Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wärmepumpen / 6.1.2 Antragstellung für den Ergänzungskredit

Mit dem Ergänzungskredit fördert die KfW Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Ergänzungskredit kann daher nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder einem Zuwendungsbescheid des BAFA gewährt werden, für die nach den ab 1.1.2024 gelten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überführung/Übertragung von... / 4.4.1 Unentgeltlichkeit

Rz. 56 Unentgeltlichkeit liegt vor, wenn die Übertragung des einzelnen Wirtschaftsguts ohne Gegenleistung (auch nicht in Form von Gesellschaftsrechten) erfolgt (= verdeckte Einlage). Eine Gegenleistung kann sowohl in der Hingabe von Aktiva als auch in der Übernahme von Passiva (insbesondere Verbindlichkeiten) bestehen. Wirtschaftlich betrachtet stellt die Übernahme von Verbi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wärmepumpen / 6 Förderung und Besteuerung

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) hat Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich eingeleitet. Seit dem 1.1.2024 ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil sein sol...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wärmepumpen / 6.1.1 Antragstellung für den Zuschuss

Mit dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird auch die Zuständigkeit für die Förderung nach der BEG teilweise neu sortiert. Alle ab dem 1.1.2024 gestellten Anträge für den Austausch von Heizungen bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das Zuschussprogramm für den Heizungstausch, das noch bis Ende 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbfall und vorweggenommene... / 4.3.1 Übertragung gegen Kaufpreiszahlung

Rz. 43 Kaufpreis über dem Kapitalkonto Hat der Vermögensübernehmer Leistungen beim Erwerb eines Betriebs zu erbringen, die über dem steuerlichen Kapitalkonto des Übergebers liegen, so liegt ein entgeltlicher Erwerb vor mit der Folge, dass der Vermögensübernehmer Anschaffungskosten hat und der Vermögensübergeber einen Veräußerungsgewinn erzielt. Der Vermögensübernehmer muss zwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 1.1 Begriff der Zuschreibung – Inhalt, Umfang und wichtige Abgrenzungen

Rz. 1 Der Begriff der Zuschreibung wird im Gesetz zwar an verschiedenen Stellen genannt, jedoch erlaubt die Verwendung durch den Gesetzgeber keine Rückschlüsse auf Inhalt und Umfang des Zuschreibungsbegriffs: In § 284 Abs. 3 Satz 2 HGB heißt es – in Verbindung mit der Aufstellung des sogenannten Anlagespiegels[1] –, dass neben anderen Sachverhalten "Zuschreibungen des Geschä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Flüssige Mittel in Buchführ... / 5.3.2 Zufluss-, Abflusszeitpunkt

Rz. 39 Der Scheck gilt mit der Hingabe als zugeflossen, wenn der sofortigen Vorlage des Schecks keine zivilrechtlichen Abreden entgegenstehen. Weitere Voraussetzung ist, dass davon ausgegangen werden kann, dass die bezogene Bank bei sofortiger Vorlage des Schecks den Scheckbetrag auszahlen oder gutschreiben wird.[1] In Anwendung der Rechtsprechung kommt der BFH zu dem Ergebn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 1.2 Zuschreibungsanlässe

Rz. 7 Wird der materielle Anwendungsbereich von Zuschreibungen auf die Rückgängigmachung von in Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen begrenzt, so lassen sich in Abhängigkeit von dem Charakter der Abschreibung die folgenden potenziellen Zuschreibungsanlässe unterscheiden: Rückgängigmachung von unzulässigerweise vorgenommenen Abschreibungen. Rückgängigmachung von planmäßigen A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.1 Überblick und Einordnung

Rz. 15 Mit dem BilMoG wurde die handelsrechtliche Wertaufholung bezüglich aller Formen außerplanmäßiger Abschreibungen vereinheitlicht und nunmehr rechtsformunabhängig geregelt, indem ein generelles Wertaufholungsgebot in § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB kodifiziert wurde.[1] Durch die Abschaffung der Spezialregelung des § 280 HGB a. F., welcher für Kapitalgesellschaften, haftungsbes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO – Ausfall einer kreditierten Kaufpreisforderung als rückwirkendes Ereignis

Im Streitfall hatte der Kläger einen Mitunternehmeranteil verkauft und den Kaufpreis teilweise kreditiert. In der Folgezeit kam es zwischen dem Kläger und den Käufern zum Rechtsstreit über die Rückzahlung des kreditierten Betrages. Nach Erlass eines Bescheides über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 29.3.2012 schloss der Kläger mit de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Stiller Gesellschafter: Was... / Entscheidung

