Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Klärung oder Eskalation

Rz. 87 Sowohl Unstimmigkeiten als auch Auffälligkeiten sind zur Vermeidung von Interessenkonflikten unter der Federführung eines vom Handel unabhängigen Bereiches zu klären. Insoweit werden regelmäßig der Handel und die Abwicklung beteiligt sein. Da die Abwicklung die Unstimmigkeiten festgestellt hat, liegt es darüber hinaus nahe, dass sie auch die Federführung bei deren Klä...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Wirtschaftliche Aspekte und verbundene Risiken

Rz. 11 Wie beim Kredit- und Handelsgeschäft geht es auch beim Immobiliengeschäft darum, eine angemessene Rendite zu erzielen. Andernfalls sollte auf einen Geschäftsabschluss eher verzichtet werden. Insofern müssen die bei einem Immobiliengeschäft erwarteten Erträge ins Verhältnis zu den damit voraussichtlich verbundenen Kosten und Risiken gesetzt werden. Da diese Wirtschaftl...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Anlassbezogene Risikoberichterstattung

Rz. 42 Eine ausschließlich turnusmäßige Erstellung von Risikoberichten, auf deren Basis die steuerungsrelevanten Entscheidungen der Geschäftsleitung getroffen werden sollen, würde ein Institut für die Zeiträume zwischen den Berichtsterminen ggf. in ernste Gefahr bringen, wenn sich die aktuelle Risikosituation des Institutes oder die aktuelle Situation der Märkte, auf denen d...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Einhaltung der Vertragsbedingungen inkl. der Zusatzklauseln

Rz. 3 Zunächst ist zu überwachen, ob die vertraglichen Vereinbarungen vom Kreditnehmer eingehalten werden. Dieser Prozess beginnt schon mit der Überprüfung der Rückläufe der vom Kreditnehmer unterzeichneten Kreditverträge, Sicherheitenvereinbarungen und Zweckbestimmungserklärungen. Darüber hinaus werden häufig Auflagen formuliert, die vor der anteiligen oder vollständigen Au...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Sinngemäße Umsetzung bei Beteiligungen

Rz. 23 Die deutsche Aufsicht geht von der Prämisse aus, dass es aus ökonomischer Sicht keine Rolle spielt, ob einem Unternehmen ein Kredit gewährt wird oder sich das Institut an ihm beteiligt. Allerdings haben sich in der Praxis des Beteiligungsgeschäftes Besonderheiten herausgebildet, so dass die Anforderungen an das Kreditgeschäft nicht unmittelbar und vollständig auf dies...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Festlegung des Risikoappetits

Rz. 26 Das Risikoprofil betrifft die konkrete Ausgangssituation zum Betrachtungszeitpunkt, wenn es um die Festlegung des Risikoappetits geht. Der FSB und der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erwarten von den Instituten, sowohl die Bruttorisikoposition, d. h. die Risikoposition vor Anwendung von Risikominderungen, als auch die Nettorisikoposition, also unter Berücksichtig...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Technisch-organisatorische Ausstattung

Rz. 7 Die technisch-organisatorische Ausstattung umfasst die Gesamtheit der Einrichtungen und Anlagen zur Leistungserstellung. Dazu zählen z. B. Grundstücke, Gebäude und das Büroinventar. Mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie hat sich der Arbeitsmittelpunkt für verschiedene Tätigkeiten zunächst vorübergehend in das Homeoffice verschoben. Dass dieser Trend wieder vollständig...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.5 Planung der Übergänge

Rz. 71 Die Institute sollten ihren Übergangsplanungsprozess, d. h. die internen Prozesse, mit denen sie sich auf den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft vorbereiten und ihre damit verbundenen Ziele und Vorgaben umsetzen, klar darlegen. Die EBA nennt als Kriterien die Einbeziehung der Gegenparteien, die Integration von ESG-Kriterien in die Kreditvergabepolitik, die Ände...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.1 Einbeziehung in die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 27 Die Institute müssen bei der Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit berücksichtigen. Das ergibt sich bereits aus der Definition der ESG-Risiken als Ereignisse oder Bedingungen aus den ESG-Bereichen, die als Risikotreiber die Wesentlichkeit anderer Risikoarten beeinf...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Umsetzung in den MaRisk

