Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 19.2.4 Einlage einer Beteiligung i. S. v. § 17 EStG

Rz. 431 Liegt der Teilwert einer Beteiligung i. S. v. § 17 EStG über den Anschaffungskosten, so ist ihre Einlage in ein Betriebsvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Buchst. b) EStG mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Denn anderenfalls würde der zwischen der Anschaffung und der Einlage eingetretene Wertzuwachs nach § 17 EStG steuerlich nicht erfasst. Denn die Einlage einer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.6 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 129 Zu den Anschaffungskosten gehören auch die "Nebenkosten" nach § 255 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 HGB. Anschaffungsnebenkosten sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines zu aktivierenden Wirtschaftsguts stehen, soweit diese Aufwendungen dem Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden können.[1] Anschaffungsnebenkosten können nur aktiviert werden, wenn auch di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter Fälle

Rz. 14 Abtretung von Forderungen Eine sonstige Leistung kann auch die Abtretung von Forderungen darstellen, soweit sich die Abtretung im Rahmen eines Leistungsaustauschs vollzieht. Eine Abtretung (Übertragung) einer Forderung kann sich aber auch im Rahmen einer Leistungsbeistellung vollziehen, wenn die werthaltige Forderung im Rahmen des Factorings auf einen Dritten übertrage...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.5 Stichtagsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HGB)

Rz. 71 Vermögensgegenstände und Schulden sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Dabei ist nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB vorsichtig zu bewerten; namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstell...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.1 Einordnung und Überblick über das Erste Kapitel

Rz. 18c Das Erste Kapitel enthält die Grundsätze zur Arbeitsförderung, definiert den Kreis der Berechtigten und ordnet die Leistungen der Arbeitsförderung nach Prioritäten. Ziel des Gesetzgebers war insbesondere, die Rolle der Bundesagentur für Arbeit näher zu beschreiben und die Verantwortlichkeiten der an den Geschehnissen auf dem Arbeitsmarkt unmittelbar Beteiligten herau...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.4 Verdeckte Einlagen

Rz. 81 Unter einer verdeckten Einlage versteht die Steuerrechtsprechung[1] eine Zuwendung des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft, die ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft nicht einräumen würde. Diese Definition impliziert drei Kriterien:[2] Es liegt eine unmittelbare oder mittelbare Zuwendung vor. Die Zuwendun...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.2 Drittaufwand im Dreiecksverhältnis: Frage der Kosten-Zurechnung

Rz. 130 Im Gegensatz zum oben behandelten Zweierverhältnis tritt hier ein Zahlungsempfänger als Beteiligter hinzu, der die Zahlungen, die in einem objektiven Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen stehen, jedoch von einem Dritten beglichen werden, erhält. Als Beispiele wären hier zu nennen: Ein Sohn nutzt den Pkw seines Vaters für seine gewerbliche Tätigk...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 1.2 Klassifizierung von Nutzungsrechten

Rz. 7 Eine Klassifizierung von Nutzungsrechten ist anhand verschiedener Kriterien möglich. Ein mögliches Kriterium ist das Bestehen einer Gegenleistung; folglich wäre zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Nutzungsrechten zu unterscheiden. Nutzungsrechte können außerdem dinglicher oder schuldrechtlicher Natur sein. Im Bereich der dinglichen Nutzungsrechte wird zwischen de...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.3.5 Ursachenrechnung

Rz. 18 Alle Veränderungen von Konten, die nicht in den Fonds einbezogen werden, werden in der Ursachenrechnung zusammengefasst. Diese Konten werden auch als Gegenbestände oder Gegenbestandskonten bezeichnet.[1] Die Aufgabe der Ursachenrechnung ist die umfassende Darstellung der Quellen, aus denen der Finanzmittelfonds gespeist wird, und die Dokumentation der Herkunft und Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.2.5 Andere Wirtschaftsgüter

