Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTO 1.2.1 ... / 1.3.6.2 Proportionalitätskriterien der EBA

Dr. Ralf Hannemann
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 152

Auch die EBA gestattet eine verhältnismäßige Anwendung ihrer detaillierten Vorgaben aus Abschnitt 5 der Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung, indem die Institute bei der Umsetzung den Umfang, die Art und die Komplexität der jeweiligen Kreditfazilität – unbeschadet der Art. 18 und 20 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ("Mortgage Credit Directive", MCD)[1] und des Art. 8 der Verbraucherkreditrichtlinie ("Consumer Credit Directive", CCD)[2] (→ BTO 1 Tz. 1) – berücksichtigen können.[3] Dabei spielt die Größe eines Institutes rein formal betrachtet zwar keine Rolle. Die deutsche Aufsicht hat sich dazu in der Form geäußert, dass sich das Proportionalitätsprinzip nur eingeschränkt nach der Größe des Kredit gewährenden Institutes richte.[4] Allerdings kann sich die Einschätzung der genannten Kriterien aus der Perspektive unterschiedlich großer Institute deutlich voneinander unterscheiden. Im Grunde laufen die genannten Kriterien, also der Umfang, die Art und die Komplexität der jeweiligen Kreditfazilität, auch auf den damit verbundenen Risikogehalt hinaus.

 

Rz. 153

Die deutsche Aufsicht hat die Kriterien der EBA jedenfalls in dieser Form aufgegriffen und um den in den Leitlinien enthaltenen Gedanken des Verbraucherschutzes erweitert. Demnach sind hinsichtlich der Anforderungen der EBA im nicht-risikorelevanten Kreditgeschäft grundsätzlich Erleichterungen möglich, soweit eine angemessene Risikobeurteilung gewährleistet und die Einhaltung verbraucherschutzrechtlicher Vorgaben nicht beeinträchtigt wird. Zum Beispiel kann bei unbesicherten Verbraucherkrediten und Krediten an Kleinst- und Kleinunternehmen von Sensitivitätsanalysen für potenziell negative Ereignisse entsprechend Tz. 117 und Tz. 131 der EBA-Leitlinien abgesehen werden, soweit ein Institut dieses Gesc...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    762
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    340
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    278
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    244
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    234
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    222
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    187
  • Nachweispflichten zur steuerlichen Zurechnung der Anteile
    137
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    135
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    123
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    123
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    122
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    119
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    116
  • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
    111
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    110
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    108
  • Reisekosten: Verpflegungsmehraufwand von Linienbusfahrern
    107
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    106
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    106
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Top-Themen
Downloads
Shop

Empfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Strategisches Talent- und Kompetenzmanagement
Strategisches Talent- und Kompetenzmanagement neu denken
Bild: Haufe Shop

Unternehmen, die strategisch Talente fördern und Potenziale entfalten, gelten als erfolgreicher. Das Buch bietet konkrete Bausteine zur Professionalisierung des Talentmanagements an. Mit Best-Practice-Beispielen, Tools und KI-Instrumenten zur Implementierung eines nachhaltigen Talentmanagements.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren