Dipl.-Finanzwirt (FH) Jörg Wilde
Hausbank
Die Darlehen dieses Programms können bei der Hausbank beantragt werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird (s. u.). Als Zeitpunkt der Antragstellung gilt das Eingangsdatum des Antrags bei der KfW-Bank.
Die Darlehenszusage erfolgt immer nach den aktuellen Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Zusage.
Als Vorhabenbeginn wird grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags angesehen. Planungs- und Beratungsleistungen führen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns. Beim Ersterwerb eines Gebäudes gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabenbeginn.
Abweichender Vorhabenbeginn nach Beratungsgespräch
Abweichend gilt als Vorhabenbeginn der Beginn der Bauarbeiten vor Ort, wenn vor Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit dem Finanzierungspartner oder einem Finanzvermittler stattfand. Das Beratungsgespräch ist auf dem Formular "Nachweis eines Beratungsgesprächs" (Formularnummer: 600 000 4806) zu dokumentieren und ist zwingend vor Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu führen.
Anzahlungen
Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen für die Liefer- und Leistungsverträge können getätigt werden, sofern mit den Bau- bzw. Handwerkerleistungen erst nach Antragstellung begonnen wird.
Abriss
Handelt es sich bei der Maßnahme um einen Neubau, gelten folgende vorbereitende Maßnahmen nicht als Vorhabenbeginn:
- Abriss bestehender Gebäude bzw. Flächenbereinigungen, Einebnung, Planierung, Felsabbau, Sprengungen u. a.
- Bodenuntersuchungen, Altlastenbereinigung und Austausch kontaminierter Böden
- baustellenvorbereitende Maßnahmen wie Sicherung des Grundstücks, Zufahrtswege und Untergründe für Masch...