Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

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Bundesförderung für effizie... / 2.8 Verwendungsnachweis

54 Monate Innerhalb von 54 Monaten nach Abruf des gesamten Darlehens ist nachzuweisen, dass die Mittel für den Förderzweck verwendet wurden. Hierzu prüft der beauftragte Energieeffizienz-Experte die förderfähigen Maßnahmen und bestätigt die Umsetzung des geförderten Vorhabens gemäß den Technischen Mindestanforderungen und erstellt die "gewerbliche Bestätigung nach Durchführun...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5 Darlehensbetrag und Darlehenskondition

Bis zu 2.000 EUR Gefördert wird über ein Darlehen. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Die Umsatzsteuer kann mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Darlehenshöhe hängt von der Maßnahme sowie der Größe des Objekts ab. Vereinbart werden können für Neubau und Sanierung eines Nichtwohngebäudes bis zu 2.000 EUR/...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.10 Antragstellung

Hausbank Die Darlehen dieses Programms können bei der Hausbank beantragt werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird (s. u.). Als Zeitpunkt der Antragstellung gilt das Eingangsdatum des Antrags bei der KfW-Bank. Die Darlehenszusage erfolgt immer nach den aktuellen Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Zusage. Als Vorhabenbeginn wird grundsätzlich d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.1 Leistungen der Grundsicherung (Nr. 1)

Rz. 4 Die Aufzählung der Fälle, in denen Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben, ist abschließend. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Nr. 1 sind das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit nach § 25, der Zuschuss nach § 26 und die Leistungen des Bildungspaketes nach § 28. Zu den Leistungen der Grun...mehr

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Paradigmenwechsel bei der A... / a) Der Hauptzwecktest

Wie bereits dargestellt kommt dem "Hauptzwecktest" in der nun vorliegenden Verwaltungsauffassung die zentrale Bedeutung zu. Die Finanzverwaltung will hier auf die gesetzliche Normierung des Hauptzwecks für den 15 %-Sockelbetrag abstellen (vgl. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 4 und 5 ErbStG). Der Hauptzweck ist nur dann erfüllt, wenn die übertragene Gesellschaft originär gewerblich, ...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.1 Ansprüche

Rz. 4 Die Träger von Leistungen nach dem SGB II dürfen aus Gründen der Einzelfallgerechtigkeit Ansprüche erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die Leistungsträger sind insoweit ermächtigt, die Behandlung einer Forderung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und eine eigentlich mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsa...mehr

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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.3 Unpfändbarkeit der Leistungen (Abs. 4)

Rz. 14 Nach Abs. 4 Satz 1 kann der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden. Abs. 4 Satz 1 enthält ein gesetzliches Verbot i. S. v. § 134 BGB (allg. Meinung, vgl. Merten, in: BeckOK, SGB II, § 42 Rz. 26; Löcken, in: Luik/Harich, SGB II, § 42 Rz. 60). Rechtsfolge dieses gesetzlichen Verbots ist, ...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.11 Kombination mit anderen Förderprodukten

Nicht mehr als die Investitionssumme Dieses Förderprogramm kann mit anderen Förderprogrammen (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) grundsätzlich kombiniert werden. Es ist zu beachten, dass die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Ausschlüsse Nicht möglich ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus diesem Prod...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.7 Ausnahmeregelung für Betroffene des Hochwassers 2024

Für Antragsteller in den Hochwassergebieten Bayern und Baden-Württemberg gelten folgende Kulanzregelungen: Betroffene Antragsteller können einen erneuten Förderantrag auch ohne Ablauf der Mindestnutzungsdauer für ihre bereits geförderten Vorhaben stellen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (z. B. Kredite, Zulagen, Zuschüsse) ist bis zu 100 % der geförderte...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.8 Zinssatz des Programms

Der Zinssatz dieses Programms orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes, enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln und wird am Tag der Zusage festgesetzt. Ist die Laufzeit größer als die Zinsbindungsdauer, unterbreitet die KfW vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot ohne Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Der Zinssatz wird unter Berücksichti...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.1.2 Inhalt der Vermutungswirkung

Rz. 5 Die gesetzliche Vermutung einer Bevollmächtigung bezieht sich auf die Antragstellung und Entgegennahme von Leistungen nach dem SGB II; nur insoweit gilt die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person bzw. der tatsächliche Antragsteller als vertretungsbefugt. Das Gesetz differenziert nicht nach den unterschiedlichen Leistungsarten. Insofern unterfallen der Vorschrift all...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.6.1 Vorhabenbeginn bei Sanierungen

