Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

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Gesellschafterversammlung e... / 2.4 Allzuständigkeit der Gesellschafterversammlung und Vorlagepflichten der Geschäftsführung

Rz. 899 Über den Aufgabenkreis gemäß § 46 GmbHG und die weiteren (gesetzlichen) Zuständigkeiten hinaus kann die Gesellschafterversammlung nahezu jede Angelegenheit der Gesellschaft an sich ziehen und damit im Innenverhältnis für die übrigen Organe der GmbH bindend entscheiden, sofern der Gesellschaftsvertrag keine entgegenstehende Regelung enthält (sog. Allzuständigkeit der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.1 Allgemeines

Rz. 15 Wie bei allen Einkunftsarten ist auch bei den Einkünften aus § 21 EStG das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht (Überschusserzielungsabsicht) als Voraussetzung steuerbarer Einkünfte erforderlich (§ 2 EStG Rz. 76ff.).[1] Überschusserzielungsabsicht ist das Streben nach einem Totalüberschuss während der Periode der Nutzung des Wirtschaftsguts. Erforderlich ist, dass...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 1.3 Ausnahmen: Haftungsdurchgriff und Zurechnungsdurchgriff

Rz. 215 Als Ausnahmen vom Trennungsprinzip kommen folgende Konstellationen in Betracht: Haftungsdurchgriff, Zurechnungsdurchgriff. Rz. 216 Der Haftungsdurchgriff ermöglicht in bestimmten Fällen die Inanspruchnahme der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GmbH. Beim Zurechnungsdurchgriff kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Verhalten von Gesellschaftern der GmbH und umg...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anschaffungskosten

Werbungskosten sind von den Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten (sowie Herstellungskosten und Herstellungsnebenkosten) abzugrenzen. Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten stehen mit dem Vermögensgegenstand, nicht den Einkünften, in wirtschaftlichem Zusammenhang und können nur über die Abschreibungen steuerlich verrechnet werden (zum Begriff der Anschaffung...mehr

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ABC der Werbungskosten / Veräußerung der Einkunftsquelle

Nicht mit stpfl. Einnahmen in Zusammenhang stehen Aufwendungen, die ganz oder überwiegend durch die Veräußerung der Einkunftsquelle (Mietshaus, Kapitalvermögen) verursacht sind, da Veräußerungsgewinne im Bereich der Überschusseinkünfte nicht steuerbar sind.[1] Durch diese Aufwendungen wird eine Einkunftsquelle des Stpfl. beseitigt, sie dienen daher nicht dem Erwerb, der Sich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.3 Rechtliche Einordnung der vom Bauherrn aufzubringenden Kosten

Rz. 251 Die Kosten, die der Bauherr im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes oder der Eigentumswohnung aufzubringen hat, können Anschaffungskosten des Grund und Bodens, bei Eintritt nach Baubeginn auch des bereits erstellten Teils des Gebäudes, Herstellungskosten des Gebäudes oder der Eigentumswohnung oder Werbungskosten sein. Dabei betreffen die verschiedenen Kosten ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Optionsgeschäft

Literatur: Philipowski, DStR 2007, 1615 Optionsgeschäfte bilden eine selbstständige Einkunftsquelle, deren Besteuerung sich ab Vz 2009 nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG ergibt. Gegenstand eines Optionsgeschäfts i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 Halbs. 1 EStG ist die Einräumung eines Rechts, nicht aber die Begründung einer Pflicht, eine bestimmte Menge an Basiswerten (z. B. Wertpapiere, E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 235 Der Zusammenschluss mehrerer Personen zu Erwerber- oder Bauherrengemeinschaften oder zu geschlossenen Immobilienfonds diente auch dem Ziel, Immobilieninvestitionen durch eine Vielzahl von in der Anfangsphase zu erbringenden Gebühren usw., die als Werbungskosten sofort abziehbar sein sollten, teilweise über Steuerersparnis zu finanzieren. Die steuerrechtliche Problem...mehr

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ABC der Werbungskosten / Substanzverluste

Literatur: Glanegger, DStZ 1984, 583; Woring, DStZ 1991, 76; Flies, DStR 1996, 89; Uhländer, FR 1996, 301; Flies, FR 1996, 702; Thomas, DStR 2004, 1273 Substanzverluste (Beschädigung, Zerstörung oder sonstiger Verlust) eines (privaten oder beruflich genutzten) Vermögensgegenstands aus beruflichem Anlass führt zu Werbungskosten.[1] Wertveränderungen und Veräußerungsverluste si...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzuerkennende Fortbildungskosten

