Prof. Dr. Thilo Schülke
, Dr. Jan Faßhauer
Rz. 431
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Der Anwendungsbereich von IAS 12 wird in der Kommentierung in Kapitel 8 dargestellt. Der gegenwärtige Anwendungsbereich nach IFRS 15 wird in Kapitel 9 kommentiert.
Rz. 432
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Der Anwendungsbereich von IAS 20 umfasst in erster Linie Zuwendungen der öffentlichen Hand (government grants and [...] other forms of governance assistance gem. IAS 20.1). Sind keine weiteren speziell auf die operative Unternehmenstätigkeit bezogenen Bedingungen an die Gewährung der öffentlichen Zuwendung geknüpft außer der, in einer bestimmten Region bzw. Branche tätig zu sein, ist dies für die Einordnung als öffentliche Zuwendung i. S. v. IAS 20 nicht schädlich (SIC 10.3). Folgende Ausnahmen vom Anwendungsbereich bestehen allerdings:
- In einer Negativabgrenzung fallen private Zuwendungen nicht unter IAS 20 sowie
- nicht von der operativen Unternehmenstätigkeit unterscheidbare Transaktionen mit der öffentlichen Hand, selbst wenn diese als Zuschüsse deklariert werden (IAS 20.3, 20.6 und 20.35),
- öffentliche Beihilfen, die nicht angemessen bewertet werden können (etwa kostenlose technische Beratung; IAS 20.34),
- öffentliche Zuwendungen für biologische Vermögenswerte, die GuV-wirksam zum beizulegenden Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten bilanziert werden (IAS 20.2d i. V. m. IAS 41.34 ff.), sowie
- Zuwendungen in Hochinflationsländern (IAS 20.2(a)).
Rz. 433
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Zudem werden nur indirekt empfangene Vorteile ebenfalls nicht unter den Anwendungsbereich des IAS 20 gefasst:
- Vorteile aus öffentlicher Infrastruktur (IAS 20.38) oder allgemeine Standortförderungsmaßnahmen und
- Vorteile aus Importbeschränkungen o. Ä.
Rz. 434
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Der Begriff der öffentlichen Hand umfasst alle staatlichen Instanzen mit hoheitlichen Au...