Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen Regelungen des Kr... / [Ohne Titel]

Ass. iur. Sarah Hoffmann, LL.M. (Paris), LL.M. / Ass. iur. Merle Niendorf[*] Das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) wurde am 14.12.2023 vom Bundestag i.d.F. der Beschlussempfehlun...mehr

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Die neuen Regelungen des Kr... / 2. Pflichten des Kreditverkäufers

Das KrZwMG sieht in § 6 Informations- Mitteilungspflichten des Verkäufers notleidender Kredite vor. So soll der Käufer umfassende Informationen aus dem Kreditvertrag erhalten, die es ihm ermöglichen sollen, dessen Werthaltigkeit sowie die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Wert auch umgesetzt werden kann, umfassend beurteilen zu können. Einem etwaigen Informationsungleichgewich...mehr

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Die neuen Regelungen des Kr... / 3. Pflichten des Kreditkäufers

Kreditkäufer innerhalb der EU werden gem. § 7 Abs. 1 KrZwMG dazu verpflichtet, ein Kreditinstitut, oder ein Unternehmen, das nach der Richtlinie 2008/48/EG oder der Richtlinie 2014/17/EU beaufsichtigt wird, zu beauftragen, wenn der erworbene Kreditvertrag mit einer natürlichen Person oder einem sog. KMU (Kleinst-, kleinen und mittlerem Unternehmen: Weniger als 250 Personen s...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 7.3 Einlagen der Gesellschafter

Ausschließlich auf gesellschaftsrechtlichen Vorgängen beruhende Erhöhungen des Betriebsvermögens bleiben unberücksichtigt. Hierzu zählen Einzahlungen von Gesellschaftern, die freiwillig oder aufgrund eines Gesellschaftsvertrags geleistet werden; das sind vor allem Einlagen durch die Gesellschafter. Dies können offene Einlagen, wie z. B. Einlagen bei Kapitalerhöhungen, Nachschü...mehr

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Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 4 Keine Betriebseinnahmen

Von den Betriebseinnahmen zu unterscheiden sind Wertzuwächse, deren Zufluss durch private Umstände veranlasst worden ist. Darüber hinaus führen folgende betriebliche Zuwächse nicht zu Betriebseinnahmen: Auslagenersparnisse, z. B. wegen selbst vorgenommener Reparaturen, sind weder Betriebseinnahmen, noch Einlagen. Der Vorteil aus einer Bewirtung i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2...mehr

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Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 2.4 Verzicht auf Betriebseinnahmen

Der Verzicht auf Betriebseinnahmen, z. B. die unentgeltliche ärztliche Behandlung oder die Gewährung eines zinslosen Darlehens, ist auch einkommensteuerlich zu beachten. Eine Ausnahme gilt für den nachträglichen Verzicht aus persönlichen Gründen; hier kann eine Entnahme der Forderung vorliegen.[1] Erlässt der Steuerpflichtige eine betriebliche Forderung aus betrieblichen Grü...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.8 Aufwendungen zu steuerfreien Erträgen

Da die Dividenden von der Körperschaftsteuer freigestellt sind,[1] ist für Ausgaben, die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, grundsätzlich das Abzugsverbot des § 3c Abs. 1 EStG zu beachten. Vereinfachend wird dieses Abzugsverbot dadurch umgesetzt, dass pauschal 5 % der Einkünfte fiktiv und unabhängig von der Art und Höhe der mit den Dividendeneinnahm...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.7 Gestalterische Maßnahmen

Sollen die oben dargestellten Rechtsfolgen des § 8c KStG vermieden oder abgemildert werden, gilt es primär, das noch bestehende Verlustpotenzial vor einer Anteilsübertragung zu nutzen, sprich mit einem (Mehr-)Gewinn zu verrechnen. In der Praxis können hierbei folgende Maßnahmen hilfreich sein: Realisierung von stillen Reserven, z. B. sale and lease back, Verzicht auf Forderung...mehr

