Die Lieferkette umfasst demnach alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind. Damit sind alle Schritte im eigenen Geschäftsbereich sowie der mittelbaren und unmittelbaren Lieferanten von der Gewinnung der Rohstoffe bis zu der Lieferung an den Endkunden sowie auch jede Form von Finanzdienstleistungen erfasst.

Hinsichtlich der Finanzdienstleistungen erläutert der Gesetzgeber: ›Nach Sinn und Zweck des Gesetzes, wonach mit den Sorgfaltspflichten gewisse Informations- und Einflussnahmemöglichkeiten einhergehen müssen, ist es nur bei Krediten, Sicherheiten oder anderen Finanztransaktionen, die so bedeutend sind, dass mit ihnen typischerweise besondere Informations- und Kontrollmöglichkeiten einhergehen, gerechtfertigt, den Endkunden in die Lieferkette einzubeziehen.‹[1]

[1] BT-Drs. 19/28649, S. 39.

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