Rz. 109 Für andere Wirtschaftsgüter als Grundstücke enthält der Umwandlungssteuererlass keine Besonderheiten.[1] Insbesondere lässt die Finanzverwaltung eine ideelle Aufteilung nicht ausdrücklich zu; eine reale Aufteilung dürfte regelmäßig (abgesehen von Geldmitteln und Darlehen) nicht in Betracht kommen. M.E. sollte die Finanzverwaltung die für Grundstücke im Billigkeitsweg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.5.3 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 129 Anders als § 20 Abs. 1 UmwStG gehört auch die 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zu den Teilbetrieben. Anteile an anderen Körperschaften bilden keinen Teilbetrieb, auch wenn die Beteiligung 100 % beträgt. Anteile an ausl. Körperschaften sind dann ein Teilbetrieb, wenn die Beteiligung 100 % beträgt und die ausl. Körperschaft nach ihrer Struktur einer deuts...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 2.3.3 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Rz. 74 Im Finanzierungsbereich werden grundsätzlich Zahlungsströme aus Transaktionen mit Eigen- und Fremdkapitalgebern erfasst. Der Ausweis dieser Zahlungen in der Kapitalflussrechnung soll helfen, die zukünftigen Ansprüche der Kapitalgeber gegenüber dem Unternehmen abzuschätzen.[1] Die Ein- und Auszahlungen im Finanzierungsbereich der Kapitalflussrechnung sind prinzipiell u...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 6.2.2 Darstellung des Kapitals bei der KGaA

In § 286 Abs. 2 AktG werden verschiedene Vorgaben zur Darstellung des Kapitals der persönlich haftenden Gesellschafter in der Bilanz der KGaA gemacht. Diese decken sich im Wesentlichen mit der Darstellung, die bei Kapitalgesellschaften & Co. zu erfolgen hat. Die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter sind nach dem Posten "Gezeichnetes Kapital" gesondert auszuw...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.4.3 Derivative Ableitung (Bottom-up-Konzept)

Rz. 40 Da die liquiden Mittel nicht direkt von der Konsolidierung betroffen sind, könnte ein anderes Ableitungsmodell das o. g. Problem der Korrekturposten eventuell vermeiden. Da in den Kapitalflussrechnungen der Einzelunternehmen jeweils nur Geldflüsse ausgewiesen sind, könnten diese aufaddiert die Kapitalflussrechnung des Konzerns ergeben. Bei Anwendung dieser derivativen...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 2.3.1 Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Rz. 59 Die laufende Geschäftstätigkeit beinhaltet üblicherweise alle Aktivitäten, die keine Investitions- und Finanzierungstätigkeit darstellen.[1] So resultieren Zahlungsströme hier in der Regel aus Geschäftsvorfällen, die das Periodenergebnis als Ertrag oder Aufwand beeinflussen. Zahlungen aus dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren des Handelsbestandes sind ebenfalls dem op...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.4 Besondere Angaben im Anhang

Die §§ 284– 288 HGB regeln die erforderlichen Pflichtangaben im Anhang der Kapitalgesellschaften sowie die Ausnahmen, die für die verschiedenen Anhangangaben gewährt werden. Insbesondere kleine Gesellschaften haben eine Vielzahl der Angaben nicht zu machen.[1] Kleinstgesellschaften i. S. d. § 267a HGB können auf die Aufstellung eines Anhangs vollständig verzichten, wenn gewis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.2 Entreicherung des Schenkers

Rz. 18 In dem Merkmal der Zuwendung aus dem Vermögen des Schenkers steckt die Entreicherung des Schenkers, die eine dauerhafte und nicht nur vorübergehende Verminderung der Vermögenssubstanz erfordert.[1] Entsprechend wird eine Schenkung bei einer unentgeltlichen Erbringung einer Arbeits- oder Dienstleistung, bei einer unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung einer Sache (auch a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7.2.1 Erbschaftsteuerliche Sicht

Rz. 307 Die Frage, welche Finanzierungsform sich bei der Unternehmensnachfolge erbschaftsteuerlich günstiger auswirken kann, muss differenziert nach Personengesellschaft (PersG) und Kapitalgesellschaft (KapG) beurteilt werden. Hierbei wird folgender Fall exemplarisch zugrunde gelegt: Der gemeine Wert des Unternehmens des V beträgt unabhängig von der Rechtsform 100 (Unternehm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7.2.2 Ertragsteuerliche Sicht

Rz. 312 Aus ertragsteuerlicher Sicht wird die Entscheidung für eine bestimmte Finanzierungsform vor allem durch die unterschiedliche Behandlung von Eigen- und Fremdkapitalvergütungen bestimmt, wobei Fremdkapital – im Gegensatz zum Eigenkapital – nicht nur durch den Gesellschafter (Gesellschafter-Fremdfinanzierung), sondern auch durch Dritte gewährt werden kann.[1] Rz. 313 Bei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.6 Freibetrag Betriebsübergang

