Rz. 16

Bei den Tilgungsleistungen haben die Eigentümerverhältnisse eine Bedeutung. Sind die Eheleute Miteigentümer des Hauses, führt die Rückführung der Hausdarlehen zu einer Vermögenssteigerung bei beiden Eheleuten, bei Alleineigentum ist der andere in der Regel ab Zustellung des Scheidungsantrags an dem Vermögenszuwachs nicht mehr beteiligt.

 

Rz. 17

Nach der neueren Rechtsprechung des BGH können auch beim objektiven Wohnvorteil regelmäßig gezahlte Raten auf einen Kredit für die Ehewohnung in voller Höhe – also neben dem Zins auch die Tilgung berücksichtigt werden. Allerdings ist hier kein negativer Wohnwert anzuerkennen (ausf. s. § 14 Rdn 95).

 

Rz. 18

 

Praxistipp:

Tilgungsleistungen, die höher sind als der anzuerkennende Wohnvorteil, können aber als zulässige Rücklagen für die Altersversorgung anerkannt werden.
Entsprechendes gilt auch für den Unterhaltsberechtigten.
In einschlägigen Fällen sollte auf diesen Gesichtspunkt sollte im anwaltlichen Vortrag immer deutlich hingewiesen werden!

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge