Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Teilzahlungsgeschäft / 3.2 Der Kunde muss Privatperson sein

Die Verbraucherschutzregeln setzen voraus, dass der Veräußerer Gewerbetreibender und der Kunde Privatperson ist. Ist der Kredit oder das kreditähnliche Geschäft für den Gewerbebetrieb des Kunden oder für dessen freiberufliche Tätigkeit bestimmt, kommt das Verbraucherschutzrecht grundsätzlich nicht zur Anwendung.[1]mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Teilzahlungsgeschäft / 3.4 Zwingende Formvorschriften sind zu beachten: Schriftliche Vereinbarung notwendig

Der Vertrag über das Teilzahlungsgeschäft muss schriftlich gefasst sein. Verkäufer und Kunde müssen unterschreiben. Der Verkäufer muss dem Kunden darüber hinaus eine Abschrift der Vertragsurkunde aushändigen.[1] Achtung Schriftform einhalten Ist die Schriftform nicht eingehalten, ist der Vertrag nichtig.[2] Er wird jedoch dessen ungeachtet gültig, wenn der Verbraucher den Kred...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Teilzahlungsgeschäft / 4 Was hinsichtlich der Umsatzsteuer zu beachten ist

Die Gewährung von Krediten gegen Zahlung eines Entgelts (Zinsen, Damnum, Gebühren etc.) ist von der Umsatzsteuer befreit.[1] Die Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf die unmittelbar mit der Kapitalnutzung zusammenhängenden Nebenleistungen, z. B. Portokosten, Auskunftsgebühren und Fahrtkosten. Für die Annahme der Steuerbefreiung muss es sich um eine Kreditgewährung i. S. d....mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 3.1 Allgemeines

Unternehmen in der Rechtsform einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wie z. B. OHG, KG oder GmbH & Co. KG, werden als sog. Mitunternehmerschaften in Deutschland der Besteuerung unterworfen. Die Einkünfte, die die Mitunternehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit erzielen, gelten als gewerbliche Einkünfte der Mitunternehmerschaft. Der Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft ermi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Regelungen des Steuerabzugsverfahrens zur Kapitalertragsteuer sind kompliziert ausgestaltet und weichen mitunter von den allgemein geltenden Regelungen im EStG ab. Der Beitrag stellt das Steueranmelde- und Entrichtungsverfahren für die Kapitalertragsteuer vor und zeigt zahlreiche Punkte auf, die i.R.d. Steueranmelde- und entrichtung...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 1. Steuersatz

Nach § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG beträgt der Steuersatz 25 % des Kapitalertrags. In den Anwendungsbereich des Steuersatzes von 25 % fallen die Kapitalerträge i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7a und 8 bis 12 sowie Satz 2 EStG, d.h. insb. Gewinnausschüttungen, Erträge aus stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen, Erträge aus Investmentanteilen, Erträge aus Versi...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / V. Vorauszahlung

Rz. 157 Ein Versicherer kann dem Versicherungsnehmer bis zur Höhe des Rückkaufswertes (§ 169 VVG) eine sog. Vorauszahlung (auch Policendarlehen genannt) auf die Versicherungsleistung gewähren. In der Vergangenheit wurde überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einem Policendarlehen nicht um ein Darlehen i.S.d. seinerzeit geltenden § 607 BGB a.F. handelt. Demgeg...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IX. Kaution, Abs. 5 b ARB bzw. Nr. 2.3.3.5 ARB 2012

Rz. 380 Kann der Versicherungsnehmer in einem gegen ihn anhängigen Strafverfahren eine Kaution stellen, um einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont zu bleiben, hat der Rechtsschutzversicherer für die Zahlung eines zinslosen Darlehens bis zu der vereinbarten Höhe zu sorgen (§ 5 Abs. 5 b ARB). Der Versicherungsnehmer hat das Darlehen nach § 607 Abs. 1 BGB zurückzuza...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / f) Schutz der Grundpfandrechtsgläubiger (Realgläubiger)

Rz. 242 Der Sinn der Feuerversicherung besteht unter anderem darin, die Interessen desjenigen zu schützen, der dem Inhaber des Gebäudes ein Darlehen gewährt und sich zur Absicherung des Darlehens ein Grundpfandrecht am Grundstück ins Grundbuch eintragen lässt. Die Bereitschaft zur Vergabe von Darlehen zur Finanzierung von Grundstücken und darauf bestehenden Gebäuden wird dad...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Kreditlebensversicherung

