Fachbeiträge & Kommentare zu Bewirtungskosten

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 4 Abgrenzung zwischen privatem und betrieblichem Anlass

4.1 Betrieblich veranlasste/privat veranlasste/gemischte Aufwendungen: Wie richtig zugeordnet wird Bei der Abgrenzung, ob eine Bewirtung privat und betrieblich veranlasst ist, muss wie folgt unterschieden werden: Es dürfen nur betrieblich veranlasste Bewirtungskosten als Betriebsausgaben abgezogen werden.[1] Unangemessene Bewirtungskosten dürfen gem. § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG nicht...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 11.1 Mehrere Rechnungen dürfen nicht zusammengefasst werden

Einzeln aufzeichnen bedeutet, dass mehrere Positionen (Rechnungen) nicht zusammengefasst werden dürfen. Eine Sammelrechnung braucht nicht aufgeteilt zu werden. Sie kann in einer Summe gebucht werden. Bei Kreditkartenabrechnungen ist ebenfalls eine Sammelbuchung möglich, wenn sich die Einzelheiten aus den dazugehörigen Belegen ergeben.mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 7.2 Vorsicht bei alkoholischen Getränken

Hinweis: Das Finanzgericht Münster beurteilt das Ausschenken von Wein bei einer Besprechung im Büro des Unternehmers nicht als bloße Aufmerksamkeit, sondern als Bewirtungsaufwand.[1] Nach Auffassung des Finanzgerichts liegt eine Bewirtung im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht nur dann vor, wenn die Darreichung von Speisen und/oder Getränken eindeutig im Vordergrund...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 7.1 Gerichtlich anerkannte als Betriebsausgaben abzugsfähige Aufmerksamkeiten

Bei der Beurteilung – Aufmerksamkeit oder nicht – können die folgenden Beispiele als Orientierung dienen: Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränken und Gebäck sind eindeutig Aufmerksamkeiten. Werden bei einer Besprechung für jeden Teilnehmer neben den Getränken nur ein oder 2 halbe belegte Brötchen gereicht, handelt es sich noch nicht um eine Bewirtung. Es kann von einer Aufmerksamke...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 6.2.2 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung ohne Auswärtstätigkeit

Vorteile des Arbeitnehmers aus der Teilnahme an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung gehören nach wie vor nicht zum Arbeitslohn. Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Getränke und Genussmittel zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich zur Verfügung, handelt es sich um Aufmerksamkeiten, die ebenfalls nicht als Arbeitslohn erfasst werden. Eine unentgeltliche oder teilent...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 7 Aufmerksamkeiten: Zu 100 % als Betriebsausgaben zu buchen – was dazu zählt

Aufmerksamkeiten, die der Unternehmer in geringem Umfang als Geste der Höflichkeit darreicht, sind keine Bewirtungen. Dies gilt sowohl gegenüber seinen Arbeitnehmern als auch gegenüber seinen Geschäftspartnern[1]. Er kann die Kosten deshalb zu 100 % abziehen, ohne besondere Aufzeichnungspflichten beachten zu müssen. Es kommt also entscheidend darauf an, wo die Aufmerksamkeit...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 6.2.1 Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber

Bei der Besteuerung von unentgeltlichen Mahlzeiten durch den Arbeitgeber ist zunächst danach zu unterscheiden, ob der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Mahlzeiten unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Verfügung stellt anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes (also nicht während einer auswärtigen Tätigkeit) oder im Rahmen einer geschäftlichen Bewirtung...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 12.2 Unentgeltliche Bewirtungen von Arbeitnehmern: Es kommt bei der Umsatzsteuer auf den Sachverhalt an

Die unentgeltliche Bewirtung von Arbeitnehmern ist gem. § 3 Abs. 9a UStG einer entgeltlichen Bewirtung von Personal gleichzustellen, wenn die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers als Gegenleistung anzusehen ist. Dennoch fällt Umsatzsteuer nicht in jedem Fall an. Gem. Abschn. 1.8. Abs. 3 UStAE fällt keine Umsatzsteuer an, wenn es sich um Aufmerksamkeiten handelt. Von nicht steue...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 6.2.3 Erleichterung bei großem Barzahlungsgeschäft