Rz. 16 Die zugrunde liegende Philosophie dieser drei Verteidigungslinien ist nicht neu[1] und entspricht auch dem Verständnis der MaRisk. Zum operativen Management in den Geschäftsbereichen, also der ersten Verteidigungslinie mit dem "Markt" und dem "Handel", gehören insbesondere die prozessabhängigen Kontrollen und Funktionstrennungen. Die Zuordnung der in den MaRisk aufgef...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Unmittelbare Pflichten der Geschäftsleitung

Rz. 22 In den MaRisk werden verschiedene Aspekte besonders betont, die den einzelnen Geschäftsleitern bzw. der Geschäftsleitung insgesamt im Zusammenhang mit ihrer Verantwortung für das Risikomanagement als unmittelbare Pflichten auferlegt werden. Dazu gehören insbesondere folgende Anforderungen: Die Geschäftsleitung hat sich zur Beurteilung der Wesentlichkeit regelmäßig und ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Allgemeine Anforderungen an die Überprüfung

Rz. 16 Die regelmäßige Überprüfung der Kreditnehmer dient den Ausführungen der EBA zufolge dem Zweck, etwaige Änderungen ihres Risikoprofils, ihrer Finanzlage oder ihrer Kreditwürdigkeit gegenüber dem Zeitpunkt der Kreditvergabe zu ermitteln und in diesem Zusammenhang die internen Bewertungen sowie Ratings zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.[1] Formal betrachtet würde d...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2 Inhalte des Notfallplanes für Liquiditätsengpässe

Rz. 272 Im Notfallplan muss geregelt sein, wie bzw. mit welchen Maßnahmen Liquiditätsengpässen in verschiedenen Stresssituationen begegnet wird und folglich wie die Liquidität des Institutes in Stresssituationen gesichert werden kann. Damit besteht ein natürlicher Zusammenhang zu den Erkenntnissen aus den Stresstests für Liquiditätsrisiken (→ BTR 3.1 Tz. 8). Auch den Vorstel...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Definition und Arten von Adressenausfallrisiken

Rz. 4 Das Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass eine Gegenpartei (eine sogenannte "Adresse", wie z. B. ein Kreditnehmer) nicht bzw. nur eingeschränkt dazu in der Lage ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Institut nachzukommen. Es bezeichnet insofern den potenziellen Verlust, der aus der Nichterfüllung von Verträgen aufgrund der Verschlechterung ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Portfoliobetrachtung und Value-at-Risk

Rz. 91 Für eine sachgerechte Kreditrisikosteuerung ist die Ausnutzung von Diversifikationseffekten im Portfoliozusammenhang sinnvoll. Ziel der Portfoliomodellierung ist die Bestimmung der Verlustverteilung eines Kreditportfolios. Die Portfoliosegmente (Bonitätsstruktur, Sicherheitenstruktur, Volumenklassen, Laufzeitstruktur, Branchen- und regionale Konzentration etc.) werden...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Zwei-Voten-Prinzip

Rz. 20 Insbesondere bei einer Neuordnung von Engagements werden auch Kreditentscheidungen getroffen, die per definitionem weit gefasst sind (→ AT 2.3 Tz. 2). Dafür gelten in der Intensivbetreuung grundsätzlich dieselben Vorgaben wie in der Normalbetreuung (→ BTO 1.1 Tz. 2, 4 und 5). Die Aufsicht sieht die Intensivbetreuung in Abgrenzung zur Problemkreditbearbeitung auch eher...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.2 Kapitalbedarf für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Rz. 96 Eine besondere Rolle spielen für viele (vor allem kleinere) Institute aufgrund ihres Schwerpunktes im Kredit- und Einlagengeschäft und der damit verbundenen volkswirtschaftlich wichtigen Fristentransformation die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch. Das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch umfasst Risiken, die aus Bewegungen des marktweiten Zinsniveaus für ein Institut re...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Zusammensetzung der Liquiditätspuffer