Rz. 9 Die sog. Kreditlebens- oder Restschuldversicherung ist eine Sonderform der reinen Todesfallversicherung. Sie dient dazu, den Versicherungsnehmer (Darlehensgeber, Verkäufer bei Ratenkauf) vor den Folgen des Versterbens des Darlehensnehmers bzw. Käufers, die als versicherte Person eingesetzt werden, zu schützen. Die Leistungspflicht des Versicherers besteht darin, bei Ab...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Beurkundungsbedürfnis, Neutralität des Notars, Präzision

Rz. 2 Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum) ist für jede Vertragspartei ein Rechtsgeschäft von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Sowohl die Immobilie als auch der Kaufpreis dafür sind Hauptleistungen mit einem hohen Wert, die ausgetauscht werden. Rz. 3 Käufer benötigen häufig eine F...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / F. Muster: Kaufvertrag bei Kauf vom Insolvenzverwalter

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Grundstückskauf vom Insolvenzverwalter UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt zu _________________________, am _________________________ Vor mir, dem unterzeichneten Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen:mehr

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AGS 11/2024, Zurechnung fik... / II. Einzusetzendes Vermögen, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 SGB XII

1. Allgemeines Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 SGB XII hat die Antragstellerin neben ihrem verfügbaren Einkommen ihr gesamtes zumutbar verwertbares Vermögen einzusetzen. Es kommt dabei grds. nur das Vermögen der Antragstellerin selbst in Betracht (Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 4. Aufl., 2022, Rn 74). In dem für...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Versicherungsanspruch

Rz. 46 Der Rechtsschutzversicherer sorgt gem. § 1 ARB dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten (Rechtsschutz). Hieraus wird deutlich, dass der Rechtsschutzversicherer zwei Leistungen zu erbringen hat: Er ist zu einer Sorgeleistung verpflichtet (Auswahl des Rechtsanwalte...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Abtretungsverbote

Rz. 563 Werden alle Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgetreten, so ist die Abtretung der Rechte aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen § 399 BGB, § 400 BGB i.V.m. § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO unwirksam.[966] Gleiches soll für eine nachträgliche Vereinbarung des Austauschs des Versicherungsne...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster eines Kaufvertrags über einen GbR-Anteil

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.4: Kaufvertrag über einen GbR-Anteil UVZ- Nr. _________________________/_________________________ Eingangsformel _________________________ Kaufvertrag über einen Gesellschaftsanteil 1. Vorbemerkung Im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts _________________________ unter GesR-Nr. _________________________ eingetra...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Privat-Rechtsschutz für Selbstständige, § 23 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 264 Der im Rahmen der früheren ARB übliche Begriff des Familien-Rechtsschutzes (§§ 25, 26 ARB 75; § 26 ARB 88) wird im Rahmen der ARB 94 zutreffend nicht mehr verwendet; er erinnerte nämlich an das Familienrecht und gerade dieses ist nahezu vollständig vom Rechtsschutz ausgeschlossen (§ 4 Abs. 1 i ARB 75; § 3 Abs. 2 g ARB). Bei den Versicherungsnehmern konnten Missverstä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rz. 189 [Autor/Stand] Bei Kapitalgesellschaften ergeben sich durch den Finanzmitteltest keine Besonderheiten. Bei Personengesellschaften schon. Denn hier stellt sich insb. die Frage nach der Behandlung von Forderungen bzw. Schulden im Zusammenhang mit dem Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter. Solches wird bekanntermaßen bereits dadurch geschaffen, dass eine Personengese...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 6. Spiel- und Wettverträge sowie Termin- und vergleichbare Spekulationsgeschäfte, Abs. 2 f bzw. Nr. 3.2.8 und 3.2.9 ARB 2012

Rz. 207 Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang (vgl. Rdn 178) mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften (§ 3 Abs. 2 f ARB). Darunter fallen als einseitige schuldrechtliche Verpflichtungen keine Gewinnzusagen.[223] Die aktuelle Fassung der ARB 2000/2008/2010/2012 (GDV-Must...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / A. Grundstückskaufvertrag: Abfragebogen für die Datenerfassung