Erleichterungen gibt es, wenn eine Vielzahl von Geschäften mit oft nur geringen Beträgen gegen Barzahlung an unbekannte Personen ausgeführt werden. Hier ist es unzumutbar, jede Bareinnahme einzeln zu erfassen. Aus diesem Grund dürfen Tageseinnahmen auch summarisch ermittelt werden.[1] Ab einem Betrag von 15.000 EUR pro Kunde müssen die Barverkäufe zwingend einzeln aufgezeich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Vergünstigungen / 3.2.2.1 Unterstellte Zustimmung

Eine stillschweigende Zustimmung kann nur unterstellt werden, wenn die Entgegennahme der Vergünstigung unbedenklich erscheint, weil sie nach der allgemeinen Verkehrssitte als üblich zu bewerten ist und eine Beeinträchtigung der Objektivität des Beschäftigten nicht befürchtet werden muss. Dies ist i. d. R. bei kleineren Aufmerksamkeiten der Fall, die – so das BAG[1]- den Rahm...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Werbung / 5 Streuwerbeartikel: Keine strengen Aufzeichnungspflichten

Auch Geschenke an Dritte und Bewirtungskosten gehören zum Bereich der Werbungskosten. Zu beachten ist hier, dass beide Aufwendungen handelsrechtlich regelmäßig zu abzugsfähigen Betriebsausgaben beim Unternehmer führen, soweit die Aufwendungen geschäftlich veranlasst sind. Steuerrechtlich unterliegen aber sowohl die Aufwendungen für Geschenke an Dritte als auch die Bewirtungs...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 4 Teilnahme an geschäftlichen Bewirtungen: 2 Möglichkeiten

Nimmt der Arbeitnehmer an der Bewirtung von Geschäftsfreunden teil, muss der Unternehmer gemäß R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 LStR wie folgt unterscheiden: Der Kostenanteil, der bei einer Bewirtung auf seinen Mitarbeiter entfällt, gehört nicht zum Arbeitslohn. Findet die Bewirtung allerdings während einer Geschäftsreise statt, erfasst der Unternehmer den Wert dieser Mahlzeit als steuerpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerabzug / 11 Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 1a UStG

Nicht abziehbar sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1-4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt, entfallen (bestimmte Repräsentationsaufwendungen).[1] Wichtig Keine Einschränkung für angemessene Bewirtungsaufwendungen Das Abzugsverbot gilt nicht für Bewirtungsaufwendungen, soweit ertragsteuerlich gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.6 Erstattung sonstiger Aufwendungen

Rz. 42 Neben dem Fahrtkostenersatz haben die Arbeitnehmer keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Erstattung weiterer Aufwendungen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nicht für die Verköstigung der Arbeitnehmer oder sonstiger Teilnehmer während der Betriebsversammlung verantwortlich.[1] Denn auch bei der "normalen" Arbeitstätigkeit in der Betriebsstätte würden die Mitarbeite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Unrichtiges Verbuchen

Rz. 155 [Autor/Stand] Durch welche Handlung eine "Falschbuchung" vorgenommen werden kann, hängt davon ab, welche Buchführungsmethode in dem jeweiligen Betrieb angewandt wird. Die Tat ist vollendet, sobald die unrichtige Buchung erfolgt ist. Rz. 156 [Autor/Stand] Die Buchung muss in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sein, d.h. den aufzeichnungs- und buchführungspflichtigen Vorg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überprüfen Sie Ihr Leistung... / 1.2 Es gibt keine Tabus

Sie sollten sich bei der Kostensenkung nicht beschränken. Auch die Reise- und Bewirtungskosten der Geschäftsführung sind beeinflussbar und sind kein Tabu. Überall im Unternehmen gibt es "kleine Fürstentümer", die gerne von einer Kostensenkung ausgenommen werden. Sie sollten sich auf keinen Fall scheuen, den Rotstift überall anzulegen. Argumente wie "jeder eingesparte Euro im ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.47 Unternehmertätigkeit