Für die Fortbildungsausgaben gilt, wie für alle Werbungskosten, das Abflussprinzip des § 11 EStG. Aufwendungen sind daher in dem Zeitpunkt als Werbungskosten abzuziehen, in dem sie geleistet wurden, auch wenn sie mit Kredit finanziert worden sind. Werbungskosten sind nicht etwa die Tilgungsbeträge des Kredits.[1] Liegt Fortbildung vor, deren Kosten als Werbungskosten anzuerke...mehr

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ABC der Werbungskosten / Maklergebühren

Maklergebühren können bei einem beruflich veranlassten Umzug Werbungskosten sein. Bei einem beruflich veranlassten Umzug gelten jedoch nicht alle damit verbundenen Aufwendungen als Werbungskosten.[1] Zu den als Werbungskosten abziehbaren "Umzugskosten" gehören die Maklergebühren für eine Mietwohnung, nicht jedoch für ein erworbenes Haus oder eine Eigentumswohnung.[2] Die Rege...mehr

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ABC der Werbungskosten / Beteiligung, Zinsen

Zinsen für Kredite zum Erwerb von Beteiligungen sind keine Werbungskosten, wenn Gewinnausschüttungen nicht zu erwarten sind. Entsprechendes gilt für festverzinsliche Wertpapiere, wenn keine Zinszahlungen zu erwarten sind. Unterliegt die Beteiligung dagegen der Besteuerung nach § 17 EStG, können die Zinsen mit erwarteten Wertsteigerungen zusammenhängen, und damit nach § 17 ES...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 9.1 Ersatzansprüche gegen (amtierende) Geschäftsführer

Rz. 593 Nach dem GmbH-Gesetz (§ 46 Nr. 8 GmbHG) ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, die der Gesellschaft aus der Gründung oder Geschäftsführung gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter zustehen[1], sowie die Vertretung der Gesellschaft in Prozessen, die sie gegen die Geschäftsführer zu führen hat.[2] Rz. 594 Der BGH hat in e...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Kosten

Als Werbungskosten absetzbar sind die Vollkosten für das Kfz abzüglich: der Kosten für private Nutzung; der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, soweit sie nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Abs. 2 EStG beschränkt absetzbar sind. Diese nichtabzugsfähigen Werbungskosten sind so zu berechnen, dass aus den tatsächlichen Aufwendungen die Kosten pro km erm...mehr

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ABC der Werbungskosten / Wiederkehrende Bezüge

Literatur: Meyer-Scharenberg, DStR 1993, 1808; Heidrich, DStR 2005, 861; Hegemann/Querbach, Stbg 2005, 245; Balke, FR 2005, 1143; Intemann/Löster, DStR 2005, 1921; Söhn, FR 2006, 905; Paus, NWB 2014, 992 Wiederkehrende Bezüge sind Einkünfte nach § 22 Nr. 1 EStG. Aufwendungen im Zusammenhang mit wiederkehrenden Bezügen sind danach abzugrenzen, ob es sich um Anschaffungs- oder ...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 2.2.10 Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Geschäftsführer und Gesellschafter und die Vertretung in Prozessen gegen Geschäftsführer

Rz. 885 Ersatzansprüche gegen Geschäftsführer und Gesellschafter Zum Aufgabenkreis der Gesellschafterversammlung gehört auch die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, die der Gesellschaft aus der Gründung oder Geschäftsführung gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter zustehen (§ 46 Nr. 8 Alt. 1 GmbHG). Der Grund für diese Regelung liegt darin, dass es dem obersten Gesellschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.3.1 Voraussetzungen eines partiarischen Darlehens

Rz. 147 Bei einem partiarischen Darlehen i. S. d. §§ 488ff. BGB handelt es sich um ein Darlehensverhältnis, bei dem der Darlehensgeber anstelle oder neben einer festen oder variablen Verzinsung einen Anteil am Gewinn des Unternehmens erhält, dem das Darlehen dient.[1] Eine Verlustbeteiligung ist bei einem partiarischen Darlehen nicht möglich.[2] Rz. 148 Im Unterschied zur sti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.3 Gewährung von partiarischen Darlehen (S. 1 Alt. 2)

