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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Energieeff ... / 2.5.4 Tilgungszuschuss zum Darlehen

Jörg Wilde
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Eine besondere Attraktivität gewinnt das Programm durch seine Tilgungszuschüsse. Je nach erreichter Effizienzgebäude-Stufe erhält man einen Tilgungszuschuss auf den bewilligten Darlehensbetrag.

 
Tilgungszuschüsse zum Programm 263
Maßnahme Effizienzhaus-Standard Tilgungszuschuss
Sanierung Denkmal 5 %
Denkmal EE und/oder NH 10 %
70 10 %
70 EE und/oder NH 15 %
55 15 %
55 EE und/oder NH 20 %
40 20 %
40 EE oder NH 25 %
Zusatzbonus Worst Performing Buildings zusätzlich 10 %
Energetische Fachplanung/Baubegleitung   50 %
Nachhaltigkeitszertifizierung   50 %

Anrechnung

Der Tilgungszuschuss wird mit dem Darlehen verrechnet. Hierzu ist die "gewerbliche Bestätigung nach Durchführung" mindestens 4 Monate vor dem jeweiligen Verrechnungszeitpunkt bei der KfW-Bank einzureichen. Ergeben sich bei der Prüfung durch die KfW keine Beanstandungen, erfolgt die Gutschrift des Tilgungszuschusses zum nächsten des auf die Anerkennung der "Bestätigung nach Durchführung" folgenden Verrechnungszeitpunkts. Eine Auszahlung des Tilgungszuschusses ist nicht möglich.

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