Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.6 Absehbare Veränderungen

Rz. 80 Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat im Rahmen ihrer Strategie zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft[1] am 22. November 2022 eine Anfrage an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Definition und zu möglichen Unterstützungsmaßnahmen für grüne Kredite an Privatkunden sowie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gerichtet.[...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.7 Steuerung des Bausparkollektivs

Rz. 242 Unter "Zwecksparen" versteht man die Annahme von Geldbeträgen, bei denen der überwiegende Teil der Geldgeber einen Rechtsanspruch darauf hat, dass ihm aus diesen Geldbeträgen Darlehen gewährt oder Gegenstände auf Kredit verschafft werden. Die Tätigkeit von "Zwecksparunternehmen" ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 KWG verboten. Da die Darlehen i. d. R. erheblich höher sind als...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Relevante Informationen für bestimmte Kundengruppen

Rz. 7 Die grundsätzlichen Informationen, die für alle Kreditarten herangezogen werden, unterscheiden sich naturgemäß vor allem hinsichtlich der Kundengruppen.[1] So hängt die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers in erster Linie von seinem Einkommen und Vermögen sowie seinen Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen ab. Bei einer Kreditvergabe an Verbraucher können da...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.6 Strategische Aspekte am Beispiel des Kreditgeschäftes

Rz. 49 Die EBA nennt die "ökologisch nachhaltige Kreditvergabe" als ein mögliches strategisches Ziel, das von den Instituten in den Kontext ihrer übergeordneten Ziele für nachhaltige Finanzierungen gestellt werden könnte. Zu diesem Zweck sollten die Institute qualitative und ggf. sogar quantitative Ziele formulieren, um die Vergabe ökologisch nachhaltiger Kredite zu fördern ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1.3 Berücksichtigung der relevanten Kosten

Rz. 156 Die Institute sollen bei der Konditionengestaltung alle relevanten Kosten abwägen. Im Rahmen der Preispolitik des Institutes sind dabei insbesondere die Kapitalkosten, die Refinanzierungskosten, die Betriebs- und Verwaltungskosten und die Kreditrisikokosten, aber auch sonstige Kosten sowie die Wettbewerbs- und Marktbedingungen abzuwägen und ggf. zu berücksichtigen (→...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe

Rz. 32 Die Kreditvergabe zur Finanzierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten wird als "ökologisch nachhaltige Kreditvergabe" bezeichnet und ist Bestandteil des umfassenden Konzeptes "nachhaltige Finanzierung", welches jegliche Finanzinstrumente oder Anlagen bezeichnet (inkl. Eigenkapital, Fremdkapital, Garantie oder Instrument des Risikomanagements), die im Gegen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Abkürzungsverzeichnis

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Marktpreisrisiken des Anlagebuches

Rz. 3 Für die Positionen des Anlagebuches spielen vor allem die Zinsänderungsrisiken eine wesentliche Rolle. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Institut in großem Umfang "Fristentransformation" betreibt, d. h. Festzinskredite für einen längeren Zeitraum ausreicht und sich im Gegenzug mit kürzeren Laufzeiten günstiger refinanziert. Auf diese Weise können durch Ausnutzung de...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3 Definition notleidender Risikopositionen

Rz. 71 Unter "notleidenden Risikopositionen" ("non-performing exposures", NPE)[1] sind nach Anhang V Teil 2 Abschnitt 17 Nr. 213 Meldewesen-DVO solche Risikopositionen zu verstehen, die unter Art. 47a Abs. 3 Satz 1 CRR aufgeführt sind. Demnach werden für die Zwecke des Art. 36 Abs. 1 lit. m CRR die folgenden Risikopositionen als "notleidend" eingestuft: eine Risikoposition, b...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.3.3 Verhältnismäßigkeits- und Wesentlichkeitsschwellen

