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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Energieeff ... / 3.3 Förderstufen

Jörg Wilde
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2 Stufen

Es werden 2 Förderstufen gefördert:

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)

Gefördert werden die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung.

3.3.1 Stufe Klimafreundliches Nichtwohngebäude

Effizienzgebäude 40

Diese Stufe wird erreicht, wenn die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus sowie die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 erfüllt werden.

3.3.2 Stufe Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG

Effizienzgebäude 40 NH

Diese Stufe wird erreicht, wenn die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus sowie die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 erfüllt werden und ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Mit dem Nachhaltigkeitszertifikat wird die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS) oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PREMIUM" (QNG-PREMIUM) bestätigt.

Informationen zum "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) findet man im Informationsportal des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude" unter www.qng.info.

 
Wichtig

Keine fossilen Energieträger

In Gebäuden dürfen Wärme- und Kälteerzeuger auf Basis folgender Energieträger nicht eingesetzt werden:

  • auf Basis von fossilem Gas/Öl,
  • auf Basis von Kohlebrennstoffen und Torf,
  • auf Basis von fossil erzeugtem Wasserstoff,
  • auf Basis von biogenem Gas/Öl oder
  • auf Basis von fester Biomasse.

Der Ausschluss für den Einsatz gilt auch für Kombinationen z. B. von Brennwertkesseln mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Hybridsysteme).

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