Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.7 Organbezüge (Nr. 9)

Rz. 57 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die von der KapGes an die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans oder einer ähnlichen Einrichtung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge sind gem. § 285 Nr. 9 lit. a HGB im Anhang anzugeben. Aus dem insoweit auch außerhalb der Konzernrechnungslegung beachtlichem DRS 17 ergibt sich, zu welchem Zeitpunkt Bezüge "gewährt" sin...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.2.3 Sonstige Buchführungspflichten

Rz. 20 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Buchführungspflicht kann auch außerhalb des Handelsrechts nicht nur aus dem Gesetz, sondern auch aus einem Vertragsverhältnis folgen. So kann insbesondere aus der Pflicht zur Verwaltung fremden Vermögens eine Pflicht zur Rechnungslegung hierüber folgen, die eine Buchführungspflicht einschließt. Das gilt etwa für den Auftragnehmer, den Ge...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.2.5 Verbundene Unternehmen

Rz. 29 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB wird auch gegenüber verbundenen Unternehmen gehaftet. Das verbundene Unternehmen ist in § 271 Abs. 2 HGB definiert (vgl. § 271 HGB). Es kann sich damit um eine abhängige oder beherrschende Gesellschaft der zu prüfenden Gesellschaft handeln. Die Unternehmensverbindung muss im Zeitpunkt der Prüfung vorliegen.[1] Ein...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.3.10.3 Übertragung des Vermögenswerts stellt keinen Verkauf dar

Rz. 170 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sofern die Übertragung des Vermögenswerts keinen Verkauf nach den Regelungen in IFRS 15 darstellt, ist in der Folge auch keine (Rück-)Leasingvereinbarung abzubilden. Der nicht erfolgte Verkauf führt dazu, dass der Vermögenswert weder beim Verkäufer/Leasingnehmer ausgebucht noch beim Käufer/Leasinggeber eingebucht werden darf. In Höhe des Erl...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.4.1 Buchungssätze

Rz. 26 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gewohnheitsrechtlich und entgegen des Wortlautes von § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB bucht der Kaufmann nicht unmittelbar seine Handelsgeschäfte, sondern in Gestalt von sog. Buchungssätzen nur die Änderungen der Lage seines Vermögens. BEISPIEL Nicht schon der Abschluss des Kaufvertrages, sondern erst Lieferung der Ware oder Kaufpreiszahlung werden ver...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.5 Zweckgesellschaft

Rz. 27 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Zweckgesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass ihr Geschäftsbetrieb der Erreichung eines eng begrenzten und genau definierten Ziels dient. Dabei muss die Gesellschaft nicht notwendigerweise genau ein Ziel oder ausschließlich Ziele des Mutterunternehmens verfolgen.[1] Typische Merkmale einer Zweckgesellschaft sind:[2] Zielsetzung und T...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.1.2.5 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Rz. 40 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist ebenfalls nach der direkten Methode zu ermitteln (DRS 21.24, .47). Er umfasst sämtliche Cashflows aus Eigenkapitalgebertransaktionen, aus der Aufnahme und Begleichung von Finanzschulden sowie mit diesen zusammenhängende Vergütungen (DRS 21.9, .48 ff.). DRS 21.50 enthält nachfolgende Mindestglied...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 2.1.2.2 Zweigniederlassungen bestimmter Branchen

Rz. 32 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Zweigniederlassungen von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten i. S. v. § 340 HGB oder Versicherungsunternehmen i. S. v. § 341 HGB gilt gem. § 325a Abs. 2 HGB nicht § 325a HGB, sondern das jeweilige Sonderrecht, nämlich für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute § 340l HGB und für Versicherungsunternehmen § 341l HGB.mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.3.5.3 Identische Ausstattungsmerkmale

Rz. 76 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 32.16A(c) verlangt, dass die kündbaren Instrumente identische Ausstattungsmerkmale (identical features) aufweisen. Allerdings nennt der Standard selbst hierfür lediglich beispielhaft deren Kündbarkeit und dass die Formel oder Methode zur Ermittlung des Rückkauf- oder Rücknahmepreises für alle Instrumente in dieser Klasse von Instrumenten ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.6 Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur Verbesserung der Information

