Rz. 213
Mit der sechsten MaRisk-Novelle wurde für "Institute mit hohem NPL-Bestand" (→ AT 2.1 Tz. 1) die Anforderung ergänzt, eine Strategie für notleidende Risikopositionen und einen entsprechenden Implementierungsplan festzulegen und regelmäßig zu überprüfen (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Dabei geht es insgesamt um eine Reduzierung auf ein vorab festgelegtes NPE-Ziel über einen realistischen, aber hinreichend ambitionierten Zeithorizont. Die dafür vorgegebenen Schritte unterscheiden sich grundsätzlich nicht vom allgemeinen Strategieprozess, der die Planung, Umsetzung, Beurteilung und Anpassung der Strategien umfasst (→ AT 4.2 Tz. 5).
Rz. 214
Zum Planungsprozess gehört neben einer Beurteilung des operativen Geschäftsumfeldes und der externen Bedingungen vor allem auch die Entwicklung der Strategie. In Abhängigkeit vom Themengebiet kommen dafür unterschiedliche Zeithorizonte infrage. Da ein Abbau notleidender Kredite i. d. R. nicht von heute auf morgen erfolgen kann und aus betriebswirtschaftlicher Sicht häufig auch nicht sinnvoll umsetzbar ist, sollten in diesem Fall neben kurz- und mittelfristigen Zielen auch langfristige Ziele gestellt werden.
Rz. 215
Die Umsetzung der Strategie erfolgt mithilfe eines Implementierungsplanes. Insofern ist es naheliegend, die Strategie bzw. ihre Wirksamkeit zum Erreichen der angestrebten Ziele durch eine turnusmäßige Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung des Implementierungsplanes zu beurteilen. Für diese Beurteilung sollen die Institute geeignete Leistungsindikatoren ("Key Performance Indicators", KPI) heranziehen. Werden dabei Probleme festgestellt, sind angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen können auch eine Anpassung des Implementierungsplanes oder sogar der Strategie nach sich ziehen.
Rz. 216
Ausgenommen ...