hat sich die quantitative und qualitative Personalausstattung des Institutes insbesondere ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Bedeutung für die Institute

Rz. 4 Bereits seit der zweiten MaRisk-Novelle im Jahr 2009 haben die Institute, soweit erforderlich, auch Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität im Tagesverlauf zu ergreifen, wobei die Begriffe "Liquidität im Tagesverlauf" und "Innertagesliquidität" ("Intraday Liquidity") synonym für "untertägige Liquidität" verwendet werden. Mit diesen Begriffen sind jene liquiden Mitt...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.5 Prinzip der doppelten Wesentlichkeit

Rz. 50 Die Auswirkungen von ESG-Faktoren können grundsätzlich nach dem Prinzip der "doppelten Wesentlichkeit" ("Double Materiality") unterschieden werden. Dabei wird zwischen der "finanziellen Wesentlichkeit" ("Outside-in-Perspektive") und der "ökologischen und sozialen Wesentlichkeit" ("Inside-out-Perspektive") unterschieden. Die "finanzielle Wesentlichkeit" kann sich aus d...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Grundlegende Bedeutung

Rz. 14 Die Liquiditätsvorsorge eines Institutes ist insbesondere vom Ausmaß der zu erwartenden Zahlungsströme, von einem hinreichenden Volumen liquider Aktiva sowie von den für das Institut zugänglichen Refinanzierungsquellen am Geldmarkt abhängig. Seitens der Bankenaufsicht wird der Begriff einer "ausreichenden Diversifikation" mit Blick auf die Refinanzierungsquellen und d...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3.2 Diskussionsprozess über angemessene Regelungen

Rz. 32 Die deutsche Aufsicht stellt damit auf eine längere Diskussion mit der Kreditwirtschaft ab, die am 2. September 2021 im Fachgremium MaRisk gestartet und von den Aufsichtsbehörden mit einer E-Mail vom 3. Januar 2023 sowie einem ergänzenden Schreiben vom 5. Juni 2023 an die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) abgeschlossen wurde. Die ersten Vorstellungen der Aufsicht, die al...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Sicherstellung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements

Rz. 125 Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement hängt maßgeblich von den zugrunde liegenden Prozessen, Methoden und Verfahren ab. Defizite in diesen Bereichen können zu einer Fehleinschätzung der Risiken führen, denen ein Institut ausgesetzt ist, und damit in der Konsequenz zu falschen Steuerungsimpulsen. Diese Prozesse, Methoden und Verfahren sind allerdings nicht i...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Vorstellung der vorläufigen Methode

Im weiteren Verlauf werden die Eckpunkte des aktuell angedachten Verfahrens vorgestellt (Folienvortrag ist hier nicht beigefügt). Das Fachgremium soll eine frühzeitige Diskussion über die (vorläufige) Methode eröffnen und insbesondere auch die Auswirkungen auf die interne Steuerung der Institute beleuchten. Eckpunkte des Verfahrens: Die Aufsicht plant einen gestaffelten Ansatz...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Einbeziehung aller Handelsaktivitäten

Rz. 11 Eine Trennung des Bereiches Handel von den Funktionen der Abwicklung und des Risikocontrollings bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung ist nicht erforderlich, wenn sich die Handelsaktivitäten eines Institutes in ihrer Gesamtheit auf Handelsgeschäfte konzentrieren, die nach Einschätzung der Institute unter Risikogesichtspunkten als nicht wesentlich einzustuf...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.3 Kapitalbedarf für Adressenausfallrisiken

Rz. 100 Bei der Messung und Steuerung von Adressenausfallrisiken haben sich die Institute in der Vergangenheit vor allem an deren GuV-Wirksamkeit orientiert. GuV-wirksame Adressenausfallrisiken setzen sich aus Bewertungsänderungen in Form von Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen oder Direktabschreibungen zusammen. Darüber hinaus werden Pauschalwertberichtigungen gebildet...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Wesentliche Ausprägungen

Rz. 192 Im Rahmen der sechsten MaRisk-Novelle hat die deutsche Aufsicht die Anforderung ergänzt, dass bei der Beurteilung der operationellen Risiken deren wesentliche Ausprägungen erfasst werden müssen. Als Synonyme für Ausprägungen gelten u. a. die Auffälligkeiten, Besonderheiten, Charakteristika, Eigenheiten oder Merkmale. Das legt den Schluss nahe, dass die Aufsicht unter...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.5 Rolle der Rechtsabteilung

Rz. 35 Die Rechtsabteilung spielt in den MaRisk eine zentrale Rolle, wenngleich dies – vordergründig betrachtet – in den Formulierungen nicht explizit zum Ausdruck kommt. Implizit folgt ihre Bedeutung allein aus der Tatsache, dass Rechtsrisiken ausdrücklich als Bestandteil der operationellen Risiken angesehen werden und die deutsche Aufsicht dem Umgang mit operationellen Ris...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.5 Umgang mit allgemeinen Zahlungsmoratorien in der Krise

Rz. 102 Im Hinblick auf die Identifizierung von ausgefallenen Risikopositionen spielen die jeweiligen Umstände eine wichtige Rolle. Im Zusammenhang mit COVID-19 hat die EBA darauf hingewiesen, dass öffentliche Moratorien den Zeitraum für das Kriterium der Überfälligkeit verlängern können. Aus Sicht der EBA sollten öffentliche und private Moratorien in dem Maße vergleichbar b...mehr