Fachbeiträge & Kommentare zu Bewirtungskosten

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, Verei... / 3 Grundsätze der Gewinnverteilung

Je nach Gesellschaftsform wird der Gewinn gemäß den handelsrechtlichen Grundsätzen verteilt, wenn keine anderen Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag getroffen sind. Wichtig Was laut HGB für die Gewinn- und Verlustverteilung gilt Ist eine vertragliche Regelung zur Gewinn- und Verlustverteilung nicht getroffen worden, gilt für die Gesellschaftsformen z. B. folgendes: Gemäß § 12...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, Verei... / 7 Unentgeltliche Aufnahme von Familienangehörigen in das Einzelunternehmen bzw. die Einzelpraxis

Vermögensübertragungen zwischen nahen Angehörigen können wie zwischen fremden Dritten abgewickelt werden. Ohne Vereinbarungen eines Entgelts kann bei Vermögensübertragungen zwischen nahen Angehörigen jedoch davon ausgegangen werden, dass die Übertragung unentgeltlich erfolgt. Ein unentgeltlicher Vorgang liegt auch dann vor, wenn das vom Angehörigen übernommene Kapitalkonto n...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Kundschaftsessen und -trinken

Aufwendungen für Kundschaftsessen und -trinken zur Pflege bestehender Kundenkontakte und Akquisition von neuen Geschäftsfreunden sind nur bei konkret betrieblicher Veranlassung als Betriebsausgaben abzugsfähig, z. B. bei Besuch des Inhabers einer Gastwirtschaft, der auch Geschäftsfreund ist. Voraussetzung ist, dass die private Veranlassung unbedeutend ist und die betrieblich...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Trinkgelder

Trinkgelder stellen bei betrieblicher Veranlassung abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Typische Beispiele hierfür sind Bewirtungskosten oder Taxifahrten.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Incentive Reisen

Incentive- Reisen dienen vor allem dem Ziel, Geschäftspartner oder Arbeitnehmer des Betriebs für erbrachte Leistungen zu belohnen und zu Mehr- oder Höchstleistungen zu motivieren. Bei Aufwendungen für Geschäftspartner gilt: Werden die Incentive-Reisen mit dem Zweck, die allgemeinen Geschäftsbeziehungen erhalten oder zu fördern, liegt ein Geschenk vor, welches nicht abzugsfähig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Bewirtungskosten

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bewirtungsaufwendungen, die die Bewirtung von ArbN, Geschäftsfreunden, Kunden und Lieferanten betreffen, sind als BA bei betrieblicher Veranlassung zu berücksichtigen. Die Höhe ist jedoch nach § 4 Abs 5 Nr 2 EStG für nach dem 31.12.2003 beginnende Wj auf 70 % (s HBeglG 2004 v 29.12.2003) beschränkt (zuvor 80 %). Zu den weiteren materiellen Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

E. Schmidt, Zur Neuregelung der Bewirtungskosten, BB 1988, 1938; H. Schmidt, Bewirtungskosten für Unternehmer und ArbN, 1991; Felix, Ausnahmen von Abzugsverboten nach § 4 Abs 5 S 2, StVJ 1992, 272; Broudré, Bewirtungskosten als BA, DB 1995, 1430; Schachtmeyer, Die Berichtigung der Aufwendungen für Bewirtungen aus betrieblichem Anlass, DB 1996, 351; Richter, Aktuelle Praxisfragen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begriff der Bewirtung

Rn. 1688 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bewirtung bedeutet jede Darreichung von Speisen, Getränken oder sonstigen Genussmitteln zum sofortigen Verzehr (BFH BFH/NV 1993, 530; 2013, 1561; 2014, 347; 2013, 1561; FG RP EFG 2014, 538). Es gehören weiterhin die Aufwendungen für Tabakwaren und diejenigen Kosten, die zwangsläufig mit der Bewirtung anfallen, zB Garderobe, Toilette (BFH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Verhältnis zu § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG

Rn. 1702 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen für Bewirtung können auch gleichzeitig als unentgeltliche vermögenswerte Zuwendung iSv § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG gewertet werden. Entscheidend für die Frage, ob § 4 Abs 5 Nr 1 oder 2 EStG zur Anwendung kommt, ist, welche Leistung im Vordergrund steht (ein Geschenk oder eine Bewirtung). Wird zB eine Auslandsreise geschenkt, so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG)

Schrifttum: E. Schmidt, Zur Neuregelung der Bewirtungskosten, BB 1988, 1938; H. Schmidt, Bewirtungskosten für Unternehmer und ArbN, 1991; Felix, Ausnahmen von Abzugsverboten nach § 4 Abs 5 S 2, StVJ 1992, 272; Broudré, Bewirtungskosten als BA, DB 1995, 1430; Schachtmeyer, Die Berichtigung der Aufwendungen für Bewirtungen aus betrieblichem Anlass, DB 1996, 351; Richter, Aktuelle Pr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage nach der neuen Rspr des GrS vom 21.09.2009

Rn. 1685 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Entscheidung des GrS des BFH vom 21.09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672, wonach § 12 Nr 1 S 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot normiert und wonach eine Aufteilung gemischter Aufwendungen erfolgen kann, ist zu Reisekosten ergangen. Diese Entscheidung ist aber auch auf gemischt veranlasste Bewirtungskosten anzuwenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rudolph, Der Nachweis von Geschenk- und Bewirtungsaufwendungen gemäß § 4 Abs 6 EStG, BB 1982, 904; Bichel, Besondere Aufzeichnungen nach § 4 Abs 6 im Licht der BFH-Rspr, StBp 1982, 117; Appel, Die besonderen Aufzeichnungspflichten des § 4 Abs 6 EStG, DB 1983, 1677; Hartmann, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG, StBp 1992, 139; S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1683 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 § 4 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG gilt seit 1975. Nach dieser Vorschrift können Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass bis zu einem bestimmten Prozentsatz des angemessenen und der Höhe und betrieblichen Veranlassung nach nachgewiesenen Teils dieser Aufwendungen als BA abgezogen werden. Von den Beschränkungen ausgenomme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung

Rn. 1695 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ob der StPfl eine Aufwendung als BA abziehen kann, hängt von einem entsprechenden Nachweis ab. Hierfür trägt wegen der steuermindernden Wirkung der BA grds der StPfl die Feststellungslast. Er hat daher auch bei den Bewirtungsaufwendungen grds die Feststellungslast für die Höhe und betriebliche Veranlassung der Aufwendung. In § 4 Abs 5 Nr 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Geburtstagsfeier

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Weihnachtsfeier

s "Bewirtungskosten" und s "Kundschaftsessen"mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. 70 % der angemessenen Aufwendungen

Rn. 1693 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen sind zunächst einmal nicht abzugsfähig, "soweit" sie unangemessen sind. Sie sind daher aufzuteilen in einen angemessenen und einen unangemessenen Teil (Dikem, NJW 2013, 1143). Von dem angemessenen Teil sind dann weitere 30 % nicht abzugsfähig, so dass im Zweifel immer höchstens 70 % der Aufwendungen als BA abziehbar sind....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Folgen unrichtiger Verbuchung

Rn. 2126 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wird die getrennte Aufzeichnungspflicht nicht erfüllt, gleichgültig aus welchem Grund, sind die Aufwendungen nicht als BA zu berücksichtigen (§ 4 Abs 7 S 2 EStG). Dies gilt auch dann, wenn die Aufwendungen (zB Bewirtungskosten) beruflich veranlasst sind (BFH BFH/NV 2004, 1402). Angesichts der insoweit klaren gesetzlichen Normierung kann sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonstige Aufzeichnungen

Rn. 1517 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der StPfl hat bei der Einnahme-Überschussrechnung neben der Aufzeichnung der BE, BA, Einlagen und Entnahmen sowie der Führung der Belegsammlung folgende weitere Anlageverzeichnisse zu führen: Verzeichnis der nicht abnutzbaren WG des AV und UV iSd S 4 mit Angabe des Tages der Anschaffung oder Herstellung und der AK bzw HK oder des an deren S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kundschaftsessen