Rz. 1 Für das erste Telefonat mit dem Mandanten kann es hilfreich sein, sich eines Abfragebogens zu bedienen. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.1: Abfragebogen Personalien der Parteien – Verkäufermehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Termfixversicherung

Rz. 16 Die Versicherungsleistung wird bei der sog. Termfixversicherung zu einem bei Vertragsschluss fest vereinbarten Zeitpunkt in jedem Fall (unbedingt) fällig. Stirbt die versicherte Person vor diesem Zeitpunkt, entfällt die weitere Prämienzahlungspflicht des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsfall ist nach der herrschenden Meinung im Tod der versicherten Person und ni...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / bb) Innenhaftung

Rz. 60 Die für die "Innenhaftung" relevanten allgemeinen Haftungsgrundlagen sind für Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreter bei der Aktiengesellschaft insbesondere die §§ 93 Abs. 2, 94 AktG. Bei der GmbH gelten insbesondere die §§ 43 Abs. 2, 44 GmbHG [199] in Bezug auf Geschäftsführer und deren Stellvertreter. Daneben kommen für die zitierten versicherten Personen beson...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (2) Widersprüchliches Verhalten bzw. Rechtsmissbrauch

Rz. 305 Das Recht des Versicherungsnehmers zum Widerspruch kann wegen widersprüchlichen Verhaltens bzw. Rechtsmissbrauchs ausgeschlossen sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn besonders gravierende Umstände vorliegen, die dem Versicherungsnehmer die Geltendmachung seines Anspruchs im konkreten Einzelfall verwehren.[458] Rz. 306 Die Ausübung des Widerspruchsrechts kann ausna...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / A. Einleitung

Rz. 1 Die Feuerversicherung ist der älteste Versicherungszweig in Deutschland.[1] Sie gehört zu den Sach- bzw. Sachschadensversicherungen. In der Sachversicherung ist Versicherungsfall ein Ereignis, das zum Abhandenkommen, zur Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache führt. Die Feuerversicherung gewährt dem Versicherungsnehmer Schutz vor der Zerstörung, der Beschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 4. Finanzierung des Kaufpreises

Rz. 58 Oft muss ein Käufer den maßgeblichen Teil des Kaufpreises durch eine Finanzierung aufbringen. In diesem Zusammenhang tauchen weitere wichtige Fragen auf, etwa zur Laufzeit und Zinshöhe und zur monatlichen Belastung. Für einen Käufer kann es sinnvoll sein, mehrere Konditionen verschiedener Geldinstitute zu überprüfen. Hierbei wiederum ist Vorsicht geboten, weil mehrere...mehr

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FF 11/2024, Verwirkung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller und Beschwerdeführer macht gegen die Antragsgegnerin Ansprüche auf Trennungsunterhalt geltend. [2] 1. Die Eheleute schlossen am … 19 … die Ehe. Im … 2010 adoptierten sie das im Vorjahr geborene Kind K. Am … 11.2014 zog die Antragsgegnerin mit dem gemeinsamen Kind K in Trennungsabsicht aus der im Miteigentum der Eheleute stehenden Immobilie aus...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / D. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt heute, _________________________, den _________________________ in den notariellen Amtsräumen in _________________________. Zu dem vor mir, Notar _________________________, anberaumten Termin, der um ____...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvermögen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 [Autor/Stand] Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen Betriebsvermögens i.S.d. § 12 Abs. 5 ErbStG, welches im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt.[2] Dazu gehört insb. das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und das dem G...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / A. Einleitung

Rz. 1 Die Wohngebäudeversicherung ist Bestandteil der Sachversicherung. Bei ihr handelt es sich um eine Versicherungsform, in der Versicherungsschutz für typische Gebäudegefahren miteinander kombiniert ist. Die Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz für die drei Gefahrengruppen Im Regelfall sch...mehr

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§ 8 Sachschaden / V. Finanzierungskosten/Zinsschaden

Rz. 409 Entstehen Zinskosten für die Vorfinanzierung der Reparaturkosten oder der Ersatzwagenbeschaffung, sind diese vom Schädiger grundsätzlich zu erstatten.[554] Rz. 410 Allerdings ist es dem Geschädigten vor der Inanspruchnahme kostspieliger Fremdmittel zuzumuten, seine etwaig vorhandene Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen.[555] Andererseits ist der Geschädigte zur...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Begriff: Vermögensschäden