Rz. 108 Bestimmte Gruppen von Unternehmern sind nach § 2 Abs. 1 kraft Gesetzes versichert. Darüber hinaus sieht § 3 die (pflichtige) Versicherung kraft Satzung des jeweiligen Unfallversicherungsträgers und § 6 unter bestimmten Voraussetzungen die freiwillige Versicherung von Unternehmern und deren Ehegatten vor. Die Abgrenzung von betriebsdienlichen und eigenwirtschaftlichen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Umsatzsteuer und Vorsteuer

Tz. 60 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 10 Nr. 2 KStG (Anhang 3) gehört auch die Umsatzsteuer, die auf Entnahmen (Wertabgaben) oder verdeckte Gewinnausschüttungen zu entrichten ist, zu den nichtabziehbaren Aufwendungen. Entnahmen sind i. S. v. § 3 Abs. 1b Nr. 1 und Abs. 9a Nr. 2 UStG (Anhang 5) Wertabgaben, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft aus ihrem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) "Geschäftliche" Veranlassung von Bewirtungskosten

Streitig ist die Einordnung von Cateringkosten zweier sog. Kick-Off-Veranstaltungen und eines Betriebsjubiläums als Bewirtungskosten. Das FG entschied: Eine "geschäftliche" Veranlassung i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG fehlt vor allem dann, wenn ein Unternehmen seine eigenen Arbeitnehmer bewirtet. Nur derjenige Bewirtungsaufwand, der betrieblich veranlasst ist, aber auf die ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geschenke, Arbeitnehmer / 5 Besonderheiten bei Bewirtungsaufwendungen – wenn der Arbeitnehmer teilnimmt

Nimmt ein Arbeitnehmer an einer betrieblich veranlassten Bewirtung von Geschäftsfreunden teil, zählen die auf ihn entfallenden Aufwendungen nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt auch für eine Geschäftsfreundebewirtung anlässlich einer Dienstreise des Arbeitnehmers. Allerdings hat in diesem Fall die Teilnahme an dieser Bewirtung Auswirkungen auf die Höhe der Verpfl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hinweise der Bundessteuerbe... / a. Aufbau und Einführung eines Steuer-IKS

Rz. 26 Für den Aufbau und die Einführung eines dokumentierten Steuer-IKS sind zunächst folgende Schritte vorzunehmen: Rz. 27 Bestandsaufnahme: Bei den Vorüberlegungen zum Aufbau eines dokumentierten Steuer-IKS ist zu bedenken, dass im Unternehmen üblicherweise bereits verschiedene Maßnahmen implementiert sind, um z. B. Belege zu erfassen, zu bearbeiten und aufzubewahren und F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinn oder Gewinn – das is... / c) Auffassung der Finanzverwaltung

Nach Meinung der Finanzverwaltung ist der Gewinn i.S.d. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG der Betrag, der ohne Berücksichtigung von Abzügen und Hinzurechnungen gem. § 7g Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 EStG der Besteuerung zugrunde zu legen ist (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 4 bis 5 sowie 6 bis 7i EStG). (Andere) außerbilanzielle Korrekturen der Steuerbilanz sowie Hinzu- und Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Buchführungspflicht / 7 Nicht buchführungspflichtige Unternehmen

Von der Buchführungspflicht generell ausgenommen sind Steuerpflichtige, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG erzielen. Keine Buchführungspflicht besteht außerdem für Partnerschaftsgesellschaften, da diese kein Handelsgewerbe betreiben. Praxis-Tipp Freiwillige Buchführung Auch wenn keine Buchführungspflicht besteht, kann es sinnvoll sein, freiwillig zur Buchf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 1.2.1 Eine ordnungsgemäße Rechnung ist Voraussetzung

In der Gastronomie wird für Speisen und Getränke eine Rechnung ausgestellt. Um geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten geltend machen zu können, müssen die Aufwendungen nachgewiesen werden. Unternehmer sollten unbedingt darauf achten, dass es sich um eine maschinell registrierte Quittung (Rechnung oder Kleinbetragsrechnung) handelt. Hieraus müssen sich folgende Daten[1] er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 1.2.3 Es geht auch ohne Nachweis – ein Eigenbeleg hilft