Nicht geförderte Maßnahmen Wird eine Sanierung durchgeführt, gelten insbesondere folgende Maßnahmen nicht als Vorhabenbeginn: die Erkundung vorhandener Bausubstanz und Statik oder die Schadstoffsanierung der Bau von Fahrstühlen oder Beseitigung von Barrieren, da es sich hier um keine förderfähigen Maßnahmen handelt die Umsetzung förderfähiger, aber nicht über dieses Programm gef...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.2 Sanierung zum Effizienzgebäude

Bestandsgebäude Bei einer energetischen Sanierung und dem Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden erfolgt eine Förderung, wenn die Gebäude nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen. Förderfähige Kosten Als förderfähige Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen s...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.3.1 Stufe Klimafreundliches Nichtwohngebäude

Effizienzgebäude 40 Diese Stufe wird erreicht, wenn die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus sowie die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 erfüllt werden.mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.3 Förderstufen

2 Stufen Es werden 2 Förderstufen gefördert: Klimafreundliches Nichtwohngebäude Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) Gefördert werden die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. 3.3.1 Stufe Klimafreundlich...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.5 Eigenleistungen

Materialkosten Eigenleistungen sind möglich, allerdings werden in diesem Zusammenhang nur die direkt mit dem Neubau verbundenen Materialkosten gefördert. Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz mit der "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" ("gBnD") nachgewiesen werden. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesförderung für effizie... / Zusammenfassung

Überblick Mit diesen Programmen setzt die Bundesregierung einen Teil der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" des BMWK um. Ziel ist die Unterstützung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen in Deutschland. Dies soll u. a. durch zinsgünstige Kredite geschehen. Einen zusätzlichen Anreiz bieten die attraktiven Tilgung...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.1 Wer ist antragsberechtigt?

Antragsteller können folgende Personen oder Unternehmen sein: Privatpersonen Einzelunternehmer freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts Mieter oder Pächter Antragsteller müssen nicht zwangsläufig Eigentüm...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.1 Nicht gefördert werden folgende Gebäude

Ferienwohnungen etc. Folgende Gebäude sind von der Förderung über dieses Programm ausgeschlossen: Ferienwohnungen Ferienhäuser Wochenendhäuser Beherbergungsbetriebe/Beherbergungsstätten, wenn die Gebäude nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind. Hinweis Erreichen des NH-Standards Das Effizien...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.6 Energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung

Planungskosten Gefördert werden nicht nur die energetischen Maßnahmen selbst, sondern auch die Kosten für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit einem Neubau, der nach den vorstehenden Regelungen unter dem Punkt Neubau Effizienzgebäude oder im Zusammenhang mit der Sanierung von Effizienzgebäuden. ein Effizienzgebäude mit NH-Klasse: Die Nachh...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.4 Förderung von gemischt genutzten Nichtwohngebäuden

Mehr als 50 % Nichtwohnnutzung Bei einem gemischt genutzten Gebäude mit mehr als 50 % Nichtwohnnutzung und maximal 50 % Wohnnutzung ist unter Berücksichtigung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) keine getrennte Behandlung als Wohngebäude erforderlich. Diese Gebäude können im Rahmen der Nichtwohngebäudeförderung berücksichtigt werden (z. B. eine Hausmeisterin- bzw. Hausmeisterw...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.4 Eigenleistungen

Materialkosten Eigenleistungen sind möglich, allerdings werden in diesem Zusammenhang nur die direkt mit dem Neubau verbundenen Materialkosten gefördert. Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz mit der "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" ("gBnD") nachgewiesen werden. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesförderung für effizie... / 3.2 Welche Nichtwohngebäude gefördert werden

Ersterwerb innerhalb von 12 Monaten Das Programm fördert den Neubau sowie den Ersterwerb von Nichtwohngebäuden. Ein Ersterwerb liegt vor, wenn der Erwerb innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB des Nichtwohngebäudes erfolgte. Das Förderobjekt muss nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes fallen und die Anforderu...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.4 Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich

Experten einbinden Um die Förderungen erhalten zu können, ist es erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten zu beteiligen. Hierzu gibt es eine Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude". Diese findet man unter www.energie-effizienz-experten.de. Der Energieeffizienz-Experte hat die...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2 Was wird gefördert?