Rz. 18 Für den akuten Stressfall mit einer Dauer von mindestens einer Woche sollten die Liquiditätspuffer den Vorgaben von CEBS zufolge aus Bargeld und Vermögensgegenständen bestehen, die sowohl zentralbankfähig als auch hochliquide in privaten Märkten sind.[1] In ähnlicher Weise forderte zuvor bereits der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), zum Schutz gegen die stä...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.10 Absehbare Anforderungen der EBA

Rz. 73 Die EBA hat am 18. Januar 2024 gemäß Art. 87a Abs. 5 CRD VI Leitlinien zu Mindeststandards und Referenzmethoden für die Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken durch die Institute für drei Monate zur Konsultation gestellt. Bis Ende 2024 sollen die endgültigen Leitlinien vorliegen, so dass dann mit neuen bzw. ergänzenden Vorgaben zu rechnen ist. ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.10 Stresstests aufgrund von Modellrisiken

Rz. 164 Im Rahmen des SREP werden die zuständigen Behörden auch das Modellrisiko bewerten, das sich aus der Verwendung interner Modelle in den wesentlichen Geschäftsbereichen und Geschäftstätigkeiten ergibt.[1] Dabei unterscheidet die EBA zwischen dem Risiko einer Unterschätzung der Eigenmittelanforderungen durch die genehmigungspflichtigen Modelle und dem Risiko von Verlust...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.2 Erhaltung des Marktzuganges

Rz. 109 Für ein effektives Liquiditätsrisikomanagement ist aus Sicht des BCBS in erster Linie die Erhaltung des Marktzuganges entscheidend, da er sich auf die Fähigkeit zur Mittelbeschaffung (passivische Liquiditätsgenerierung) und zur Liquidierung von Vermögensgegenständen (aktivische Liquiditätsgenerierung) gleichermaßen auswirkt. Die Geschäftsleitung sollte deshalb sicher...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Definition von Rechtsrisiken

Rz. 93 Für Rechtsrisiken gab es zwar lange Zeit keine einheitliche Definition, dafür aber Ansätze zu deren Kategorisierung. So hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht klargestellt, dass Rechtsrisiken Bestandteil der operationellen Risiken sind. Eine entsprechende Zuordnung wird auch in Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR verwendet. Demnach versteht man unter dem operationellen Ris...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Berücksichtigung verschiedener Währungen

Rz. 111 Die wesentlichen Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen sind von den Instituten zunächst separat zu ermitteln. Bei der Ermittlung von wesentlichen Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen sind die Anforderungen aus Tz. 91 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch zu beachten (→ BTR 2.3 Tz. 8, Erläuterung). In den...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1.1 Berücksichtigung von Strategie und Governance

Rz. 150 Die Geschäftsstrategie muss selbstverständlich bei der Konditionengestaltung berücksichtigt werden. Dabei spielen u. a. externe Einflussfaktoren, wie z. B. die Marktentwicklung und die Wettbewerbssituation, eine wesentliche Rolle. Letztlich müssen die Strategien und die daraus abgeleiteten operativen Geschäftsplanungen das vom Institut angestrebte Geschäftsmodell ums...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.8.1 Historische Szenarien

Rz. 252 In der Praxis werden häufig historische Daten verwendet, um die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes beobachteten größten Veränderungen zur Definition der Stressszenarien zu nutzen. Auf diese Weise kann untersucht werden, wie sich das aktuelle Portfolio entwickeln könnte, sofern ein in der Vergangenheit beobachtetes Stressereignis erneut eintreten würde. Damit kann ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Geeignete Verfahren