Rz. 40 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft soll einen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der Adressatenkreis ist unbegrenzt – Gesellschafter und Gläubiger, aber auch Arbeitnehmer, Konkurrenten und die Öffentlichkeit.[1] Alle drei Lagen stehen gleichrangig nebeneinander.[2] Für die Darstellung der Vermögenslage o...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.1.2 Unterschiede der IFRS

Rz. 12 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. IFRS steht bei Liabilities die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Vordergrund, während nach HGB die rechtliche Verpflichtung einer Schuld maßgeblich ist. Eine dem handelsrechtlichen Grundsatz des Imparitäts­prinzips vergleichbare IFRS-Vorschrift existiert nicht.[1] Rz. 13 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Schuld nach IFRS ist eine gegenwär...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.2.2.3.2 Zweck und Struktur des Unternehmens

Rz. 64 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Hinweise auf ein mögliches Beherrschungsverhältnis können sich aus Zweck und Struktur der zu beurteilenden Einheit ergeben. Wenngleich dies allein keinen Indikator für die Erfüllung des Kriteriums der Entscheidungsgewalt darstellt, kann die Involvierung des Mutterunternehmens in den Gründungsakt der untergeordneten Einheit als Hinweis auf Ein...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1.2.1 Allgemeine Grundsätze der Gliederung

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die GuV beruht auf dem Wahlrecht von Art. 22 der 4. EG-Richtlinie. Der Gesetzgeber hat die Staffelform zugelassen und die Kontoform abgelehnt. Innerhalb der Staffelform hat er sowohl das Gesamtkostenverfahren als auch das Umsatzkostenverfahren zugelassen. Für Kleinstkapitalgesellschaften hat das MicroBilG mit § 275 Abs. 5 HGB eine Erleichterun...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.2.4.1 Schadensposten

Rz. 23 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein typischer Fall liegt in den Kosten für die erneute Prüfung des JA. Die Kosten für die erneute Aufstellung des JA müssen ihm nicht auferlegt werden, weil eine neue Aufstellung sowieso nötig ist.[1] Das ist nur anders, wenn der JA zutreffend aufgestellt worden war und der Mangel allein aus dem Bereich des Prüfers stammt. So kann es sein, da...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9.4 Gesellschafterdarlehen

Rz. 248 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Gesellschafterdarlehen handelt es sich immer um Fremdkapital.[1] Die durch Rechtsprechung geschaffene Differenzierung zwischen "gewöhnlichen" Gesellschafterdarlehen und Krisendarlehen hat sich durch das MoMiG mit dem 01.11.2008 erledigt.[2] Nunmehr werden alle Gesellschafterdarlehen gleichbehandelt. Ihre Rückzahlung ist in keinem Fall an...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.2.1.2.3 Konzernherstellungskosten

Rz. 499 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird ein Vermögensgegenstand von einem einbezogenen Unternehmen hergestellt, be- oder verarbeitet, und befindet sich dieser Vermögensgegenstand noch im Bestand des Konzerns, so ist er mit seinen (fortgeführten) Konzernherstellungskosten zu bewerten.[1] Die Konzernherstellungskosten sind nach den Vorgaben gem. § 255 Abs. 2, 2a und 3 HGB zu er...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.1.2.4.3.1 Wirksamkeit des Sicherungszusammenhangs

Rz. 478 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu jedem Stichtag muss ein jederzeit wirksamer Sicherungszusammenhang festgestellt werden. Er ist nachzuweisen.[1] Der Sicherungszusammenhang besteht insoweit, als sich die gegenläufigen Wertänderungs- und Zahlungsstromrisiken in gleicher Höhe gegenüberstehen und sich folglich tatsächlich ausgleichen.[2] In Anlehnung an die IFRS dürfte eine ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.1.2.1.2.3 Echte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 473 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Echte Aufrechnungsdifferenzen lassen sich im Gegensatz zu unechten Aufrechnungsdifferenzen nicht durch der Konsolidierung vorgelagerte Maßnahmen – bspw. Saldenabstimmungen, Buchungsstopp kurze Zeit vor dem Bilanzstichtag oder Festlegung einheitlicher Bilanzstichtage – für die in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen vermeiden.[1]...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2.2.3 Gesonderte Anwendungsbereiche

