Rz. 49
Vor allem Industrieunternehmen aus dem Konsumgüterbereich bedienen sich häufig sogenannter Markttests, um die Erfolgschancen neuer Produkte besser einschätzen zu können. Der probeweise Verkauf von Erzeugnissen unter kontrollierten Bedingungen in einem begrenzten Markt unter Einsatz ausgewählter oder sämtlicher Marketinginstrumente dient dazu, "allgemeine Erfahrungen bzw. projizierbare Zahlenwerte über die Marktgängigkeit eines neuen Produktes und die Wirksamkeit einzelner Marketing-Maßnahmen oder Marketing-Strategien zu sammeln".
Rz. 50
Die erforderliche Testphase für Handelsgeschäfte verfolgt im Grunde genommen den gleichen Zweck. Aufgrund der Komplexität von Handelsgeschäften oder der Volatilität der Märkte ist nicht auszuschließen, dass im Rahmen der Konzepterstellung (→ AT 8.1 Tz. 1) bestimmte Aspekte nicht vollständig beleuchtet werden. Das Institut soll sich also vor der Aufnahme der laufenden Geschäftstätigkeit mithilfe eines überschaubaren Umfangs an Testgeschäften einen Eindruck darüber verschaffen, ob die im Konzept verankerten Maßnahmen unter realen Bedingungen tatsächlich wirksam sind. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Testphase kann die laufende Geschäftstätigkeit beginnen.
Rz. 51
Testgeschäfte sollten in dieser Phase nur in einem überschaubaren Umfang getätigt werden, da eine Ausdehnung den Sinn der Testphase ggf. konterkarieren könnte. Die Interpretation von "überschaubar" liegt dabei im Ermessen des Institutes. Wie bei der Konzepterstellung sind auch bei der Testphase alle später in die Arbeitsabläufe eingebundenen Organisationseinheiten einzuschalten sowie die Risikocontrolling-Funktion, die Compliance-Funktion und die Interne Revision (zumindest) zu beteiligen (→ AT 8.1 Tz. 5). Soweit im Rahmen der Testphase Erkenntnisse gewonnen werden, di...