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aufwendungen für die eigene Ernährung im Zusammenhang mit Kundschaftsessen unterliegen grds dem Abzugsverbot nach § 12 Nr 1 EStG (BFH BStBl II 1988, 771). Nur ausnahmsweise ist der Abzug als BA zulässig, wenn im Einzelnen nachgewiesen wird, dass die private Lebensführung bei dem konkreten Kundschaftsessen (oder -trinken) als unbedeutend in de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lca) Buchwertunterschiede (§ 274 Abs 1 S 1 u 2 HGB nF)

Rn. 909 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Bezüglich der Buchwertunterschiede als Grundlage der Steuerlatenzierung ist dabei zu differenzieren zwischenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung zu den Aufwendungen der allgemeinen Lebensführung

a) Rechtslage nach der neuen Rspr des GrS vom 21.09.2009 Rn. 1685 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Entscheidung des GrS des BFH vom 21.09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672, wonach § 12 Nr 1 S 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot normiert und wonach eine Aufteilung gemischter Aufwendungen erfolgen kann, ist zu Reisekosten ergangen. Diese Entscheidung ist aber a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bisherige Rechtsprechung

Rn. 1687 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach der bisherigen Rspr wurden die Aufwendungen aus Anlass eines privaten Ereignisses stets wegen des in der privaten Sphäre wurzelnden Anlasses zur Einladung von Gästen vom Aufteilungs- und Abzugsverbot erfasst (BFH BStBl II 1971, 17; 1979, 213; 1992, 524; BFH/NV 1991, 85; 436; 1994, 367; 1997, 560; FG He EFG 2007, 109). Eine Ausnahme hie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wesentliche außerbilanzielle steuerliche Korrekturen

Rn. 337c Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Außerhalb der StB – und damit außerhalb der Maßgeblichkeitsfrage – wird das StB-Ergebnis auf der zweiten Korrekturstufe weiter angepasst. Außerbilanzielle Kürzungenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bewirtung aus geschäftlichem Anlass

Rn. 1691 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Seit 1990 ist neben der betrieblichen Veranlassung auch der geschäftliche Anlass zu prüfen. Die Bewirtung geschieht aus geschäftlichem Anlass, wenn sie im Zusammenhang mit der unmittelbaren Beteiligung des StPfl im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr steht, dh wenn der StPfl sich damit im weitesten Sinne nach außen wendet. Dies ist insbes...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8602 Bewirtung aus geschäftlichem Anlass (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG)

Gliederungsbeispiel Hierunter sind die Kosten anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden in Gaststätten und in den Geschäftsräumen auszuweisen. Unstrittig dazu gehören auch die Kosten ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 860 Sächliche Verwaltungsaufwendungen

Die hierunter zu erfassenden verschiedenen sächlichen Verwaltungsaufwendungen wurden aufgrund steuerlicher Aufzeichnungsverpflichtungen und gesonderter Behandlung bei der steuerlichen Gewinnermittlung im Kontenrahmen bereits unterteilt. Daraus lässt sich nachstehende Kontengliederung entwickeln: Gliederungsbeispielmehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 86010 Fahr- und Reisekosten

Hierunter sind im Rahmen von Dienstreisen angefallene und vom Unternehmen zu tragende Aufenthalts- und Fahrkosten zu buchen, unabhängig davon, ob sie pauschal als Tage-, Übernachtungs- und Kilometergelder oder aufgrund vorgelegter Belege und Nachweise erstattet werden. Im Zusammenhang mit Dienstreisen anfallende Repräsentationskosten sind nicht hier, sondern auf dem Konto 860...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 8Aufwendungen

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsausgaben / 3 Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Das Steuerrecht schränkt den Betriebsausgabenabzug für bestimmte Sachverhalte teils oder in voller Höhe ein. Handelsrechtlich sind die Aufwendungen dennoch in voller Höhe gewinnmindernd zu berücksichtigen.[1] Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen zum Teil nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4a, 5 und 5b und § 4 Abs. 9 EStG dar: Geschenke im Wert von übe...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Rechtsfolgen bei Errichtungsmängeln