Rz. 394 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Abs. 1 Satz 2 HGB schreibt für mittelgroße und große Gesellschaften (vgl. Kapitel 3 Tz. 171 ff.) den gesonderten Ausweis aller in § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB genannten Posten vor.[1] Dabei ist die vorgegebene Reihenfolge zu beachten.[2] Daraus ergibt sich, dass § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB vornehmlich die mittelgroßen und großen Gesells...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.2.1.1 Bewertung mit dem Erfüllungsbetrag

Rz. 558 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Erfüllungsbetrag von Verpflichtungen, die in Geld zu erfüllen sind, ist der Nennbetrag.[1] Sind aber in ihm verdeckte Zinsen enthalten, die noch nicht fällig sind, ist der Betrag entsprechend abzuzinsen.[2] Das ist regelmäßig bei Ratenkaufverträgen der Fall.[3] Ist der Rückzahlungsbetrag höher als der Ausgabebetrag, kann der Unterschieds...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.1 § 290 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 290 Pflicht zur Aufstellung (1) 1Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn diese auf ein anderes Unternehmen (Tochteruntern...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 275 HGB regelt die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Die GuV bildet mit Bilanz und Anhang den Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 i. V. m. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Während Bilanz und Anhang die Vermögens- und Finanzlage zeigen, zeigt die GuV die Ertragslage.[1] Die Bilanz als Zeitpunktrechnung weist ein eher statisches Element auf...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 436 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich von IAS 12 wird in der Kommentierung in Kapitel 8 dargestellt. Rz. 437 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Änderungen im Bereich der Erfassung von Umsatzerlösen nach IAS 18 durch IFRS 15 werden in Kapitel 9 kommentiert (vgl. Kapitel 9). Rz. 438 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Änderung an IAS 20 , infolge der die in Abbildung zinsv...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.3.2.3.4 Barwerttest

Rz. 118 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Barwerttest stellt auf das wertmäßige Verhältnis der Leasingzahlungen zum beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes ab. Gemäß IFRS 16.63(d) wird das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt dem Leasingnehmer zugeschrieben, wenn der Barwert der Leasingzahlungen mindestens dem nahezu gesamten (substantially all) beizulegenden Zeitwert de...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.3 Geltungsbereich (sachlich, zeitlich)

Rz. 417 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 37 ist von allen nach IFRS bilanzierenden Unternehmen anzuwenden und regelt Ansatz, Bewertung und Ausweis von Rückstellungen sowie Angabepflichten zu Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen (IAS 37.1). Explizit nicht im Anwendungsbereich des IAS 37 liegen Rückstellungen, die aus noch zu erfüllenden Verträgen resultieren. Darunte...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.3.1.7 Diskontierungszinssatz

Rz. 67 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die in die Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen sind zum Barwert zu erfassen (IFRS 16.26). Entscheidend für die Ermittlung des Barwerts der Leasingverbindlichkeit ist neben der Laufzeit und den zu berücksichtigen Leasingzahlungen vor allem der zu verwendende Diskontierungszinssatz. IFRS 16.26 sieht für die Au...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.24 Bewertungseinheiten (Nr. 23)

Rz. 88 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 254 HGB dürfen Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen mit Finanzinstrumenten als Bewertungseinheit zusammengefasst werden. Gegenläufige Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken gleichen sich auf diese Weise aus. Geht eine KapGes ök...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.2.6 Einzelabschluss nach IFRS

Rz. 15b Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu den Begrifflichkeiten: Der im HGB verwendete Begriff des Jahresabschlusses ist für den HGB-Einzelabschluss reserviert, während der IFRS-Abschluss als Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB) bezeichnet wird. Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 2a Satz 1, der durch das BilReG ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.3.1.2 Bislang verlautbarte DRS

Rz. 688 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bislang hat das DRSC folgende Standards als Empfehlung i. S. v. § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB verlautbart:mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.2.1.3 Geltungsbereich

Rz. 217 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 335 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB gilt unmittelbar für KapGes mit Sitz in Deutschland; insoweit gelten die Ausführungen zu § 331 HGB (vgl. Tz. 22) entsprechend. Bestimmte KapCo-Gesellschaften, namentlich GmbH & Co KG, AG & Co KG und andere Konstruktionen, werden aber über § 335b HGB (vgl. Tz. 235 f.) in den Anwendungsbereich einbezogen. § 335 Ab...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.2.5 Normhierarchie im deutschen Handelsbilanzrecht