Keine Wohnungen Mit diesem Programm werden ausschließlich Nichtwohngebäude gefördert. Bedingung ist, dass diese nach Fertigstellung bzw. Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Hierunter fallen der Neubau und die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie die energetische Fachplanung, Baubegleitung und die Nach...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesförderung für effizie... / 2.2.3 Förderung von gemischt genutzten Wohngebäuden

Mehr als 50 % Wohnnutzung Bei einem gemischt genutzten Gebäude mit mehr als 50 % Wohnnutzung und maximal 50 % Nichtwohnnutzung ist unter Berücksichtigung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) keine getrennte Behandlung als Nichtwohngebäude erforderlich. Diese Gebäude können insgesamt als Wohngebäude behandelt und gefördert werden. Alle Flächen der Gebäudeteile mit Nichtwohnnutzu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesförderung für effizie... / 2.3 Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich

Experten einbinden Um die Förderungen erhalten zu können, ist es erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten zu beteiligen. Hierzu gibt es eine Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude". Diese findet man unter www.energie-effizienz-experten.de. Der Energieeffizienz-Experte hat die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesförderung für effizie... / 3.1 Wer ist antragsberechtigt?

Unternehmer Antragsteller können folgende Personen oder Unternehmen sein: Privatpersonen Einzelunternehmer freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts. Förderausschlüsse Von einer Förderung ausgeschlossen sin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gelegenheitsgeschenke und s... / b) Ausbildungskosten

Zuwendungen zur Ausbildung sind ebenfalls nur steuerfrei, wenn der Empfänger bedürftig ist. Der Begriff der "Ausbildung" ist nicht gesetzlich definiert. Die h.M. stellt auf § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG ab. Zu den Kosten der Ausbildung zählen dabei nicht nur die Gebühren für Unterricht und Lehrmittel, sondern auch die durch die Ausbildung bedingten zusätzlichen Lebenshaltungskosten,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesförderung für effizie... / 2.2.5 Ausbauten oder Erweiterungen von Nichtwohngebäuden

Mehr als 50 m2 Erfolgt eine Erweiterung oder Ausbau eines bestehenden Nichtwohngebäudes um mehr als 50 m2 zusammenhängender Nettogrundfläche, besteht die Förderfähigkeit des Erweiterungsbaus oder des Ausbaus ausschließlich als Neubau zum Effizienzgebäude. Achtung Ausnahme gilt für den Ausbau integrierter Teile eines Nichtwohngebäudes Ist ein integrierter Teil eines Nichtwohngeb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesförderung für effizie... / 3.3.2 Stufe Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG

Effizienzgebäude 40 NH Diese Stufe wird erreicht, wenn die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus sowie die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 erfüllt werden und ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Mit dem Nachhaltigkeitszertifikat wird die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesförderung für effizie... / 3.7 Laufzeit und Zinsbindung

Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung: bis zu 5 Jahre bei höchstens einem Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit, bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit, bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre, bis zu 30 Jahre b...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesförderung für effizie... / 2.5.5 Zinssatz

Der Zinssatz dieses Programms orientiert sich grundsätzlich an der Entwicklung des Kapitalmarkts. Er wird daher erst am Tag der Zusage festgesetzt. Ist die Zinsbindungsfrist abgelaufen, unterbreitet die KfW vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot. Dies beinhaltet allerdings keine Verbilligung mehr aus Mitteln des Bundes. Bonitätsklasse Die Höhe des Zinssatzes w...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 3.2.3 Zinsgünstige Darlehen (§ 559a Abs. 2 BGB)

Werden die Kosten für die Modernisierungsmaßnahme ganz oder teilweise durch zinsverbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten gedeckt, ist der Betrag der Zinsermäßigung von den Modernisierungskosten abzuziehen. Die ansatzfähigen Modernisierungskosten verringern sich um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung. Hinweis Ermitteln der Zinsermäßigung Dieser wird errech...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2 BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Programm 261)

Wie es der Programmname schon zum Ausdruck bringt, geht es in diesem Programm darum, einen Effizienzhausstandard bei Wohngebäuden zu erreichen. Gefördert wird mit zinsverbilligten Darlehen. Seit 02/2024 werden aber nur noch Gebäudesanierungen gefördert. Zuvor wurden auch Neubauten oder Erwerb von Neubauten gefördert. 2.1 Antragsberechtigte Mieter/Pächter Das Förderprogramm könn...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.9 Nachweis der Mittelverwendung

Innerhalb von 18 Monaten nach Vollabruf des Darlehens, spätestens 6 Monate nach Ablauf des Abrufzeitraums, ist der Einsatz der Mittel nachzuweisen. Die Hausbank hat zu prüfen, ob die Mittel entsprechend verwendet wurden.mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 1 Kurzübersicht Förderprogramme

