Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 Quantitative und qualitative Risikofaktoren (Tz. 3)

Rz. 34 3 Maßgebliche Indikatoren für die Bestimmung der Adressenausfallrisiken im Risikoklassifizierungsverfahren müssen neben quantitativen auch, soweit möglich, qualitative Kriterien sein. Es ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit der Kreditnehmer in der Lage ist, künftig Erträge zu erwirtschaften, um den ausgereichten Kredit zurückzuführen. 3.1 Quantitative Kriteri...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Nachhaltigkeit der Erträge des Kreditnehmers

Rz. 38 Das Institut hat insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit der Kreditnehmer in der Lage ist, künftig Erträge zu erwirtschaften, um den ausgereichten Kredit zurückzuführen. Im Vordergrund soll also die Überprüfung der gegenwärtigen und zukünftigen Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers stehen. Zur Definition und Bedeutung der Kapitaldienstfähigkeit werden bereits an...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11 Erleichterungen in Krisenzeiten

Rz. 19 Um krisenbedingte Personalengpässe abzufedern, hat die BaFin während der COVID-19-Pandemie in Ausnahmefällen eine Flexibilisierung des Mitarbeitereinsatzes im Sinne wechselnder Aufteilung der krediterfahrenen Mitarbeiter zwischen den Bereichen Markt und Marktfolge für vertretbar gehalten, um dadurch die Operationsfähigkeit der Institute zu erhalten. Mitarbeiter des Ma...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.3 Offenlegungsanforderungen für die Kreditanalyse

Rz. 192 Aus dem Wegfall der detaillierten Auslegungsschreiben zu § 18 KWG konnte nur dann ein echter Nutzen gezogen werden, wenn im Einzelnen geprüft wurde, welche der bisherigen Vorgaben institutsindividuell überhaupt erforderlich sind. Insbesondere jene Regelungen, die nur aus formalen Gründen umgesetzt wurden, unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten jedoch wirtschaftlich kaum...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Besondere Anforderungen an das interne Kontrollsystem (Tz. 1)

Rz. 1 1 In diesem Modul werden besondere Anforderungen an die Ausgestaltung des internen Kontrollsystems gestellt. Die Anforderungen beziehen sich vor allem auf die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kredit-, Handels- und Immobiliengeschäft (BTO). Darüber hinaus werden unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen und den Auswirkungen von ESG-Risiken Anfo...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5 Tragfähige und nicht tragfähige Maßnahmen (Tz. 5)

Rz. 91 5 Das Institut hat Forbearance-Maßnahmen nach tragfähigen Maßnahmen, die zur Verringerung der Risikoposition des Kreditnehmers beitragen, und nach nicht tragfähigen Maßnahmen zu unterscheiden. Dabei können in Abhängigkeit von der Art und der Laufzeit der Kredite sowohl kurzfristige als auch langfristige Forbearance-Maßnahmen in Erwägung gezogen werden, wobei der Zeitr...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 6 Fachbegriffe – knapp erläutert

Im Zusammenhang mit dem Factoring tauchen Fachbegriffe auf. Diese erläutern wir Ihnen nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge. Asset Backed Finanzierung Die Grundlage hierbei ist der Verkauf von Forderungen aus Außenständen eines Unternehmens, um einerseits die Liquidität zu erhöhen und andererseits um eine Absicherung gegen Zahlungsausfall der Schuldner zu erreichen. Im wei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Ertragsorientierte und wertorientierte Perspektive

Rz. 10 Die Bestimmung der Kreditspreadrisiken im Anlagebuch (CSRBB) hat in Analogie zur Vorgehensweise bei den Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) aus beiden Perspektiven zu erfolgen. Das bedeutet, dass die Auswirkungen von Kreditspreadänderungen sowohl auf das handelsrechtliche Ergebnis des Institutes, einschließlich kreditspreadinduzierter Marktwertveränderungen für...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Überwachung der Wirksamkeit der Forbearance-Maßnahmen

Rz. 105 Besondere Aufmerksamkeit sollten die Institute der Wirksamkeit der gewährten Forbearance-Maßnahmen widmen, die daher ebenfalls in angemessenen Abständen überwacht werden muss. Da das Ziel von Forbearance-Maßnahmen grundsätzlich darin besteht, einen tragfähigen und nicht notleidenden Rückzahlungsstatus zu erreichen (→ BTO 1.3.2 Tz. 1), geht es in erster Linie um diese...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.1 Unterscheidung in den Instituten

Rz. 96 Nach Art. 86 Abs. 5 CRD IV müssen die Institute zwischen belasteten und unbelasteten Vermögenswerten unterscheiden, die jederzeit – insbesondere in Krisensituationen – verfügbar sind. Dabei müssen sie berücksichtigen, bei welcher juristischen Person die Vermögenswerte verwahrt werden und in welchem Land sie mit rechtsbegründender Wirkung entweder in einem Register ein...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zuständigkeit von BaFin und Deutscher Bundesbank im Single Supervisory Mechanism

Rz. 131 Die direkte Aufsicht über bedeutende Institute im SSM wird von gemeinsamen Aufsichtsteams ("Joint Supervisory Teams", JST) der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden durchgeführt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank (Bundesbank) sind somit unter der Federführung der EZB in die Beaufsichtigung der bedeutenden Insti...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 Überprüfung von Rechtsrisiken

Rz. 100 Die wesentlichen Rechtsrisiken müssen grundsätzlich in einer vom Markt und Handel unabhängigen Stelle überprüft werden. Beispielhaft wird die Rechtsabteilung genannt. Grundsätzlich käme auch eine geeignete externe Stelle für die Erfüllung dieser Anforderung infrage. Allerdings sollte sich ein Institut darüber im Klaren sein, dass es seine wesentlichen Rechtsrisiken e...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1 Besonderheiten von Objekt- und Projektfinanzierungen

Rz. 70 Unter Objekt- bzw. Projektfinanzierungen werden von der deutschen Aufsicht Finanzierungen solcher Objekte bzw. Projekte verstanden, deren Rückzahlungen sich in erster Linie aus den durch die finanzierten Vermögenswerte generierten Einkünften und nicht aus der unabhängigen Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers speisen (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). In ähnlicher W...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Testphase bei Handelsgeschäften

4.1.1 Zweck und Umfang Rz. 49 Vor allem Industrieunternehmen aus dem Konsumgüterbereich bedienen sich häufig sogenannter Markttests, um die Erfolgschancen neuer Produkte besser einschätzen zu können. Der probeweise Verkauf von Erzeugnissen unter kontrollierten Bedingungen in einem begrenzten Markt unter Einsatz ausgewählter oder sämtlicher Marketinginstrumente dient dazu, "al...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.2 Überfälligkeit einer Risikoposition

Rz. 86 Als "überfällig" eingestuft werden können finanzielle Vermögenswerte gemäß Anhang V Teil 2 Abschnitt 7 Nr. 96 Meldewesen-DVO, wenn eine Tilgungs-, Zins- oder Gebührenzahlung nicht termingerecht geleistet wurde.[1] Die Verzugstage werden gemäß den Vorgaben in Art. 178 Abs. 2 CRR gezählt. Nach Art. 178 Abs. 2 lit. a und b CRR beginnt die Überfälligkeit bei Überziehungen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Integration von ESG-Risiken

Rz. 89 Die EBA hat zur Abbildung von ESG-Risiken in den Geschäftsstrategien und Geschäftsprozessen der Institute vier besonders relevante Aspekte identifiziert: die Überwachung des sich verändernden Geschäftsumfeldes und die Bewertung der langfristigen Belastbarkeit, die Festlegung von ESG-bezogenen strategischen Zielen oder Limiten, die Einbindung von Kunden und anderen rel...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Orientierung an der Liquiditätsdeckungsquote