Rz. 276 Ertragsteuerliche Besonderheiten im Rahmen der Unternehmensnachfolge ergeben sich darüber hinaus durch die einmalige Gewährung des Freibetrags für den Betriebsübergang. Freibetrag bei Betriebsübergang Fall 1: Der 60-jährige U möchte sein Einzelunternehmen auf seinen Sohn S übertragen. Der Wert des Unternehmens beträgt 150.000 EUR. Den gleich hohen Kaufpreis finanziert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.2 Management Buy Out (MBO)

Rz. 164 Beim Management Buy Out werden das Unternehmen bzw. die Unternehensanteile an Personen veräußert, die bereits zuvor mit der Leitung des Unternehmens betraut waren. Der Unternehmer gibt i. d. R. die Leitung und Geschäftsanteile am Unternehmen gegen Entgelt auf und baut auf die Weiterführung des Unternehmens nach seinen Prinzipien.[1]. Praxis-Beispiel Management Buy Out...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.3.3 Gleichverteilung unter den Erben

Rz. 125 Bei allen Gestaltungsmodellen sollte die wertmäßige Verteilung des Vermögens unter den Erben beachtet werden, um nachträgliche Belastungen durch mögliche Ausgleichsansprüche zu vermeiden. Praxis-Beispiel Unternehmensnachfolge bei 4 Erbberechtigten U ist Inhaber eines mittelständischen Bauunternehmens. Er verwaltet zudem Immobilien für seine Kunden, weil er sämtliche Ba...mehr

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Jung kauft Alt: Für wen sich die neue Familienförderung lohnt

Familien, die Häuser im Bestand erwerben, können ab sofort zinsverbilligte Kredite bei der KfW-Bank beantragen. Das neue Förderprogramm "Jung kauft Alt" hat vor allem sanierungsbedürftige Wohnimmobilien im Blick. Die Konditionen. Knapp 2 Millionen alte Wohnhäuser stehen leer in Deutschland. Auch weil es bisher oft günstiger war, neu zu bauen, statt aufwändig zu sanieren. Das ...mehr

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Hydraulischer Abgleich ist ... / 5 Förderung: Wer kann Zuschüsse bekommen

Staatliche Förderung für den hydraulischen Abgleich gibt es nur noch, wenn die Maßnahme nicht unter die Pflicht fällt. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) am 1.10.2022 ist sie begrenzt auf Bestandsgebäude mit maximal 5 Wohneinheiten. Dann kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkont...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rz. 6 Die Abgrenzung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von denen aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit stellt einen Angelpunkt des Steuerrechts dar: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unterliegen der ESt (LSt). Bei einer selbstständigen Tätigkeit kommt zusätzlich eine USt-Pflicht (§ 2 Abs. 1 UStG) und bei einer gewerblichen neben der USt-Pflicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.1 Verbilligter Bezug von Waren und Dienstleistungen

Rz. 86 Preisnachlässe und Personalrabatte auf Waren und Dienstleistungen sind insoweit kein Arbeitslohn, als die Preisnachlässe im normalen Geschäftsverkehr erzielbar sind, weil auch andere Personen als Arbeitnehmer des Verkäufers diesen Vorteil bekommen können. Weitergehende Rabatte, insbesondere solche für Groß- und Dauerkunden, sind im Allgemeinen als Arbeitslohn zu beur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.7 Tatsächliche Durchführung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 53e Ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis muss, um steuerlich anerkannt zu werden, auch tatsächlich durchgeführt werden, d. h., es muss die vereinbarte Arbeitsleistung erbracht werden und der festgelegte Lohn ausgezahlt werden.[1] Bei Hilfstätigkeiten von untergeordneter Bedeutung kann es notwendig sein, Aufzeichnungen über die geleistete Arbeit zu führen.[2] In der Praxis sch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.1 Praktische Bedeutung

Rz. 52 Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten (Lebenspartner, § 2 Abs. 8 EStG) sowie zwischen Eltern und Kindern zählen zu den Rechtsverhältnissen unter nahen Angehörigen neben Miet- und Pachtverhältnissen, unentgeltlichen Nutzungsüberlassungen, Schenkungs-, Darlehens- und Kaufverträgen. Arbeitsverhältnisse aufgrund der Mitarbeit von Familienangehörigen sind von praktischer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.5 Zufluss von Arbeitslohn

Rz. 130 Der Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn ist dafür maßgeblich, wann die LSt entsteht und einzubehalten ist. Die LSt entsteht nach § 38 Abs. 2 S. 2 EStG in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt (R 38.2 LStR 2023). Dann entsteht die LSt als Vorauszahlungsschuld. Hiervon zu unterscheiden ist die Entstehung der Jahreseinkommensteuerschuld des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.11 Von Dritten gezahlter Arbeitslohn

Rz. 119 Nach § 38 Abs. 1 S. 3 EStG unterliegt der LSt auch der im Rahmen eines Dienstverhältnisses üblicherweise von einem Dritten für eine Arbeitsleistung gezahlte Arbeitslohn. Zuwendungen eines Dritten sind dann als Arbeitslohn durch das Dienstverhältnis veranlasst, wenn der Arbeitnehmer sie vernünftigerweise als Frucht seiner Dienstleistung für den Arbeitgeber ansehen mus...mehr

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Korruption verhindern: Grun... / 1 Die wichtigsten Korruptionsdelikte

Wer einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil (für diesen oder einen Dritten) als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt,[1] oder ohne Einwilligung des Un...mehr

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Allgemeiner Gewinnverteilun... / III. Vergleich zu dem verworfenen Gesetzentwurf

Vor dem Hintergrund der systematischen Erwägungen des erkennenden Senats ist auch der in dem Urteil angeführte Gesetzentwurf für den § 35 EStG vom 15.2.2000 von Interesse, da dieser die Verankerung eines rechtsformspezifischen Aufteilungsschlüssels im Gesetzeswortlaut vorsah.[12] Dieser sollte sich ergeben aus dem Verhältnis des dem phG zuzurechnenden Gewinnanteils zzgl. der ...mehr

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Allgemeiner Gewinnverteilun... / IV. Inkongruenz am Beispiel der Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG

Wie vorstehend dargestellt, unterliegen die Beträge, die in den Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG fallen, ohne zugleich der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 4 GewStG zu unterfallen, auf Ebene der KGaA grundsätzlich nicht der GewSt, da sie nach den allgemeinen Vorschriften über die Gewinnermittlung als Betriebsausgabe abgezogen wurden. Soweit diese Beträge jedoch die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.3.4 Ausschluss einer Doppelbegünstigung

Rz. 73 Um eine Doppelbegünstigung für Handwerkerleistungen zu vermeiden, sind Aufwendungen für Maßnahmen, für die ebenso zinsverbilligte Darlehen bzw. steuerfreie Zuschüsse aufgrund öffentlicher Förderprogramme in Anspruch genommen worden sind, von der Steuerermäßigung ausgenommen (§35a Abs. 3 S. 2 EStG). Dabei ist die Steuerermäßigung auch für den Teil der mit dieser Maßnah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.12.2002 [1] eingeführt worden. Sie war erstmals für im Vz 2003 geleistete Aufwendungen anzuwenden, soweit die den Aufwendungen zugrunde liegenden Arbeits- oder Dienstleistungen nach dem 31.12.2002 erbracht wurden. "Geleistet" sind die Aufwendungen, wenn sie nach § 11 Abs. 2 EStG abgeflossen sind. Rz. 10 Die Steuerermäßigung in ihrer ...mehr

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Auswahl des geeigneten Lief... / 2.4 Einkaufskonditionen

Neben dem Preis sind es noch zusätzlich eine Reihe von Einkaufskonditionen, die entscheidend mitwirken können: Rahmen- oder Abrufaufträge: Diese können mit einem zusätzlichen Preisnachlass belohnt werden. Lieferort: Wichtig ist dabei die Frage: "Bis wohin zahlt der Lieferant die Frachtkosten?" Lieferfristen: Können Ihre Lagerkosten minimiert werden, da der Lieferant flexibel li...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 2 Anwendungsbereich LkSG

Nach zähem Ringen im Gesetzgebungsverfahren ist das LkSG am 1.1.2023 in Kraft getreten.[1] Die Regelungen des LkSG galten zunächst nur für große in- und ausländische Unternehmen, die in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen und ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung, ihre Haupt- oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben. Ab dem 1.1.2024 sank di...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5.4 Tilgungszuschuss zum Darlehen