Rz. 42 Im Zusammenhang mit etwaigen Inanspruchnahmen von Unternehmensleitern ist der haftungsrechtlich relevante Terminus des Vermögensschadens i.S.d. §§ 249 ff. BGB von dem sog. deckungsrechtlichen Terminus "Vermögensschaden" zu unterscheiden. Haftungs- und Deckungsrecht können durchaus unterschiedliche Begrifflichkeiten enthalten.[153] Haftungsrechtlich betrachtet stellen ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Ehegatte

Rz. 541 Die Benennung der "Ehefrau" als Bezugsberechtigte ist grundsätzlich aus der Sicht des Versicherers derart zu verstehen, dass ein Bezugsrecht für die bei Abschluss des Versicherungsvertrages mit dem Versicherungsnehmer verheiratete Ehefrau begründet und auch nicht durch die Scheidung der Ehe auflösend bedingt ist.[924] Das Gleiche gilt bei Einräumung eines Bezugsrecht...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / I. Muster: Klage auf Auszahlung der Versicherungsleistung

Rz. 677 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.1: Klage auf Auszahlung der Versicherungsleistung An das Landgericht _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die Pfefferminzia Lebensversicherungs-AG, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Transportversicherung als Großrisiko

Rz. 18 § 210 VVG enthält Abweichungen vom zwingenden Recht und verweist auf die in Anlage 1 zum VAG genannten Großrisiken: Zitat § 210 Großrisiken, laufende Versicherung (1) Die Beschränkungen der Vertragsfreiheit nach diesem Gesetz sind auf Großrisiken und auf laufende Versicherungen nicht anzuwenden. (2) Großrisiken im Sinne dieser Vorschrift sind:mehr

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E / 13 Entschädigung nach dem StrEG [Rdn 1816]

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.3.1 HGB

Rz. 879 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbundene Unternehmen sind in § 271 Abs. 2 HGB definiert. Dabei handelt es sich um einen gesonderten bilanzrechtlichen Tatbestand der verbundenen Unternehmen, der einige Unterschiede zu § 15 AktG aufweist. Wegen des Rückgriffs auf § 290 HGB ist es notwendig, dass das herrschende Unternehmen bei Erreichen der Schwellengrenzen des § 293 Abs. ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.2.2.3.2 Erfassung der Zuwendung

Rz. 448 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine öffentliche Zuwendung ist auf einer systematischen Grundlage GuV-wirksam zu erfassen. Dem matching principle folgend ist die Erfassung über den Periodisierungszeitraum geboten, in dem die Aufwendungen erfasst werden, die durch die Zuwendung kompensiert werden sollen (IAS 20.12). Rz. 449 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei einer Investitionszuw...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.2.2.3 Folgebewertung

Rz. 1074 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Folgebewertung von Finanzinstrumenten gilt innerhalb von IFRS 9 das sog. mixed model, das eine Bewertung in Abhängigkeit der zugrunde liegenden Kategorie finanzieller Vermögenswerte vorsieht. Die Kategorisierung finanzieller Vermögenswerte spielt daher eine zentrale Rolle für die Folgebewertung und ist der eigentlichen Bewertung vora...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.3.1 HGB

Rz. 1111 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter diesem Gliederungspunkt sind sowohl die Forderungen aus Umsatzgeschäften als auch sonstige Forderungen auszuweisen, soweit es sich nicht um Finanzanlagen des Anlagevermögens handelt. Die vom Gesetz vorgegebene Gliederung ist etwas missverständlich, weil im ersten Punkt Forderungen aus Umsatzgeschäften und in den Folgepunkten Forderung...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2 Unterschiede der IFRS

Rz. 19 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. IFRS existiert kein einheitlicher Bewertungsmaßstab. Dem Prinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise folgend wird Fremdkapital in Form von finanziellen Verbindlichkeiten durch das Unternehmen in die Kategorien zum Fair Value oder zu fortgeführten Anschaffungskosten eingestuft und bewertet (IFRS 9.5.1.1). Rz. 20 Stand: 2. A. – ET: 07/20...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.1.3 Geltungsbereich