Die angestellten Trinkgeldnehmer scheuen sich, den Erhalt des Trinkgelds zu quittieren, da sie die steuerliche Handhabung nicht kennen. Vielfach gehen Sie davon aus, dass sie das quittierte Trinkgeld in der Steuererklärung angeben müssen. Ihnen ist nicht bewusst, dass auch das quittierte Trinkgeld steuerfrei[1] ist. Als Notlösung bietet sich für den Trinkgeldgeber der Eigenbe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 14 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Mit der Unterhaltung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) wird eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft partiell steuerpflichtig. Mit einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden regelmäßig gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) erzielt. Die Gewinnermittlung des steuerpflichtig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Konzept der Steuerabgrenzung: Temporary- statt Timing-Konzept

Rz. 25 [Autor/Zitation] Zur Abgrenzung latenter Steuern werden in der Literatur mit dem Timing- und dem Temporary-Konzept zwei unterschiedliche Konzepte diskutiert. Im Gegensatz zu den bis BilMoG zulässigen GuV-orientierten timing differences werden die sog. temporären Differenzen beim Temporary-Konzept bilanzorientiert ermittelt. Dabei werden handelsrechtliche Vermögensgegen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Andere Aufwendungen, für die kein spezieller Posten im Gliederungsschema vorgesehen ist

Rn. 77 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hierunter fallen z. B. folgende Aufwendungen: Reise-, Prüfungs-, Rechtsberatungskosten, Spenden, Beiträge an Berufsvertretungen, Versicherungsprämien (soweit nicht unter Nr. 6 auszuweisen), Gebühren, Fernsprech-, Fernschreib-, Datenübertragungs- und Postgebühren, Ausgangsfrachten, Provisionen, Werbeaufwendungen, Mieten und Leasinggebühren (so...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Löhne und Gehälter (§ 275 Abs. 2 Nr. 6 lit. a))

Rn. 55 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Prinzipiell sind sämtliche Bruttobezüge sowie sonstige unmittelbare Vergütungen für im GJ geleistete Arbeiten und Dienste der in einem Beschäftigungsverhältnis (z. B. aufgrund eines Arbeitsvertrags) mit dem UN stehenden Mitarbeiter hier zu erfassen. Eine Abgrenzung der hierunter auszuweisenden Aufwendungen hat nach mehreren Kriterien zu erfol...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Journalisten

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ob Journalisten Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) oder gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG) beziehen, ist nach dem Gesamtbild ihrer Tätigkeit zu beurteilen (vgl BFH 226, 415 = BStBl 2009 II, 873; EFG 2013, 1967 zur USt); zu Einzelheiten > Rz 2. Für Hörfunk und Fernsehen vgl die zur Vereinfachu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Betriebliche Zuwendungen an eine Vielzahl von Arbeitnehmern als Betriebsveranstaltung

Rz. 5 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine Jubilarfeier für eine Vielzahl von Jubilaren behandelt die FinVerw als Betriebsveranstaltung (§ 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1a EStG; BMF vom 14.10.2015, Tz 1, BStBl 2015 I, 832, > Anh 2 Betriebsveranstaltungen ); > Betriebsveranstaltungen; das gilt allerdings nur für ArbN mit einem runden Jubiläum (zu Einzelheiten > Rz 10 ff). Sachzuwendungen iHv ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Bewirtungsaufwendungen

Literatur: Geserich, NWB 2016, 2500; Leisner/Egensperger, DStZ 2010, 673 Für Bewirtungsaufwendungen gilt aufgrund der Verweisung in § 9 Abs. 5 EStG die Regelung des § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG sinngemäß (vgl. § 4 EStG Rz. 685ff. sowie § 12 EStG Rz. 80 "Bewirtungskosten"). Die sinngemäße Anwendung des § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG setzt voraus, dass der Arbeitnehmer auch der "Bewirtende" ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Repräsentationsaufwendungen

