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BEG Wohngebäude Kredit (KfW-Programme 261/358/359/458) / 2 BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Programm 261)

Dipl.-Finanzwirt (FH) Jörg Wilde
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Wie es der Programmname schon zum Ausdruck bringt, geht es in diesem Programm darum, einen Effizienzhausstandard bei Wohngebäuden zu erreichen. Gefördert wird mit zinsverbilligten Darlehen. Seit 02/2024 werden aber nur noch Gebäudesanierungen gefördert. Zuvor wurden auch Neubauten oder Erwerb von Neubauten gefördert.

2.1 Antragsberechtigte

Mieter/Pächter

Das Förderprogramm können natürliche und juristische Personen nutzen. Im Einzelnen:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergesellschaften
  • Contractoren
  • Freiberufler
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen der privaten Wirtschaft
  • Kommunale Unternehmen
  • Wohnungsbaugenossenschaften.

Auch Mieter der Pächter des Grundstücks, Grundstücksteils oder Gebäudes sind anspruchsberechtigt.

Nicht antragsberechtigt

Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen und die politischen Parteien. Ebenso Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sowie Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO oder eine Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO oder § 284 AO abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.

 
Hinweis

Beteiligungen von Kreditinstituten, Versicherungen oder vergleichbaren Finanzinstitutionen

Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen dürfen grundsätzlich am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Hiervon ausgenommen ist das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut. Für dieses gilt über die gesamte Kreditlaufzeit eine maximale Grenze für die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung am geförderten Unternehmen in Höhe von 25 %.

2.2 Was wird gefördert?

EE/NH-Klassen

Das Programm fördert ausschließlich die Sanierung von Wohngebäuden. Gefordert wird, dass das Wohngebäude nac...

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