Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.1 Definition

Rz. 127 Unter den "Liquiditätskosten" werden allgemein jene Aufwendungen verstanden, die durch die Einwerbung von Refinanzierungsmitteln auf dem Geld- und Kapitalmarkt entstehen und über die Kosten der reinen Zinssicherung hinausgehen.[1] In der Fachliteratur wird häufig weitergehend zwischen direkten und indirekten Liquiditätskosten unterschieden. Rz. 128 Unter den "direkten...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Verbot der Selbstprüfung und -überprüfung

Rz. 18 Mit der fünften MaRisk-Novelle hat die deutsche Aufsicht ergänzend gefordert, beim Wechsel von Mitarbeitern der Handels- und Marktbereiche in nachgelagerte Bereiche und Kontrollbereiche für Tätigkeiten, die gegen das Verbot der Selbstprüfung und -überprüfung verstoßen, angemessene Übergangsfristen vorzusehen. Die Kontrollbereiche im Sinne dieser Textziffer sind die Ri...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Zunehmende Bedeutung des Liquiditätsrisikomanagements

Rz. 1 Noch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts konnten sich Kreditinstitute Liquidität auf ungedeckter Basis über Inhaberschuldverschreibungen selbst und weitgehend problemlos an den Geld- und Kapitalmärkten beschaffen, so dass Liquiditätsrisiken überwiegend als gering eingeschätzt wurden. Darauffolgende Turbulenzen auf den Finanzmärkten, wie etwa der Zusammenbruch des Hedgefo...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Beurteilung von ESG-Risiken

Rz. 145 Geeignete Risikoklassifizierungsverfahren können auch zur Beurteilung von ESG-Risiken eines Engagements[1] herangezogen werden. Es bleibt dabei den Instituten überlassen, ob sie diesen Prozess in bestehende Risikoklassifizierungsverfahren integrieren oder für diesen Zweck neue Verfahren einrichten (→ BTO 1.4 Tz. 1). Sofern die Auswirkungen von ESG-Risiken auf die Bon...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4.2 Datenkonsortien

Rz. 171 Um den institutsindividuellen Datenhaushalt zu erweitern und damit die Basis für ein angemessenes Management operationeller Risiken zu schaffen, wurden sogenannte "Datenkonsortien" gebildet, in deren Rahmen ein Austausch von Schadensfällen in anonymisierter Form zwischen mehreren Instituten stattfindet, die im Idealfall eine ähnliche Geschäftsausrichtung haben und in...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Risikomanagement auf Institutsebene nach § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 147 Gesetzliche Grundlage der MaRisk und Anknüpfungspunkt für die Umsetzung des "Supervisory Review Process" (SRP) ist § 25a Abs. 1 KWG, der von den Instituten eine "ordnungsgemäße Geschäftsorganisation" fordert. Das KWG zielt diesbezüglich in erster Linie auf ein aus qualitativer Sicht angemessenes Risikoumfeld in den Instituten ab, das zur Stärkung des Risikobewusstsei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2.1 Exposure-basierte Methoden

Rz. 36 Das Grundprinzip der Exposure-basierten Methoden ("exposure-based methodologies") ist die direkte Bewertung der Performance (und damit der Risiken) eines Engagements in Bezug auf E, S und G. Dazu gehören z. B. alle ESG-Ratingverfahren. Diese Methoden können als Ergänzung zur Standardbewertung der finanziellen Risikokategorien verwendet werden. Die dafür genutzten Indi...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung der Risikoberichterstattung

Rz. 1 Die Institute müssen angemessene Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken und der damit verbundenen Risikokonzentrationen (Risikosteuerungs- und -controllingprozesse) einrichten (→ AT 4.3.2 Tz. 1). Die letzten Prozessschritte der "Überwachung und Kommunikation" der wesentlichen Risiken werden häuf...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Kapitalrisiken sowie Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken

Rz. 6 Die EBA hat u. a. den Auftrag, bestimmte Vorgaben der CRD IV und der CRR weiter zu konkretisieren. Für die Zwecke des SREP unterscheidet die EBA grundsätzlich zwischen Kapitalrisiken sowie Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken. Unter den "Kapitalrisiken" ("Risks to Capital") versteht die EBA spezielle Risiken, die sich im Fall ihres Eintritts in aufsichtlicher Hinsic...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung der Adressenausfallrisiken

Rz. 1 Der Erfolg und die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells der meisten Institute hängen wesentlich von der Beherrschung ihrer Adressenausfallrisiken ab. Der "Ausfall von Adressen" beschreibt für die überwiegende Zahl der Institute im Vergleich zu anderen Risikoarten die größte Gefahr potenzieller Verluste, wie in vielen Geschäftsberichten und Analysen nachzulesen ist. Zum S...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Mindestvorgaben für den Gesamtrisikobericht

Rz. 13 Es versteht sich von selbst, dass der Gesamtrisikobericht, wie der Name schon sagt, der Geschäftsleitung zunächst einmal einen Überblick über die als wesentlich eingestuften Risiken geben muss. Was hinsichtlich der einzelnen Risikoarten unter "wesentlichen Informationen" zu verstehen ist, wird von der deutschen Aufsicht an verschiedenen Stellen klargestellt. Konkrete ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Inhalte der Berichterstattung über Adressenausfallrisiken

Rz. 32 Im Risikobericht müssen insbesondere die wesentlichen strukturellen Merkmale des Kreditgeschäftes enthalten sein. Zu diesem Zweck werden relevante gesamtgeschäfts- und kreditnehmerbezogene Informationen eingefordert und teilweise beispielhaft erläutert. Die Entwicklung des Kreditportfolios muss unter besonderer Berücksichtigung von Risikokonzentrationen kommentiert we...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Berücksichtigung von Risikokonzentrationen

Rz. 68 Eine Definition von "Risikokonzentrationen" findet sich an anderer Stelle (→ BTR, Einführung und Überblick). Auf die Berücksichtigung von Risikokonzentrationen im Zusammenhang mit Adressenausfallrisiken wird von der deutschen Aufsicht besonders hingewiesen (Risikokonzentrationen im Kreditgeschäft). Hierbei handelt es sich um Adressen- und Sektorkonzentrationen, region...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Finanzielle und nichtfinanzielle Risiken

Rz. 22 Die Adressenausfall-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken werden als "finanzielle Risiken" bezeichnet, weil sie sich auf das klassische Kredit- und Handelsgeschäft sowie deren Refinanzierung beziehen. Diese Risiken sind auf natürliche Weise auch dann mit der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Institutes verbunden, wenn diese keinen Änderungen oder Störungen unterlie...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Intragruppenforderungen

Rz. 84 Bei der Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge zur Unterlegung mit regulatorischem Kapital kann Intragruppenforderungen unter den Voraussetzungen von Art. 113 Abs. 6 CRR nach vorheriger Genehmigung durch die zuständigen Behörden ein Risikogewicht von 0 Prozent zugewiesen werden. Insofern gelten diese Transaktionen nach der CRR quasi als risikolos. Da die In...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2.1 Grundsätzliche Vorgaben

Rz. 35 Nach den Vorgaben der EBA sollte jeder potenzielle Ausschluss von Instrumenten aus dem Anwendungsbereich im Fall fehlender Sensitivität in Bezug auf das Kreditspreadrisiko erfolgen und angemessen dokumentiert und begründet werden.[1] Insofern ist die Nichtberücksichtigung von Positionen angemessen zu begründen und zu dokumentieren. In der Sitzung des Fachgremiums IRRB...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Analyse der finanziellen Lage des Kreditnehmers

Rz. 75 Für eine Änderung bzw. einen Wechsel des Einstufungsstatus ist die Durchführung einer Analyse der finanziellen Lage des Kreditnehmers erforderlich. Damit sollen die Institute sicherstellen, dass keine Bedenken bezüglich der Fähigkeit des Kreditnehmers bestehen, seinen Zahlungsverpflichtungen in Verbindung mit dem Kredit nachzukommen. Dabei geht es sowohl um die währen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Einheitliches Regelwerk ("Single Rule Book")