Rz. 23 Inhaltlich besteht ebenfalls ein gewisser Zusammenhang zur Liquiditätsdeckungsquote (LCR), die seit dem 1. Januar 2018 zu 100 Prozent einzuhalten ist. Wenngleich diese Kennzahl laut Aufsicht ausdrücklich keine Benchmark für die Anforderungen der MaRisk darstellen soll, können die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) an "hochliquide Vermögensgegen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.3 Institutseigene und marktweite Ursachen

Rz. 220 Stresssituationen können auf institutseigene oder marktweite Ursachen rekurrieren. Institutseigene Ursachen sind im Gegensatz zu marktweiten Ursachen i. d. R. auf eigene Versäumnisse des Institutes zurückzuführen. Sie können im Extremfall den vollständigen Verlust des Vertrauens der Marktteilnehmer in das Institut und folglich den kompletten Abzug von Kundeneinlagen ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Umgang mit den Ergebnissen

Rz. 62 Die Höhe des Modellrisikos hängt auch davon ab, wie die Modellergebnisse im Institut verwendet werden. Ein für einen bestimmten Zweck geeignetes Modell kann in einem anderen Kontext zu unbrauchbaren Ergebnissen führen. Aus diesem Grund sollte die Modelldokumentation auch Ausführungen zur Verwendung der Modellergebnisse beinhalten. Die Modellergebnisse müssen interpret...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Geschäftsartenübergreifende Funktionstrennungsprinzipien

Rz. 41 Aus den bis Ende 2005 geltenden Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK)[1] sowie an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH)[2] sind Funktionstrennungsprinzipien bekannt, die auf den Ausschluss von Interessenkonflikten im Kredit- bzw. Handelsgeschäft abzielten. An diesen grundlegenden Prinzipien hat sich mit Veröffentlichung der MaRisk zunächst nur wenig geä...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.2 Externe Quellen

Rz. 76 Zu den externen Informationsquellen zählen z. B. die Einschätzungen externer Ratingagenturen, die Millionenkreditmeldungen nach § 14 KWG oder auch entsprechende Medienberichte und Wirtschaftsdienste. Einzelne kreditwirtschaftliche Verbände veröffentlichen in unregelmäßigen Abständen Analysen und Zukunftseinschätzungen über bestimmte Branchen oder Regionen bzw. über re...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Prüfung durch die zuständige Behörde

Rz. 251 Die zuständige Behörde wird sich über das Ergebnis der Selbsteinschätzung des Institutes sowie über wesentliche Abweichungen vom Implementierungsplan und geeignete Abhilfemaßnahmen berichten lassen (→ AT 4.2 Tz. 3, Erläuterung). Die zuständige Behörde soll bewerten, ob die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen genügen, um bei der Planabweichung gegenzusteuern. Sofern sie ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Zentrale Begrifflichkeiten

Rz. 51 Für den Umgang mit Adressenausfallrisiken sind einige Begriffe von zentraler Bedeutung. Die "Ausfallwahrscheinlichkeit" ("Probability of Default", PD) bezeichnet gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 54 CRR die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls eines Schuldners oder ggf. einer Kreditfazilität über einen Zeitraum von einem Jahr und, im Zusammenhang mit dem Verwässerungsrisiko, die Wah...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT Allgemeiner Teil

Rz. 1 Der allgemeine Teil der MaRisk enthält Anforderungen, die grundsätzlich für alle Geschäfts- und Risikoarten Gültigkeit besitzen. Er umfasst auch die relevanten Definitionen und Abgrenzungen. Das Modul AT ist aufgrund seines allgemeingültigen Charakters insoweit von den spezifischen Anforderungen des Moduls BT abzugrenzen, das besondere Anforderungen an die Aufbau- und ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Interessenkonflikte

Rz. 2 Die Konzentration verschiedener Aufgaben auf einzelne Personen kann bei Instituten zu mehr oder minder stark ausgeprägten Interessenkonflikten führen, die sich negativ auf die Ziele des Institutes auswirken können. Interessenkonflikte sind grundsätzlich auf allen Hierarchiestufen möglich und können verschiedene Abläufe innerhalb einer Organisation berühren. Mit besonde...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Einbindung der Klassifizierungsverfahren in die Intensität der Kundenbetreuung