Rz. 431 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich von IAS 12 wird in der Kommentierung in Kapitel 8 dargestellt. Der gegenwärtige Anwendungsbereich nach IFRS 15 wird in Kapitel 9 kommentiert. Rz. 432 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich von IAS 20 umfasst in erster Linie Zuwendungen der öffentlichen Hand ( government grants and [...] other forms of governance ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.2.2.3.1 Erfassungskriterien

Rz. 444 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das IFRS-Bilanzierungsregelwerk beruht auf der Abbildung von Leistungen und Gegenleistungen. Öffentlichen Zuwendungen mangelt es zumeist an der Gegenleistung infolge der besonderen Ausgestaltung der öffentlichen Hilfe. Eine prinzipienorientierte Integration bzw. Abbildung von Sachverhalten, die einer öffentlichen Zuwendung zugrunde liegen, s...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.1.2.2.2 Ausbuchung und Modifikationen

Rz. 1039 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Regelungen für die Ausbuchung von Finanzinstrumenten sind innerhalb von IFRS 9 separat für finanzielle Vermögenswerte (IFRS 9 3.2.1) und finanzielle Verbindlichkeiten (IFRS 9 3.3.1) vorgegeben. Es gilt zwar der gleiche Grundsatz für die Beurteilung, ob ein Finanzinstrument bilanziell fortzuführen oder auszubuchen ist, die Voraussetzunge...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9.2 Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 246 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein stiller Gesellschafter beteiligt sich am Handelsgewerbe eines anderen durch eine Vermögenseinlage in dessen Kapital.[1] Anders als bei partiarischen Darlehen gibt es einen gemeinsamen Zweck.[2] Gehen die Befugnisse des stillen Gesellschafters über die in §§ 230ff. HGB normierten Befugnisse hinaus, d. h. hat er über § 233 HGB hinausgehend...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.1.2.1 Konzernsachverhalte

Rz. 1061 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Insbesondere die Frage der Verzinslichkeit und der Zinshöhe ist in Konzernsachverhalten von Relevanz. Ist die Forderung nicht oder wertrelevant unterverzinst, kann der dadurch eintretende Zinsverlust eine Abwertung der Forderung erforderlich machen. Die Forderung kann daher auf den Barwert abzuzinsen sein.[1] Allerdings besteht insoweit für...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.2.2.3.5 Risiken und Chancen

Rz. 68 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Besitzt ein Unternehmen einen hohen Anteil an den Chancen und Risiken, so stellt dies einen Indikator für eine Beherrschung dar (IFRS 10.B20). Den Regelungen des IFRS 10 folgend kann die Mehrheit der Chancen und Risiken somit – und im Gegensatz zum ehemals einschlägigen SIC 12 – nicht alleine über die Konsolidierung einer structured entity en...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.4 Beispiele und Einzelfälle zur Anwendung von § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB

Rz. 35 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Prinzip des true and fair view findet über § 252 Abs. 2 HGB bzw. § 246 Abs. 3 Satz 2 HGB bzw. § 265 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz HGB Eingang in die Rechnungslegung. Die begründeten Ausnahmen von den Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften können am Maßstab der Bilanzwahrheit gemessen werden. So kann im Lichte von § 264 Abs. 2 Satz 1...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.1.2.1.2.2 Unechte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 471 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unechte Aufrechnungsdifferenzen, die sich zwischen den in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen ergeben, werden bereits in deren Jahresabschlüssen bzw. in der Handelsbilanz II berichtigt. Sofern die Korrektur unterblieben ist, kann diese auch noch im Rahmen der Schuldenkonsolidierung durchgeführt werden. Bei Vorliegen unwesentlic...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.2.1 § 264c Abs. 1 HGB

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie § 42 Abs. 3 GmbHG verlangt § 264c Abs. 1 HGB, dass Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert auszuweisen.[1] Die Verhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sollen transparenter gemacht werden.[2] Insbesondere für Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Gesellschafterdarlehen) kom...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.3.1 HGB

Rz. 583 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sind künftige Aufwendungen hinsichtlich der Existenz und der Höhe gewiss, sind sie als Verbindlichkeiten zu passivieren. Wann eine Verbindlichkeit auszuweisen ist, ergibt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Kleine Kapitalgesellschaften können gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB auf den aufgegliederten Ausweis der Verbindlichkeiten verzichten. Abgese...mehr