Rz. 100 Bis zur Finanzmarktkrise verfolgte die EU-Kommission bei der europäischen Bankenregulierung den Ansatz der Mindestharmonisierung. Sie beschränkte sich grundsätzlich auf die Vorgabe von aufsichtsrechtlichen Mindeststandards, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen waren. Die Einführung von Mindeststandards ermöglichte die gegenseitige Anerkennung de...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.1 Anwendung in Niederlassungen und Filialen

Rz. 10 Die Institute müssen sicherstellen, dass die NPE-Definition in allen Niederlassungen und Filialen einheitlich verwendet wird (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Damit soll insbesondere sichergestellt werden, dass ein Kunde mehrerer Institute in derselben Gruppe einheitlich eingestuft wird. Die EBA erwartet ohnehin, dass die Umsetzung der Vorgaben zur Einstufung von Risi...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.7 Stresstests für operationelle Risiken

Rz. 150 Gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR bezeichnet das "operationelle Risiko" das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken. Vor diesem Hintergrund sollten sich die Institute darüber im Klaren sein, dass die relevanten Risiko...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Trennung von den Geschäftseinheiten

Rz. 6 Die Risikocontrolling-Funktion ist daher aufbauorganisatorisch bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung insbesondere von jenen Bereichen zu trennen, die für die Initiierung bzw. den Abschluss von Geschäften zuständig sind. Die BaFin betont ausdrücklich, dass die speziellen Funktionstrennungsanforderungen des Moduls BTO von der Anforderung an die Unabhängigkeit...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Kurzfristige Verschlechterung der Liquiditätssituation

Rz. 117 Selbst unter normalen Marktbedingungen kann sich der Liquiditätsbedarf kurzfristig erhöhen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn das Terminrisiko oder das Abrufrisiko schlagend werden. Hierfür genügen bereits eine unplanmäßige Verlängerung der Kapitalbindungsdauer bei volumenmäßig bedeutenden Aktivgeschäften oder ein unerwarteter Abruf von entsprechenden Einlagenvolumi...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.3.2 Gesonderte Liquiditätsübersicht

Rz. 321 Das Institut hat für einen geeigneten Zeitraum eine aussagekräftige Liquiditätsübersicht zu erstellen, in der die voraussichtlichen Mittelzuflüsse den voraussichtlichen Mittelabflüssen gegenübergestellt werden. Den auch in normalen Marktphasen üblichen Schwankungen der Zahlungsflüsse ist hierbei angemessen Rechnung zu tragen. Dabei müssen die Annahmen, die den Mittel...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.5 Kapitalbedarf für Migrationsrisiken

Rz. 111 Migrationsrisiken müssen in der ökonomischen Perspektive als spezieller Aspekt der Adressenausfallrisiken grundsätzlich auch betrachtet werden.[1] Sie bezeichnen das Risiko einer Wertverschlechterung von Krediten aufgrund gestiegener Ausfallrisiken, ohne dass es bereits zu einem Ausfall der betroffenen Kreditnehmer gekommen ist.[2] Migrationsrisiken können sich in Ab...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Gruppenweite Strategien

Rz. 65 Die Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens ist verpflichtet, eine gruppenweite Geschäftsstrategie sowie eine dazu konsistente Risikostrategie festzulegen und für deren Umsetzung Sorge zu tragen. Diese Anforderungen bestehen in vergleichbarer Weise auf Institutsebene (→ AT 4.2 Tz. 4) und ergeben sich bereits aus dem Verweis von § 25a Abs. 3 Satz 1 KWG auf § 2...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.8 Festlegung angemessener Informations- und Prüfungsrechte externer Prüfer (lit. h)