2.5.3.1 Voraussetzungen eines partiarischen Darlehens Rz. 147 Bei einem partiarischen Darlehen i. S. d. §§ 488ff. BGB handelt es sich um ein Darlehensverhältnis, bei dem der Darlehensgeber anstelle oder neben einer festen oder variablen Verzinsung einen Anteil am Gewinn des Unternehmens erhält, dem das Darlehen dient.[1] Eine Verlustbeteiligung ist bei einem partiarischen Dar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.4 Veräußerung von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen (S. 1 Nr. 4)

Rz. 247 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG. Rz. 248 Bei einer stillen Beteiligung handelt es sich um eine zwischen dem Inhaber eines Handelsgewerbes und einem Dritten, dem stillen Gesellschafter, gegründete Innenges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5 Stille Gesellschaft, Partiarisches Darlehen (Nr. 4)

2.5.1 Überblick Rz. 137 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als typisch stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen, es sei denn, dass der Gesellschafter oder Darlehensgeber als Mitunternehmer anzusehen ist. Ergänzt wird die Regelung durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG, de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.3.2 Steuerbare Einnahmen und Werbungskosten

Rz. 150 Zu den Einnahmen aus partiarischen Darlehen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert, die durch das Kapitalüberlassungsverhältnis veranlasst sind und keine Kapitalrückzahlung darstellen. Einnahmen aus partiarischen Darlehen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG sind in erster Linie die dem Darlehensgeber zugewiesenen Anteil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.2.1 Voraussetzungen einer stillen Gesellschaft

Rz. 138 Bei einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230ff. HGB handelt es sich um eine zwischen dem Inhaber eines Handelsgewerbes und einem Dritten, dem stillen Gesellschafter, gegründete Innengesellschaft, im Rahmen derer sich der Dritte mit einer Vermögenseinlage an dem Handelsgewerbe beteiligt und dafür einen Anteil am Gewinn erhält, den das Handelsgewerbe abwirft (§ 230 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.2 Tatbestand der Veräußerung und gleichgestellte Vorgänge (S. 2)

Rz. 260 Gem. § 20 Abs. 2 S. 2 EStG gelten als Veräußerung auch die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung und verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft. Auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens im Fall der Auflösung einer stillen Gesellschaft gilt als Veräußerung. Mit dieser Regelung soll die vollständige steuerliche Erfassung aller Wertsteigerungen privater ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.6.2 Beispiele für besondere Entgelte und Vorteile

Rz. 274 Zu den besonderen Vorteilen nach § 20 Abs. 3 EStG gehört zunächst ein von einem Darlehensgeber vereinnahmtes Abgeld oder Disagio. Wird bei der Einräumung eines Darlehens ein Abschlag vom Nennbetrag einbehalten, dann handelt es sich hierbei i. d. R. nicht um eine Verwaltungsgebühr, sondern um ein Nutzungsentgelt. Der Darlehensgeber hat den Betrag daher als besonderen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.1 Überblick

Rz. 137 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als typisch stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen, es sei denn, dass der Gesellschafter oder Darlehensgeber als Mitunternehmer anzusehen ist. Ergänzt wird die Regelung durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG, der den Gewinn au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.3.1.1 Managementbeteiligungen: Steuerlicher Veranlassungszusammenhang

Rz. 398 Die Abgrenzung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG von den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG erlangt insbesondere im Zusammenhang mit Managementbeteiligungen Bedeutung. Entscheidend ist insofern, dass zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG nicht nur Löhne und Gehälter, sondern auch andere Bezü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.2 Einnahmen aus stillen Gesellschaften (S. 1 Alt. 1)

2.5.2.1 Voraussetzungen einer stillen Gesellschaft Rz. 138 Bei einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230ff. HGB handelt es sich um eine zwischen dem Inhaber eines Handelsgewerbes und einem Dritten, dem stillen Gesellschafter, gegründete Innengesellschaft, im Rahmen derer sich der Dritte mit einer Vermögenseinlage an dem Handelsgewerbe beteiligt und dafür einen Anteil am Gewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Der heutige § 20 EStG geht im Wesentlichen auf § 12 des Preußischen EStG v. 24.6.1891[1] zurück. § 6 Nr. 1 PrEStG 1891 unterwarf, ähnlich wie § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des heutigen EStG, alle Einkünfte, die der Stpfl. aus Kapitalvermögen erzielte, der ESt. § 12 PrEStG 1891 ergänzte diese Vorschrift, enthielt aber, vergleichbar dem heutigen § 20 Abs. 1 EStG, keine Definitio...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.7 Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art (S. 1 Nr. 7)

Rz. 255 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG stellt einen Auffangtatbestand für alle Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalvermögen dar, die nicht bereits der Besteuerung nach einem anderen Tatbest...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2.2.8 Vertragsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen

Rz. 79 Bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen besteht die Gefahr, dass aufgrund gleich gerichteter Interessen Vereinbarungen getroffen werden, mit deren Hilfe sich Einkünfte zwischen den betreffenden Personen dergestalt verlagern lassen, dass eine Verringerung der gemeinsamen Steuerbelastung erreicht werden kann. Verträge zwischen nahen Angehörigen werden daher steuerlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.2.3 Stille Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 145 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG findet die Verlustverrechnungsbeschränkung i. S. d. § 15 Abs. 4 S. 6 bis 8 EStG bei den Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG entsprechend Anwendung. Verluste aus stillen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften dürfen daher weder mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgegl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.2.4 Entstehung eines negativen Einlagekontos

Rz. 146 § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG sieht vor, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung i. S. d. § 15a EStG bei den Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG sinngemäß anzuwenden ist. Verluste aus stillen Gesellschaften dürfen daher weder mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.3.2 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 EStG

Rz. 403 Im Fall von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 EStG überlässt der Stpfl. bewegliche Sachen, Sachinbegriffe oder Rechte für eine zeitlich begrenzte Dauer an einen Dritten und erhält dafür ein Entgelt. Die zeitlich begrenzte Überlassung beweglicher Sachen gegen Entgelt, die nicht Bestandteil eines Sachinbegriffs sind, unterfällt nicht den Einkünfte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.1.3 Sonderfall eigenkapitalähnliche Genussrechte

Rz. 105 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Bezüge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung, wenn mit dem Genussrecht kumulativ das Recht auf Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist.[1] Bei einem Genussrecht handelt es sich um eine Kapitalüberlassung an eine Gesellschaft auf ausschließlich schuldrechtl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 9.1.1 Rechtsentwicklung und Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG

Rz. 377 § 20 Abs. 7 S. 1 EStG bestimmt, dass die Regelungen über Steuerstundungsmodelle i. S. d. § 15b EStG bei der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG sinngemäß anzuwenden sind. § 15b EStG geht auf § 2b EStG a. F. zurück, der mit dem StEntlGesetz 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] eingeführt worden war und eine Verlustverrechnungsbeschränkung für ne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.2.2 Steuerbare Einnahmen und Werbungskosten

Rz. 143 Zu den Einnahmen aus stillen Gesellschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und keine Einlagenrückgewähr darstellen. Einnahmen aus stillen Gesellschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG sind in erster Linie die dem Gesellschafter zugewiesenen Anteile am G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.2.3 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG

Rz. 395 Im Fall von Einkünften aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG verwirklicht der Stpfl. zunächst alle Merkmale eines Gewerbebetriebs i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG. Im Gegensatz zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb tritt jedoch bei der selbstständigen Arbeit der Einsatz von Kapital in den Hintergrund, während die geistige Arbeit und die eigene Arbeitskraft des Stpfl....mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.3 Einzelne Positionen der Passivseite des Status

Rn 40 Auf der Passivseite sind alle bestehenden Verbindlichkeiten grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag zu berücksichtigen, unabhängig von ihrer Fälligkeit.[59] Wurden Darlehen längerfristig und unverzinslich gewährt, kann eine Abzinsung zum Bewertungsstichtag erfolgen. Rn 41 Enthält die Handelsbilanz Rückstellungen, so sind diese daraufhin zu überprüfen, wie wahrscheinlich die I...mehr

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FF 05/2024, Nebengüterrecht... / 2. Zuständigkeit nach § 266 FamFG verneint:

BGB-Außengesellschaft Das AG Kitzingen hat seine Zuständigkeit nach § 266 FamFG in einem Fall mit gesellschaftsrechtlichen Bezügen verneint und die Sache an das Landgericht verwiesen.[7] Die Entscheidung ist richtig. Sie grenzt sorgfältig Sachverhalte mit GbR-rechtlichem Bezug danach voneinander ab, ob sie in den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen oder nicht. Beteiligt war...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Geschäftsmäßiger Erwerb

a) Abtretung und Verpfändung Rz. 18 [Autor/Stand] Nach § 383 Abs. 1 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO ist nur der geschäftsmäßige Erwerb von Steueransprüchen bußgeldbewehrt. Unter Erwerb im Sinne dieser Vorschriften ist die Abtretung und infolge der Verweisung des § 46 Abs. 6 Satz 3 AO auch die Verpfändung zu verstehen. Nach dem Zivilrecht handelt es sich bei der Abtretung um ei...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund. (2) 1Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. 2Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen od...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Antrag auf Stundung der verbleibenden Steuer bei erheblicher Härte (Abs. 3)