Rz. 11 Die Institute müssen bei der Festlegung der Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien auf "geeignete Wertermittlungsverfahren" abstellen. Diese Anforderung wird in analoger Weise auch im Kreditgeschäft gestellt, wobei diese Verfahren für sämtliche Sicherheiten mindestens jährlich zu überprüfen sind. Auf eine regelmäßige Überprüfung kann im Kreditgeschäft jedoch verz...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Bedeutung des Risikomanagements

Rz. 1 Risiken sind fester Bestandteil der menschlichen Umwelt. Neben gesundheitlichen Risiken, politischen Risiken oder unternehmerischen Risiken existiert eine Vielzahl weiterer Risiken. Ihre Dimensionen rücken dabei häufig erst durch Katastrophen, Unternehmenspleiten, Unfälle oder Krankheiten in das Bewusstsein unserer Gesellschaft. Risiken sind allgegenwärtig. Je offener ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Besonderheiten beim Einsatz von künstlicher Intelligenz

Rz. 58 Mit steigendem Einsatz von künstlicher Intelligenz steigt auch die Bedeutung der Datenqualität. Die Charakteristika von innovativen Methoden zeigen, dass die Datengrundlage das Modell­ergebnis sehr stark beeinflussen kann. Es können immer mehr Daten erschlossen und eine deutlich größere Menge an Daten verarbeitet werden. Die ML-Methoden bauen häufig auf mehreren Daten...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 2 Auf Basis ihres Gesamtrisikoprofils müssen die Institute sicherstellen, dass ihre wesentlichen Risiken – unter Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken – laufend durch das Risikodeckungspotenzial bzw. die Risikodeckungsmasse[1] abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist (→ AT 4.1 Tz. 1). Damit wird die Fortführung der Geschäftstätigkeit ermög...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Laufende Überprüfung der Werthaltigkeit

Rz. 83 Mindestens jährlich ist eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Sicherheiten durchzuführen, wobei erhebliche Schwankungen (des Marktes) und insbesondere ein erheblicher Rückgang des Sicherheitenwertes zu berücksichtigen sind. In diesen Fällen sollte die Überprüfung häufiger durchgeführt werden. Zur Überwachung der Immobiliensicherheiten werden von den Instituten i. d....mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Zusammenhang mit den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen

Rz. 49 Ein wirksames Management der Adressenausfallrisiken ist eng mit einer angemessenen Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditgeschäft verknüpft. Das wird besonders daran deutlich, dass die in Art. 79 CRD IV formulierten Anforderungen an Adressenausfallrisiken in den MaRisk vor allem durch organisatorische Vorgaben umgesetzt werden: Die Kreditvergabe mus...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Vollständige Erfassung der Aktivitäten und Prozesse

Rz. 5 Eine wesentliche Voraussetzung für ein risikoorientiertes Vorgehen der Internen Revision ist die Analyse aller Prozesse und Aktivitäten im Hinblick auf ihren jeweiligen Risikogehalt. Die konkrete Ausgestaltung dieser Analysetätigkeit bleibt dabei der Internen Revision überlassen. Allerdings benötigt sie dafür einen vollständigen Überblick über die Aktivitäten und Proze...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.4 Länderrisiken

Rz. 17 Der risikobezogene Anwendungsbereich der MaRisk wird dadurch präzisiert, dass die Länderrisiken ("Country Risks"), die sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben und nicht auf die Bonität der Gegenpartei zurückgeführt werden können, den Adressenausfallrisiken von der deutschen Aufsicht explizit zugerechnet...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken

Rz. 75 Um den operationellen Risiken durch ein angemessenes Risikomanagement Rechnung tragen zu können, muss im Institut zunächst Klarheit darüber herrschen, was unter dieser Risikoart genau zu verstehen ist. Insofern beginnt das Management operationeller Risiken mit deren Definition. Grundsätzlich werden diesbezüglich von der deutschen Aufsicht keine Vorgaben gemacht. Aller...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.4 Stresstests für Marktpreisrisiken des Handelsbuches