Rz. 49 Kredite mit sich verschlechternder Risikobewertung sollten grundsätzlich Gegenstand einer zusätzlichen Überwachung und ggf. Überprüfung werden, z. B. durch häufigere Gespräche mit den Kreditnehmern und Aufnahme in die Intensivbetreuung (→ BTO 1.2.4). Sofern die Klassifizierungsverfahren mit geeigneten Frühwarnindikatoren ausgestattet sind, können sie zur Früherkennung...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Konzentrationen auf bestimmte Größen- und Risikoklassen

Rz. 78 Durch die Überwachung der Verteilungen der Engagements auf bestimmte Größenklassen sollen volumenmäßige Konzentrationen von direkten oder indirekten Krediten an Einzelkreditnehmer oder Kontrahenten bzw. an eine Gruppe von verbundenen Kontrahenten in geeigneter Weise in die Betrachtung einbezogen werden. Dieser Aspekt spielt auch im Zusammenhang mit der Überwachung der...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.1 Variante I: Prozesse und Federführung im marktunabhängigen Bereich

Rz. 32 Alle Sanierungs- und Abwicklungsprozesse inkl. der Federführung werden von einem marktunabhängigen Bereich wahrgenommen. Bei diesem Modell werden die Sanierungs- und Abwicklungsfälle vollständig aus dem Vertrieb ausgelagert. In vielen Instituten sind für diese Zwecke eigene Restrukturierungs- sowie "Workout"- bzw. Abwicklungseinheiten eingerichtet worden, die sich aus...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Risikokonzentrationen bei Adressenausfallrisiken

Rz. 148 Risikokonzentrationen entstehen immer dann, wenn eine bedeutende Anzahl oder ein bedeutendes Volumen von Krediten ähnliche Risikoeigenschaften aufweisen. Bei Risikokonzentrationen im Zusammenhang mit Adressenausfallrisiken handelt es sich um Adressen- und Sektorkonzentrationen, regionale Konzentrationen und sonstige Konzentrationen im Kreditgeschäft, die relativ gese...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Berücksichtigung bedeutsamer Aspekte

Rz. 103 Bei der Bearbeitung eines Engagements sind alle für die Beurteilung des Adressenausfallrisikos bedeutsamen Aspekte zu berücksichtigen. Welche Aspekte jeweils im Vordergrund stehen, hängt vorrangig von der Kundengruppe und der Art der Finanzierung ab. So sind z. B. bei Objekt- oder Projektfinanzierungen neben der wirtschaftlichen Betrachtung die technische Machbarkeit...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.1 Ablauf von Sensitivitätsanalysen

Rz. 90 Bei Sensitivitätsanalysen wird im Allgemeinen ein Risikofaktor variiert, um seinen Einfluss auf ein Portfolio abzuschätzen. Mögliche Vorgehensweisen bei der Variation der wesentlichen Risikofaktoren könnten u. a. sein:[1] Es erfolgt eine proportionale Änderung der relevanten Risikofaktoren, wobei es im Ermessen des Institutes liegt, welche Parameter in welchem Ausmaß "...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.1 Vergleichbare Konstellationen

Rz. 54 Die genannten Erleichterungen sind sinngemäß auch bei vergleichbaren Sonderfällen anwendbar:[1] Im Rahmen der Wohnungsbauförderung werden die Geschäfte durch Landesverwaltungsämter oder andere kommunale Stellen initiiert (→ BTO 1.1 Tz. 4, Erläuterung). Auch in anderen Fällen können die Entscheidungsabläufe durch Dritte so stark normiert werden, dass es zu einer Standard...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Sinngemäße Umsetzung bei Handelsgeschäften

Rz. 21 Die in Modul BTO 2 aufgestellten organisatorischen Anforderungen sind auf die in AT 2.3 Tz. 3 definierten Geschäfte zugeschnitten und sollen grundsätzlich nicht durch die Anforderungen des Moduls BTO 1 überlagert werden, so dass bei Handelsgeschäften auf bestimmte Anforderungen an das klassische Kreditgeschäft verzichtet werden kann. Das wird durch den Hinweis auf die...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.7 Vermeidung von Doppelarbeit im drittinitiierten Kreditgeschäft