Rz. 26 [Autor/Stand] Die nach Anwendung des § 28a Abs. 1 Satz 1 ErbStG verbleibende Steuer kann ganz oder teilweise bis zu sechs Monate gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Erwerber bedeuten würde und der Anspruch nicht gefährdet erscheint. Im Falle eines nur teilweisen Steuererlasses ist die nicht erlassene (verbleibende) Steuer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertung der Anteile an Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG

Rz. 161 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG bilden einen Gewerbebetrieb auch alle Wirtschaftsgüter, die den inländischen "Gesellschaften im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer. 2, des § 15 Absatz 3, des § 18 Absatz 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und, wenn sie ihrer Tätigkeit nach einer Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, des §...mehr

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FoVo 05/2024, Keine Löschun... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Wortlaut von § 28 GBV zur Umschreibung ist nicht erfüllt Das LG geht zutreffend davon aus, dass die Voraussetzungen für eine Umschreibung der Grundbuchblätter nach der Vorschrift des § 28 GBV, die gemäß § 1 WGV entsprechend für Wohnungsgrundbücher gilt, nicht vorliegen. Nach den nicht angegriffenen Feststellungen des Beschwerdegerichts sind die Wohnungsgrundbuchblätter weder ...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 1. Darlehensvertrag

Rz. 236 Der Darlehensgeber (z.B. eine Bank) hat gemäß § 488 Abs. 1 S. 2 BGB einen Anspruch auf Rückerstattung des Darlehens und auf Zahlung der geschuldeten Zinsen. Verlangt er vom Darlehensnehmer Rückerstattung des Darlehens, trifft ihn die Beweislast für den Abschluss eines Darlehensvertrags, die Hingabe der Darlehensvaluta und der Fälligkeit des Darlehensrückzahlungsanspr...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / 7. Zinsanspruch

Rz. 17 Gemäß § 286 Abs. 3 S. 1 BGB tritt der Verzug bei nicht erfüllten Geldforderungen 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein. Gemäß § 288 Abs. 1 S. 1 BGB liegt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, sofern ein Verbraucher am Geschäft beteiligt ist. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / 2. Rechtsprechung des BGH

Rz. 48 Die Rspr. des BGH ist nicht einheitlich.[143] Soweit sie sich überhaupt grundsätzlicher mit der Frage befasst, welche Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens zu stellen sind, weicht sie von der zuvor dargestellten der Instanzgerichte erheblich ab. Zwar geht auch der BGH davon aus, dass die an die Substantiierung des Vorbringens einer Partei zu stelle...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 1. Was ist eigentlich ein Urkundenbeweis?

Rz. 197 Wenn man einer gängigen Floskel glauben darf, die in Urteilen – aller Instanzen – zu lesen ist, dann wird landauf, landab über Unstreitiges Beweis erhoben. Gemeint ist der Fall, dass ein Zivilgericht, etwa in einer Verkehrsunfallsache, Strafakten beizieht und die dort zu findenden polizeilichen oder richterlich protokollierten Zeugenaussagen zur Überzeugungsbildung v...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / c) Unternehmensbezogene Willenserklärung

Rz. 235 Wer eine Willenserklärung im eigenen Namen abgegeben hat und sich darauf beruft, sie sei unternehmensbezogen und wirke deshalb gegen den mit ihm nicht personengleichen Unternehmensinhaber, hat die Unternehmensbezogenheit zu beweisen. Zweifel gehen zulasten des Erklärenden.[559] Steht die Unternehmensbezogenheit aber fest (weil das Geschäft typischerweise zum Geschäfts...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 8. Haftung nach dem Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen

Rz. 302 § 1 Abs. 1 BauFordSiG verpflichtet den Empfänger von Baugeld, dieses zur Befriedigung von Bauhandwerkern zu verwenden. Baugeld ist nach § 1 Abs. 3 BauFordSiG solches, das nicht dem Eigenkapital des Bauherrn entstammt, sondern mit immobiliarrechtlich gesicherten Darlehen aufgenommen und zur Begleichung der Baukosten gedacht ist. Die gesetzliche Regelung, wonach Baugeld ...mehr