Das Finanzgericht (FG) lehnte diese Argumentation ab und stellte fest, dass die bilanzierten negativen Einlagenkonten der stillen Beteiligungen nicht gewinnwirksam auszubuchen sind. Die Einlage des stillen Gesellschafters stelle wirtschaftlich einen "qualifizierten Kredit" dar, der als "sonstige Verbindlichkeit" zu passivieren ist. Für die Einkommensermittlung gelte, dass bei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Ausleihungen

Rn. 54 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Ein Bilanzausweis als Ausleihung kommt nur dann in Frage, wenn ein kap.-mäßiges Engagement auf der Grundlage eines schuldrechtlichen Austauschvertrags eingegangen worden ist; die Art der vereinbarten Vergütung ist für die bilanzielle Ausweisfrage unerheblich. I.d.S. sind daher partiarische Darlehen als Ausleihung auszuweisen (vgl. explizit be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 87 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese Position stellt einen Sammelposten auf der Aktivseite dar. Hierunter fallen bspw. auch Forderungen aus Krediten gemäß § 89 AktG bzw. § 115 AktG . Diese Forderungen sind als sonstige VG zu zeigen, wenn es sich auf der Grundlage allg. Bilanzierungskriterien um kurzfristige Darlehen handelt (vgl. hinsichtlich der Vermerkpflicht im Anhang § ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bejahte Tatbestände

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktivierungswahlrecht und Ausweis (§ 250 Abs. 3 Satz 1)

Rn. 84 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 250 Abs. 3 Satz 1 räumt dem Bilanzierenden für solche Fallkonstellationen, in denen der Erfüllungs- den Ausgabebetrag einer Verbindlichkeit übersteigt, ein "echtes" Aktivierungswahlrecht ein (vgl. offenkundig mit anderer – hier nicht zu teilender – Ansicht BeckOGK-HGB (2020), § 250, Rn. 41ff.). Solch ein Unterschiedsbetrag, allg. als "Disag...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Forderungsverzicht eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gegen Besserungsschein

Leitsatz 1. Der Verlust aus einem auflösend bedingten Forderungsverzicht ist bereits im Zeitpunkt des Verzichts zu berücksichtigen und nicht erst, wenn feststeht, dass die auflösende Bedingung nicht mehr eintreten wird (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs – BFH – vom 24.10.2017 ‐ VIII R 19/16, BFHE 262, 1, BStBl II 2019, 34). 2. Die Anschaffungskosten der Darlehensforder...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gesellschafterebene

Rn. 390 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Latente Steuern im Zusammenhang mit PersG können auf Ebene des Gesellschafters nur insoweit zu berücksichtigen sein, wie sich Steuereffekte aus der Beteiligung bei ihm niederschlagen. Dies bedeutet, dass bei einer Beteiligung an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft keine latenten GewSt beim Gesellschafter zu bilanzieren sind, da die PersG...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erbrachte Ausgleichszahlungen aufgrund vorzeitiger Auflösung eines Zinsswaps sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz 1. Beendet der Steuerpflichtige einen Zinsswap, der im Zusammenhang mit der Finanzierung einer vermieteten Immobilie zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossen worden ist, wird ein bis dahin bestehender wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelöst. 2. Aufgrund der Beendigung des Zinsswaps erbrachte Ausg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anleihen, davon konvertibel

Rn. 146 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Bei den Anleihen handelt es sich um Fremdkapitalien, die durch Inanspruchnahme des öffentlichen Kap.-Markts aufgebracht worden sind (vgl. ADS (1997), § 266, Rn. 218). Im Zusammenhang mit der Position "Anleihen" dürfte unter öffentlichem Kap.-Markt i. d. R. nur der organisierte Kap.-Markt zu verstehen sein (vgl. Bonner-HdR (2021), § 266 HGB, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bejahte Tatbestände

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1.3 Hilfebedürftigkeit allein durch Beiträge zur Kanken-/Pflegeversicherung