Rz. 32 Ein Konzernbetriebsrat kann nicht errichtet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für seine Errichtung nicht vorliegen. Ein in Verkennung der Regelungen des § 54 BetrVG (z. B. durch fehlerhafte Auslegung des Konzernbegriffs) errichteter Konzernbetriebsrat ist von Anfang an nicht existent und erwirbt keine betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse.[1] Sind eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Werbungskosten

Rz. 6 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Aufwendungen für Fachbücher und Predigerhandschriften sind > Werbungskosten (BFH 77, 313 = BStBl 1963 III, 435; allgemein > Fachliteratur). Aufwendungen anlässlich einer Pilgerwallfahrt oder Tertiatskursfahrt können WK sein, soweit das auslösende Moment für die Reise im beruflichen Bereich liegt; davon ist auszugehen, wenn es zu den dienstlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.10 Schweigepflicht

Die Verschwiegenheit gehört zu den wichtigsten Berufspflichten des Steuerberaters. Sie ist sehr umfassend und erstreckt sich auch auf Mitarbeiter und Angehörige. Wird dagegen verstoßen, liegt die Verantwortung dafür allein beim Steuerberater. Rechtsgrundlagen Berufsrecht – § 57 Abs. 1 StBerG bestimmt u. a., dass Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ihren Beruf verschwiegen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / Bewirtungskosten im Rahmen von Arbeitsverhältnissen

Bewirtungsaufwendungen können im Einzelfall Werbungskosten sein, im Wesentlichen ist auf den Anlass der Bewirtung abzustellen. Dabei ist anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls (u. a. Ort der Veranstaltung, Veranstalter, Teilnehmer, Modalitäten bei der Durchführung) zu ermitteln, ob die Veranstaltung eher einen beruflichen oder privaten Charakter hat. Für eine berufliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / Trinkgelder

Werden im Zusammenhang mit steuerlich berücksichtigungsfähigen Ausgaben, z. B. Bewirtungskosten, Dienst-/Geschäftsreisen, Trinkgelder gereicht, sind diese grundsätzlich abzugsfähig. Die Kosten sind nachzuweisen, mindestens aber durch Einzelaufzeichnungen glaubhaft zu machen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebswirtschaftliche Aus... / 3.1.1 Aufbau: Zeilen

Die Zeilen der Kostenstatistik I weisen die Erlöse und Kosten sowie bestimmte Zwischenergebnisse wie Gesamtleistung, Rohertrag, betrieblicher Rohertrag, Gesamtkosten, Betriebsergebnis, Ergebnis vor Steuern und vorläufiges Ergebnis aus. Gesamtleistung Die Gesamtleistung stellt die Summe der ersten 3 Positionen der BWA dar. Sie setzt sich zusammen aus den Umsatzerlösen, den Best...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617 und 667; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Prinz, Grundfragen und A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ausgaben

Tz. 18 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Folgende Ausgaben dürfen bei der Ermittlung des Einkommens nicht abgezogen werden und sind aus diesem Grund als steuerneutrale Posten zu behandeln: die Steuern vom Einkommen und die sonstigen Personensteuern (Körperschaftsteuer, anrechenbare Körper- und Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag), die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgabe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Vorsteuerbeträge auf nicht abzugsfähige Aufwendungen (§ 12 Nr 3 Hs 1 Alt 4 EStG)

Rn. 229 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wird dem StPfl USt in Rechnung gestellt, ist diese Steuer gem § 15 UStG als Vorsteuer abzugsfähig, wenn die Leistung von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen des StPfl ausgeführt wird. Ertragsteuerlich wird die in Rechnung gestellte Vorsteuer im Rahmen einer Gewinnermittlung gem § 4 Abs 3 EStG als BA oder im Rahmen einer Überschuss...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Basiswissen Umsatzsteuer / 12.5 Nicht abziehbare Vorsteuern kraft Gesetzes

Nicht abziehbar sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1–4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt, entfallen.[1] Dies gilt nicht für Bewirtungskosten, soweit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG einen Abzug angemessener und nachgewiesener Aufwendungen ausschließt (ertragsteuerlich nur 70 % der Aufwendungen, trotzdem umsatzsteuerlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder und Bestechun... / 3.3 Vorteilszuwendungen

Rz. 13 Unter das Abzugsverbot fallen alle Vorteilszuwendungen und damit zusammenhängende Aufwendungen, die eine rechtswidrige Handlung i. S. d. Strafgesetzes oder einer Bußgeldvorschrift darstellen. Ein Vorteil i. S. d. einschlägigen Straf- oder Bußgeldvorschriften ist nach Auffassung der Verwaltung jede Leistung des Zuwendenden, auf die der Empfänger keinen rechtlich begrün...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder und Bestechun... / 5 Verhältnis zu anderen Abzugsverboten

Rz. 33 Nichtabziehbare Vorteilszuwendungen können auch die Folge von Geschenken an Nichtarbeitnehmer, Bewirtungsaufwendungen, Beherbergungsaufwendungen, Aufwendungen für Jagd etc. (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4 EStG) sein oder sich aus der Nichtbefolgung eines Benennungsverlangens, § 160 AO, ergeben. 5.1 Abgrenzung zum beschränkten Abzugsverbot für Geschenke Rz. 34 Verfolgen u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder und Bestechun... / 4.1 Mitteilungspflicht

Rz. 25 Die Finanzbehörde muss Tatsachen, die z. B. den Verdacht einer Bestechung im geschäftlichen Verkehr, einer Vorteilsgewährung oder einer Bestechung inländischer, EU- oder sonstiger ausländischer Amtsträger[1] begründen, der Staatsanwaltschaft oder der für die Verfolgung der Bußgeldvorschrift zuständigen Verwaltungsbehörde mitteilen.[2] Eine Mitteilungspflicht besteht n...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / b) Übernahme von Veräußerungskosten

Maßnahmen im Interesse des Gesellschafters: Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH ist eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG u.a. auch dann gegeben, wenn eine Kapitalgesellschaft Kosten trägt, die durch eine Maßnahme im Interesse ihres Gesellschafters ausgelöst worden sind[12]. Beraterhinweis Zu den Aufwendungen, die in diesem Sinne für die Gesellschafter übernommen werden, g...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Nicht alle Betriebsausgaben können komplett und im gleichen Jahr steuerlich angesetzt werden. Manche Ausgaben wie Bewirtungskosten sind nur beschränkt abzugsfähig, andere bleiben komplett Privatsache. Umgekehrt dürfen manche private Wirtschaftsgüter betrieblich genutzt und die Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Auch bei der Umsatzsteuer heißt es: achtgeben...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.2.3 Aufzeichnungen und Nachweise

Zum Nachweis der (angemessenen) Bewirtungskosten hat der Unternehmer folgende Angaben schriftlich aufzuzeichnen: Ort, Tag, geschäftlicher Anlass der Bewirtung, die Teilnehmer (namentliche Nennung), die Höhe der Aufwendungen. Der Anlass der Bewirtung sollte so konkret wie möglich dokumentiert werden. Pauschale Angaben wie "Infogespräch", "Arbeitsessen" oder "Geschäftsessen" reichen...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.2.1 Bewirtung von Geschäftsfreunden: Beschränkter Betriebsausgabenabzug

Grundsätzlich können für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Hierbei sind jedoch steuerliche Einschränkungen zu beachten sowie formale Voraussetzungen und Nachweispflichten zu erfüllen. Eine Bewirtung liegt vor, wenn Personen Speisen, Getränke, sonstige zum sofortigen Verzehr bestimmte Genussmittel sowie dazugehörige Nebe...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1 Geschenke: Freigrenze beachten

Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen aus dem Vermögen des Schenkenden an einen Dritten.mehr