Rz. 89 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus dem zuvor dargelegten Regelungssystem und dem Gedanken des Vorrangs spezieller vor allgemeinen Bestimmungen ergibt sich eine Normhierarchie, die im konkreten Fall folgende Vorgehensweise nahelegt: Soweit das bilanzierende Unternehmen einer bestimmten Branche angehört (Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute; Versicherungen und Pensions...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 169 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 StGB gilt unmittelbar für KapGes, siehe insoweit die Ausführungen zu § 331 HGB (vgl. Tz. 22 ff.). Bestimmte KapCo-Gesellschaften, namentlich GmbH & Co KG, AG & Co KG und andere Konstruktionen, werden über § 335b HGB (vgl. Tz. 28 f.) in den Anwendungsbereich einbezogen. Rz. 170 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 334 Abs. 5 HGB ist die Vors...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.2.2.5 Abgrenzungsfragen

Rz. 211 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Avalprovisionen, die als Entgelt für die Übernahme einer Bürgschaft gezahlt werden, können problematisch hinsichtlich der Abgrenzung als Fremdkapitalkosten i. S. v. IAS 23 sein: Unstrittig sind gezahlte Bürgschaftsprovisionen, die im Zusammenhang mit einer Fremdmittelaufnahme stehen, als Fremdkapitalkosten anzusehen.[1] Fraglich ist, ob dies a...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.1.2 Geltungsbereich

Rz. 3 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Von der Pflicht, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, sind gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB sowohl alle KapGes als auch über § 264a Abs. 1 HGB alle KapCo-Gesellschaften betroffen (im Folgenden wird regelmäßig darauf verzichtet, diese Gesellschaften separat zu nennen). Befreit sind bestimmte Kapitalgesellschaften, die die in § 264 Abs....mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 9.1.1.1 Überblick

Rz. 259 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem § 324 HGB hat der deutsche Gesetzgeber europarechtliche Vorgaben in nationales Recht umgesetzt, und er verlangt nunmehr für Kapitalgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 316a Satz 2 HGB (vgl. Kapitel 3 Tz. 159 ff.) sind, die verpflichtende Einrichtung eines Prüfungsausschusses, sofern diese über kei...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.3.1 Grundlagen

Rz. 152 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 basiert auf dem 5-Stufen-Konzept (vgl. Tz. 133). Die 1. Stufe (Identifikation von Kundenverträgen) wurde bereits weitgehend erläutert. Eine umfassende Erläuterung der 3. Stufe (Bestimmung des Transaktionspreises) ist erfolgt. Rz. 153 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine noch erläuterungsbedürftige Voraussetzung z...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.1.2.1 Gegenstände der Redepflicht

Rz. 170 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 1 Satz 3 enthält zudem eine Berichtspflicht über Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, Tatsachen, die den Bestand der geprüften Kapitalgesellschaft oder des Konzerns gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, und Tatsachen, die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbe...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.2.2.4 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte

Rz. 1101 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den Anwendungsbereich der Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 fallen die finanziellen Vermögenswerte der Kategorien at amortised cost und fair value through OCI. Entgegen dem incurred loss model werden nunmehr erwartete Verluste (expected losses) als Wertminderung erfasst, selbst wenn es zum Bilanzierungszeitpunkt an konkreten Hinweisen...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.3.1.3 Geltungsbereich

Rz. 97 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Strafvorschrift des § 332 HGB gilt wie § 331 HGB grundsätzlich nur für Prüfungen bei KapGes (vgl. Tz. 22). Bestimmte KapCo-Gesellschaften, namentlich GmbH & Co KG, AG & Co KG und andere Konstruktionen, werden aber auch hier über § 335b HGB (vgl. Tz. 235 f.) in den Anwendungsbereich einbezogen. Jeweils unabhängig von der jeweiligen Rechtsf...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.1.3.1 Allgemein

Rz. 22 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Strafvorschrift § 331 HGB gilt grundsätzlich nur für KapGes, namentlich für die AG, die KGaA, die GmbH und über § 53 Abs. 1 SEAG auch für die SE. Bestimmte KapCo-Gesellschaften, d. h. PersGes, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, namentlich GmbH & Co KG, AG & Co KG und andere Konst...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.1.1.2 Geltungsbereich