Personen, die gerade so viel Einkommen erzielen, dass sie kein Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II erhalten, können hilfebedürftig sein, wenn sie als Selbstzahler ihren Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht aus eigener Kraft aufbringen können. Auf Antrag übernimmt das Jobcenter im erforderlichen Umfang den Beitrag. Diesen Zuschuss erhalten ebenfalls diejeni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Rn. 152 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind Vorleistungen eines Vertragspartners auf ein schwebendes Geschäft, d. h., die zu erbringende Lieferung oder Leistung steht noch aus. Die bilanzielle Erfassung dieser Anzahlungen dient dem Zweck, die Zahlungen des Vertragspartners erfolgsneutral zu behandeln. Rn. 153 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Für den...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Begriff der Restlaufzeit

Rn. 209 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Begriff der Restlaufzeit entspricht dem bereits im Zusammenhang mit den Forderungen angesprochenen Begriff (vgl. HdR-E, HGB § 268, Rn. 199f.). Es ist jedoch zu bedenken, dass bei den Verbindlichkeiten in einem besonderen Maße die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen im Hinblick auf die Beurteilung der Finanzlage von Interesse sind. Aus ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sicherungsabtretung und -übereignung

Rn. 243 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Vertragspfandrecht an Rechten ist derweil weitgehend durch die sog. Sicherungsabtretung, auf welche die §§ 1273ff. BGB nicht anwendbar sind, ersetzt worden. Hierbei erwirbt der Sicherungsnehmer rechtlich die volle Gläubigerstellung: Nach der getroffenen Zweckabrede sollen ihm aber nur Befugnisse zustehen, die denen eines Pfandgläubigers ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Realisationsprinzip

Rn. 90 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Das in § 252 Abs. 1 Nr. 4 letzter Halbsatz kodifizierte Realisationsprinzip besagt, dass Gewinne nur berücksichtigt werden dürfen, "wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind." Der Zweck des Realisationsprinzips besteht darin, den Ausweis und die Ausschüttung (noch) nicht realisierter Gewinne zu verhindern (vgl. Hommel (1992), S. 21; grundle...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Abschreibung des Unterschiedsbetrags (§ 250 Abs. 3 Satz 2)

Rn. 92 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß § 250 Abs. 3 Satz 2 ist der (aktivierte) Unterschiedsbetrag durch "planmäßige jährliche Abschreibungen zu tilgen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden können." Ihre Entsprechung findet jene – in nationales Recht transformierte – Vorschrift in Art. 12 Abs. 10 Satz 3 der Bilanz-R (zuvor: Art. 41 Abs. 2 der 4. E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verneinte Tatbestände

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 44 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese unter zwei unterschiedlichen Positionen getrennt auszuweisenden Kap.-Anteile an anderen UN unterscheiden sich i. d. R. durch die Höhe des Beteiligungsprozentsatzes, durch unterschiedliche Einflussmöglichkeiten sowie durch die Klassifizierung des beteiligten UN, ob eine (langfristige) Beteiligungsabsicht besteht bzw. nicht besteht. Entsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Geltung und Definition des Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit

Rn. 41 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 243 Abs. 2 muss der JA "klar und übersichtlich sein". Damit wird explizit vorgeschrieben, dass die RL aller buchführungspflichtigen Kaufleute dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gerecht werden muss. Auf diese Weise ist ein zuvor bestehender Rahmengrundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (vgl. auch Leffson (1987), S. 207ff.; ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sonstige Wertpapiere

Rn. 97 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Als sonstige Wertpapiere sind all jene Wertpapiere zu zeigen, die nicht einer anderen Position – entweder des AV oder UV – zuzuordnen sind, wobei die Verbriefung dieser Rechte zwingend aus dem Wortlaut dieser Bilanzposition heraus gegeben sein muss. Zu dieser Bilanzposition zählen auch abgetrennte Zins- und Dividendenscheine (vgl. HdJ, Abt. I...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 318

Rn. 163a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das HGB enthält keine Sanktionen, die bei einer Verletzung des § 318 greifen. Mit dem Inkrafttreten des EHUG im Jahr 2007 wurde ein zuvor mögliches (registergerichtliches) Zwangsgeldverfahren aufgrund fehlender praktischer Relevanz ersatzlos gestrichen (vgl. HdR-E, HGB § 318, Rn. 54, 124). Die in § 318 verankerten Zuständigkeits- und Verfah...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Darstellung von Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage

Rn. 68 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Darstellung des Geschäftsverlaufs ist eine vergangenheitsorientierte und zeitraumbezogene Berichterstattung. Sie muss erkennen lassen, ob die Geschäftsentwicklung aus Sicht der UN-Leitung insgesamt günstig oder ungünstig verlaufen ist (vgl. DRS 20.58). Als Beurteilungsmaßstab können dabei die Geschäftsentwicklung des VJ, die Entwicklung d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Inhalt der gesetzlichen Regelung

Rn. 75 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Generell wird das allg. Vorsichtsprinzip als Oberbegriff für verschiedene Ansatz- und Bewertungsgrundsätze (laut ADS (1995), § 252, Rn. 60, allerdings nur für Bewertungsgrundsätze) angesehen. Dabei handelt es sich um einen GoB, der nicht im Gesetz kodifiziert ist, allerdings an verschiedenen Beispielen im Gesetz seine Auswirkungen zeigt (vgl. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verhältnis der allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu speziellen Bewertungsvorschriften

Rn. 15 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Wie die Bewertungs-GoB i. A., so haben auch die in § 252 Abs. 1 kodifizierten Bewertungsgrundsätze im Besonderen die Aufgabe, die dem § 252 folgenden speziellen Bewertungsvorschriften (= "Einzelvorschriften"; vgl. z. B. nach Beck Bil-Komm. (2020), § 252 HGB, Rn. 65)mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bilanzvermerke

Rn. 8 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Ergänzend zu den Gliederungsvorschriften bestehen zahlreiche Vermerkpflichten, die entweder in bzw. unter der Bilanz oder alternativ wahlweise in (unter) der Bilanz oder im Anhang anzugeben sind. Zu nennen sind hier:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Rn. 100 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Zu den Kreditinstituten zählen sämtliche in- und ausländischen Banken und Sparkassen sowie Zentralbanken; aus diesem Grunde sind nach h. M. auch Bundesbankguthaben unter der Position "Guthaben bei Kreditinstituten" zu subsumieren (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 266 HGB, Rn. 154; a. A. ADS (1997), § 266, Rn. 149). Ein Ausweis unter dieser Posi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelentstehung

Rn. 1 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 1985 wurden die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesetzlich kodifizierten, aber schon als GoB anerkannten, allg. Bewertungsgrundsätze des Abs. 1 durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) in deutsches Recht übernommen. Damit reagierte der Gesetzgeber auf das Ziel der Mitgliedstaaten der EG, die RL i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Verhältnis der Abweichungsmöglichkeit nach § 252 Abs. 2 zu den übrigen Bewertungsvorschriften

Rn. 22 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 § 252 Abs. 2 schafft die Möglichkeit, von den in Abs. 1 aufgeführten Grundsätzen abzuweichen. Abweichungen sind jedoch nur zugelassen, wenn es sich um Ausnahmefälle handelt und wenn diese Fälle begründet sind (vgl. ADS (1995), § 252, Rn. 119). Die Beschränkung auf Ausnahmefälle besagt, dass sie sich nicht ständig wiederholen und zur Regel werd...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Aufstellungsfrist nach den Zwecken der §§ 283, 283b StGB im Zusammenhang mit dem Bankrott eines Unternehmens

Rn. 94 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Ein völlig anderes Gewicht erhalten die Interessen der Gläubiger nach Ansicht von BGH und BVerfG, wenn ein UN sich in einer wirtschaftlichen Krise befindet. In ständiger Rspr. hat der BGH betont, dass ein JA in einer tatsächlichen oder einer möglichen Krise des UN, also bei Überschuldung (vgl. § 19 InsO) oder drohender (vgl. § 18 InsO) bzw. b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / c) Unklarheiten bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Eine wesentliche Frage, die weder gesetzlich noch in Verwaltungsanweisungen eindeutig geregelt wurde, bezieht sich auf die Ausübung des Verzichts auf die Steuerbefreiung in Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Eine solche kommt insbesondere bei sonstigen B2B-Leistungen in Betracht, deren Leistungsort sich in einen anderen Mitgliedstaat verlagert[27], und...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vergünstigungen / 2.1.1 Arten von Vergünstigungen

§ 3 Abs. 2 Satz 1 TVöD enthält verschiedene Arten von Vergünstigungen. Allerdings ist eine Differenzierung zwischen den verschiedenen Arten entbehrlich, da der Oberbegriff "Vergünstigungen" und die Formulierung "sonstige Vergünstigungen" darauf schließen lassen, dass auch "Geschenke", "Belohnungen" und "Provisionen" zu den Vergünstigungen zählen. Aber auch Vorteile, die nich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.4 Angemessenheit der Maßnahmedauer