Rz. 324 Die zunehmende Bedeutung von Auslagerungen hat natürlich auch Einfluss auf die Prüfer. Bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten ist der Abschlussprüfer aufgrund gesetzlicher Regelungen dazu verpflichtet, sich mit dem Thema Auslagerung zu befassen. Der in § 29 Abs. 1 KWG adressierte (besondere) Pflichtenkatalog des Abschlussprüfers umfasst auch § 25b KWG. Grund...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.2 Empfehlungen der EBA

Rz. 343 Der interne Refinanzierungsplan dient ausschließlich internen Steuerungszwecken und kann bzw. sollte sogar, abhängig von Art und Umfang der Liquiditätsrisiken, institutsindividuell ausgestaltet werden. Davon zu unterscheiden sind Refinanzierungspläne, wie sie gemäß den entsprechenden EBA-Leitlinien[1] gefordert und von bestimmten Instituten bei der EBA eingereicht we...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen den Risikoarten

Rz. 211 CEBS hatte als Konsequenz aus der Finanzmarktkrise bereits 2010 gefordert, die Notwendigkeit im Auge zu behalten, außerbilanzielle Gesellschaftskonstruktionen aus Reputationsgründen auf die eigene Bilanz nehmen zu müssen. Daher sollten die Stresstestprogramme Szenarien zur Beurteilung der Größe und Tragfähigkeit dieser Gesellschaftskonstruktionen im Vergleich zur eig...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Grundsätzliche Vorgaben

Rz. 5 Die grundsätzlichen Anforderungen aus den EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung sind in den MaRisk bereits weitgehend verankert. So erwartet die EBA, dass die Vorgaben für die Kreditgewährung inklusive der Kompetenzordnung im Einklang mit dem Risikoappetit für die Adressenausfallrisiken und den Limitvorgaben im Kreditgeschäft stehen (→ BTO 1.2 Tz. 1, Erl...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Ausweis und Analyse auf unterschiedlichen Ebenen und nach verschiedenen Kategorien

Rz. 152 Die Daten sollten nach unterschiedlichen Kategorien geordnet zur Verfügung stehen (u. a. Geschäftsfelder, Konzerngesellschaften, Art des Vermögenswertes, Branche und Region), wobei das jeweils zu betrachtende Risiko für die Auswahl derjenigen Kategorien maßgeblich ist, die die Identifizierung und Meldung von Risikopositionen, Risikokonzentrationen sowie aufkommenden ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Aussagekraft der Liquiditätsübersicht

Rz. 66 Die Liquiditätsübersichten müssen "aussagekräftig" sein. Demzufolge sollten die darin enthaltenen Informationen maßgebliche Impulse für die Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken liefern. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die Gegenüberstellung der Mittelzu- und -abflüsse auf nachvollziehbaren Annahmen basiert, die wesentlichen Zahlungsflüsse de...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.2 Abgrenzung des Anwendungsbereiches

Rz. 16 Die Anforderungen des Moduls decken die in den MaRisk geregelten Prozesse im Risikomanagement ab. Dazu zählen bankinterne Modelle, auf die sich die Entscheidungsfindung im Institut stützt, unabhängig davon, ob sie vom Institut selbst oder einem Dritten entwickelt wurden, wie z. B. Modelle, die im Kreditgeschäft insbesondere für die Kreditgewährung und -bearbeitung ver...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.1 Erfordernis eines Liquiditätstransferpreissystems

Rz. 164 Ein Liquiditätstransferpreissystem im Sinne der MaRisk ist als Spezialfall des geeigneten Verrechnungssystems (→ BTR 3.1 Tz. 5) zumeist durch eine bankinterne Transferierung von Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken mittels zentral gestellter Transferpreise gekennzeichnet (→ BTR 3.1 Tz. 6, Erläuterung). Rz. 165 Die Praxis in Sachen Liquiditätstransferpreissystem erh...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Risikoanalyse

Rz. 169 Die MaRisk enthalten im Hinblick auf die Risikoanalyse keine konkreten Vorgaben. Es gilt der Grundsatz der Proportionalität. Die Intensität der Analyse hängt von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse ab. Die MaRisk verlangen lediglich, dass die maßgeblichen Organisationseinheiten bei der Erstellung der Risikoanalyse einz...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 38 Von den bedeutenden Instituten wird erwartet, dass sie alle als wesentlich identifizierten Risiken entweder hinreichend durch Liquidität abdecken oder ausreichend dokumentieren, aus welchen Gründen sie von jener hinreichenden Abdeckung durch Liquidität absehen.[1] Die Institute sollten daher auch beurteilen, ob wesentliche Klima- und Umweltrisiken zu erheblichen Netto...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7. Unabhängigkeit der Risikocontrolling-Funktion (RCF)

Die DK bat um Klarstellung, dass Empfehlungen der Risikocontrolling-Funktion zur Durchführung von risikoreduzierenden Maßnahmen nicht zur Geschäftsinitiierung zählen (AT 4.4.1 Tz. 1 Erl.). Seitens der Aufsicht besteht die Auffassung, dass die Möglichkeit der Risikocontrolling-Funktion zur Abgabe reiner Handlungsempfehlungen an Markt, Handel oder Treasury davon unberührt blei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Anforderungen an das Risikomanagement auf Gruppenebene

Rz. 22 Unter dem Eindruck der Finanzmarktkrise hat der Gesetzgeber im Rahmen des Trennbankengesetzes Regelungen in das Kreditwesengesetz aufgenommen, die es ermöglichen, zukünftig Pflichtverletzungen im Risikomanagement auch von Geschäftsleitern auf Gruppenebene strafrechtlich zu sanktionieren (§ 54a KWG). Die Anforderungen an die Geschäftsleiter des übergeordneten Unternehm...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Potenzielle wesentliche Risiken

Rz. 16 Die deutsche Aufsicht sah sich aufgrund der Finanzmarktkrise dazu veranlasst, die Sensibilität der Institute für die Frage der Wesentlichkeit ihrer Risiken im Rahmen der zweiten MaRisk-Novelle zu schärfen. Praktisch von der Aufsicht vorgegeben werden seitdem eine Reihe typischer bankgeschäftlicher Risiken[1], die von den Instituten als wesentlich einzustufen sind. Unt...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Methodenfreiheit

Rz. 60 Auf welcher Basis der zukünftige Liquiditätsbedarf ermittelt wird, bleibt den Instituten überlassen. Neben einfachen Hochrechnungen sind zur Erstellung einer Liquiditätsübersicht unter normalen Bedingungen auch der Rückgriff auf historische Daten und die Verwendung statistischer Verfahren möglich. Dabei können saisonale oder konjunkturelle Faktoren, Zinsempfindlichkei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.7 Liquiditätsrisikosteuerung

Rz. 50 Eine optimale Liquiditätsrisikosteuerung ist für jedes Institut von wesentlicher Bedeutung. Sie verfolgt unter normalen Geschäftsbedingungen das Ziel, die erforderliche Liquidität/Refinanzierung sicherzustellen, so dass aufsichtliche Kennzahlen und institutsinterne Risikovorgaben – auch unter Stressannahmen – eingehalten werden, während gleichzeitig Rendite bzw. Zinse...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 38 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Konsultation 14/2020 (BA) zur Neufassung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 26. Oktober 2020

[…] ich lege Ihnen hiermit den angekündigten Entwurf der Neufassung des Rundschreibens 09/2017 (BA) für die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (im folgenden MaRisk) zur Konsultation vor. Die Überarbeitung ist zuvorderst auf Änderungen der internationalen Regelsetzung zurückzuführen. Mit der aktuellen MaRisk-Novelle werden die Leitlinien der EBA zu notleidenden und g...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Risikobezogener Anwendungsbereich

Rz. 7 Die MaRisk beziehen sich auf alle für das Institut wesentlichen Risiken, wobei auch für die übrigen Risiken angemessene Vorkehrungen zu treffen sind. Dieser umfassende risikobezogene Anwendungsbereich stützt sich auf EU-Vorgaben (Art. 73 und 108 CRD IV) und entsprechende nationale Regelungen (§ 25a Abs. 1 KWG), die auf eine übergreifende Risikobetrachtung unter Einschl...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.4 Risikoüberwachung und Risikokommunikation