Rz. 182 Im Fördergeschäft liegen für einzelne Förderprogramme i. d. R. Primärsicherheiten in Form von Garantien oder Rückbürgschaftserklärungen von überwiegend öffentlichen Stellen vor. Darüber hinaus erhalten die Hausbanken als Kreditnehmer der Förderbanken die Auflage, beim Endkreditnehmer entsprechende bankübliche Sicherheiten zu bestellen und zu verwalten. Hierbei handel...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.6.2 Vereinfachte Verfahren bei Prolongationen

Rz. 185 Eine Prolongationsentscheidung ist in erster Linie vom Ergebnis der turnusmäßigen Kreditbeurteilung abhängig (→ BTO 1.2 Tz. 6). Im Fall eines jährlichen Überwachungszyklus wird z. B. die mithilfe von Risikoklassifizierungsverfahren erfolgte Beurteilung der Adressenausfallrisiken (→ BTO 1.4 Tz. 1) mit dem Ergebnis des Vorjahres verglichen. In diesen Vergleich wird auc...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditgeschäft

Rz. 2 Klar definierte Prozesse, Aufgaben und Kompetenzen sind eine essenzielle Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf im Kredit- und Handelsgeschäft. Es ist daher nicht überraschend, dass die deutsche Aufsicht den Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation einen besonderen Stellenwert eingeräumt hat. Nachdem im vorherigen Modul geschäftsartenübergreifende Prinzi...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Überprüfung von Sicherheiten

Rz. 115 Für die Kreditgewährung spielt grundsätzlich die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers die entscheidende Rolle, also die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, wobei die Risiken für die zukünftige Vermögens- und ggf. Liquiditätslage des Kreditnehmers in die Betrachtung einfließen müssen (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung s...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Alternative Vorgehensweisen

Rz. 19 Nicht in jedem Fall wird es erforderlich sein, die gängigen Überwachungs- und Berichtszeiträume vollständig auf einen kürzeren Turnus umzustellen. So kann z. B. bei einer nicht fristenkongruenten Refinanzierung von Krediten mit langen Zinsfestschreibungszeiträumen trotz tendenziell hoher Zinsänderungsrisiken der vierteljährliche Turnus durchaus genügen. Diesbezüglich ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Testphase bei Kreditgeschäften

Rz. 54 Im Unterschied zu den Regelungen für Handelsgeschäfte ist die Testphase bei Kreditgeschäften nur eine Option (→ AT 8.1 Tz. 4, Erläuterung). Dies ist für zahlreiche neue Produkte des Kreditgeschäftes auch angemessen, da sich dort ein Probelauf, wie er im Handel (z. B. beim Handel mit kleinen Volumina oder geringen Stückzahlen) möglich ist, nicht realisieren lässt. So s...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Solvenzaufsicht

Rz. 21 Die Beachtung der MaRisk soll dazu beitragen, Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenzuwirken, welche die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbeiführen können. Durch ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.6 Hereinnahme zusätzlicher Sicherheiten

Rz. 25 Bei der "Hereinnahme zusätzlicher Sicherheiten" stellt der Kreditnehmer dem Institut im Rahmen des Umstrukturierungsprozesses weitere Pfandrechte oder unbelastete Vermögenswerte als zusätzliche Sicherheiten zur Verfügung, um das höhere Risiko zu kompensieren. Zusätzliche Sicherheiten können in vielfältiger Form gestellt werden, etwa als Pfandrecht an Bareinlagen, als ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Vertrauen auf externe Bonitätseinschätzungen

Rz. 126 Die Verwendung externer Bonitätseinschätzungen wurde bis zum Beginn der Finanzmarktkrise[1] als relativ unkritisch angesehen, zumal die anerkannten Ratingagenturen lange Zeit als quasi unfehlbar galten und sich z. B. die Eigenkapitalunterlegung nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) der ersten Säule von Basel III vornehmlich auf deren Urteile stützt. Auch das fehl...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.4 Geschäfte in handelbaren Forderungen