Rz. 29 Abs. 4 greift die bereits in § 179 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 genannte angemessene Dauer der Maßnahme als Zulassungsvoraussetzung wieder auf und konkretisiert sie. Dadurch wird die Angemessenheit der Dauer in einen unauflöslichen Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einer Maßnahme gestellt. Eine angemessene Maßnahmedauer wird davon bestimmt, welche berufli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / IV. Umfang der Änderung

Änderungsrahmen: Eine Änderung nach § 32a Abs. 1 S. 1 KStG darf "soweit" erfolgen, als ein Steuerbescheid einer Körperschaft hinsichtlich der Berücksichtigung einer vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Mit dieser Formulierung wird zum einen ein Änderungsrahmen vorgegeben, außerhalb dessen eine Änderung des Steuerbescheids des Gesellschafters nicht zulässig ist. Zum and...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieterdarlehen

Darunter ist ein Darlehen zu verstehen, das dem Vermieter vom Mieter gewährt wird und das der Vermieter durch Verrechnung mit der Miete tilgt. Hier liegt auch der Unterschied zur Mietvorauszahlung: Bei dieser wird die Miete auf einmal für die Zukunft durch Zahlung des Vorauszahlungsbetrags getilgt, beim Mieterdarlehen erst bei Fälligkeit durch die Verrechnung mit der Darlehe...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Teilzahlungsgeschäft / 3.3 Der Kredit muss 200 EUR übersteigen

Das Gesetz gilt ferner nicht, wenn der Kreditbetrag 200 EUR nicht übersteigt oder dem Verbraucher ein Zahlungsaufschub von nicht mehr als 3 Monaten eingeräumt wird.[1] Die Vorschriften des Gesetzes sind zum Schutz des Verbrauchers zwingend. Eine hiervon abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Verbrauchers ist unwirksam.[2]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.2 Dotationskapital

Rz. 36 Wie dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft steht es auch dem Träger grundsätzlich frei, das Ausmaß der Finanzierung des Betriebs gewerblicher Art mit Eigen- oder Fremdkapital zu bestimmen. Der Träger ist daher nicht verpflichtet, den langfristigen Geldbedarf des Betriebs gewerblicher Art mit Eigenkapital zu decken. Allerdings ist der Träger wegen der Möglichkeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 33 Die Gewinnermittlung des Betriebs gewerblicher Art ist angesichts der Definition des Gewinns als Vermögensmehrung dadurch bestimmt, dass rechtlich die Vermögenssphäre des Betriebs gewerblicher Art nicht abgegrenzt ist von der des Trägers. Bei der Besteuerung wird der Betrieb jedoch gedanklich verselbstständigt und als eigenständiges Gewinnermittlungssubjekt behandelt[...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Teilzahlungsgeschäft / 3.1 Die Rechte des Erwerbers werden durch die Verbraucherschutzregeln geschützt

Das Teilzahlungsgeschäft ist rechtlich eine Finanzierungshilfe. Bei der Finanzierungshilfe wird die Fälligkeit der Geldforderung hinausgeschoben. Auf das Teilzahlungsgeschäft gelten neben einigen Vorschriften über das Verbraucherdarlehen zusätzlich die §§ 507 ff. BGB.[1] Vom Teilzahlungsgeschäft ist der finanzierte Kauf zu unterscheiden. Hierbei nimmt der Käufer bei einem Fina...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.3 Notwendiges Betriebsvermögen bzw. wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 37 Der Träger kann grundsätzlich frei entscheiden, ob die Wirtschaftsgüter, die der Betrieb gewerblicher Art benötigt, diesem als eigenes Vermögen zugeordnet oder an ihn vermietet oder verpachtet werden. Der BFH hat seine frühere Rspr., wonach alle für den Betrieb gewerblicher Art notwendigen Wirtschaftsgüter als "Bestandteile" des Betriebs gewerblicher Art anzusehen sin...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird

Die Abzugsfähigkeit steuerlicher Nebenleistungen richtet sich nach der Abzugsfähigkeit der Steuer (als Hauptleistung), zu der die Nebenleistungen gehören. Daher können Säumniszuschläge (§ 240 AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Kosten (§§ 337 ff. AO) nicht immer als Betriebsausgaben abgezogen werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 1999 gilt dies ...mehr