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.7.1 Konditionen

Laufzeiten Die Mindestlaufzeit für ein Darlehen beträgt 4 Jahre. Je nach Laufzeit werden 1 bis 5 tilgungsfreie Jahre vereinbart. *Es handelt sich hierbei um ein Endfälligkeitsdarlehen. Während der Laufzeit werden ...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.5.4 Tilgung

Nur Zinsen Während der tilgungsfreien Jahre werden nur monatlich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge eingezogen. Dies gilt auch für endfällige Darlehen.mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.5.1 Laufzeit und Zinsbindung

Bis zu 35 Jahre Die Mindestlaufzeit eines Darlehens beträgt 4 Jahre. Darlehen unterhalb dieser Laufzeit werden nicht gewährt. Für langfristige Darlehen werden folgende Laufzeitvarianten ermöglicht: bis zu 5 Jahre bei einem Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit. bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.11 Rechtsanspruch

Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.10 Auskunftspflichten

Die maßgeblichen Unterlagen, die für eine Darlehenszusage gesorgt haben, sind 10 Jahre aufzubewahren. Es sollten daher alle Unterlagen ab dem Stadium der Planung archiviert werden.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.3 Darlehenshöhe

Ermittlung des Kreditbetrags Die KfW ermittelt den Darlehensbetrag auf der Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW Zuschusszusage bzw. der förderfähigen Ausgaben des zugrunde liegenden Zuwendungsbescheids des BAFA. Liegen für dasselbe Förderobjekt eine Zuschusszusage und ein Zuwendungsbescheid vor, werden die förderfähigen Kosten und förderfähige Ausgaben au...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.5.3 Bereitstellung

Auszahlungsquote 100 % Die Auszahlungsquote beträgt 100 % des zugesagten Betrags. Das Darlehen ist in einer Summe oder auch in Teilen abrufbar. Nach dem Programm ist das Darlehen aber innerhalb von 12 Monaten nach Zusage vollständig abzurufen. Es besteht aber die Möglichkeit, die Abruffrist um bis zu 24 Monate zu verlängern. Allerdings wird für die noch nicht abgerufenen Betr...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW-Programme 261/358/359/458)

Zusammenfassung Überblick Mit dem Stichtag 1.7.2021 hat die Bundesregierung die bisherige energetische Förderung umgestellt. Die bisherigen Programme 151, 152, 153 und 167 sowie die dazugehörigen Zuschüsse wurden zum 30.6.2021 eingestellt. Die neuen Programme haben ihren Schwerpunkt weiterhin in der Minderung des Energieverbrauchs sowie der Reduzierung des Kohlendioxidausstoß...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.2.3 Nebenkosten

Nachhaltigkeitszertifizierung Regelmäßig entstehen auch Aufwendungen für Planungen oder Baubegleitung. Gefördert werden die Aufwendungen für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen; die Aufwendungen für die Nachhaltigkeitszertifizierung sowie die damit im Zusammenhang stehenden Beratungs- und Planungsleistungen.mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.7 Tilgungszuschuss

Ebenfalls reizvoll an dieser Förderung sind die Tilgungszuschüsse. Dabei gilt: Je höher der Effizienzstandard, je höher der Tilgungszuschuss. Die Tilgungszuschüsse werden nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt aber nicht an den Darlehensnehmer direkt, sondern wird dem Darlehensbetrag gutgeschrieben. Damit verkürzt sich die Darlehenslaufzeit entsprech...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Stichtag 1.7.2021 hat die Bundesregierung die bisherige energetische Förderung umgestellt. Die bisherigen Programme 151, 152, 153 und 167 sowie die dazugehörigen Zuschüsse wurden zum 30.6.2021 eingestellt. Die neuen Programme haben ihren Schwerpunkt weiterhin in der Minderung des Energieverbrauchs sowie der Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes. Die neuen P...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.5 Darlehenskonditionen

3.5.1 Laufzeit und Zinsbindung Bis zu 35 Jahre Die Mindestlaufzeit eines Darlehens beträgt 4 Jahre. Darlehen unterhalb dieser Laufzeit werden nicht gewährt. Für langfristige Darlehen werden folgende Laufzeitvarianten ermöglicht: bis zu 5 Jahre bei einem Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit. bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitend...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.7 Sicherheiten

Form und Umfang Es sind die banküblichen Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang sind vom Antragsteller mit dem Finanzierungspartner zu vereinbaren.mehr