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Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 2.2 Zuschüsse

Bei Zuschüssen für Anlagegüter aus öffentlichen oder privaten Mitteln hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht, die Zuschüsse entweder als Betriebseinnahmen anzusetzen oder die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschussten Wirtschaftsgüter um die Zuschüsse vermindert anzusetzen; in letzterem Fall wirkt sich der Zuschuss ertragsteuerlich über die Nutzungsdauer des jew...mehr

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Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 3 ABC der Betriebseinnahmen

Beispiele aus der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung: Abfindung: Eine Abfindung, die der bei einer KG angestellte Kommanditist wegen der Auflösung seines Dienstverhältnisses erhält, ist im Rahmen der Sondervergütungen als Sonderbetriebseinnahme[1] zu erfassen.[2] Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters [3] ist dem laufenden Gewinn zuzuordnen.[4] Das gilt auch dann, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse (§ 313 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c)

Rz. 64 [Autor/Zitation] Angabepflichtig gem. § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c sind die den aktiven Organmitgliedern des MU gewährten Vorschüsse und Kredite sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse. Auch hier kann aufgrund der sachlichen Entsprechung auf die Kommentierung zum Einzelabschluss verwiesen werden (§ 285 Rz. 187 ff.). In Abweichung von § 28...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Echte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 45 [Autor/Zitation] Aufrechnungsdifferenzen aus Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden können insoweit zusammengefasst werden, als diese dem Einheitsgrundsatz (§ 297 Abs. 3 Satz 1) in Bezug auf die zutreffende Darstellung der einzelnen Positionen der Bilanz und GuV nicht widersprechen. Im Allgemeinen treffen in der Praxis eine größere Anzahl erstmaliger Aufwendungen u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestand der Regelung

Rn. 194 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Beteiligung des fremdfinanzierenden Gesellschafters oder typischen Gesellschafters an der Schuldnerin muss "mindestens 10 %" betragen. Die Beteiligungshöhe ist dabei an dem Anteil des Gesellschafters am Grund- oder Stammkapital der KapGes zu messen. S auch BFH vom 14.2.2023, IX R 23/21, BStBl II 2023, 557; Jachmann-Michel, BB 2023, 2903...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufrechnungsdifferenzen aus der Verrechnung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten

Rz. 102 [Autor/Zitation] Umrechnungsbedingte Aufrechnungsdifferenzen (sog. echte Aufrechnungsdifferenzen, vgl. § 303 Rz. 38 und § 303 Rz. 41) aus der Schuldenkonsolidierung treten auf, wenn eine konzerninterne Forderung bzw. Verbindlichkeit im Fremdwährungseinzelabschluss des ausländischen TU unverändert mit dem Transaktionskurs umgerechnet wird, die Umrechnung in Euro gem. §...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / c) Darlehensangebot

Der Unterhaltsschuldner hat die Möglichkeit, bei Hauptsachetiteln wie bei einstweiliger Anordnung dem Gläubiger den bisher bezahlten, von ihm zukünftig als überzahlt angesehenen (Teil-) Betrag als zins- und tilgungsfreies Darlehen anzubieten,[180] und zwar i.V.m. der Erklärung, bei Abweisung seines Abänderungsbegehrens auf eine Rückzahlung dieses Darlehens zu verzichten. Der...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ergebniswirkungen aus der Bewertung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten

Rz. 109 [Autor/Zitation] Aus einem Schuldverhältnis zwischen dem in Euro bilanzierenden MU oder einem in Euro bilanzierenden TU und einem in Fremdwährung bilanzierenden TU können aus folgenden Gründen in der GuV wechselkursbedingte Ergebniswirkungen enthalten sein (s. auch Grottel/Koeplin in Beck BilKomm.13, § 308a HGB Rz. 65 f.):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestand

Rn. 170 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zwingend ausgeschlossen wird die Anwendung des AbgSt-Satzes in § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst a EStG für KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 4 und 7 EStG und die dazu gehörenden Veräußerungsgewinne iSd § 20 Abs 2 Nr 4 und 7 EStG. In Abgrenzung zur Regelung des § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b EStG ist Buchst a bei KapErtr von einer KapGes oder Genossenschaft nicht a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Umfang der Änderungsmöglichkeit

Tz. 28a Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Änderung des Bescheids des AE ist der Höhe nach nicht an die Änderung auf der Ebene der Kö gebunden. Dies ergibt sich bereits daraus, dass materiell-rechtlich eine Abweichung zwischen dem nach § 8 Abs 3 S 2 KStG bei der Kö hinzuzurechnenden und dem zugeflossenen Betrag der vGA vorliegen kann (dazu s Tz 22). Diese Abweichungen sollen und ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Abzug von Rechten (Abs. 3 Satz 3)

Rz. 155 [Autor/Zitation] Von den Rechten, die dem MU nach § 290 Abs. 2 unmittelbar zustehen und nach § 290 Abs. 3 Satz 1 und 2 hinzugerechnet werden, sind folgende Rechte abzuziehen: Rechte, die mit Anteilen verbunden sind, die von dem MU für Rechnung einer anderen Person gehalten werden (Nr. 1 Alt. 1), Rechte, die mit Anteilen verbunden sind, die von dessen TU für Rechnung ein...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 11 [Autor/Zitation] Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten sind nach Abs. 1 wegzulassen, soweit sie auf Schuldverhältnissen innerhalb des Konsolidierungskreises beruhen. Unerheblich ist dabei, dass der Ausgleich von Anspruch und Verpflichtung nicht in Geld, sondern durch eine andere Leistung erfolgt. In der Regel werden sich in diesen Fällen ein aktiver und ein pas...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Mehrheit der Risiken und Chancen

Rz. 136 [Autor/Zitation] Ist das Vorliegen einer Zweckgesellschaft zu bejahen, ist abschließend festzustellen, ob dem potenziellen MU bei wirtschaftlicher Betrachtung mittel- oder unmittelbar die Mehrheit der Risiken und Chancen aus der Geschäftstätigkeit dieser Zweckgesellschaft zuzurechnen ist (vgl. DRS 19.37 und 19.50; Grottel/Kreher in Beck BilKomm.13, § 290 HGB Rz. 71; E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Nachträgliche Anschaffungserhöhungen oder -minderungen

Tz. 79 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Maßgeblichkeit der AK zum Zeitpunkt der Entstehung des VG Die bei der Ermittlung des Gewinns gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG anzusetzenden AK umfassen alle zusätzlichen AK, die vom AE – oder im Fall der unentgeltlichen Übertragung von dessen Rechtsnachfolger(n) – bis zum Zeitpunkt der Anteilsveräußerung nachträglich aufgewendet worden sind und eben...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Eigenwirtschaftliche Zwecke

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 § 55 Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) bestimmt, dass eine gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienende Körperschaft nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke – z. B. gewerbliche Zwecke – verfolgen darf, weil die Verfolgung eigenwirtschaftlicher Zwecke ein Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit darstellt (RFH vom 17.07....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolgen

Rn. 178 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Sind die Bedingungen des § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst a EStG gegeben, sind die Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 4 und 7 EStG bzw Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 Nr 4 und 7 EStG nicht der AbgSt zu unterwerfen. Vielmehr ist der progressive Tarif des § 32a EStG anzuwenden. Das Verlustverrechnungsverbot des § 20 Abs 6 EStG und das WK-Abzugsverbot des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schönfeld, Ausgewählte internationale Aspekte der neuen Regelungen über die KapSt, IStR 2007, 850; Brusch, Unternehmensteuerreformgesetz 2008: AbgSt, FR 2007, 999; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Schienke-Ohletz/Selzer, AbgSt und einkommensteuerrechtlicher Spendenabzug, DStR 2008, 136; Wagner, Das Zusammenspiel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Grundlagen und Zielsetzung der Regelung

Tz. 44 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 32a Abs 2 KStG gilt für verdeckte Einlagen eine entspr Verknüpfung wie für vGA. Die Vorschrift stellt verfahrensrechtlich sicher, dass die StBefreiung einer verdeckten Einlage (= außerbilanzielle Korrektur) bei der Kö auch dann erfolgen kann, wenn ihr Bescheid bereits bestandskräftig bzw verjährt ist, soweit beim AE nachträglich der Ta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Stiftung und Nahestehen zum Stifter, Destinatär & Anfallsberechtigten

Tz. 215 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Das ErtragStR knüpft vereinzelt in vd Normen die Rechtsfolgen auch an Handlungen anderer Pers, sofern diese andere Pers dem Stpfl nahe stehen. Dies können insbes sein: vGA an / verdeckte Einlage durch nahestehende Pers (insbes auch § 8 Abs 3 S 5 KStG) nahestehende Pers gem § 8c Abs 1 S 1 KStG Erwerbergr iSd § 8c Abs 1 S 2 KStG Schachtelprivileg...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Gesetzlich geregelte Fälle

Rz. 57 Die Anhörung des Betroffenen erfolgt beispielsweise in folgenden gesetzlich geregelten Fällen:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Eigenkapital persönlich haftender Gesellschafter (KGaA, Personenhandelsgesellschaften)

Rz. 103 [Autor/Zitation] Bei TU in der Rechtsform der KGaA zählen auch die Vermögenseinlagen der persönlich haftenden Gesellschafter zum konsolidierungspflichtigen Kapital (DRS 23.36). Rz. 104 [Autor/Zitation] Handelt es sich beim TU um eine Personenhandelsgesellschaft, sind diejenigen Einlagen als Eigenkapital anzusehen, die die Beteiligung der Gesellschafter am Vermögen des U...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Ebeling, Die zweckgemäße Abbildung der Anteile fremder Gesellschafter im Konzernabschluß nach deutschem HGB, DBW 1995, 323; Ebeling, Konzernabschlusserstellung mit Differenzenbuchführung und Differenzenbilanz – eine Fallstudie, BB 2001, 2259; Oser/Mojadadr/Wirth, Kapitalkonsolidierung von Fremdwährungsabschlüssen – Eine Fallstudie zur Bilanzierung nach HGB unter Beachtung de...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Muster

Rz. 338 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichen Kontrollbevollmächtigten Vorsorgevollmacht mit Unterstützungs-, Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [537] Nach eingehender Beratung über die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und deren Tragweite und nach eingehender Belehrung über die mit der Erteilung einer Vorsor...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Rz. 33 [Autor/Zitation] Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist nach der direkten Methode darzustellen (DRS 21.24 und 47). Hierzu zählen insbes. Ein- und Auszahlungen, die finanzierungsbedingt in das bzw. aus dem Eigenkapital bzw. Fremdkapital erfolgen. Rz. 34 [Autor/Zitation] Zu den Einzahlungen gehören somit sämtliche Zahlungsflüsse, die dem Unternehmen zur Finanzieru...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Löschung ... / 3 Anmerkung

Die gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses gem. § 2038 BGB i.V.m. § 745 BGB ist einer der häufigsten Streitpunkte unter den Miterben. So auch in dem erstinstanzlich von dem AG Gelnhausen am 30.8.2022 entschiedenen Fall, dessen Urteil nach Rücknahme der Berufung anlässlich der Ausführungen des Berufungsgerichts – LG Hanau – im Hinweisbeschluss vom 11.9.2024 rechtskräftig ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Begriff der untergeordneten Bedeutung