Rz. 14 Durch den letzten Prozessschritt der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse soll insbesondere sichergestellt werden, dass die Risikosituation mit den risikostrategischen Vorgaben der Geschäftsleitung vereinbar ist. Der Schritt der "Überwachung und Kommunikation" wird unter dem Begriff Risikocontrolling zusammengefasst. Die Funktion des Risikocontrollings ist zur V...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Rechtsrisiken

Rz. 20 Für Rechtsrisiken gab es zwar lange Zeit keine einheitliche Definition, dafür aber Ansätze zu deren Kategorisierung. So hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht klargestellt, dass Rechtsrisiken Bestandteil der operationellen Risiken sind. Eine entsprechende Zuordnung wird auch in Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR verwendet. Demnach versteht man unter dem operationellen Ris...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / I. Terminologie, Aufbau und Erläuterungen zu den MaRisk

Terminologisch orientieren sich die MaRisk weitgehend am § 25a Abs. 1 KWG, der im Zuge der Umsetzung der Finanzkonglomeraterichtlinie in deutsches Recht präzisiert wurde (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2004, Teil I, Nr. 72, 27.12.2004). Gemäß seiner Neufassung sind die Geschäftsleiter eines Institutes u. a. für die Festlegung einer angemessenen Strategie sowie die Einrichtung a...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Schwerwiegende Marktstörungen

Rz. 38 Konkret ist anlassbezogen zu überprüfen, ob die Verfahren zur Beurteilung der Marktpreisrisiken auch bei schwerwiegenden Marktstörungen zu verwertbaren Ergebnissen führen. Diese Anforderung bezieht sich auf wesentliche Risikopositionen hinsichtlich Volumen, Risikogehalt, Bedeutung der Geschäfte etc. und betrifft unter Risikogesichtspunkten schwerwiegende Marktstörunge...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Immobiliengeschäfte als zusätzliche Ertragsquelle

Rz. 2 Den Beobachtungen der deutschen Aufsicht zufolge hat das jahrelange Niedrigzinsumfeld bei vielen Instituten die Erträge im klassischen Zinsgeschäft einbrechen lassen. Auf der Suche nach alternativen Ertragsquellen haben diese Institute daher das Immobiliengeschäft aufgenommen bzw. ausgebaut.[1] Während der langen Niedrigzinsphase, verbunden mit teils drastischen Preiss...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Einführung und Überblick

Rz. 1 Mit der Umsetzung der EBA-Leitlinien zum Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiko im Anlagebuch[1] im Rahmen der achten MaRisk-Novelle sind neue Vorgaben an den Umgang mit dem Kreditspreadrisiko im Anlagebuch ("Credit Spread Risk in the Banking Book", CSRBB)[2] in das neue Modul BTR 5 überführt worden. Die EBA versteht unter dem "Kreditspreadrisiko im Anlagebuch" das Risi...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Ressourcen aus verschiedenen Blickwinkeln

Rz. 1 Bei Industrieunternehmen ist die Leistungserstellung das Ergebnis des Zusammenwirkens verschiedener Produktionsfaktoren. Für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute gilt im Prinzip nichts anderes. Kapital, Arbeit und Betriebsmittel werden in einem bestimmten Verhältnis miteinander kombiniert, um auf diese Weise die Ziele des Institutes bestmöglich zu verwirklichen. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 14B ESG-Ratings – Nutzen,... / 2 Konzept von ESG-Ratings und Gründe für eine aktive Rating-Beteiligung

Rz. 3 Ein ESG-Rating beabsichtigt i. d. R. eine holistische, d. h. integrierte soziale, ökologische und auf die Governance bezogene Beurteilung des Unternehmens.[1] Die ökonomische Perspektive wird indes vorwiegend in klassischen Finanz-Ratings eingenommen, die auf die Bonitätsbewertung der Emittenten abzielen (von den ESG-Ratings separiert). Rz. 4 Das primäre Ziel von ESG-Ra...mehr