Bis zu 50 % Eine besondere Attraktivität gewinnt das Programm durch seine Tilgungszuschüsse. Je nach erreichter Effizienzgebäude-Stufe erhält man einen Tilgungszuschuss auf den bewilligten Darlehensbetrag.mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.6 Höhe der Kredite

Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert: Klimafreundliche Nichtwohngebäude bis zu 2.000 EUR pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. EUR pro Vorhaben Klimafreundliche Nichtwohngebäude – mit QNG bis zu 3.000 EUR pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Milo EUR pro Vorhabenmehr

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Bundesförderung für effizie... / 3 BEG Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kredit (KfW-Programm 299)

Mit diesem Programm will die Bundesregierung Unternehmer motivieren, klimafreundliche Nichtwohngebäude zu bauen oder solche im Ersterwerb zu erwerben. Ziel ist es, dass die Treibhausgasemission nachhaltig auch bei Nichtwohngebäuden gesenkt wird. 3.1 Wer ist antragsberechtigt? Unternehmer Antragsteller können folgende Personen oder Unternehmen sein: Privatpersonen Einzelunternehme...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2 BEG Nichtwohngebäude-Kredit (KfW-Programm 263)

Mit diesem Programm will die Bundesregierung Unternehmer motivieren, die im Bestand befindlichen Nichtwohngebäude klimafreundlich zu sanieren oder solche im Ersterwerb zu erwerben. Ziel ist es, dass die Treibhausgasemission nachhaltig auch bei Nichtwohngebäuden gesenkt wird. 2.1 Wer ist antragsberechtigt? Antragsteller können folgende Personen oder Unternehmen sein: Privatperso...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 1 Förderübersicht

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Bundesförderung für effizie... / 3.9 Bereitstellungskonditionen

Die Auszahlungsquote für ein Darlehen beträgt 100 %. Das gewährte Darlehen kann in einer Summe oder in Teilen vom Antragsteller abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate gerechnet ab Zusage. Diese Frist kann ohne gesonderten Antrag um bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerung ist nicht kostenlos. Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird ab dem 13....mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.9 Kombination mit anderen Förderprogrammen

Die Darlehen dieses Programms können für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Zu beachten ist: Kombination nicht möglich Soll eine Kombination des BEG-Programms und eine Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erfolgen, ist dies zulässig. Eine Kumulierung dieser beiden Förderungen ist aber nicht möglich. Die gleichzeitige Inanspruchnahme ...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5.3 Bereitstellungskonditionen

Die Auszahlungsquote für ein Darlehen beträgt 100 %. Das gewährte Darlehen kann in einer Summe oder in Teilen vom Antragsteller abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate gerechnet ab Zusage. Diese Frist ohne gesonderten Antrag kann um bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerung ist nicht kostenlos. Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird ab dem 13....mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5.2 Tilgung

Während der tilgungsfreien Jahre werden lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Darlehensbeträge gezahlt. Nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre wird das Darlehen vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt. Außerplanmäßige Tilgung Sollen außerplanmäßige Tilgungen vorgenommen werden, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Zudem ist nur die vorzeitige Rückzahlu...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.12 Rechtsanspruch

Haushaltsmittel Es besteht kein Rechtsanspruch auf dieses Förderprogramm. Die Darlehen sind abhängig von der Haushaltslage des Bundes.mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.10 Rechtsanspruch

Haushaltsmittel Es besteht kein Rechtsanspruch auf dieses Förderprogramm. Die Darlehen sind abhängig von der Haushaltslage des Bundes.mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5.1 Laufzeit und Zinsbindung

Bis zu 30 Jahre Die Mindestlaufzeit eines Darlehens beträgt 4 Jahre. Bei längeren Laufzeiten werden folgende Laufzeitvarianten mit tilgungsfreien Jahren angeboten: bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit bis zu 20 Ja...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.6 Antragstellung

Hausbank Die Darlehen dieses Programms können bei der Hausbank beantragt werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird (s. u.). Als Zeitpunkt der Antragstellung gilt das Eingangsdatum des Antrags bei der KfW-Bank. Die Darlehenszusage erfolgt immer nach den aktuellen Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Zusage. Als Vorhabenbeginn wird grundsätzlich d...mehr