Rz. 100 Die DK hatte in ihrer Stellungnahme die Granularität dieser Vorgaben beklagt und darum gebeten, eine proportionale Auslegung zu ermöglichen. Als eine Möglichkeit zur Orientierung an passenden Verhältnismäßigkeitskriterien hat die DK auf die Vorgehensweise mit den aufsichtlichen Zinsschockszenarien hingewiesen.[1] Danach sollen die Institute hinsichtlich der automatis...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4.2 Kreditvergabe an Verbraucher

Rz. 133 Zu den potenziellen negativen kreditbezogenen Ereignissen, die bei der Sensitivitätsanalyse zu beachten sind, können bei Verbrauchern z. B. eine Verringerung des Einkommens, eine Anhebung der Zinssätze im Fall von Darlehensverträgen mit variablem Zinssatz, eine negative Tilgung des Darlehens[1] und Ballonzahlungen[2] oder aufgeschobene Zahlungen der Tilgung oder der ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.1 Allgemeine Vorgaben für Verbraucherkredite

Rz. 30 In Deutschland sind bei Verbraucherkrediten die Vorgaben der §§ 488 ff. BGB zu beachten. Gemäß § 491 BGB wird bei Darlehensverträgen an Verbraucher grundsätzlich zwischen "Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen" und "Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen" unterschieden. "Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge" sind laut § 491 Abs. 2 BGB entgeltliche Darlehensvertr...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Fremdwährungsdarlehen

Rz. 51 Differenzierte Bearbeitungsgrundsätze sind auch für Fremdwährungsdarlehen zu formulieren, die den besonderen Risiken dieser Kreditart Rechnung tragen (→ BTO 1.2 Tz. 2, Erläuterung). Unter einer "Fremdwährung" wird jede Währung außer dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Mitgliedstaates, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, verstanden. Ein "Fremdwährungsdarlehen" bzw. "...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.5 Umgang mit gehebelten Transaktionen

Rz. 140 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen haben bei der Festlegung ihrer Strategie auch die Anforderungen von Abschnitt 4.3.2 (Gehebelte Transaktionen) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zu beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Die EBA erwartet von den Instituten zunächst, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsbereiche übe...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.2 Besondere Vorgaben für mit Immobilien besicherte Verbraucherkredite

Rz. 40 Insbesondere bei mit Immobilien besicherten Verbraucherkrediten sollten die Institute absehbare Veränderungen hinsichtlich der Quellen der Rückzahlungsfähigkeit in der Zukunft in ihre Beurteilung einbeziehen. Beispielhaft nennt die EBA die Situation, in der die Kreditlaufzeit über das voraussichtliche Rentenalter des Kreditnehmers hinausgeht, womit sich absehbar seine...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.4 Umgang mit einem hohen NPL-Bestand

Rz. 123 Eine Auswirkung der Finanzmarktkrise, die auch viele Jahre später noch nicht vollständig beseitigt werden konnte, waren die teilweise sehr hohen Bestände an notleidenden Krediten in den Bilanzen einiger Institute. Die europäischen Institute waren davon unterschiedlich stark betroffen, wobei in einzelnen Ländern eine Konzentration dieser "Institute mit hohem NPL-Besta...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Anhaltspunkte für den Überprüfungsturnus

Rz. 55 Die Sicherheiten sind ab einer vom Institut unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze in angemessenen Abständen zu überprüfen. Der konkrete Zeitraum zwischen zwei Überprüfungsterminen hängt von der jeweiligen Sicherheitenart sowie von der Relevanz der Sicherheit für den Risikogehalt des Kreditengagements ab und ist von jedem Institut eigenverantwortlich festzu...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10.4 Beispiele für Inter-Risikokonzentrationen

Rz. 76 Die möglichen Auswirkungen von Inter-Risikokonzentrationen wurden den Instituten beim Ausbruch der Finanzmarktkrise drastisch vor Augen geführt. Damals sind die gravierenden Probleme im Subprimesegment in den USA auf die Verbriefungsmärkte übergeschwappt und haben zu unerwarteten Konzentrationen an illiquiden Vermögenswerten geführt sowie schließlich den Interbankenma...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Bezug zu erlaubnispflichtigen Geschäften oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen

Rz. 130 In der bis zum 1. November 2007 geltenden Fassung des § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG a. F. (jetzt § 25b KWG) wurde der Tatbestand der Auslagerung durch die Bezugnahme auf erlaubnispflichtige Geschäfte (Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen) eingeschränkt.[1] Bankgeschäfte sind in § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG, Finanzdienstleistungen in § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG legal definiert. Dam...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.7 Zusätzliche Berechnung der NPE-Quote

Rz. 112 Grundsätzlich sind die Institute aufgrund anderer Anforderungen allerdings gezwungen, zusätzlich auch eine NPE-Quote zu berechnen. So sind von den Instituten gemäß Art. 84 Abs. 1 CRD IV u. a. die Risiken aus Geschäften des Anlagebuches, die sich aus möglichen Zinsänderungen ergeben und sich sowohl auf den wirtschaftlichen Wert des Eigenkapitals ("Economic Value of Eq...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Keine konkreten Vorgaben

Rz. 4 Konkrete methodische Vorgaben werden von der deutschen Aufsicht nicht gemacht. Insoweit kann auf eine ganze Palette infrage kommender Verfahren zurückgegriffen werden. Um einen Gleichlauf zwischen interner und externer Rechnungslegung sicherzustellen, der eine Unternehmenssteuerung erleichtert, erscheint es zweckmäßig, wenn jeweils identische Kriterien genutzt werden. ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Objektivität und Unvoreingenommenheit

Rz. 92 Die EBA hat in Abschnitt 4.4.1 ihrer Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung Anforderungen an die Objektivität und Unvoreingenommenheit bei Kreditentscheidungen formuliert, die mit der siebten MaRisk-Novelle wortgleich übernommen wurden. In diesem Zusammenhang verweist sie zunächst auf die EBA-Leitlinien zur internen Governance. So sollen die Institute sicher...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.2 Finanzierung von Gewerbeimmobilien

Rz. 90 Die zusätzlichen Anforderungen dieses Abschnittes gelten nicht für Kreditnehmer, die ihre finanzierte Immobilie für gewerbliche Zwecke selbst nutzen.[1] Insofern geht es an dieser Stelle um jene Finanzierungen, bei denen die Gewerbeimmobilie anschließend verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Rz. 91 Wie bei jeder spezifischen Finanzierung sollten sich die Ins...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1.4 Überwachung mithilfe von angemessenen Leistungsindikatoren

Rz. 159 Schließlich ist die Konditionengestaltung von den Instituten mit angemessenen Leistungsindikatoren zu überwachen. Dabei geht es konkret um risikoadjustierte Leistungsindikatoren, die sowohl zum Zwecke der Bepreisung als auch zur Messung der Rentabilität heranzuziehen sind. Diese Leistungsindikatoren müssen hinsichtlich der Größe, der Art und der Komplexität des Darle...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.3 Optionsrisiko

Rz. 25 Das "Optionsrisiko" ist das Risiko aus (eingebetteten und expliziten) Optionen, die dem Institut oder seinem Kunden die Möglichkeit geben, die Höhe und den Zeitpunkt ihrer Cashflows zu ändern. Das Optionsrisiko betrifft also einerseits das Risiko aus zinssensitiven Instrumenten, bei denen der Inhaber die Option mit großer Wahrscheinlichkeit ausüben wird, wenn es in se...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.3 Finanzierung der Immobilienentwicklung

