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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 2.2 Risiken / 1.8.7 Durchführung von Szenarioanalysen

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 57

Bei der Beurteilung der Auswirkungen von ESG-Risiken müssen die Institute verschiedene plausible Szenarien zugrunde legen, die im Einklang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung). Zunächst sollten die Szenarien für die Beurteilung der Auswirkungen von ESG-Risiken "aus wissenschaftsbasierten Erkenntnissen abgeleitet" werden. Die Kreditwirtschaft hatte darauf hingewiesen, dass für einzelne Institute häufig keine wissenschaftlichen Szenarien und Schätzungen vorliegen, die ausreichend granular und für das individuelle Geschäftsgebiet und die Geschäftsaktivitäten passend sind, und dass die Institute die Vielzahl wissenschaftlicher Studien außerdem nicht im Blick behalten und bewerten können.[1] Die Aufsicht hat daher im Fachgremium MaRisk die Formulierung "die im Einklang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen" vorgeschlagen, womit aus ihrer Sicht ursprünglich eine implizite Bezugnahme auf den Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen ("Intergovernmental Panel on Climate Change", IPCC)[2] statt auf beliebige Studien sichergestellt werden sollte.

 

Rz. 58

Später hat die Aufsicht ergänzend klargestellt, dass es nicht zielführend wäre, wenn die Institute eigene Annahmen zum Klimawandel bzw. zum Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft treffen würden, die sich außerhalb der Bandbreite seriöser wissenschaftlicher Forschung bewegen. Daher können die Institute auch die von allgemein anerkannten Institutionen bzw. Netzwerken entwickelten Szenarien heranziehen und auf ihr eigenes Geschäftsmodell adaptieren. Beispielhaft genannt wurden in diesem Zusammenhang die physischen und transitorischen Szenarien des "Network for Greening the Financial System" (NGFS), der Internationalen Energieagentur ("International Energy Agency", IEA), des ...

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