Literatur: Apitz, FR 1988, 187; Krüger, DStR 2015, 2820; Schneider, NWB 2015, 3296; Geserich, NWB 2016, 2500; Renner, DStZ 2016, 121; Holzner, SteuK 2016, 197 Vollumfänglich nicht abziehbar und demzufolge nicht aufzuteilen sind Aufwendungen nach § 12 Nr. 1 S. 2 EStG. Das sind Aufwendungen für die Lebensführung, die zwar der Förderung des Berufs oder der Tätigkeit dienen könne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Dienstliche Veranstaltung geselliger Art

Gesellschaftliche Veranstaltungen sind immer zumindest auch privat veranlasst. Zwar wird nach der Rspr. des BFH in § 12 Nr. 1 EStG kein generelles Aufteilungs- und Abzugsverbot mehr gesehen[1], jedoch muss es für einen Werbungskostenabzug möglich sein, berufliche und private Veranlassungsbeiträge voneinander zu trennen und zu bewerten (Rz. 20ff.), ggf. zu schätzen. Der als W...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Logistikkosten / 3 Welche Kostenstellen lassen sich innerhalb der Logistik einrichten?

Eine Möglichkeit, die Logistikkosten richtig und weit gehend vollständig zu erfassen, ist die Einrichtung eigener Logistikkostenstellen. Auf diesen Kostenstellen werden sämtliche Kosten erfasst, die notwendig sind, um in einem Unternehmen logistische Leistungen bereitzustellen. Selbstverständlich fallen auf diesen Kostenstellen nicht nur die genannten Kostenarten, sondern au...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geschenke, Geschäftsfreunde / 10.1 Geschäftliche Bewirtungskosten

Aus Vereinfachungsgründen brauchen Bewirtungsaufwendungen bei Personen, die an einer geschäftlichen Bewirtung teilnehmen, nicht als geldwerter Vorteil erfasst zu werden.[1] Der BFH hält die Verwaltungsregelung für problematisch, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.[2] Die Konsequenz aus diesem BFH-Urteil ist, dass der Wert der Mahlzeit von den bewirteten Personen ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geschenke, Geschäftsfreunde / 10 Besonderheiten bei Bewirtungsaufwendungen, Streuwerbeartikel und Betriebsveranstaltungen

Nach den BFH-Urteilen vom 16.10.2013 kann die pauschale Steuer nach § 37 b EStG nur dann erhoben werden, wenn der Zufluss beim Empfänger dem Grunde nach der Einkommensbesteuerung unterliegt. Der BFH weist auch darauf hin, dass geschäftliche Bewirtungen (= der Wert der kostenlosen Mahlzeit) beim Empfänger zu versteuern sind bzw. stattdessen pauschal besteuert werden können und...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geschenke, Geschäftsfreunde / 3 Unterscheidung nach dem Zweck der Zuwendung von Geschenken

Unternehmen haben bei Zuwendungen an Nichtarbeitnehmer zunächst die folgende Ausgangssituation: Erfolgt die Zuwendung aus eigenem betrieblichen Interesse, z. B. für Werbezwecke, sind die Kosten als Betriebsausgaben abziehbar (Bewirtungskosten zu 70 %), ohne dass sie beim Empfänger versteuert werden. Geschenke an Geschäftsfreunde (Nichtarbeitnehmer) darf der Unternehmer nur dan...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geschenke, pauschale Besteu... / 6 Generelle Regeln für die steuerliche Beurteilung von Geschenken

Unternehmen haben bei Zuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer zunächst die folgende Ausgangssituation: Erfolgt die Zuwendung aus eigenem betrieblichen Interesse, z. B. für Werbezwecke, sind die Kosten als Betriebsausgaben abziehbar (Bewirtungskosten zu 70 %), ohne dass sie beim Empfänger versteuert werden. Geschenke an Arbeitnehmer zieht der Unternehmer immer in voll...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geschenke, Geschäftsfreunde / 10.3 Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung

Zuwendungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen (Betriebsausflug, Sommerfest, Weihnachtsfeier, Betriebsjubiläum usw.) liegen grundsätzlich im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und sind lohnsteuerfrei. Die Zuwendungen dürfen allerdings einen angemessenen Betrag = 110 EUR je Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung nicht übersteigen. Maßgebend...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geschenke, Geschäftsfreunde / 10.2 Streuwerbeartikel: Sachzuwendungen bis zu 10 EUR