Rz. 143 [Autor/Zitation] Bei der Beurteilung der untergeordneten Bedeutung eines TU kommt es auf das Gesamtbild aller relevanten Umstände an. Dabei ist insbes. auf die Struktur des Abschlusses, des TU, seine Geschäftstätigkeit sowie seine (grds. konsolidierungspflichtigen) Beziehungen zu anderen Konzernunternehmen abzustellen. Ein TU ist nur dann von untergeordneter Bedeutung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten

Rz. 156 [Autor/Zitation] Vorkonzernliche Beziehungen sind Geschäftsbeziehungen zwischen dem erwerbenden Konzern (MU, vollkonsolidierte TU) und dem erworbenen TU, die vor dem Kontrollerwerb entstanden sind und zum Erstkonsolidierungszeitpunkt noch bestehen. Sie können herrühren aus Verträgen (zB über den Lieferungs- und Leistungsverkehr, Darlehensverträge, schwebende Verträge)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Ausdehnung auf nahe stehende Personen als Gläubiger

Rn. 230 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b S 2 EStG gilt der zwingende Ausschluss des AbgSt-Satzes auch, wenn die in § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b S 1 EStG behandelten KapErtr nicht an einen Gesellschafter, sondern an eine ihm nahe stehende Person gezahlt werden (BFH vom 27.06.2023, VIII R 15/21, BStBl II 2023, 903 Rn. 13; BFH vom 14.05.2014, VIII R 31/11,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Begriff der Anteile

Rz. 52 [Autor/Zitation] In die Kapitalkonsolidierung sind sämtliche dem MU gehörende Anteile an TU des Konsolidierungskreises einzubeziehen. Als "Anteile" sind alle kapitalmäßigen Beteiligungen mit Einlagen bei einem TU zu verstehen (WP Handbuch18, Kap. G Rz. 336). Bei den konsolidierungspflichtigen Anteilen handelt es sich somit um gesellschaftsrechtliche Anteile, die Mitgli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Sachliche Beschränkung

Rz. 87 [Autor/Zitation] In sachlicher Hinsicht betrifft die Berichtspflicht Vorgänge, die für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines einbezogenen Unternehmens von besonderer Bedeutung sind. Anders als andere Regelungen (insbes. § 297 Abs. 2 Satz 2, aber auch § 296 Abs. 2) nimmt die Vorschrift des § 299 Abs. 3 nicht Bezug auf die Vermögens-, Finanz- und ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zufluss-/Abflussprinzip

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Zufluss-/Abflussprinzip (auch Vereinnahmung oder Verausgabung) ist bei der Gewinnermittlung nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10), mithin bei einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussermittlung (Einnahmen ./. Betriebsausgaben) zu beachten (s. § 11 EStG, Anhang 10). Keine Anwendung findet das Zufluss-/Abflussprinzip, sofern ein Gewinn nach § 4 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2024, Steuerliche Fal... / I. Einführung

Dieser Aufsatz ergeht in Anlehnung an den Vortrag des Autors anlässlich der Herbst-Tagung der Arge Familienrecht im Herbst 2023 in Fulda. Die Ehe bietet steuerlich eine Menge Vorteile. Neben dem Splittingtarif bei der Einkommensteuer im Rahmen der Zusammenveranlagung, den Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer und dem dort vergleichsweise günstigen Steuersatz der Steuerklasse I...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Erfolgswirksame Schuldenkonsolidierung

Rz. 36 [Autor/Zitation] Wie bei der Zwischenergebniseliminierung stellt sich auch bei der erfolgswirksamen Schuldenkonsolidierung die Frage nach der Zuordnung von Konsolidierungseffekten. Betroffen sind zB Abschreibungen auf konzerninterne Forderungen, einseitige Bilanzierung von konzerninternen Forderungen und Rückstellungen, Abzinsung unverzinslicher Darlehen bei Gläubigern...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Rz. 30 [Autor/Zitation] Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist anhand der direkten Methode darzustellen (DRS 21.24 und 42). Es sind insbes. sämtliche unmittelbaren Zahlungsströme auszuweisen, die sich aus Zu- und Abgängen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens inklusive nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten ergeben (DRS 21.9). Beispiele für darzu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Verhältnis zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer verdeckten Einlage