Rz. 137 Stresstests sind auch für die Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken im Handelsbuch erforderlich. Dabei geht es in erster Linie um jene Risiken, die sich aus nachteiligen Wertänderungen von Positionen wie Rohstoffen, Krediten, Aktien, Wechselkursen und Zinssätzen aufgrund von Marktpreisschwankungen ergeben. Die Institute sollten mit Blick auf die entspr...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.2 Verkürzter Bearbeitungsprozess

Rz. 123 Wie bereits erwähnt wurde, kann es im Einzelfall von Bedeutung sein, einen schnellen Geschäftsabschluss herbeizuführen. Vor diesem Hintergrund ist es, abweichend vom regulären Bearbeitungsprozess, möglich, dass Emittentenlimite kurzfristig auf der Grundlage vereinfachter Regelungen, die allerdings klar vorgegeben sein müssen, festgesetzt werden (verkürzter Bearbeitun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Wesentliche Veränderungen

Rz. 2 Die Institute haben sich bei wesentlichen Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation mit deren Auswirkungen auf ihre internen Kontrollverfahren und -prozesse sorgfältig auseinanderzusetzen. Wegen der besonderen Bedeutung für nahezu sämtliche Risikomanagementprozesse erwartet die Aufsicht eine vergleichbare Analyse auch bei wesentlichen Veränderungen in den IT-...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Regelmäßige Berichterstattung über die Geschäftslage

Rz. 7 Mit der siebten MaRisk-Novelle wurden Anpassungen im Hinblick auf die Geschäftsmodellanalyse vorgenommen, wobei es sich hierbei weitgehend um eine Klarstellung der Begriffe sowie bestehender Anforderungen handelt. Bezüglich der Berichterstattung wurde in den Modulen AT 4.3.2 und BT 3.1 konkretisiert, dass neben der Berichterstattung zur Risikosituation eines Institutes...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.6 Berücksichtigung erwarteter und unerwarteter Verluste

Rz. 84 Im Rahmen der Risikoquantifizierung sind sowohl erwartete als auch unerwartete Verluste zu berücksichtigen. Der erwartete Verlust ("Expected Loss", EL) ist der statistische durchschnittliche Verlust, den ein Institut über einen bestimmten Zeitraum hinweg erwartet. Der unerwartete Verlust ("Unexpected Loss", UL) ist der darüberhinausgehende Gesamtverlust, der aus einem...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Festlegung des Risikoappetits

Rz. 230 Mit der dritten MaRisk-Novelle wurde die Anforderung ergänzt, bei Festlegung der Risikostrategie für alle wesentlichen Risiken explizit Risikotoleranzen festzulegen und Risikokonzentrationen dabei zu berücksichtigen. Im Rahmen der vierten MaRisk-Novelle wurde klarstellend erläutert, dass die Geschäftsleitung mit der Festlegung der Risikotoleranzen eine bewusste Entsc...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.2.3 Bedeutende Inkongruenzen zwischen Fremdwährungsaktiva und -passiva

Rz. 313 Schließlich spielen aus Risikosicht auch die Währungs- und Laufzeitinkongruenzen zwischen den jeweiligen Fremdwährungsaktiva und -passiva eine entscheidende Rolle. Sofern z. B. bedeutende Verbindlichkeiten in Fremdwährungen bestehen, für diese aber gleichzeitig Vermögensgegenstände in derselben Währung mit vergleichbarer Laufzeit vorhanden sind, handelt es sich folgl...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Bedeutung der Liquidität für die Kreditwirtschaft

Rz. 9 Die herausragende Bedeutung der Liquidität für die Kreditwirtschaft ist schon am Aufbau einer Bankbilanz gemäß der Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) erkennbar. Denn anders als bei den Bilanzen eines Industrieunternehmens nach § 266 HGB erfolgt die Gliederung der Bankbilanz unter dem Aspekt der Kenntlichmachun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.12 Kapitalbedarf für ESG-Risiken

