Prof. Dr. Thilo Schülke
, Prof. Dr. Heribert Anzinger
Rz. 12
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Gem. IFRS steht bei Liabilities die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Vordergrund, während nach HGB die rechtliche Verpflichtung einer Schuld maßgeblich ist. Eine dem handelsrechtlichen Grundsatz des Imparitätsprinzips vergleichbare IFRS-Vorschrift existiert nicht.
Rz. 13
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Eine Schuld nach IFRS ist eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens aus vergangenen Ereignissen, von deren Erfüllung erwartet wird, dass vom Unternehmen Ressourcen abfließen werden, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern. Eine Schuld wird in der Bilanz angesetzt, sofern es wahrscheinlich (probable) ist, dass Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, durch die Erfüllung einer gegenwärtigen Verpflichtung abfließen werden und wenn der Betrag, zu dem die Erfüllung erfolgen wird, verlässlich (reliably) bewertet werden kann. Für die Fremdkapitaleinstufung wird nicht allein auf eine vertragliche Verpflichtung abgestellt, sondern vielmehr eine faktische Verpflichtung, die sich indirekt aus den Vertragsbestimmungen ableiten lässt (IAS 32.19b).
Rz. 14
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Eine zentrale Frage bei der Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten ist die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital. Während sich die Abgrenzung in den meisten Fällen (Darlehen, Schuldverschreibungen) weniger komplex gestaltet, kann es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten in der Abgrenzung kommen. Schwierigkeiten der klaren Abgrenzung ergeben sich immer dann, wenn zusammengesetzte Finanzinstrumente, derivative Kontrakte, Mezzanine Finanzierungen oder Leistungsbezug gegen Gewährung von Anteilsrechten sowie Abfindungen bei Ausscheiden von Gesellschaftern oder ähnliche herausfordernde Würdigungen der Abgrenzungskonzepte des IAS 32 notwendig sind.
Rz. 15
Stan...