Rz. 57 Handelbare Forderungen, wie z. B. der Handel in Schuldscheinen, stellen in der Liste der Handelsgeschäfte eine Besonderheit dar, da es bei der Frage der Qualifikation als Handelsgeschäft im Unterschied zu den ansonsten im Katalog aufgezählten Geschäften auf den Verwendungszweck ankommt. Forderungen sind dann als Handelsgeschäfte zu qualifizieren, wenn von Seiten des I...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Zweck und Umfang

Rz. 49 Vor allem Industrieunternehmen aus dem Konsumgüterbereich bedienen sich häufig sogenannter Markttests, um die Erfolgschancen neuer Produkte besser einschätzen zu können. Der probeweise Verkauf von Erzeugnissen unter kontrollierten Bedingungen in einem begrenzten Markt unter Einsatz ausgewählter oder sämtlicher Marketinginstrumente dient dazu, "allgemeine Erfahrungen b...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.3 Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips

Rz. 94 Das Vorhalten einer Liquiditätsübersicht (→ BTR 3.1 Tz. 3), das Durchrechnen einzelner Kennzahlen (→ BTR 3.1 Tz. 4) und die Verwendung eines Verrechnungs- oder Liquiditätstransferpreissystems (→ BTR 3.1 Tz. 5 und 6) erfordern eine umfassende Kenntnis über die Produkte des Institutes auf beiden Bilanzseiten. Darüber hinaus sind Kenntnisse über die Liquidierbarkeit der ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.4 Finanzierung von gehebelten Transaktionen

Rz. 102 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen ("Leveraged Transactions", LT) müssen bei der Festlegung ihrer Strategie die Anforderungen aus Abschnitt 4.3.2 der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Demnach wird von den Instituten insbesondere erwartet, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsberei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.12 Einbindung in die Aufbau- und Ablauforganisation

Rz. 83 Die Anforderungen zur Aufbau- und Ablauforganisation (→ BTO) schließen auch die Risiko­steuerungs- und -controllingprozesse ein. Bei der Ausgestaltung dieser Prozesse müssen daher die organisatorischen Vorgaben in angemessener Weise berücksichtigt werden. Das folgt einerseits daraus, dass sämtliche Prozesse sowie die damit verbundenen Aufgaben, Kompetenzen, Verantwort...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3.4 Auslegung der allgemeinen Vorgaben

Rz. 37 Für die Berechnung des Schwellenwertes in Bezug auf die Bilanzsumme (Institutskriterium) bietet sich die Summe der Buchwerte der Spezialfondsanteile zum letzten Bewertungsstichtag an, entweder direkt aus der Bilanz oder aus einer aktuellen FINREP-Meldung. Dabei sind nicht nur Ein-Anleger-Spezialfonds zu berücksichtigen, sondern gleichermaßen Spezialfonds mit zwei oder...mehr

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§ 14 Sustainability-Linked ... / 7 CSRD schafft erforderliche Grundlage für nachhaltige Finanzierungen

Rz. 24 Bislang wurden Sustainability-Linked Loans v.a. von börsennotierten Unternehmen genutzt. So sind für das kennzahlenbasierte Kreditinstrument die Berichterstattung von Nachhaltigkeitsindikatoren und quantifizierbaren Nachhaltigkeitszielen essenziell. Zudem erwarten die Geldgeber eine Strategie, die aufzeigt, wie die Ziele erreicht werden sollen. Große börsennotierte Un...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Vom Risikogehalt abhängige Erleichterungen

Rz. 7 Im standardisierten Mengengeschäft kann z. B. – unabhängig von der Institutsgröße – zumindest auf Einzelgeschäftsebene grundsätzlich von relativ geringen Adressenausfallrisiken ausgegangen werden (→ BTO 1.1 Tz. 4, Erläuterung). Daher ist es bei solchen Geschäften nicht erforderlich, zwei Voten aus den Bereichen Markt und Marktfolge einzuholen. In der Konsequenz kann in...mehr