Rz. 134 Bereits mit dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken hat die BaFin eine Orientierungshilfe zum Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema der Nachhaltigkeitsrisiken gegeben. Dabei wird der Begriff "Nachhaltigkeit" im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) verwendet. In den MaRisk wurde deshalb de...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Institutsbezogener Anwendungsbereich

Rz. 4 Durch die Bezugnahme auf Institute nach § 1 Abs. 1b KWG, also auf Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, wird § 25a Abs. 1 KWG Rechnung getragen, der sich auf beide Institutsarten bezieht, ohne zu differenzieren. Die Regelungen der MaRisk sind jedoch von Finanzdienstleistungsinstituten und großen Wertpapierfirmen (bzw. Wertpapierinstituten) gemäß § 2 Abs. 18 Wertp...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.4 Anpassung der Konditionen im Bestandsgeschäft

Rz. 167 Eine Anpassung der Kreditkonditionen ist im Bestandsgeschäft nicht ohne Weiteres möglich. Die sogenannten "Zinsanpassungsklauseln" im Kreditgeschäft sind zum Teil sehr umstritten. Was im Passivgeschäft, wie z. B. bei Sparguthaben, zumindest bei korrekter Ausgestaltung eher Normalität ist, nämlich die Guthabenverzinsung an die Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.2 Festlegung des Risikoappetits

Rz. 174 Unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen ist für alle wesentlichen Risiken der "Risikoappetit" des Institutes festzulegen. Dafür muss sich ein Institut zunächst Klarheit über die vorhandenen Möglichkeiten verschaffen. Im Rahmen der Risikoinventur wird daher das aktuelle Gesamtrisikoprofil ermittelt, d. h. die zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommene Bewertu...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2 Anwendung auf Kunden und Gruppen verbundener Kunden

Rz. 14 Die Institute müssen auch eine einheitliche Anwendung dieser Kriterien auf einzelne Kunden und innerhalb der Gruppen verbundener Kunden sicherstellen (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Auch diesbezüglich sind in beiden Fällen ein paar Besonderheiten zu beachten. Die deutsche Aufsicht hat im Fachgremium MaRisk im Februar 2021 bestätigt, dass damit nicht intendiert sei, ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3 Geschäftsbezogener Anwendungsbereich

Rz. 12 Der geschäftsbezogene Anwendungsbereich hat in erster Linie definitorischen Charakter. Die Definitionen sind im Wesentlichen für die Anwendung der besonderen aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen für das Kredit-, Handels- und Immobiliengeschäft von Bedeutung (→ BTO). Zum Teil finden sie auch bei den allgemeinen Anforderungen und bei den besonderen Anforderung...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.2 Abgrenzung zwischen Liquiditäts- und Zinsmanagement

Rz. 131 Im Bankgeschäft werden den Kunden sowohl beim Liquiditätsverbrauch auf der Aktivseite (z. B. durch Kreditlinien) als auch bei der Liquiditätsbeschaffung auf der Passivseite (z. B. bei Spareinlagen) traditionell implizite "Liquiditätsoptionen" gewährt, wobei die völlig freie Verfügung durch entsprechende Kündigungsfristen oder Maximalbeträge formell eingeschränkt werd...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9 Management von Interessenkonflikten

Rz. 39 In manchen Instituten erstellt die Compliance-Funktion einen Verhaltenskodex ("Code of Conduct") oder Rahmenwerke für die Vermeidung bzw. den Umgang mit Interessenkonflikten. Allerdings kommen auch andere Lösungen in Betracht. Mit einem Verhaltenskodex oder Rahmenvorgaben werden die Anforderungen der EBA umgesetzt, die wirksame Richtlinien zur Ermittlung, Bewertung, S...mehr