Tz. 51 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Anwendung von § 32a Abs 2 KStG setzt voraus, dass es bei der Kö auch tats zu einer Vermögensmehrung durch eine verdeckte Einlage gekommen ist. Allein die Versagung des BA- oder WK-Abzugs auf Ebene des AE rechtfertigt es noch nicht, automatisch eine Änderung des KSt-Bescheids der Kö vorzunehmen. Es muss eigenständig geprüft werden, ob auf ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 150 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die AbgSt ist für Einkünfte aus KapVerm grundsätzlich zwingend anzuwenden (§ 32d Abs 1 S 1 EStG). Allerdings sind Ausnahmen im Gesetz vorgesehen, die teils zwingend, teils optional ausgestaltet sind. Nicht alle diese Ausnahmen sind in § 32d Abs 2 EStG enthalten, Abs 6 etwa enthält die sog "Günstigerprüfung" (zu den Unterschieden Weiss, NWB ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7 Fälle mit Auslandsberührung

Tz. 33 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 S 1 KStG kann auch dann eingreifen, wenn die (verdeckt ausschüttende) Kö weder unbeschr noch beschr kstpfl ist und somit im Inl nicht der Besteuerung unterliegt. Tz. 34 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Fraglich ist allerdings, ob die vGA dabei nach inl Recht oder nach dem Recht des Ansässigkeitsstaates der ausl Kö zu beurteilen ist. Da – ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze

Rn. 190 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Im Falle der Gesellschafter-Fremdfinanzierung einer KapGes oder Genossenschaft durch einen Gesellschafter oder Genossen sieht § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b S 1 EStG einen zwingenden Ausschluss des AbgSt-Satzes für den Gläubiger vor (grafisch aufbereitet bei Schulz/Vogt, DStR 2008, 2189, 2194; s auch ähnliche Regelungen bei der Zinsschranke nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Aufrechnungsdifferenzen aufgrund von Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Rz. 40 [Autor/Zitation] Schuldverhältnisse innerhalb des Konsolidierungskreises unterliegen den gleichen Bewertungsvorschriften wie Schuldverhältnisse mit Unternehmen, die nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen werden. Gläubiger haben ihre Ansprüche nach Maßgabe des § 253 zu bewerten, unabhängig davon, ob es sich zB um Ausleihungen an verbundene Unternehmen oder Forderun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Negativer Wertansatz

Rz. 132 [Autor/Zitation] Die Fortschreibung des Wertansatzes der Beteiligung kann, bspw. durch die Übernahme von anteiligen Jahresfehlbeträgen des assoziierten Unternehmens oder durch die Eliminierung von Zwischenergebnissen, dazu führen, dass der Wertansatz der Beteiligung den Wert Null annimmt. Der Gesetzestext sieht keine expliziten Regelungen für den Fall vor, dass der We...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 32a Abs 2 KStG

Tz. 45 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Änderbarkeit des Bescheids der Kö ergibt sich, soweit Wie § 32a Abs 1 KStG für die vGA knüpft auch Abs 2 an die tats Berücksichtigung einer verdeckten Einlage in einem St-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 380 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Prinzip der AbgSt beruht zentral auf dem Einbehalt deutscher KapSt nach den §§ 43ff EStG (Weber-Grellet, DStR 2013, 1357). Nach § 43 Abs 1 EStG unterliegen inländische Einkünfte dem deutschen KapSt-Abzug. Auch für ausländische Einkünfte ist in gewissen Fällen eine KapStPfl vorgesehen: Nach § 43 Abs 1 S 1 EStG betrifft dies ausländische ...mehr