Rz. 134 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich des § 320 HGB erstreckt sich auf gesetzliche Jahres- und Konzernabschlussprüfungen gem. § 316 HGB. Ein Anwendungsgebot besteht entsprechend auch für Nachtragsprüfungen gem. § 316 Abs. 3 HGB. Durch Verweisungen in anderen Gesetzen ist § 320 HGB auch anzuwenden für Abschluss­prüfungen gemäß §§ 6 Abs. 1 und 14 Abs. 1 PublG,...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.2.2.2 Aktiengesetz

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Aktiengesellschaften gelten ergänzend zum Dritten Buch des HGB die §§ 150–178 AktG.[1] Es handelt sich um aktienrechtliche Vorschriften zur Rechnungslegung und zur Gewinnverwendung, die von besonderem Gewicht sind, weil die Aktionäre typischerweise kaum Einblick in die Gewinnentstehung haben. Wegen der Nähe dieser Regeln zum Organisations...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 338 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den Anwendungsbereich des § 301 HGB fallen Unternehmenserwerbe auf Konzernabschlussebene, bei denen konsolidierungspflichtige Anteile an einem Tochterunternehmen vorliegen (sog. share deal). Auf den Erwerb eines Unternehmens durch Übernahme der Vermögensgegenstände und Schulden (sog. asset deal) oder auf vermögensübertragende Umwandlungsv...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.4 Deutsche Rechnungslegungsstandards (DRS)

Rz. 101 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit den Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) hat der Gesetzgeber im Jahre 1998 im Zuge der Einführung des KonTraG Neuland betreten.[1] Nach internationalem Vorbild wurde die Möglichkeit eröffnet, dass ein privates Rechnungslegungsgremium als Standard Setter eingerichtet wird (Fünfter Abschnitt des Dritten Buchs des HGB, vgl. § 342g HGB)...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 64 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Geltungsbereich des § 318 HGB erstreckt sich auf gesetzliche Pflichtprüfungen nach § 316 HGB . Durch Verweisungen findet § 318 HGB ganz oder teilweise auch auf weitere Prüfungen Anwendung, insbesondere auf Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten nach § 340k Abs. 1 HGB, von Versicherung...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.4.1.3 Geltungsbereich

Rz. 126 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Strafvorschrift des § 333 HGB gilt wie § 331 HGB grundsätzlich nur für Prüfungen bei KapGes und mit ihr verbundener Unternehmen (vgl. Tz. 22). Bestimmte KapCo-Gesellschaften, namentlich GmbH & Co KG, AG & Co KG und andere Konstruktionen, werden aber auch hier über § 335b HGB (vgl. Tz. 235 f.) in den Schutzbereich einbezogen. Jeweils unab...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.2.4 Sonstige Angaben unter der Bilanz, insb. für Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 215 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) ergibt sich eine Pflicht zu weiteren Angaben unter der Bilanz bei Inanspruchnahme der ihnen zustehenden gesetzlichen Erleichterungen bei Aufstellung des Jahresabschlusses. § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ermöglicht es Kleinstkapitalgesellschaften auf die Aufstellung eines Anhangs zu verzichten, wenn best...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 5.2.2.1.4 Finanzierungskategorie

Rz. 249 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Zuordnung von Erfolgen in die Finanzierungskategorie ist zunächst zwischen ausschließlich der Finanzierung dienenden, in Finanzmitteln oder Eigenkapitalinstrumenten zu begleichenden Schulden (z. B. ausgegebene Anleihen oder aufgenommene Kredite (IFRS 18.B50 f.)) und nicht ausschließlich der Finanzierung dienenden Schulden (z. B...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.4.2 Zugangs- und Folgebewertung

Rz. 351 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der folgenden Tabelle erfolgen Darstellungen nicht nur für die aktiven Bilanzpositionen, sondern im Sinne einer Gesamtbetrachtung auch z. B. für passive Bilanzpositionen und latente Steuern, auf die ansonsten in anderen Kapiteln eingegangen wird.mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.8 Weitere Erkenntnisse zu Fehlern im Wertminderungstest

Rz. 302 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der impairment only approach beim goodwill accounting wird in der Rechnungslegungstheorie stets kritisch diskutiert[1], insbesondere da der Goodwill-Wertminderungstest der Rechnungslegungspraxis eine Reihe von Möglichkeiten lässt, den "alten Freund" goodwill als Gast in ihren Bilanzen zu behalten. Mit einer durchgeführten Unternehmensakquisi...mehr