Hauptziel ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch coronabedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Neben den vielfach bereits in Anspruch genommenen Corona-Soforthilfen, die ebenfalls Zuschüsse darstellten, wurden als weitere Stabilisierungsmaßnahme zum Erhalt der Liquidität Kreditprogramme (z. B. Unternehmerkredit, Schnellkredit, etc.) aufgelegt und auch von den betroffenen Unternehmen in Anspruch genommen. Neben der in vielen Fällen offenen Frage, ob und inwieweit diese Kredite durch die Kreditnehmer zurückbezahlt werden können, wuchs die Erkenntnis, dass viele Branchen schnelle Liquidität in Form von weiteren Zuschüssen benötigen.

Die Verlängerung der Überbrückungshilfe um eine Phase 2 bis zum 31.12.2020 stellte ein deutliches Signal an die Unternehmen und Branchen, die angesichts der Corona-Pandemie um ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen, dar. Insbesondere für Unternehmen, die durch behördliche Anordnungen oder Hygiene- und Abstandsregeln weiter geschlossen sind oder weiterhin von einem regulären Betrieb weit entfernt sind, soll sie zugutekommen und über die weiterhin meist sehr kritische Phase hinweg helfen.

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