Rz. 95 Bei der Finanzierung der Immobilienentwicklung sollte die Kreditwürdigkeitsprüfung entsprechend der Laufzeit des Darlehens sowohl die Bauphase und ggf. ihre Schritte als auch die Phase nach der Baufertigstellung umfassen, wenn eine Umwandlung in ein Darlehen für Gewerbeimmobilien vorgesehen ist. Für die Bewertung der zweiten Phase gelten die bereits dargelegten Vorgab...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.5 Schiffsfinanzierung

Rz. 111 Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers im Zusammenhang mit einer Schiffsfinanzierung sollten die Institute u. a. das Verhältnis zwischen den Erträgen des Schiffes und den verbundenen Kosten bewerten, wobei die Kosten vor allem die Betriebsausgaben inkl. Versicherung, Löhnen, Wartung, Schmierölen und Zinsaufwand betreffen. Beurteilen sollten die Inst...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7 Änderungen risikorelevanter Sachverhalte

Rz. 28 Zu den Kreditentscheidungen im Sinne der MaRisk zählen auch Änderungen risikorelevanter Sachverhalte, die dem Kreditbeschluss zugrunde lagen. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn sich während der Laufzeit des Kredites neue Aspekte ergeben, denen unter Risikogesichtspunkten eine wichtige Bedeutung zukommt und die insoweit eine neue Kreditentscheidung erforderlich m...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Anforderungen an Aufbau- und Ablauforganisation im Handel

Rz. 2 Bereits in den Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH)[1] wurde der Organisation im Handelsgeschäft ein hoher Stellenwert eingeräumt. Aufbau- und ablauforganisatorische Anforderungen im Handelsgeschäft sind auch Gegenstand der MaRisk. Allerdings wurden die Anforderungen der MaH im Rahmen der Integration in die MaRisk deutlich flexibilisiert. D...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.14 Migrationsrisiken

Rz. 48 Migrationsrisiken bezeichnen die Gefahr, dass sich die Bonität einer Gegenpartei in einem Ausmaß ändert, dass diese Gegenpartei in eine andere Scoring- bzw. Ratingklasse mit einer höheren Ausfallwahrscheinlichkeit wandert ("Migration"). Sie bezeichnen insofern das Risiko einer Wertverschlechterung von Krediten aufgrund gestiegener Ausfallrisiken, ohne dass es bereits ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 196 Sofern relevant, hat das Institut die Auswirkungen von ESG-Risiken zu berücksichtigen, die den Wert der Sicherheiten beeinflussen, wie z. B. die Energieeffizienz von Gebäuden (→ BTO 1.2.1 Tz. 2, Erläuterung). Daneben können sich weitere ESG-Faktoren auf den Wert der Sicherheiten auswirken. So können z. B. Immobilien in Hochwassergebieten enormen Gefahren ausgesetzt s...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Erfahrungswerte aus der Praxis

Rz. 47 Die EBA hat im Rahmen der Datenerhebung zur "Quantitative Impact Study" (QIS) in der ersten Jahreshälfte 2021 auch einige quantitative Daten zum CSRBB erhoben. Demnach konzentriert sich das CSRBB bei den teilnehmenden Instituten auf der Aktivseite, wobei davon Schuldverschreibungen mehr als 90 Prozent aller CSRBB-gefährdeten Aktiva ausmachen, die wiederum im Durchschn...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2.2 Mögliche Orientierungshilfen

Rz. 38 Sowohl die Deutsche Kreditwirtschaft (DK)[1] als auch der Europäische Bankenverband ("Euro­pean Banking Federation", EBF)[2] haben in ihren Expertengremien bereits im Sommer 2023 Positionen zu diesem Thema formuliert. Beide Papiere gehen grundsätzlich in dieselbe Richtung, sind allerdings unterschiedlich strukturiert. Die DK liefert insbesondere Argumente dafür, nicht...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zusätzliche Anforderungen an Institute mit hohem NPL-Bestand

