Prof. Dr. Thilo Schülke
, Dr. Jan Faßhauer
Rz. 436
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Der Anwendungsbereich von IAS 12 wird in der Kommentierung in Kapitel 8 dargestellt.
Rz. 437
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Die Änderungen im Bereich der Erfassung von Umsatzerlösen nach IAS 18 durch IFRS 15 werden in Kapitel 9 kommentiert (vgl. Kapitel 9).
Rz. 438
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Die Änderung an IAS 20, infolge der die in Abbildung zinsverbilligter oder zinsloser Förderkredite der öffentlichen Hand in Einklang mit IAS 39 zu vollziehen ist, ist seit den Geschäftsjahren anzuwenden, die nach dem 31.12.2008 beginnen. Grundsätzlich war eine prospektive Anwendung vorgesehen, für frühere Darlehensgewährungen kann jedoch die neue Rechtslage ebenfalls angewandt werden (IAS 20.43).
Das IASB hat mit einer Änderung an IFRS 1 auch die bestehende Inkonsistenz bei der Bilanzierung von niedrigverzinslichen Darlehen der öffentlichen Hand im Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS behoben. Nach der Änderung ist beim Übergang auf die IFRS künftig nur eine prospektive Anwendung des IAS 20.10A zulässig.
Rz. 439
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Der im Februar 2014 veröffentlichte IFRS 14 stellt lediglich einen (Interims-)Standard dar, der Phase 1 des vom IASB aufgelegten Gesamtprojekts "regulatorische Vermögenswerte und Schulden" abdeckt. Es handelt sich um eine reine Übergangslösung für IFRS-Erstanwender bis das Gesamtprojekt beendet ist. Preisregulierungen führen u. U. zu einer Distorsion von Entgelt und Leistungsperiode, wobei zukünftige cash flows entweder bereits in der Leistungsperiode regulatorisch garantiert werden oder auch eine Verminderung auferlegt werden kann. Dies betrifft insbesondere Leistungen in Sektoren wie der Energieversorgung, da die dortigen oligopol- und monopolartigen Strukturen einer Reglementierung bedürfen. Hierzu hat das IASB im September ...