Streuwerbeartikel sind Werbemittel, die durch ihre breite Streuung eine Vielzahl von Menschen erreichen und damit den Bekanntheitsgrad des Unternehmens steigern. Streuwerbeartikel, wie Taschenkalender, Kugelschreiber, Feuerzeuge und dergleichen (bis 10 EUR je Artikel) und geringwertige Warenproben, sind nicht als Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG einzust...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 4 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs in anderen EU-Mitgliedstaaten

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Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 11 Entsprechende Anwendung von Regelungen über Betriebsausgaben

Rz. 253 Die Regelung des § 9 EStG über Werbungskosten ist nicht abschließend. Daher werden bestimmte Regelungen über Betriebsausgaben, die ihrem Wesen nach auch als Werbungskosten bei den Überschusseinkünften vorkommen können, durch § 9 Abs. 5 EStG für entsprechend anwendbar erklärt. Es handelt sich um folgende Vorschriften: § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 bis 4, 6b bis 8a, 10, 12 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Controlling im Lohn- und Bu... / 2 So erstellen Sie eine einfache operative Planung

Wenn Sie noch kein Controlling einsetzen, sollten Sie mit der Einführung des operativen, kurzfristigen, Controllings beginnen. Zunächst benötigen Sie eine kurzfristige Planung und eine Liquiditätsvorschau. Unter kurzfristig wird in der Praxis meist ein Zeitraum von einem, manchmal auch zwei Jahren verstanden. Außerdem müssen Sie wissen, wie Sie Ihre Stundensätze oder Festpre...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Todesfall / 4.1 Wann liegen einkommensteuerlich außergewöhnliche Belastungen vor?

Wenn das Erbe geringer ist als die Beerdigungskosten, können – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – diese als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Beerdigungskosten aus rechtlichen Gründen übernommen werden müssen. Erben sind grundsätzlich verpflichtet, die Kosten der Beerdigung zu tragen. Außergewöhn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbilanz nach EStG / 5 Nicht abziehbare Betriebsausgaben

Rz. 119 Bestimmte Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst und damit auch Betriebsausgaben[1] im steuerlichen Sinne sind, dürfen ganz oder teilweise nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Sie werden in § 4 Abs. 5 EStG als Betriebsausgaben aufgeführt, die den (steuerlichen) Gewinn nicht mindern dürfen.[2] Es handelt sich um 2 Gruppen von Betriebsausgaben: Rz. 120 D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommunikationskosten / 1.3 Zuordnung der Kosten

Meist ist es ohne großen Aufwand möglich, Grundgebühren, Verbindungsentgelte, Leitungskosten, Reise- und Bewirtungskosten oder Kosten für Endgeräte (ggf. als GWG oder anteilig mittels AfA) direkt Kostenstellen oder Projekten, ggf. auch einzelnen Kalkulationsobjekten, zuzuordnen. TK-Anlagen bspw. sind in der Lage, anfallende Entgelte den Verursachern zuzuordnen. Auch beim Mob...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommunikationskosten / 1.2 Übersicht über indirekte Kosten

Zu den indirekten Kommunikationskosten zählen z. B. folgende Aufwendungen: Reise- und Bewirtungskosten, z. B. Fahrtkosten, Kosten für Verpflegung und Unterbringung, Parkgebühren Raumkosten Kapitalkosten für Hard- und Software (ggf. direkte Kosten) Personalkosten, z. B. für eine eigene IT-Abteilung (ggf. direkte Kosten) Für Kommunikationskosten gilt, wie für alle anderen Kostenart...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommunikationskosten / 2 Welche Kommunikationsformen werden häufig genutzt?

Die wichtigsten Kommunikationsmittel und -formen sind sicher Festnetz- oder Mobilfunktelefon, E-Mail, Internet, soziale Medien und Telefax. Hinzu kommen – abhängig von der Definition von Kommunikation in einem Unternehmen – E-Commerce-Anwendungen wie z. B. ERP, CRM, Procurement, Online-Seminare (ggf. Weiterbildung), Video-Conferencing und Cloud-Dienste. Video-Conferencing fü...mehr