Rz. 33
Als entscheidend für die Liquiditätssituation eines Institutes galt lange Zeit ausschließlich seine eigene Bonität, die sich z. B. am externen Rating ablesen lässt. In Teilen der Fachliteratur wurde in diesem Zusammenhang die These vertreten, dass die Liquidität regelmäßig der Bonität folge: "Die Liquidität im Sinne der gesamten – auch unsichtbaren – liquiden Reserven ist das Spiegelbild der Bonität, und Bonität zuweilen nur ein anderer Name für diese Liquidität im Sinne des gesamten noch nicht in Anspruch genommenen Kredits. … Die Liquidität im Sinne eines ausreichenden Umfangs sichtbar vorhandener Reserven aber folgt der Bonität, nicht umgekehrt".
Rz. 34
Die Betrachtung von Liquiditätsrisiken als bloße Folgeerscheinung anderer Risikoarten ließ Zweifel am Sinn institutsinterner Vorkehrungen aufkommen, die zur Sicherstellung der Liquidität beitragen sollen. Daher wurde lange Zeit eine Integration in eine umfassende Risikobegrenzungsnorm für alle Risikokategorien und damit eine Unterlegung mit Eigenmitteln als weitgehend ausreichend betrachtet. Allerdings sind Ursache und Wirkung bei Liquiditätsengpässen nicht immer klar ersichtlich. Insbesondere wird man den Liquiditätsrisiken längst nicht mehr gerecht, wenn sie nur als bloße Folge anderer Risikokategorien angesehen werden, denn die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Risikokategorien sind in der Realität wesentlich komplexer.
Rz. 35
So wurde insbesondere durch die "Subprimekrise", die sich schnell zu einer "Finanzmarktkrise" bzw. "Vertrauenskrise" ausgeweitet hatte (→ Teil I, Kapitel 1 und AT 4.3.3 Tz. 3), eindrucksvoll bestätigt, dass sich das Liquiditätsrisiko nicht ausschließlich als Folgeerscheinung ergibt, wenn andere Risiken schlagend werden, sondern auch losgelöst davon auftreten kann. Denn aufgrund d...