Rz. 40 Trotz der positiven Entwicklung beim Abbau der Bestände an notleidenden Krediten in den letzten Jahren sieht die Aufsicht weiterhin Handlungsbedarf, um insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage ein erneutes Anwachsen des NPL-Bestandes abzumildern und negative Konsequenzen für die Institute zu verhindern. Demzufolge haben die EBA und die EZB ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Zusätzliche Vorgaben für bedeutende Institute

Rz. 25 Die EZB hat in einer Ergänzung zu ihrem Leitfaden zu notleidenden Krediten verdeutlicht, was sie bei den bedeutenden Instituten unter einer angemessenen Risikovorsorge und unter einem umsichtigen Umgang mit den NPL-Beständen versteht. Als zentrale Größen fließen in die Bewertung die Zeitspanne ("vintage"), über die eine Risikoposition als notleidend eingestuft ist, un...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.6 Anwendung auf weitere Institute

Rz. 106 Die Aufsichtsbehörde kann die Einhaltung der besonderen Anforderungen grundsätzlich auch von Instituten verlangen, deren NPL-Quote die 5-Prozent-Schwelle zwar nicht erreicht oder übersteigt, die aber z. B. einen wesentlichen Anteil an notleidenden Risikopositionen in einem einzelnen Portfolio[1] aufweisen (→ AT 2.1 Tz. 1, Erläuterung). Rz. 107 Die EBA nennt als zusätz...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Die "Subprimekrise" als Beispiel

Rz. 240 Ein Beispiel für eine extreme Marktsituation ist die "Subprimekrise", an der gleichzeitig die vielfältigen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Risikoarten deutlich werden. Extrem niedrige Zinssätze führten in den USA dazu, dass in großem Umfang Kredite an Privatpersonen vergeben wurden, die nur eine geringe Bonität besaßen. Naturgemäß besteht in diesem sogenannten "...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.2.3 Umgang mit Transferrisiken

Rz. 114 Das bei der deutschen Aufsicht angesiedelte Fachgremium Kredit hat sich explizit mit der Eigenkapitalunterlegung von Transferrisiken bei Verwendung bankaufsichtlich zugelassener interner Ratingverfahren (IRB-Verfahren) auseinandergesetzt. Demzufolge wird unter dem Transferrisiko das Risiko verstanden, dass "ein Schuldner aufgrund von staatlichen Transferbeschränkunge...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Abwicklungsmaßnahmen

Rz. 73 Das Institut muss beurteilen, inwieweit notleidende Risikopositionen mit länger andauernden Zahlungsrückständen noch einbringlich sind (→ BTO 1.2.5 Tz. 9, Erläuterung). Sofern keine tragfähige Restrukturierungslösung mehr möglich ist, kommen ggf. Abwicklungsmaßnahmen infrage. Für den Fall der Abwicklung eines Engagements ist ein Abwicklungskonzept zu erstellen, in dem...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3.2 Analyse des Geschäftsmodells und der Strategie des Kreditnehmers

Rz. 68 Die Institute sollten das Geschäftsmodell und die Strategie des Kreditnehmers auch in Bezug auf den Zweck des Darlehens bewerten.[1] Dabei geht es der EBA offenbar in erster Linie um eine Bewertung der Expertise des Kreditnehmers im Hinblick auf den Finanzierungsgegenstand. Das lässt sich daraus ableiten, dass die Kenntnis, Erfahrung und Fähigkeit des Kreditnehmers zu...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Abzinsung des Sicherheitenwertes

Rz. 76 Die Berücksichtigung der voraussichtlichen Verwertungsdauer ist über eine angemessene Abzinsung der Zahlungsströme ("Cashflows") möglich. Dabei kommt es darauf an, die Verwertungsdauer möglichst genau abzuschätzen. Es empfiehlt sich, zu diesem Zweck auf die Erkenntnisse aus der Überwachung der Abwicklungsmaßnahmen zurückzugreifen. Im Rahmen der Abwicklung von Engageme...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7 Angemessene Konditionengestaltung (Tz. 7)

Rz. 148 7 Die Konditionengestaltung soll den Risikoappetit, die Geschäftsstrategie sowie die Art der Darlehen und Kreditnehmer berücksichtigen und alle relevanten Kosten abwägen. Zudem ist die Konditionengestaltung angemessen zu dokumentieren, durch geeignete Governancestrukturen zu unterstützen und mit angemessenen Leistungsindikatoren zu überwachen. 7.1 Anforderungen der EB...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.6 Projektfinanzierung

Rz. 115 Bei einer Projektfinanzierung sollten die Institute die primäre Rückzahlungsquelle für das Darlehen bewerten, also die aus den finanzierten Vermögenswerten erzielten Einkünfte.[1] Rz. 116 Sie sollten außerdem den Cashflow des Projektes, einschließlich der künftigen Fähigkeit, nach Abschluss des Projektes Einkünfte zu generieren, beurteilen und dabei anwendbare aufsich...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Umgang mit allgemeinen Zahlungsmoratorien in der Krise

Rz. 78 Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie hat die EBA Leitlinien veröffentlicht, mit denen die aufsichtsrechtliche Behandlung der krisenbedingt gewährten "gesetzlichen Moratorien", die sich auf geltendes nationales Recht stützen, und "Moratorien ohne Gesetzesform" auf Darlehensleistungen festgelegt wurde. Unter einem "Moratorium ohne Gesetzesform" ist eine Zahlungsent...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 14 Sustainability-Linked ... / 5 Finanzierungspraxis setzt verstärkt auf KPI-basierte Strukturen

Rz. 17 Angesichts des rasanten Wachstums des Markts für nachhaltige Finanzierungen und der überarbeiteten Sustainability-Linked Loan Principles stellt sich die Frage, welche Trends sich in der derzeitigen Finanzierungspraxis abzeichnen. Dies war auch Anlass für die Helaba und Linklaters, in einer getrennt, aber auf abgestimmter methodischer Grundlage vorgenommenen Auswertung...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.2 Verwendung des neuen Standardansatzes ab Anfang 2025

Rz. 64 Für die regulatorische Eigenmittelunterlegung nach den Vorgaben der ersten Säule werden deshalb ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich die Vorgaben des BCBS vom Dezember 2017[1] maßgeblich sein. Die EU-Kommission hatte am 27. Oktober 2021 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der CRR vorgelegt. Anschließend haben sich die EU-Institutionen damit beschäftigt. Die Veröffentlich...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung

Rz. 22 Die Institute sollten ihre Bearbeitungsgrundsätze für die Prozesse im Kreditgeschäft, soweit erforderlich, in geeigneter Weise differenzieren, wie z. B. nach Kundengruppen und Kreditarten (→ BTO 1.2 Tz. 2). Das gilt auch für die Kreditwürdigkeitsprüfung, die unter besonderer Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers zu erfolgen hat. So erfordert di...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Aufgaben der NPE-Abwicklungseinheiten

Rz. 39 Bei der Gestaltung der NPE-Abwicklungseinheiten sind die Besonderheiten der eigenen NPE-Portfolios zu berücksichtigen, also z. B. die Spezifikationen im Privat- oder Firmenkundengeschäft (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Dabei sollte auch auf die verschiedenen Arten der jeweils hauptsächlich verwendeten Sicherheiten geachtet werden, die ggf. verwertet werden müssen. H...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauzinsentwicklung: Immobilien jetzt kaufen oder abwarten?

Experten gehen davon aus, dass das Zinsniveau für zehnjährige Immobiliendarlehen in den kommenden Monaten in einem Korridor zwischen 3,5 und 4 % liegen wird. Schwankungen seien möglich, auf eine neue Niedrigzinsphase sollten Käufer eher nicht spekulieren. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat erstmals seit 2019 wieder die Leitzinsen gesenkt, auf 4,25 %, nach einem intensiven ...mehr